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Fragen zu H-Trägern

  • tby83
  • 13. März 2024 um 07:39
  • tby83
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    • 13. März 2024 um 07:39
    • #1

    Zwei recht kurze Fragen:

    1.) Hat jemand einen Link zu "Kissen", die man zwischen und Rundschlinge und Träger platzieren kann? Gibt es spezielle Produkte oder nimmt man da Muttis Körnerkissen?

    2.) Anbei zwei Fotos. Man kann erkennen dass hier eine klassische Trägerklemme (V-Form) ohne Entfernung des Gitters nicht verwendet werden kann. Ich habe nun die im zweiten Bild abgebildete Klemme gefunden, die aber nicht zugelassen ist (sie ist wohl für Boxsäcke usw., auch wenn sie "> 1t" tragen soll) . Theoretisch wäre dies einer Zeltklemme mehr als ähnlich, aber eine Verwendung an normalen H Trägern wie im Bild wird in den Artikelbeschreibungen von Zeltklemmen nicht aufgeführt. Kennt da jemand eine Klemme in der Form mit Zulassung oder kann man alle geprüften Zeltklemmen auch für H Träger verwenden?

    Merci!

    Bilder

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  • Uwe R.
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    • 13. März 2024 um 09:07
    • #2

    1.)

    Es gibt Kantenschutzwinkel, die technisch den Zweck definitv erfüllen. Gibts in jedem gut sortierren Hebezeugladen. Die habe ich in unserer Branche aber ehrlich gesagt noch nicht wirklich gesehen.

    "Beliebt" sind Burlaps oder ähnliche Matten, dessen seilschonende Eigenschaften aber durchaus diskutabel sind.

    2.)

    Es gibt keine zentrale Zulassungstelle für solche Sachen.

    Ich kenne nun keine Details zur zweiten Klemme, aber was das Konstruktionsprinzip betrifft, sehe ich keine Schwierigkeiten (in Abhängikeit der Last).

    Die Frage ist, in welcher Domäne möchtest Du das Bauteil unterbringen? Arbeitsmittel oder Bauprodukt?

    Unabhängig davon, wieviel musst Du denn heben?

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

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  • tby83
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    • 13. März 2024 um 09:30
    • #3
    Zitat von Uwe R.

    Es gibt keine zentrale Zulassungstelle für solche Sachen.

    Ich verstehe. Ich habe bei den Zeltklemmen Modelle mit TÜV Siegel gesehen, welches ich, wenn schon nicht verpflichtend, gerne als „Zeichen guten Willens“ hätte. Dann kann ich mich darauf verlassen, dass es hält, was es verspricht.

    Ich hätte 2m Truss und vielleicht 4 kleine Washlights a 4kg angehangen. Demnach hängen dann knappe 30kg daran. Klar, das bekommt die Schwalbe wahrscheinlich mit etwas Spucke gehalten. Aber man will ja auf Nummer Sicher gehen…

  • Online
    Marian Humann
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    • 13. März 2024 um 09:50
    • #4

    Wenn man die Qualifikation hat, an einen solchen Träger über Personen Lasten hängen zu dürfen weiß man auch, welches Material man einsetzt und wie. Wer das darf ist in der SQQ2 geregelt.

    Ansonsten gilt der Grundsatz: Nur da fachmännisch temporär aufhängen, wo eine Lastangabe dran steht.

  • tby83
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    • 13. März 2024 um 09:54
    • #5
    Zitat von Uwe R.

    Es gibt Kantenschutzwinkel, die technisch den Zweck definitv erfüllen. Gibts in jedem gut sortierren Hebezeugladen. Die habe ich in unserer Branche aber ehrlich gesagt noch nicht wirklich gesehen.

    "Beliebt" sind Burlaps oder ähnliche Matten, dessen seilschonende Eigenschaften aber durchaus diskutabel sind.

    Danke Uwe. Falls noch jemand aus der Branche auf die verrückte Idee kommt, kann folgendes googeln: PU-KSW-30. Das gibt es in ähnlicher Form auch bei den Jungs aus Treppendorf ("edge protector").

  • Uwe R.
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    • 13. März 2024 um 10:04
    • #6

    Die TÜV-Siegel sind ein unabhängiges Zertifikat, welches nicht zwingend erforderlich ist. Baurechtlich sind sie sogar irrelevant. Viele Hersteller wollen aber natürlich Ihre Qualität beweisen und lassen deswegen ihre Produkte zertifizieren. Es ist daher ja auch prinzipiell nichts schlechtes.

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

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  • MatzeRockt
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    • 13. März 2024 um 10:20
    • #7

    Hallo Uwe,

    es gibt aus dem Seilklettersport Absturzsicherungen nach DIN EN 795.

