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Drohnenflüge über Publikum

  • wora
  • 5. Februar 2024 um 02:11
  • simonstpauli
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    • 5. Februar 2024 um 20:28
    • #21
    Zitat von cn

    Es gibt eine sogenannte Drohnenverordnung. Darin ist der Betrieb von UAVs, also zivilen ferngesteuerten Fluggreräten geregelt. Angefangen vom Modellflugzeug >25Kg, <25Kg bis zu Quadrokoptern mit oder ohne Kamera

    sind diese in Klassen unterteilt.

    Nur die Klasse unter 250 Gramm darf fremde Personen überfliegen.

    Generell verboten sind z.B. Flüge über Menschenmengen, im Radius von 2Km um Stadien oder näher als 150m an Unfallorten etc.

    Stabilisiert wird der Flug von Kameradrohnen per GPS. Ohne GPS reicht der leichteste Wind, um einen Quadrokopter aus der Bahn zu bringen. Sogar der Wind der eigenen Rotoren, der von Flächen reflektiert wird, beeinflußt die Flugrichtung.

    Wenn in einer Halle bei einer Veranstaltung eine Person durch einen Quadrokopter verletzt wird, ist meinem Verständnis nach zumindest der Pilot voll in der Wurst. Die vorgeschriebe Haftpflicht wird vermutlich wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

    Alles anzeigen

    1. Die EU-Drohnenverordnung regelt aber ja den Betrieb von Drohnen im Luftraum. In einer Halle befinden sie sich nicht im Luftraum. Und sie ist kein geltendes Recht, maßgeblich ist die deutsche Gesetzgebung, die darauf basiert.
    2. Die Klasse unter 250 Gramm darf nur fremde Menschen überfliegen, wenn sie von BOS betrieben wird.
    Eine weitere Möglichkeit ist eine Einzelgenehmigung im Bereich "Specific", die extra beantragt werden muß.
    3. Indoor funktioniert GPS nicht. Da müssen andere Teile der Software greifen, z.B. visuelle Positionierung (schwierig bei dunklen Räumen). Und natürlich die manuellen Eingriffe des Piloten.
    RTH sollte abgeschaltet werden, weil oft ein für Innenräume zu hoher Aufstieg programmiert ist. Und das Funksignal kann ja auch schon mal abreißen, dann hat man den Salat.
    4. In der GBU sollte unbedingt stehen, daß die Rotoren verkleidet sein müssen. Wenn die Drohne abschmiert ist das bei leichten Drohnen zwar unangenehm, aber immerhin gibt es keine übergroße Gefahr für Verletzungen durch die Rotoren.
    5. Ich bleibe dabei, daß ich mich an den Veranstalter bezüglich der Haftung wenden würde. Der kann das dann mit der Piloten-Wurst schön im Innenverhältnis klären. Denn eins ist klar: Ohne Genehmigung des Veranstalters darf keine Drohne aufsteigen. Also hat er es entweder genehmigt oder es unterlassen, einen nicht genehmigten Drohnenflug zu unterbinden. Er ist in jedem Fall dran.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • wora
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    • 5. Februar 2024 um 20:49
    • #22
    Zitat von simonstpauli

    Denn eins ist klar: Ohne Genehmigung des Veranstalters darf keine Drohne aufsteigen. Also hat er es entweder genehmigt oder es unterlassen, einen nicht genehmigten Drohnenflug zu unterbinden. Er ist in jedem Fall dran.

    die flüge fanden dort auf jeden fall in kenntnis und nach erlaubnis der veranstalter statt. die haben den drohnenpiloten ja gebucht.

    die frage ist aber auch:

    ist der hallenbetreiber (bzw. der den hallenbetreiber vertretende meister) dann mit in der haftung, wenn was pasiert? der wurde vorab nämlich nicht informiert.

    dass die RTH funktion bei flügen innerhalb einer halle deaktiviert sein sollte, sollte selbst der dümmste drohnenpilot wissen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • kob1
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    • 5. Februar 2024 um 23:08
    • #23

    Erinnert mich ein bisschen an das:

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    Es reicht auch 1 Person in Bewegung für einen (Beinahe) Crash.

  • audiobo
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    • 6. Februar 2024 um 08:32
    • #24

    In 2-3 Jahren kann man bestimmt „transparente“ Drohnenauffangnetze beim T kaufen… 😁😉

  • marce
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    • 6. Februar 2024 um 08:35
    • #25

    Riesen-Netze an der Decke - bisher meist genutzt um da "Tonnen" von Luftballons drauf zu verteilen - gibt's auf solchen VAs doch eh schon - damit wären die Dinger endlich mal zu was nütze...

  • niggles
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    • 6. Februar 2024 um 15:51
    • #26
    Zitat von kob1

    Erinnert mich ein bisschen an das:

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    Es reicht auch 1 Person in Bewegung für einen (Beinahe) Crash.

