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Gewerbe

  • DJ Rider
  • 2. August 2003 um 17:43
  • DJ-JAJA
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    16
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    • 13. August 2003 um 12:28
    • #21

    Servus Wolfpack ich hoffe Du schläfts jetzt nicht vor lauter Drogen ;)

    Zitat

    Oder du verdaust immer noch dein BGB aus dem Wirtschaft- und Rechts-Leistungskurs.

    Oder hast du das mit der Geschäftsfähigkeit irgendwo aufgeschnappt und fandest das Wort cool?

    Mal ganz ruhig und genau das meine ich. Der Ton macht die Musik. Man merkt Dir leider Dein Alter beim Schreiben an, und trotzdem ist es einen Kick erwachsener, was von Dir kommt, als das was von Rider bisher zu lesen war. Das befähigt Dich daher wahrscheinlich auch eher dazu erfolg mit dem Gewerbe zu haben.

    Ich weiß sehr wohl um den Unterschied zwischen Geschäftsfähigkeit und Vertragsfähigkeit. Und wählte sehr bewusst dieses Wort.
    Ohne Vormundschaftsgericht ist er es nämlich erstmal nicht.

    Zu den rechtlichen Sachen äußere ich mich aber später nochmal. Jetzt genieße ich meinen freien Tag und fahre mit meiner Tochter an den See. Und freu mich über die Bodybuilder, die immer erst durchs Becken schwimmen, bevor Sie rumstolzierend nen Liegeplatz suchen. :) Kennst das bestinmmt auch.

    Grüße vom Alex

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Licht-Uli
    Beiträge
    1
    • 13. August 2003 um 17:34
    • #22

    Hi Wolfpack,

    Du behauptest, wenn man "mit Umsatzsteuer arbeitet" fällt man nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung, auch wenn man unter 16.400,- Umsatz im Jahr bleibt. Deine Eltern würden dann auch kein Kindergeld mehr bekommen.

    Das kann doch nicht sein, daß die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen, wenn man "mit Umsatzsteuer arbeitet". Das hängt doch nur von einem Höchstbetrag ab (ca 7500,- €), den die jährlichen Einnahmen nicht überschreiten dürfen. Oder liege ich da falsch?

    Gruß Uli

  • DJ-JAJA
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    16
    Beiträge
    4.137
    • 13. August 2003 um 21:25
    • #23

    Also, erstmal unterhalten wir uns hier über den $112 BGB. Der regelt die Sache mit dem Vormundschaftsgericht und dessen Zustimmung.
    Belehrungen sind unnötig, denn ich denke Du hast noch keine Vollständige Ausbildung hinter Dir. Ich hake es also unter "Jugendlicher-Übermut" ab und komme wieder zu den Fakten.

    Gewerbe kann jeder anmelden, auch ohne volljährig zu sein. Sogar ohne Zustimmung des Gerichtes, weil das nicht geprüft wird.
    Für den Vertragspartner sieht das aber so aus, dass es sehr wichtig ist, ob zugestimmt wurde oder nicht, weil Du sonst nicht haftbar gemacht werden kannst, bzw alle Verträge schwebend sind.
    Du wirst wahrscheinlich nur Wenige finden, die Dich als Geschäftspartner ernst nehmen, wenn Du erst die Sache mit dem Vormundschaftsgericht abhaken musst. (Ich würde keine Geschäfte mit Dir machen, weil inzwischen ein Widerruf des Gerichtes stattgefunden haben kann, und ob Du mir den dann freiwillig zeigst wage ich einfach mal zu bezweifeln.)

    2. UMSATZ ist nicht GLEICH zu Versteuernder-Gewinn.
    Kindergeld wird er ab einem Gewinn von ca.7500 Euronen gestrichen. Jedoch wird man sich die Frage gefallen lassen müssen, woher das Kapital kommt. Wenn es dann (logischerweise) vom Papa kommt, kann es sein, dass das eingebrachte Kapital versteuert werden muss. (Wenn über dem Freistellungsbetrag). Schliesslich könnte das ja nicht angegebenes Schwarzgeld vom Papa sein, dass er so versucht "rein zu waschen"

    3. Wir reden hier ja nicht davon, dass jemand Socken verkauft, sondern davon, dass jemand mehr Verantwortung tragen muss, als er es wahrscheinlich mit 15 in der Lage ist.
    Wenn das alles so einfach wäre, bräuchten wir all die Ausbildungen nicht und auch nicht all die Vorschriften. Ein 15 Jähriger weiß ja schon von sich aus wie es geht....jaja...das sagen sie alle :)