    Was hälst du von sowas?

    ap-075-d-01_1920x1920.png

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • tby83
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    • 13. März 2024 um 10:24
    • #8
    Zitat von Marian Humann

    Wenn man die Qualifikation hat, an einen solchen Träger über Personen Lasten hängen zu dürfen weiß man auch, welches Material man einsetzt und wie. Wer das darf ist in der SQQ2 geregelt.

    Ansonsten gilt der Grundsatz: Nur da fachmännisch temporär aufhängen, wo eine Lastangabe dran steht.

    Um ehrlich zu sein hilft das jetzt nicht wirklich weiter. Insbesondere, weil Du dir doch irgendwie selbst widersprichst.

    Anbei ein Foto von der anderen Seite des Trägers und was der sonst so hält: Eine halbe Etage. Ich würde es also begrüßen wenn wir endlich mal aufhören so zu tun, als wäre jeder andere Mensch ein kompletter Vollidiot. Ich glaube man kann mit etwas gesundem Menschenverstand abschätzen, dass so ein Träger ein zusätzliches Gewicht von 30kg hält.

    Weiterhin macht hier auf Garantie jeder einzelne Dinge, die er offiziell nicht darf. Der eine darf den Stecker nicht reinstecken, der andere darf die Traverse nicht anhängen. Jeder macht es trotzdem. Ruft er dann den Kollegen vom entsprechenden Gewerk rüber um zu kontrollieren? Das macht er genau 2 Mal. Und warum funktioniert es trotzdem? Weil wir den Kollegen vertrauen nicht komplett blöde zu sein.


    Wenn ich hier nun schon nach TÜV zertifiziertem Material frage, scheint mir die Sicherheit wohl einigermaßen wichtig zu sein.

    Bilder

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  • tby83
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    • 13. März 2024 um 10:29
    • #9
    Zitat von Uwe R.

    Die TÜV-Siegel sind ein unabhängiges Zertifikat, welches nicht zwingend erforderlich ist. Baurechtlich sind sie sogar irrelevant. Viele Hersteller wollen aber natürlich Ihre Qualität beweisen und lassen deswegen ihre Produkte zertifizieren. Es ist daher ja auch prinzipiell nichts schlechtes.

    Ja, das hatte ich verstanden. Und genau das will ich auch, eine Garantie für die Angaben. Man kennt die Hersteller halt nicht. Bei Liebherr, Volkswagen und Fischer Dübeln verlässt man sich auch so auf die Angaben, aber bei solch unbekannten Anbietern vermag ich das nicht einzuschätzen.

    Auf jeden Fall vielen Dank schon mal für Deine Hilfe!

  • Uwe R.
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    • 13. März 2024 um 10:32
    • #10
    Zitat von MatzeRockt

    Hallo Uwe,

    es gibt aus dem Seilklettersport Absturzsicherungen nach DIN EN 795.

    Was hälst du von sowas?

    Kann ich nicht pauschal sagen.

    Der Teufel bei sowas steckt immer im Detail. Insofern ist eine Ferndiagnose ohne Detailwissen der Bauteile unmöglich.

    Es kann ja durchaus sein, dass die Last sicher gehalten wird, aber z.B. andere Konstruktionsprinzipien der DGIV 215-313 nicht eingehalten sind. Da steckt ein bissel mehr Arbeit drin, als einmal drauf schauen.

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

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  • tby83
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    • 13. März 2024 um 10:35
    • #11

    Ach ja, ganz explizit noch mal: Da eine Zertifizierung nicht notwendig, kann ich also ruhigen Gewissens auch eine Zeltklemme eines etablierten Herstellers für den abgebildeten Träger verwenden, so lange WLL passt? Oder verhält es sich da auch wie bei der Absturzsicherung?

  • julian-k
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    • 13. März 2024 um 10:55
    • #12

    Solange die Zeltklemme nur per Werkzeug zu lösen ist und eine Sekundärsicherung vorhanden ist ...

    Zitat von Marian Humann

    Wenn man die Qualifikation hat, an einen solchen Träger über Personen Lasten hängen zu dürfen weiß man auch, welches Material man einsetzt und wie.

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  • tby83
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    • 13. März 2024 um 12:49
    • #13
    Zitat von julian knödler

    Solange die Zeltklemme nur per Werkzeug zu lösen ist und eine Sekundärsicherung vorhanden ist ...

    Das stimmt ja so auch nicht ganz. Nur per Werkzeug zu lösen wäre dann ein Merkmal von „eigensicher“, womit auf eine Sekundärsicherung verzichtet werden KANN.

    wzbw…

  • julian-k
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    • 13. März 2024 um 13:48
    • #14

    Du kannst das Leben anderer gerne einer dieser Schrottklemmen anvertrauen.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

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  • tby83
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    • 13. März 2024 um 14:23
    • #15
    Zitat von julian knödler

    Du kannst das Leben anderer gerne einer dieser Schrottklemmen anvertrauen.

