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Mietvertrag Tips

  • bias79
  • 16. April 2004 um 12:58
  • bias79
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    1.103
    • 16. April 2004 um 12:58
    • #1

    habe bisher immer ohne gearbeitet. Jetzt ist aber mal Material unvollständig zurück gekommen und der Mieter nicht mehr auffindbar.
    Ich bräuchte also Tips oder sogar ne Vorlage für einen Mietvertrag/Übergabevertrag wo Abholung/Rückgabe etc. geregelt sind.
    was muß drauf stehen ?
    Besten dank für Tips, bias79

    GHOSTNOTE-SOUND

  • slayer
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    1.478
    • 16. April 2004 um 13:48
    • #2

    da reicht ein standart lieferschein.
    was drauf sollte
    - deine adresse mit st.-nr. etc
    - kundenadresse, ab besten mit personalausweisnr.
    - verliehenes material am besten mit vom kunden bestätigten funktion und zustand
    - verleihdauer! sonst hat er es auf einmal nur 2 tage benutzt statt 3...
    - unterschrift vom kunden

    das gibts in doppelter ausführung und wenn der kunde es zurück bringt unterschreibst du seinen schein, das alles ok ist.

    aber auch ein lieferschein schützt dich nicht wenn jemand dich wirklich abzocken will. ich habe auch schon zu kunden nein gesagt, die mir nicht koscher waren

    hauptsarre gitarre !

  • bias79
    Profi
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    1.103
    • 16. April 2004 um 13:58
    • #3

    Danke erst einmal.

    GHOSTNOTE-SOUND

  • Lutwks
    Beiträge
    72
    • 16. April 2004 um 19:01
    • #4

    slayer tolle ideee mit lieferschein, aber:

    also ich vermiete dem sag ich mal mein Zeug verlange vorab ne kaution o.k. dann bringts der zurück, meinst du der typ besitzt die Mouse und wartet erst mal so 30 min ab bis ich aufgebaut habe um alles nochmal zu testen???? ich denke mal nein und außerdem je nachdem, wo du alles lagerst, kannste auch nich richtig aufdrehen und boxen platzer merkste erst beim richtigen aufdrehen..bei mir is es grundsätzlich so:
    vertrag unterschreiben, dann bauen wir auf, machen mucke 4 std. abbau kohle oder kohle und dann abbau daten nehme ich immer vorher auf
    p.s. ich würde eh einzelsachen, wie effekte oder scheinwerfer nur an wirklich GUTE FREUNDE vermieten, aber selbst die betrügen manchmal!

    mfg
    Magnus

  • timo
    Verifiziert
    Beiträge
    292
    • 17. April 2004 um 17:12
    • #5

    lieber lutwks,

    Zitat

    . ich würde eh einzelsachen, wie effekte oder scheinwerfer nur an wirklich GUTE FREUNDE vermieten, aber selbst die betrügen manchmal!

    es gibt in diesem forum auch leute, die vermieten ihr material nicht nur an gute freunde sondern auch an leute die sie noch nie im leben gesehen haben! und diese fremden leute bauen das auch selbst auf und wieder ab! unglaublich aber wahr... und diese leute die leben auch davon und ernähren ihre familien davon, dass sie ihre sachen an wildfremde leute vermieten...
    das ist genauso wie bei frisösen, die schneiden auch nicht nur ihren freundinnen die haare...
    Ich frage mich doch immer wieder wo wir inzwischen hier gelandet sind!
    Ich freue mich schon auf die neuen ideen, die der admin angerissen hat.

    p.s.erklär mir bitte den unterschied, warum einzelsachen gerade so schlimm sind zu vermieten...


    @ all: sorry für dieses Offtopic, aber das musste mal gerade raus... ferien sind bald zu ende...


    Gruss timo

    chaos, panic and disorder - my work is done!

  • Lutwks
    Beiträge
    72
    • 17. April 2004 um 18:49
    • #6

    die sachen kommen schneller weg, bsp . am wochenende verleihst du 20 par 64 an 10 leute wie gehst du davon aus, das alles ie wieder zurückbringen? ja unter kollegen, ist vermieten was anderen, das sind lkeute mit ahnung, die wissen das und raffen auch wie man das machen muss, wenn man ihnen das einmal erklärt...aber andere rufen 20 mal noch an kommt der darein, kommt das darein?
    u.s.w.

    ich gehe halt von leuten aus, die keinen plan von VA Technik haben .....und bei kleinen sachen ist es wieder was anderes oder würdest du nem laien nen truss eck mit moterzügen vermieten und sagen; ja mach mal schaffste schon und wenns runterkommt egal kann man neu kaufen


    oder du nimmst ne kaution bevor du vermietest.....

    naja egal

    nicht aufregen cool bleiben 8) mfg lutwks

  • logi
    Beiträge
    862
    • 17. April 2004 um 20:12
    • #7

    Eigentlich wollte ich mich ja mehr raushalten, aber irgendwann langt es. Bei diesen Fragen könnte nicht mal eine Videothek existieren, denn es gibt ja Leute, die...

