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COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

  • julian-k
  • 25. Februar 2020 um 22:25
  • schurik
    Gast
    • 26. März 2020 um 21:38
    • #301

    ich finde es ja einerseits sehr löblich, dass nix abgesagt, sondern in den Zeitraum September - November geschoben wird, ich frage mich nur ob das Publikum, dass ja unter Umständen auch weniger Geld in der Tasche hat, dann gewillt ist, dreimal pro Woche zu irgendwelchen Shows zu gehen..

    Da jetzt gerade alle auf den Zeitraum spekulieren kann ich mir vorstellen, dass es im Herbst eine zweite Pleitewelle unter den Veranstaltern gibt..und damit einhergehend auch bei den Dienstleistern.


    Vielleicht wäre es klüger, als Veranstalter 2021 anzuvisieren.


  • kleine meise
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    • 26. März 2020 um 22:12
    • #302

    Bei der Beantwortung der an Dich selbst gerichteten Frage ist heraus gekommen das man nun alle für 2020 geplanten Veranstaltungen absagen sollte?

  • schurik
    Gast
    • 26. März 2020 um 22:24
    • #303

    nein natürlich nicht, das angehängte Bild ist Satire, ich warne nur davor zu glauben, dass sich ab September alles einrenkt, indem man ab da ALLE Shows nachholt.

  • kleine meise
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    • 26. März 2020 um 22:50
    • #304

    Ich habe das schon als Satire verstanden,

    habe mich aber darüber geärgert das Du das nicht in "Funny Things" gepostet hast.

    Ich sehe die Dinge ähnlich wie Du,

    aber ich vermute mal das sich in diesem Thread noch viele dramatische Posting/Situationen versammeln werden...

  • treibsand
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    • 26. März 2020 um 22:52
    • #305


    Ich finde die Idee mit 2021 ab Montag charmant - warne aber davor, dass SARS-CoV2 am Mittwoch aus der Kiste springt und schreit: April-April...

    8|

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • schurik
    Gast
    • 26. März 2020 um 22:55
    • #306

    weil ich in der jetzt geradezu hysterisch geführten Diskussion um Hilfsmaßnahmen durch den Staat das Gefühl habe, dass die meisten Menschen in unserer Branche nicht in der Lage sind, von heute bis übermorgen zu denken, war und ist für mich kein Funny Thing ;)

  • kleine meise
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    • 26. März 2020 um 23:10
    • #307

    Nun...sorry fürs Angemaule..

    Die Idee mit Montag 2021 finde ich gut...

    ...aber da kann ich nicht...

  • schurik
    Gast
    • 26. März 2020 um 23:12
    • #308
    Zitat von kannnixundweissnix

    Nun...sorry fürs Angemaule..

    Die Idee mit Montag 2021 finde ich gut...

    ...aber da kann ich nicht...

    nun...mein Plan war auch da ruhiger zu treten...mal schauen :D

  • wora
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    • 26. März 2020 um 23:35
    • #309

    also bei uns ist tatsächlich schonmal vorsorglich urlaubssperre von oktober bis dezember... genau weil zu den schon anberaumten shows noch die verschobenen shows dazu kommen.

    und ja, ich teile die bedenken hinsichtlich des publikumsandrangs !

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • nukular
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    • 27. März 2020 um 00:37
    • #310
    Zitat von Volker

    und (gilt zumindest für NRW) es muss der Haupterwerb sein.

    Ist es das nicht, schaut man unabhängig von der Betriebsgröße, den monatlichen Kosten und egal wieviel weggebrochenen Aufträgen in die Röhre...

    da fühlt man sich langsam auch so richtig verarscht.... Bei mir ist etwa der Haupterwerb genauso groß wie der Nebenerwerb, also das Gewerbe, und so fällt einem das schon auf die Füße, da beides zusammen dann den nötigen Lebensunterhalt ergibt. Naja ich stell einfach mal einen Antrag und wenn der nicht durchkommt, muss ich mal weiterschauen

  • marcoboy
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    • 27. März 2020 um 06:27
    • #311

    Das Problem besteht vor allem darin das du nicht weißt wo die Maßnahmen hinsteuern. Der Prozess ist dynamisch und schwer vorhersehbar. Es möge zwar sein das Veranstaltungen machbar sein werden aber mit Bestuhlung in 1,5m Abstand... Also Beispiel, womit diese nie rentable und praktisch durchführbar sein werden .

    Behörden haben ihr können in solchen Dingen schon oft gezeigt.

  • Rebecca
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    • 27. März 2020 um 09:24
    • #312

    In einigen Bundesländern gibt es tatsächlich etwas :

    In SH ist es allerdings noch bla bla bla...

    https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-noti…leswig-Holstein

    Lest selbst

  • rubicon
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    • 27. März 2020 um 15:23
    • #313

    unsere Branche hat seit jeher ein Problem. Viele glauben, Konzerte, Partys usw. sind lustig und toll. Daher wollen auch viele als Veranstaltungstechniker arbeiten.

    Dann kommen sie auf die Idee, ich kaufe mir ein Equipment und verleihe das auch gleich mit.