    4. Rider hat hier mehrmals gezeigt, dass es ihm deutlich an fachlicher Kompetenz fehlt. Das ist nicht schlimm, weil es für sein Alter nur normal ist. Aber ich muss einfach den Ratschlag geben, dass er besser ne Ausbildung in dem Sektor macht, bevor er an die Sache mit dem Gewerbe ran geht, als anders.
    Als Gewerbetreibender (Mit entsprechenden Vollmachten durch Gericht und Eltern) haftet er nämlich mit seinen kompletten Vermögen (auch das der Zukunft). Einen 15Jährigen über den Tisch zu ziehen ist mit großer Sicherheit einfacher, als einen Ausgebildeten Erwachsenen.
    Wenn ihm so was passiert, zahlt er bereits Schulden, ab, bevor er jemals richtig Geld verdient hat.

    ICH sehe es hier schon als meine Aufgabe auf so was hinzuweisen, und davon abzuraten.

    Sorry, aber wenn ich es nicht täte, dann hätte ich meinen Ausbildereignungsnachweis zu unrecht.

    Grüße vom Alex

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  • Audiowerk
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    • 14. August 2003 um 00:12
    • #24
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Sorry, aber wenn ich es nicht täte, dann hätte ich meinen Ausbildereignungsnachweis zu unrecht.

    Angeber. :)

  • DJ-JAJA
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    • 14. August 2003 um 08:27
    • #25
    Zitat

    Angeber.

    Ja Du hast Recht. :-? DAs war aber nicht Sinn der Übung.

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  • DJ Rider
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    • 14. August 2003 um 14:28
    • #26

    Bin seit gestern 16!!! :)

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 14. August 2003 um 16:34
    • #27

    dj-jaja hat geschrieben:
    "UMSATZ ist nicht GLEICH zu Versteuernder-Gewinn"

    und weil viele das anscheinend nicht wissen, gibt es so viele junge, dynamische, erfolglose Unternehmer, die ihren Laden nach wenigen Jahren an die Wand fahren. Nur so am Rande.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Michel
    Profi
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    • 14. August 2003 um 17:47
    • #28
    Zitat von "DJ Rider"

    Bin seit gestern 16!!! :)

    .

    Na dann Glückwunsch! Nur noch zwei Jahre und Du kannst über Deine Threads mitlachen!

    Im Ernst: es freut mich das Du dem "Erwachsen Sein" wieder mal ein Stück näher gekommen bist.

    In diesem Sinne: Alles Gute

    Michel

  • Wolfpack
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    • 14. August 2003 um 18:13
    • #29

    Nachträglich alles gute zum Geburtstag @ DJ Rider!!!

    @ DJ-JAJA: Sorry für meinen Ton, aber ich hatte den Eindruck in deinem Thread die sanfte Spitze "Alles was unter 25 ist kann kein Gewerbe aufziehen, weil es noch nicht über den Tellerrand gucken kann", zu hören! Falls dem nicht so gewesen sein sollte, bitte ich untertänigst um Verzeihung!

    -----------------------------------

    Es stimmt schon, man hat in unserem Alter noch nicht die Lebens- und Geschäftserfahrung, aber: Wer nie auf die Fresse fliegt, lernt auch nicht wieder aufzustehen. Und da flieg ich lieber mit meinen jugendlichen Jahren leicht hin (leicht, weil ich noch nicht das Finanzvolumen habe, um mich richtig reinzureiten), bevor ich mich in 10 Jahren um Haus und Hof bringe, weil ich immer noch nix kann.

    Deswegen finde ich schade, dass es nicht sogar von den Leuten gefördert wird, dass Jugendliche sich selbstständig machen. Woher sollen wir Erfahrung bekommen, wenn uns nur jeder sagt, dass wir keine Ahnung haben und sowieso nur Sch.... im Kopf haben? Selbstständig heisst nicht, dass wir uns eine Existenz aufbauen, sondern einfach nur nebenbei betriebswirtschaftliche Erfahrung, sozialen und verhandlungstechnischen Umgang mit anderen Leuten (Kunden, Lieferanten, Kollegen) lernen und nebenbei noch ein paar Euro verdienen.

    Wenn das jeder Jugendliche machen würde, vielleicht hätten wir dann mal eine etwas höhere Arbeitsmoral und Kompetenz in diesem Land. Aber jetzt glaub ich werd ich zu OT.

