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Vermietzeitraumstundenzähler

  • MRspeaker
  • 4. Oktober 2017 um 21:40
  • MRspeaker
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    • 4. Oktober 2017 um 21:40
    • #1

    Es gibt Betriebsstundenzähler die ein Elektriker durchaus einbauen kann, sofern Platz im Gerät ist.

    Geb mal bei Tante Google das Wort Betriebsstundenzähler ein. Alternativ auch mit der Endung "für Schalttafel-Einbau"

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • T-event
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    • 4. Oktober 2017 um 22:43
    • #2

    Bei einem Beamer kann man ja sogar unterschiedliche Zeiten auslesen: Betriebsstunden (welche relativ "unnachvollziehbar sind") aber auch Lampenstunden welche ja durchaus mit den Mietkosten im direkten Zusammenhang stehen.

    Sollte man nur im Hinterkopf haben und beachten :)

  • yamaha4711
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    • 5. Oktober 2017 um 08:45
    • #3

    Also manche Geräte, auch Audio und vor allem die heutigen DSP Endstufen haben Betriebsstundenzähler in der Software integriert.

    Allerdings frage ich mich wozu das gut sein soll bzw. um was geht es dem TS.

    Möchte man nur beim Kauf eines gebrauchten Gerätes wissen was die Kiste auf dem Buckel hat oder möchte man im umgekehrten Fall beim Käufer eine Art "Gewissenskonflikt" ausräumen? Falls es jedoch um den Gedanken geht, eine Art Nachweis zur ausserordentlichen Nutzung einer Mietsache durch den Kunden zu erbringen, so erachte ich das für keine zündende Maßnahme.

    Warum?

    Eine Sache wird für 2 Tage vermietet. In der Kalkulation geht man davon aus, dass die Sache in 70%, jedoch mindestens in 50% der Zeit dann genutzt wird. Damit wird es unerheblich was der Betriebsstundenzähler auf der Uhr hat und es ist vor allem dem Kunden egal, da er ja die Sache für eine bestimmte Zeit gemietet hat und die Mietsache in dieser Zeit auch vollumfänglich nutzen darf oder habe ich was übersehen?

    Anders sieht es bei Rolltagen aus, wenn nur ein Bruchteil des Mietbetrages fällig ist/wird, da man davon ausgeht, dass die Mietsache in dieser Zeit eben nicht genutzt wird. Doch was will man machen? Handhabe hätte man nur, wenn man nachweislich Beweisen kann, dass die Mietsache dennoch im Einsatz war und die minder fakturierten Tage echte Einsatztage waren, welche durch den Kunden zwecks sparmaßnahmen als solche deklariert wurden. Das würde eine Verletzung des Mietvertrages darstellen, sofern solche Rolltage und die Rabattierung derer schriftlich festgehalten sind und dem Kunden dies bekannt war.

    Ein Betriebsstundenzähler wäre hier aber meiner Meinung nach nur ein Indiez und kein Beweis. Ein Beweis wäre es, wenn ich auf die VA fahre, um nachzusehen ob das Material spielt oder nicht.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • zegi
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    • 5. Oktober 2017 um 11:51
    • #4

    Ob sowas im Zusammenhang mit "Kundenüberwachung" sinnvoll ist, kann man sich fragen. Vielleicht lässt es der Kunde, der eine kleine Anlage für das Wochenende am Mittwoch abholt, nochmals zu Hause in der Garage krachen - Wayne...

    Man muss halt so kalkulieren, dass die Geräte mit einer typischen Nutzung genügend Geld reinbringen, damit man davon leben kann (sonst gibt's nur noch den Kuchenverkauf...)

    Der Ton macht die Musik.

  • HenrySalayne
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    • 5. Oktober 2017 um 12:21
    • #5

    Von welchen Geräten reden wir eigentlich, bei denen es interessant sein könnte die Betriebsstunden auszulesen?
    Geräte mit Gasentladungslampe (Moving-Heads, Beamer) haben ja meistens einen Betriebsstunden bzw. Lampenstundenzähler, einige Geräte mit LED-Technik genauso. Auch einige Systemendstufen haben einen Betriebsstundenzähler.

    Während Gasentladungslampen ab Zündung mit 100% der Leistung arbeiten und dort die Alterung konstant mit der Zeit abläuft, ist das bei anderen Geräten aber mehr als fraglich. So hat eine Endstufe bei zwei Wochen Dauerbetrieb mit Hintergrundmusik bei einem größeren Firmenevent wahrscheinlich deutlich weniger gelitten, als die gleiche Endstufe bei einem Outdoorfestival in der prallen Sonne, die pro Stunde hunderte Kubikmeter staubige, heiße Luft durch das Gehäuse pustet, während das System kurz vorm Limiter gequält wird.
    Daher würde ich die Aussagekraft eines Betriebsstundenzählers in den meisten Anwendungsfällen als ziemlich gering einstufen.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • yamaha4711
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    • 5. Oktober 2017 um 20:56
    • #6

    Rolltag in der Regel 1/2 Tagesmiete.

