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ukw kurzzeit funk frequenz

  • Techhnikfreak
  • 7. Dezember 2020 um 12:17
  • Techhnikfreak
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    • 7. Dezember 2020 um 12:17
    • #1

    Hallo zusammmen,

    für einen Jugendgottesdienst am 24. wollen wir auf einem Parkplatz den Gottesdienst in die Autos übertragen.

    UKW sender war kein Problem zu besorgen, da muss ich mich zwar noch mit limiting und maximizer auseinandersetzen aber es gibt ja x dokus und infos.

    Hat jemand schon selbst sowas beantragt , habe zwar bei der Bundesnetzagentur angerufen aber die wusste nix von dem Formlosen Antrag und das Gebühren entfallen, wie auf der Internetseite zu lesen ist.

    Sie meinte nur das es ja: „Grundstücksrundfunk“ wäre-

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete…ungen-node.html

    Praxis tipps wären super.

    Achja bei der Landesmedienanstalt holen wir auch gerade die Genehmigung ein.

    Vielen Dank Technikfreak

    PS : Falls es die falsche Kategorie ist bitte einfach moven.

  • Christian S.
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    • 7. Dezember 2020 um 13:04
    • #2

    Schon mal die Foren-Suche bemüht? ;) Zu Corona-Beginn gab es schon einige Threads - auch mit praktischen Tipps wie der Mix gut wird.

    Gab's keine Hinweise vom Bereitsteller der UKW-Sendeanlage oder stammt das eher aus dem Bereich Selbstbau?

  • niggles
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    • 7. Dezember 2020 um 13:21
    • #3

    Hier sind eigentlich alle wirklich wichtigen Infos zu dem Thema zusammengefasst:

    https://www.koelnton.de/autokino

    An dieser Stelle noch der Hinweis dass Sendeanlagen nicht nur ein CE-Zeichen brauchen (das hat jede kleine Chinakiste weil die Anforderungen im HF-Bereich lächerlich gering sind) sondern auch den Vorgaben der BNetzA in Bezug auf Begrenzung des Frequenzhubs und der MPX-Leistung, die Unterdrückung von Oberwellen und parasitären Schwingungen und auch die Einhaltung der genehmigten ERP genügen müssen. Das schaffen (neben einigen teilweise recht aufwendigen Selbstbauten aus der Amateurfunkszene) nur professionelle Markengeräte.

    Es wird zwar in der derzeitigen Situation nicht mehr in jedem Einzelfall messtechnisch überprüft, wenn im Betrieb Störungen im Flug- oder BOS-Funk auftreten kann das aber sehr teuer werden.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • secluded
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    • 7. Dezember 2020 um 13:23
    • #4

    Info Kurzzuteilungen bei der BNetzA:

    Zitat

    Nutzung von Rundfunkfrequenzen

    Für die Nutzung von Rundfunkfrequenzen (UKW, DAB+) für ein Autokino (auch temporär) wenden Sie sich bitte an die Dienstleistungszentren 5 der Bundesnetzagentur, weitere Informationen dazu finden Sie hier. [<-- da steht das wichtigste]

    Quelle BNetzA

    Verwaltungsvorschrift Kurzzeitzulassung (VVKuNz) der BNetzA

    BNetzA Frequenzteilplan # 203 - Eintrag #203001, sowie #203002 und #203003

    Nutzungsbestimmungen:

    Zitat

    5 ISM-Anwendungen können Frequenzbereiche mitbenutzen, die Funkdiensten im Fre-quenzbereich 9 kHz – 300 GHz zugewiesen sind, wenn die für diese Nutzung er-forderlichen Frequenzen aufgrund des gewünschten physikalischen Effekts vorge-geben und nicht frei wählbar sind. Die Grenzwerte der zulässigen Abstrahlung und sonstigen störrelevanten Parameter für diese ISM-Anwendungen werden aus der Sicht der Funkverträglichkeit in der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Die ISM-Nutzungen nach dieser Nutzungsbestimmung dürfen keine Störungen bei gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten verursachen. Die Mitnut-zung von Frequenzen durch ISM-Anwendungen in Frequenzbereichen, die sicherheits-relevanten Funkanwendungen gewidmet sind, ist ausgeschlossen.

    6 Der Betrieb einzelner Rundfunksendeanlagen der Truppen der Entsendestaaten in den Frequenzbereichen 526,5 – 1 606,5 kHz, 87,5 – 108 MHz und 470 – 790 MHz richtet sich nach Artikel 60 Abs. (5) (a) des Zusatzabkommens zum NATO–Truppenstatut, zu-letzt geändert durch das Gesetz zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Übereinkünften (BGBl. 1994 II S. 2594).