    So entstehen mal über Nacht sehr viele Einmannbetriebe. Vielleicht macht noch ein Freund mit, weil er gerade arbeitslos ist.

    Von der Bank gibt es Geld (Oma bürgt ja).

    Als Jungunternehmer will man ja schnell Fuß fassen und jeden möglichen Job bekommen, die Bank ( und der Freund) wollen ja Geld.

    So wird um jeden Preis angeboten, Hauptsache es kommen ein paar € rein. Ahnung vom Ganzen ist auch (noch) nicht viel verhanden.

    Die Veranstalter merken bald, dass nur billig, mit zweifelhaften Equipment/Techniker auch nicht der richtige Weg ist.

    So wird wieder zur Bank gelaufen, man braucht ja ein amtliches Linearry und das angesagte Digitalpult, ja und auch die richtigen Movingheads....

    So verschuldet sich der Jungunternehmer immer mehr, vernünftige Preise hat er nicht, der alte LKW gibt den Geist auf, der Freund bricht sich bei der Arbeit ( Schwarzarbeit) die Hand und jetzt kommt noch das Virus!

    So hat unser ambitionierter Jungunternehmer 100.000 und mehr € Schulden, da nützt auch eine Hilfe vom Staat nix, wozu auch? Er ist eigentlich von Haus aus zum Scheitern verurteilt.

    Das Virus hat nur alles beschleunigt.

  • madmax
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    • 27. März 2020 um 15:47
    • #314

    Dieses Thema wurde hier schon zigmal breitdiskutiert.

    Ich persönlich glaube aber; dass das hier eher mehr kleinere, überschaubare Betriebe überleben werden, als mancher Mittelständler oder gar ganz Großer.

    Genauso; wie die Veranstaltungen.

    So manches große Festival wird sterben...

    Never stop a running System

  • marcoboy
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    • 27. März 2020 um 19:38
    • #315

    Diejenigen kommen jetzt in den Genuss der Softhilfe. Während das solide Unternehmen den schaden so lange tragen muss bis es in die Schieflage kommt und das noch möglichst vor Dezember. Denn da läuft das Programm aus...

    Der Staat hat den Unternehmen seine geschäftliche Grundlage entzogen, somit muss er sie auch entschädigen. Die Ansicht ist nicht total blöd :rolleyes:... Denn einige Maßnahmen sind rechtlich sehr zweifelhaft und wenn dies feststeht muss der Staat die Unternehmen sowie so entschädigen. Dann kann er auch das Geld gleich durch die Tür ausschwenken.

    Die jetzige Situation ist nichts weiter wie eine Enteignung der soliden Unternehmen. Um sie dann den banken angeschlagen zum fraß vorzuwerfen.

  • Tobias Zw.
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    • 27. März 2020 um 19:48
    • #316
    Zitat von marcoboy

    Der Staat hat den Unternehmen seine geschäftliche Grundlage entzogen, somit muss er sie auch entschädigen. Die Ansicht ist nicht total blöd :rolleyes:... Denn einige Maßnahmen sind rechtlich sehr zweifelhaft und wenn dies feststeht muss der Staat die Unternehmen sowie so entschädigen. Dann kann er auch das Geld gleich durch die Tür ausschwenken.

    Die jetzige Situation ist nichts weiter wie eine Enteignung der soliden Unternehmen. Um sie dann den banken angeschlagen zum fraß vorzuwerfen.

    Dann freue ich mich jetzt auf Deine juristisch fundierte Einlassung dazu, welche Maßnahmen der unterschiedlichen Bundesstaaten "rechtlich zweifelhaft" sind, und wie die CoViD-19-Pandemie ein perfider Plan der Politiker ist, um die Banken zu bereichern.

    Komm schon.

    Ich höre.

    Bringe Quellen und Argumente.

    VG TZw

    EDIT:

    Okay, da erwartungsgemäß 30 Minuten Grillenzirpen später keine Argumente kamen, hier mal ein paar Tipps:

    Zitat von Infektionsschutzgesetz

    § 32 Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.

    Müssen dann Unternehmen entschädigt werden? Nein, denn es ist höhere Gewalt. Entschädigungsanspruch haben nur die, die als positiv Getestete in Quarantäne müssen:

    Zitat von Infektionsschutzgesetz

    § 56 Entschädigung

    (1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. (...)
    (2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. (...)
    (3) (...)
    (4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

    Da wir im IfSchG § 32 eine Verordnungsgrundlage haben, wären die derzeitigen Einschränkungen auf Landesebene - ganz stark verkürzt gesagt - nur rechtswidrig, wenn sie unverhältnismäßig wären, es also eine Ermessensfehlgewichtung seitens der anordnenden Behörde gegeben hätte. Checken wir doch mal die Kriterien für Verhälntismäßigkeit:

    Zitat von Wikipedia-Artikel Verhältnismäßigkeitsprinzip

    Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

    Legitimer Zweck

    Der Zweck der Maßnahme setzt den Maßstab und Bezugspunkt für die Frage, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist. So macht es hinsichtlich des Zwecks keinen Unterschied, ob der tödliche Schuss aus der Waffe eines Polizisten abgegeben wird, um einen um sich schießenden Terroristen auszuschalten, oder mit dem Ziel, den ertappten 15-jährigen Ladendieb an einer möglichen Flucht zu hindern. Nur wenn ein Zweck an sich schon gegen die Wertung des Grundgesetzes verstößt, ist er nicht legitim. Ist bereits der Zweck als solcher nicht legitim, ist die Maßnahme bereits deshalb nicht verhältnismäßig. Schießt der Polizist also ausschließlich, um zu töten, wäre der Zweck aufgrund der Wertung des Grundgesetzes nicht legitim.