    Selbstverständlich sind gut gemeinte Ratschläge bzgl. Risiken, Absicherung, usw. sinnvoll, aber bitte nicht nach dem Motto "Du kannst nix, du bist nix, verpiss dich!"

    Ich bedanke mich!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Wolfpack
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    905
    • 14. August 2003 um 18:26
    • #30

    Ach ja: Mit der USt ausweisen und Kindergeld habt ihr natürlich recht.

    War ein typischer Fall von:
    Hirn denkt, Finger schreiben. Dazwischen... tja, dazwischen...

    Mea culpa!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Throsten
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    832
    • 15. August 2003 um 10:04
    • #31

    Also jetzt nochmal im Klartext und vielleicht von jemandem, der es sicher weiß. Ihr habt mich da jetzt etwas verunsichert.

    Wann entfällt das Kindergeld auf jedenfall?

    Wenn ich ein Gewerbe anmelde und nach §19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes mich entschließe trotz geringerem Gewinn als 16.620€ die Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, ergo auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, dann entfällt das Kindergeld meiner Eltern???

    Oder erst, wenn meine Einkünfte und Bezüge 7188€ im KJ überschreiten, egal ob USteuer oder nicht.

    Ich meine 2teres. Wer kann da definitiv was zu sagen?

  • DJ-JAJA
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    Beiträge
    4.137
    • 15. August 2003 um 11:41
    • #32

    2teres ist genau richtig.

    Nochmals. Du kannst ne Milionen umsatzmachen, aber wenn Du dabei Kosten von 1,2 Mio verursachst, dann hast Du eben negative Einkünfte in Höhe von 2000. MInus (!) USt, weil DU bei dieser Umsatzgröße die UST abführen musst, bzw zurückbekommst. Alles klar soweit?

    Frauen denken analog; Männer digital!
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  • rumpelzwo
    Beiträge
    30
    • 8. Oktober 2003 um 19:28
    • #33

    also ich find das alles sehr verwirrend! :(

    mich interessiert eigentlich nur:
    (ab wann) ist es illegal, wenn ich kein gewerbe anmelde und/oder keine steuern zahle?

    damit auf die frage nicht wieder eine pauschale antwort kommt, mal ein paar details:
    ich hab mit nem freund zusammen und der gesangsanlage von papas band :oops: vor ca 2 jahren angefangen, musik (dj) auf partys/geburtstagen von tanten und onkeln, eltern und freunden zu machen. schon bald auch bei leuten, die wir nicht kannten. mit dem geld was wir nach und nach eingenommen haben, haben wir eigenes equipment gekauft, einnahmen + taschengeld = ausgaben. :wink:
    inzwischen sind wir an 2 - 6 abenden im monat unterwegs (und zwar ohne papas kram :lol: ) und nehmen dafür je nach dauer und größe 320 - 400 euro und liegen damit m.E. schon ziemlich im durschnitt und sind nicht einfach so in die kategorie hobbykistenschlepper abzuschieben. auch wenns spaß macht!
    mind 90% der einnahmen geben wir nach wie vor für equipment aus, weils uns noch nicht professionell genug ist.
    ich bin fast 18 und mein kumpel fast 19, beide noch schüler.

    die anfängliche frage kam auf, weil wir in letzter zeit immer häufiger unterwegs sind, auch in umliegenden städten bis einschl. münster, an den letzten 3 wochenenden voll ausgebucht waren und jeder "kunde" fleißig mund-zu-mund propaganda macht....

  • Volker
    Profi
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    Beiträge
    2.051
    • 8. Oktober 2003 um 20:12
    • #34

    ab "schon bald... " ;)

    Im Familienkreis ist es Privat, solange die Familienmitgleider keine kommerzeiellen oder öffentlichen Veranstaltungen machen.

    Ihr betreibt ein Gewerbe. Dies ist Anzeigepflichtig bei der Stadt, unterläßt man dies, ist u.U. ein Bußgeld fällig. Ihr solltet das umgehend nachholen.

    Außerdem solltet Ihr der Form halber eine Steuererklärung abgeben. Da Ihr zu zweit seid und auch ein paar Ausgaben habt und noch Schüler seid, zahlt Ihr vermutlich eh keine Steuern, da Ihr nicht über den Grundfreibetrag hinauskommt.

    Viele Grüße,
    Volker

  • maschine
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    440
    • 17. März 2004 um 17:47
    • #35

    Kann man das auch mit 15 ???

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