    Dieser Crash hatte aber auch tatsächlich drastische Konsequenzen. Die FIS hat dann erst mal den Einsatz von Drohnen bei Skirennen für mehrere Jahre komplett verboten. Aktuell fliegen die mit ultraleichten FPV-Drohnen um das Verletzungsrisiko bei einem Absturz zu minimieren. Und dann hat da auch noch jeder Helm und Schutzbrille auf...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • ThoSchu
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    • 6. Februar 2024 um 22:28
    • #27

    Man muss ja nicht immer über dem Publikum fliegen um tolle Aufnahmen zu machen:

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  • wora
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    • 7. Februar 2024 um 00:03
    • #28
    Zitat von ThoSchu

    Man muss ja nicht immer über dem Publikum fliegen um tolle Aufnahmen zu machen:

    das ist vollkommen korrekt.

    nur "indoor" dürfe es in sehr vielen hallen schwer werden, ausreichend abstand zum publikum zu bekommen ;)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • test
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    • 8. Februar 2024 um 10:07
    • #29

    In den 30igern des vorigen Jahrhunderts ist doch, ich meine Hanna reitsch indoor mit einem Flugzeug geflogen 🤣

    Die mindest Anforderungen muss verkleidete rotoren sein. So eine 200g drohne sollte alles notwendige können um sicher zu fliegen

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  • treibsand
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    • 8. Februar 2024 um 10:24
    • #30
    Zitat von test

    Die mindest Anforderungen muss verkleidete rotoren sein.

    Naja, war ja ne Fastnachtsfeier - da können sich auch die Rotoren schon mal verkleiden...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • wora
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    • 8. Februar 2024 um 15:14
    • #31
    Zitat von test

    In den 30igern des vorigen Jahrhunderts ist doch, ich meine Hanna reitsch indoor mit einem Flugzeug geflogen 🤣

    Die mindest Anforderungen muss verkleidete rotoren sein. So eine 200g drohne sollte alles notwendige können um sicher zu fliegen

    die hanna Reitsch flog 1938 in der nicht wirklich keinen deutschlandhalle in Berlin. aber: da war auch kein publikum drunter ;)


    die drohne war ein eigenbau, ich habe ein foto gesehen. die rahmenkonstruktion ragte über die rotoren hinaus, das war schonmal nicht ganz verkehrt. allerdings war die drohne von 250g weit entfernt, weil allein die darauf montiere GoPro schon fast so viel wiegt...

    und zur erklärung: beim indoor fliegen hat man wesentlich stärker mit problemen zu kämpfen als outdoor.
    zum einen, weil es da kein GPS gibt, an dem sich die drohne orientieren kann. sie muss ihre position und bewegung also rein über die optischen sensoren kontrollieren. und der pilot muss fit genug sein, sich in die bewegungen der drohne "reinzudenken".

    zum anderen gibt es da die problematik mit der funksteuerung per WLAN-frequenzen. vor allem wenn publikum da ist, ist das meiner ansicht nach nicht vorhersehbar. natürlich kann man die drohne so einstellen, dass sie bei signalverlust einfach in der luft stehen bleibt. aber dann muss der saal wirklich hell genug ausgeleuchtet sein, damit ihre kameras den schwebeflug korrekt halten können. allein das ist während einer show eine extreme herausforderung.

    also ich bleibe dabei:

    drohnenflüge über publikum, dazu noch indoor und während einer show, würde ich als verantwortlicher definitiv ablehnen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • audiobo
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    • 5. März 2024 um 07:54
    • #32
    Zitat von wora

    drohnen über publikum in der halle = nicht zulässig, egal mit welchem drohnentyp.

    Also technisch gesehen gibt es heutzutage ja für (fast) jede Herausforderung eine Lösung:

    Portfolio – AEROTAIN

  • wora
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    • 5. März 2024 um 16:29
    • #33

    ja, damit kann es schonmal keinen harten absturz geben ;)

    aber, getreu dem motto "irgendwas is immer":

    wenn diese kugel genau vor den hochtönern schwebt, macht das wiederum dem tontechniker keinen spaß mehr :P


    zum eigentlichen thema habe ich aber auch neue erkenntnisse:

    die drohnenflugverordnungen beziehen sich tatsächlich nur auf den freien luftraum.

    das bedeutet: in geschlossenen räumen zählen diese nicht.

    aber: bei flügen in der halle über publikum muss der drohnenbetreiber seine versicherung kontaktieren. diese muss dann eine freigabe für den flug über diesem publikum erteilen, denn sie muss ja für einen eventuellen schaden aufkommen.

    diese genehmigung muss dann dem veranstalter vorgelegt werden.

    ob die versicherungen bereit sind, eine solche genehmigung zu erteilen, kann ich nicht beurteilen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • test
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    • 5. März 2024 um 17:09
    • #34

    die werden das schon versichern, aber die anfallenden kosten werden dann die sorgen der Versicherungen Wiederspiegeln :)

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  • ThoSchu
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    • 5. März 2024 um 20:20
    • #35

    Es passt nirgendwo anders hin, also hier:

    Die neue Formal 1 Kameradrohne:

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  • wora
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    • 5. März 2024 um 23:53
    • #36

    oh wow, so eine brauch ich auch!

    300km/h mit ner drohne, das ist wortwörtlich "abgefahren" :love:

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Soundstorm
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    • 6. März 2024 um 00:01
    • #37

    wow


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