    Sag mal liest Du eigentlich auch mal etwas, bevor Du antwortest, oder würfelst Du Deine Antworten? Ich frage nach Klemmen mit TÜV und Du erzählst mir was von Schrottklemmen.


    Und selbst wenn ich diese Klemme verwenden wollen würde: Du denkst sie hält keine 15kg aus? Dein Ernst? Ich habe ein Detailfoto der Komponenten angehangen. Du kannst ja gerne mal auf das Teil hinweisen, das Deiner Meinung nach die Belastung nicht aushält.

    Vielleicht magst Du beim nächsten Mal einfach einen Fehler eingestehen, wenn Du darauf hingewiesen wirst. Das ist nämlich hier in der Theorie nicht schlimm. Das Forum ist da, um sich auszutauschen und auch meine Beiträge waren gewiss nicht immer richtig. Oder Du machst weiterhin einen auf beleidigt. Dann schicke ich Dir gerne kostenlos so eine Klemme zu und Du postest hier ein Video, wie Du sie vom Träger reißt. 150N wirst Du ja sicher ohne Probleme schaffen.




    Einmal editiert, zuletzt von tby83 (13. März 2024 um 14:39) aus folgendem Grund: Typo

  • falcocgn
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    • 13. März 2024 um 16:49
    • #16
    Zitat von tby83

    Und selbst wenn ich diese Klemme verwenden wollen würde: Du denkst sie hält keine 15kg aus? Dein Ernst? Ich habe ein Detailfoto der Komponenten angehangen. Du kannst ja gerne mal auf das Teil hinweisen, das Deiner Meinung nach die Belastung nicht aushält.

    Bei dem Teil von Meister gibt es genau eine entscheidende Frage: Hat das Ding eine CE-Konformitätserklärung? Wenn nein: nicht einsetzbar!

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tby83
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    • 13. März 2024 um 17:45
    • #17

    falcocgn Das ist richtig. Man kann aber erst einmal davon ausgehen, dass das Produkt eine CE Kennzeichnung hat, da es sonst nicht in der EU vertrieben werden dürfte.

    Nun kann es natürlich sein, dass hier der Hersteller (oder Händler) rechtswidrig handelt. Das kann ich nicht einschätzen, ohne das Produkt zu kaufen und einen Blick drauf zu werfen. Gleiches gilt aber für alle Produkte, die wir in unserem Metier einsetzen.

    Mir ging es bei meiner Aussage aber um Folgendes: Auch wenn ein (vermutlich) US Amerikanischer Hersteller sich nicht dazu entscheidet ein CE Kennzeichen anzubringen (und somit auf den Vertrieb in der EU verzichtet), ist das Produkt deshalb noch lange keine "Schrottklemme". Ich würde eher behaupten, dass diese Klemme extrem massiv gebaut ist.

    Schlussendlich habe ich aber dennoch gerade deshalb hier gepostet, weil ich gerne eine TÜV oder anderweitig zertifizierte Variante hätte. Daher sind die zuvor getätigten Vorwürfe einfach komplett unangemessen und der anderer Beitrag war sachlich falsch.

  • julian-k
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    • 13. März 2024 um 18:10
    • #18

    Zwei gebogene Blechwinkel hältst du für massiv ... vielleicht sollte ich auch darauf umsteigen. Lindapter scheint man nicht zu brauchen.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

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  • tby83
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    • 13. März 2024 um 19:20
    • #19

    Einerseits kannst Du verwenden was Du möchtest, ich lege offensichtlich keinen großen Wert auf Deine Meinung. Weiterhin gibt es für eine Aufgabe durchaus unterschiedliche Werkzeuge, Du darfst Deine Lindapter also behalten. Die Trägerklemme hier ist augenscheinlich massiver (Materialstärke) als viele Zeltklemmen, recht einfach auf den Fotos zu erkennen. Und schlussendlich reden wir hier noch immer von einer Traverse von 30kg, die waagerecht aufgehängt werden soll. Demnach muss eine Trägerklemme ein Gewicht von ~15kg tragen. Wie massiv also soll es denn deiner Meinung nach sein?

    Im übrigen sind wir an diesen Punkt gelangt, weil Du komplett ignorierst, dass ich diese Trägerklemme nicht einsetzen möchte und stattdessen auf der Suche nach einem Produkt mit Zertifizierung bin. Damit ist das alles hier eigentlich extrem überflüssig.

  • =RS=
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    • 13. März 2024 um 19:40
    • #20

    Wenn irgendwo „TÜV geprüft“ steht, heißt das erstmal noch gar nichts, ohne das Prüfzertifikat angeschaut zu haben. Erst dann weißt Du, was geprüft wird.

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