    Um wieviel Material geht es denn? Das hört sich nach Kleinst- bis Kleinvermietung an, also irgendeine Partyanlage. Wenn das von Do. bis Di. ist, also 6 Tage wo das Material nicht im Lager ist, dann würde ich wenig zimperlich sein. Wenn das Material über das Wochende benotigt wird, dann geht das auf Kulanz Freitags raus und ist bis 11:00h am Montag wieder da. Jeder weitere Tag wird voll in Rechnung gestellt.

    Wenn es um etwas größerers geht, wenn da auch Licht dabei ist, dann geht das bei Privat eh nur mit Personal raus. Da gibt es keine Diskussion, ausser man kennt sich schon länger, sehr viel länger.

    Ich wette, dass es mit dieser Strategie dann sehr schnell auch von Freitag auf Montag geht.

    Die Idee mit dem Betriebsstundenzähler als Nachweis, dass der Kunde das Material auch an den Rolltagen genutzt hat vergisst du einfach wieder, da es nix bringt. Das einzige was da wirklich wirkt ist die Geldbörse.

    Als nimm für den Mietzeitraum, den du da nennst, keine Rolltage sondern setz ganz normale Einsatztage an und gib darauf evtl. einen entsprechenden "Langzeitmietrabatt" oder gibt das Material nur mit Personal raus.

    Was sind das denn für VAs?

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • zegi
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    • 6. Oktober 2017 um 15:45
    • #7

    Du verlangst einen Mietpreis von 1% des Neuwerts? Sportlich 8)

    Und womit verdienst du Geld? Hat es etwas mit Nautik oder Gebäkveräusserung zu tun?

    Der Ton macht die Musik.

  • MRspeaker
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    • 7. Oktober 2017 um 16:54
    • #8

    Bau doch GPS Sender in deine Geräte, wenn du Angst hast, dass die Geräte auf anderen Baustellen unerlaubt Geld verdienen.

    Die üblichen Mehrtagesevents erkennt man ja am Namen, Schützenfest etc... Alles andere erkennt man dann ja am Bewegungsmuster der Geräte, ob sie nur zum Aufbau eher benötigt worden sind.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • yamaha4711
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    • 7. Oktober 2017 um 17:21
    • #9

    Könnte das nicht rechtliche Probleme geben, Datenschutz und so?!

    Man muss den Kunden ja dann darauf hinweisen und der kann die Dinger ja dann fix ausbauen und hinterher wieder einbauen. Dasselbe kann man auch mit einem nachträglich eingebauten BSZ machen, nur wird man da eher in keinen Konflikt mit dem Datenschutz kommen.

    Das einfachste ist, wie ich schon schrieb, dem Kunden die volle Zeit zu berechnen oder eben das ganze nur mit Personal raus rücken.

    Bei den günstigen Mietpreisen kann der Kunde dann schon auch noch das Personal mitbezahlen. Das wird ja dann auch nicht so die Welle sein. :)

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • nasi
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    • 7. Oktober 2017 um 19:11
    • #10
    Zitat von yamaha4711

    Könnte das nicht rechtliche Probleme geben, Datenschutz und so?!

    Dann hätten Autovermietungen ein erhebliches Problem.

    (Bemerkung am Rande: ich weiss es im juristischen Sinne nicht sicher, würde aber bei dieser Analogie auf die gleiche Rechtsgrundlage tippen)

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • zegi
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    • 7. Oktober 2017 um 21:05
    • #11

    Also ich denke auch, dass man den Kunden darauf hinweisen müsste, dass die Geräte überwacht werden. Ein Siegel kann dabei auch verhindern, dass der Kunde das Teil ausbaut.

    Allerdings glaube ich immer noch, dass das der falsche Weg ist.

    Wenn das mit den Kunden ein Problem ist, muss man das direkt mit den Betreffenden lösen. Das geht eben z.B. damit, dass alle Tage berechnet werden oder das Material nur noch knapper herausgegeben wird, etc..

    Und eben - 1% Mietpreis ...:/

    Der Ton macht die Musik.

  • skyworker
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    • 8. Oktober 2017 um 16:46
    • #12

    Dein Equipment ist zerbrochen? Du solltest es dringend instand setzen, dann kannst du auch realistische Preise dafür aufrufen. Auch in der Region Er Futt (was ich ziemlich anstößig finde)

    Kein Applaus für Scheiße!

  • DJheini
    Moderator
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    • 11. Oktober 2017 um 16:13
    • #13

    Sollte dieser Eindruck entstanden sein, irrst du dich.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

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