nur weil ich etwas prüfe, bedeutet das nicht, das ich detailiert über den sachverhalt auskunft geben muß. ich mache ja sonst gewisserkamaßen die hausaufgaben des betreibers.
es könnte ja sonst jeder mit seinen steuerunterlagen zum finanzamt gehen und da dann die erklärung machen lassen. die haben auskunftspflicht
es wäre ja mal ne idee was die denn bei der letzten prüfung moniert haben. ich wette das der ersteller hier sicher wieder nur die hälfte schreibt.
Eine Begehung vom Landratsamt ist mir in den letzten 10 Jahren nicht bekannt. Auf Anfrage beim Landratsamt hat mir der für Versammlungsstätten zuständige Mitarbeiter gesagt, wo steht den der Schmarrn, als ich ihn fragte wie das mit den zwei Bühnenmeistern die ich bei Veranstaltungen auf Großbühnen und auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² brauche, zu handhaben ist. Außerdem teilte er mir mit, dass sie nur eine bauliche Prüfung vornehmen und keine organisatorische Vorschriften prüfen.
Ich finde den Ansatz gut das Landratsamt zu einer Aussage aufgrund § 46 Abs. 3 zu bewegen da sie ja auch die Betriebsvorschriften prüfen müssen.
Ich würde jetzt eine Aktenvormerkung schreiben und mich auf Bestandsschutz aufgrund der Feststellung des Prüfberichts des Prüfsachverständigen zum Brandschutz II berufen und dem Landratsamt zur Prüfung oder Stellungnahme vorlegen.
Hier ein Auszug aus dem Prüfbericht:
Die Szenenfläche hat gem. den vorliegenden Plänen aus 1975 eine Fläche von etwa 146 m² hinter dem Vorhang, zzgl. einer Bühnenerweiterung von etwa 73 m². Die Bühnenöffnung ist etwa 6,20 m hoch, die Höhe bis zur Decke der Bühne beträgt 12,15 m (somit weniger als das 2-fache der Bühnenöffnung).
Die Bühne ist damit nach den Vorschriften der VStättV 1969 als Mittelbühne zu bewerten.
Hinweis: in früheren Unterlagen war die Fläche der Bühne mit 170,81 m² zzgl. Hinterbühne von 72,68 m² angegeben; dabei war jedoch auch ein Teil der Bühne vor dem Vorhang in der Fläche angegeben, so dass dies zu einer Einstufung als Großbühne führen würde. Diese Einstufung wurde mit den nun vorliegenden Plänen klargestellt.
Wie der Prüfsachverständige auf diese Werte kam weis ich nicht. Ich zweifle aber jetzt nicht seine Kompetenz an, da er der Experte ist und wissen muss was alles mit eingerechnet wird.
In der Baugenehmigung von 1975 wurden vom Landratsamt keine Anforderungen an Fachkräfte gestellt. Wie schon gesagt, uns geht es darum ob wir immer zwei Meister brauchen oder evtl. auch mal ohne einen auskommen können bis wieder einer geschult ist. Ansonsten haben alle eine Ausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik.