Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euer Schwarmwissen.
Wir betreiben eine Versammlungsstätte (800 Besucher) die 1975 genehmigt wurde.
Nach heutigem Stand handelt es sich bei uns um eine Großbühne. Damaliger Stand war es eine Mittelbühne.
Nach §40 Abs. 3 der heutigen VStättV benötigen wir bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit über 200m² Grundfläche einen Bühnenmeister sowie einen Beleuchtungsmeister.
Nach meiner Meinung haben wir in Bezug auf die Großbühne Bestandsschutz und brauchen keinen Meister. War auch damals nicht gefordert.
Was mir Kopfzerbrechen macht ist die Szenenfläche. Können wir hier auch Bestandsschutz geltend machen? Die damalige VStättV regelt keine Fachkräfte für Szenenflächen.
Wenn nicht können wir die Szenenfläche dann durch, z.B. einen Bauzaun mit blickdichten Vorhang auf unter 200m² verkleinern. Der hintere Teil der Bühne wird eh nicht gebraucht.
Dank Fachkräftemangel wird es schwierig Meister zu bekommen.
Vielen Dank schon mal.
Grüße