    14 Frequenzen aus den Frequenzbereichen 87,5 – 108 MHz, 174 – 223 MHz und 470 –790 MHz können für nichtöffentliche, ortsfeste Übertragungen innerhalb eines Grund-stückes mit einer Sendeleistung von maximal 50 mW ERP und mit der im jeweiligen Frequenzbereich verwendeten Rundfunkübertragungstechnik genutzt werden. Diese Nutzungen genießen keinerlei Schutz gegenüber dem Rundfunkdienst und dürfen kei-ne schädlichen Störungen des Rundfunkdienstes verursachen.

    31 Die Frequenzbereiche oberhalb von 30 MHz können von Funkanlagen geringster Leis-tung mitgenutzt werden. Bei der Auswahl der Frequenzbereiche sind die erhöhten Schutzanforderungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen zu gewährleisten. Die Frequenzbereiche, Grenzwerte der zulässigen Strahlungsleistung und sonstigen störrelevanten Parameter von Funkanlagen geringster Leistung werden im Frequenz-nutzungsplan oder der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Funkanlagen ge-ringster Leistung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig be-triebenen Funkanlagen und Funkdiensten, denen die entsprechenden Frequenz-bereiche auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen sind, verursachen. Störun-gen durch diese anderen Funkanlagen und Funkdienste müssen von Funkanlagen ge-ringster Leistung hingenommen werden.

    Quelle BNetzA Seite 190 f. , sowie 714 ff.


    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete…ungen-node.html <-- da gibt's ne schnelle Übersicht

    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Techhnikfreak
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    • 7. Dezember 2020 um 14:02
    • #5

    sec den letzten link habe ich ja auch gepostet, aber danke nochmal für die Ausführung
    Witzigerweise wusste die "regionale Aussenstelle" der Bundesnetzagentur nichts von dieser Kurzzeitzuteilung und dem teils Gebühren erlass:
    Bin mit der Frau die aber freundlich war erstmal auf die Homepage und sind es 1zu1 durchgegangen.

    niggles

    Wir mieten das Gerät von einem Verleiher der Garantiert das der Funksender Ordnungsemäß funktioniert und den Regularien entspricht.
    Quasi Konkurrenz zu Kölnton aber ähnlich.

    @Christina S, wie man das Abmischt ect.. da gibts ja x tutorials ich habe explizit nach der Anmeldung gefragt.

    Es ruft mich aber morgen nochmals ein Experte zu dem Thema von der BNetzA an.

    Scheint hier also noch niemand selbst das ganze Angemeldet zu haben.

    Rechne aber auch mit den 450 Euro.

    Werde berichten sobald wir beide Genehmigungen haben (BNetzA und LFK)

    Ansonsten hoffe ich das die Gefägniszelle radio empfang hat hahah.

    danke für alle Hilfe,

    Technikfreak

  • niggles
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    • 7. Dezember 2020 um 14:32
    • #6
    Zitat von Techhnikfreak

    niggles

    Wir mieten das Gerät von einem Verleiher der Garantiert das der Funksender Ordnungsemäß funktioniert und den Regularien entspricht.
    Quasi Konkurrenz zu Kölnton aber ähnlich.

    Wenn die euch nicht sagen wollen was das genau für ein Hersteller und Modell ist wäre ich da vorsichtig. Hersteller und Typ der Sendeanlage sind auch der BNetzA mitzuteilen. Da gibts eigentlich nix zu verbergen.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • MatzeRockt
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    • 7. Dezember 2020 um 14:46
    • #7
    Zitat von niggles

    Hersteller und Typ der Sendeanlage sind auch der BNetzA mitzuteilen

    Nein,

    interessiert sie nicht. Du hast doch weiter oben geschrieben was wichtig ist. Für die Einhaltung ist der Betreiber verantwortlich, gibt es da Probleme wirds teuer.

    Ich habe über den Sommer vielen Autokinobetreibern geholfen Zuteilungen zu bekommen. Ausser Antennendatenblatt zwecks Abstrahlcharakteristik war da nichts weiter von Interesse.

    Grüße

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Techhnikfreak
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    • 7. Dezember 2020 um 14:50
    • #8

    Nur das wird gefordert:

    und Antenne is:

    Rundstrahler, vertikale Abstrahlung

    passt alles.

  • Techhnikfreak
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    • 8. Dezember 2020 um 10:51
    • #9

    ok kurzzeit nutzung gilt wohl nicht für UKW.

    Jetzt fülle ich das aus:

  • guma 12. Februar 2021 um 16:06

    Hat das Thema aus dem Forum Sonstiges nach Live Sound Streaming und Broadcast verschoben.

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