    Geeignetheit

    Wenn die Maßnahme die Erreichung des Zwecks kausal bewirkt oder zumindest fördert, ist sie geeignet. Zur Verminderung des Schadstoffausstoßes eines Industriebetriebes etwa ist die Schließung des Betriebes sowie der Einbau einer Rauchgasreinigungsanlage möglich. Nicht geeignet dagegen wäre die Schließung des Unternehmensparkplatzes.

    Erforderlichkeit

    Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel gleicher Eignung zur Verfügung steht, genauer: wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen und die Allgemeinheit weniger belastet. Die Schließung des Betriebs aus dem obigen Beispiel ist daher in der Regel nicht erforderlich, weil die Verminderung des Schadstoffausstoßes auch durch die Rauchgasreinigung erreicht werden kann.

    Angemessenheit

    Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen. Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen. Geht es beispielsweise um die Frage, ob zur Bekämpfung schwerer Bandenkriminalität die Videoüberwachung von Wohnräumen zugelassen werden soll, ist vor allem das Grundrecht des Überwachten auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung gegen das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung und Verteidigung der Rechtsordnung abzuwägen.

    Alles anzeigen

    Legitim? Ja, es gibt eine Verordnungsgrundlage,

    Geeignet? Stand ex ante: Ja, nach Meinung aller seriösen Experten und der WHO geeignet.

    Erforderlich? Siehe geeignet: Ja, auf jeden Fall. Ein Blick nach Italien oder Spanien unterstreicht das.

    Angemessen? Nun, Leben und Gesundheit von rund 20 % der Bevölkerung gegen wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsichten... ich bin ja Pessimist, aber da vermute ich mal, dass Art. 2 GG vor Wirtschaftlichkeit geht.

    Und jetzt, ThoSchu ...?

    Beste Grüße Tobias Zw.

    - lasse Dich nie auf einen Wettkampf des Geistes mit einem Sizilianer ein -

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

    Einmal editiert, zuletzt von Tobias Zw. (27. März 2020 um 20:20)

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    • 27. März 2020 um 20:29
    • #317
    Zitat

    ....angeschlagen zum fraß vorzuwerfen...

    N´bißchen Alufolie gefällig? Ich hätte auch noch eine Rolle Walzblei. Da könnte ich eine Kopfbedeckung draus löten.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • marcoboy
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    • 27. März 2020 um 21:29
    • #318

    Wenn sich einige Maßnahmen als Rechtswidrig erweisen, muss das Bundesland/Städte und Gemeinden die Betroffen möglicherweise Entschädigen. Es steht nicht alles auf sicheren Rechtlichen Füßen. Es ist eben "Neuland. Außerdem unterscheiden sich Maßnahmen je nach Bundesland im Detail. Es gibt sogar im Einzelfall Ausnahmegenehmigen.

    Wir werden sehen wer übrig bleibt ! Ihr werden sehen das kaum ein Cent ankommt. "Ich habe fertig"....

  • Tobias Zw.
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    • 27. März 2020 um 21:32
    • #319
    Zitat von marcoboy

    Wenn sich einige Maßnahmen als Rechtswidrig erweisen, muss das Bundesland/Städte und Gemeinden die Betroffen möglicherweise Entschädigen. Es steht nicht alles auf sicheren Rechtlichen Füßen. Es ist eben "Neuland. Außerdem unterscheiden sich Maßnahmen je nach Bundesland im Detail. Es gibt sogar im Einzelfall Ausnahmegenehmigen.

    Wir werden sehen wer übrig bleibt ! Ihr werden sehen das kaum ein Cent ankommt. "Ich habe fertig"....

    Ja, ich habe ja jetzt verstanden, dass Du das glaubst. Aber warum glaubst Du, dass Maßnahmen rechtswidrig seien? Nenne mir bitte Beispiele und begründe.

    VG TZw

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • marcoboy
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    • 27. März 2020 um 21:42
    • #320

    Das lass dir von Anwälten erklären... Das ist wie bei Medizinern, man hört unterschiedliche Meinungen...

    Man kann davon ausgehen das solche Fragen noch Gerichte beschäftigen werden...

    Was auch bei kleinen Unternehmen typisch ist das sie keine Vertreterreglung haben... Ich kann euch nur raten das jetzt zu Regeln ! Ich wünsche es keinen das er erkrankt und das Unternehmen führungslos den Bach herunter geht....

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