Wobei DGUV I Schriften die Verwendung von solchen Geräten im Außenbereich erlauben, sofern man sie vor Witterungseinflüssen schützt.
Da stehen aber explizit nur Scheinwerfer drin,
keine Mischpulte, Stromverteiler, Orchesterelektronik etc.
(wobei es zumindest schon mal eine zitierfähige Quelle ist,
mit der man mit etwas Glück eine Diskussion in die richtige Richtung lenken kann)
"Scheinwerfer, die aufgrund ihrer Bauweise nicht die erforderliche
Schutzart haben, dürfen ausnahmsweise dennoch verwendet
werden, wenn sie bei der Benutzung mit einem geeigneten
zusätzlichen Schutz (witterungsgeschützte Aufstellung – zum
Beispiel Schutzdach oder Abdeckung) versehen werden."