    Anlagen für Laien (Selbstabholer) sind einfach aufgebaut, einfach zu bedienen, alles andere holt sich kein Mensch, wenn er keinen blassen Schimmer hat. Du bist als Vermieter verantwortlich für die Technik (Sicherheit), aber nicht für das hinstellen der Sachen. Da erklärt man den Leuten die Sicherheitsmaßnahmen und gut, schließlich sind das über 18-jährige oder auch volljährig genannt.

    Weiterhin steht es in deiner Verantwortung dafür zu sorgen, daß die Sachen wieder zurückkommen (z.B. den PA kopieren), bei Fälschungen klappt`s halt nicht, hatte ich aber, Gott sei dank, noch nicht. Und für eine Anlage für 3000,-- netto Warenwert kann ich keine 3000,-- Euro Kaution verlangen, ist also mehr die Aufforderung alles pünktlich und komplett wieder ranzuschaffen.

    Als Kunde würde ich schreiend weglaufen, wenn jemand stundenlang die zurückgebrachte Anlage testet :oops: . Ist übrigens dein Part auch nachträglich etwas machen zu können, ansonsten sollte sie einfach komplett sein (nämlich das, was du rausgegeben hast).

    Natürlich spielt auch das Material eine Rolle, gutes brauchbares hält eben entscheidend länger und ansonsten mußt du deine Kalkulation eben so machen, daß gelegentliche Ausfälle abgedeckt werden. Da haben wir schon die Schwierigkeit: Dann wären auf einmal die Hobbykistenschlepperpreise (was für ein Wort :mrgreen: ) nicht mehr zu halten.

    Im übrigen ist diese Branche ein Service bzw. eine Dienstleistung. Dazu gehört neben vielem anderen auch Dienstleistungsbereitschaft und soziales Erwachsensein.

    Gruß Frank

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 18. April 2004 um 12:17
    • #8

    jetzt mal zurück zum thema.
    Ein Lieferschein reicht nicht, es müssen schon die Modalitäten geregelt werden und auch durch Unterschrift akzeptiert werden, sonst hat das juristisch keinen wert.

    Mieterdaten
    PA, Reisepass oder Führerschein kopieren oder zumindest die Nummer aufschreiben und natürlch das Bild vergleichen.
    Telefonnummer - muß nachvollziehbar sein (Telefonbuch, Auskunft....)
    An " Nur-Handy-Besitzer" ohne Eintrag vermiete ich nur gegen Kaution ggf. Pfand.
    Die Mietdauer muß klar geregelt sein.
    Folgen bei verspäteter Rückgabe
    Es muß die Funktionsfähigkeit quittiert werden
    Außerdem die fehlerfreie oder fehlerhafte Rückgabe.
    Ein Hinweis auf Vorbehalt einer Frist zum Testen muß erhalten sein - mit Dauer. ( Beispiel: Die ware wird innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe auf Fehler untersucht, solange gilt Vorbehalt)
    Seidem das drin steht, nimmt sich jeder Kunde die zeit zu warten.
    Dann sollte die Mietware genau aufgelistet werden ggf. mit Seriennummern.

    Alles was nicht vertraglich geregelt ist gilt als nicht vereinbart .
    In diesem Fall wird nicht immer zu deinen Gunsten entschieden.

    Ich habe einen Mietvertrag für Selbstabholer gemacht, nachdem in einem Jahr Geräte für ca. 8000,00€ wegkamen

    rettet den ROCKPALAST

  • Lutwks
    Beiträge
    72
    • 18. April 2004 um 12:58
    • #9

    hey das find ich ne klasse idee stell diesen mietvertrag mal online, damit wir uns davon mal ein bild machen können!

    mfg Lutwks

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 18. April 2004 um 13:22
    • #10

    wie wäre es denn mit selberschreiben.
    Anregungen haste doch jetzt.

    Mit sowas geht man zum Anwalt und das kostet Geld

    rettet den ROCKPALAST

    Einmal editiert, zuletzt von ph-showtechnik (19. April 2004 um 09:40)

  • slayer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.478
    • 19. April 2004 um 05:33
    • #11

    sorry, aber sowas steht in den AGB und diese sollte man auf der Rückseite seiner Papiere haben.

    hauptsarre gitarre !

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 19. April 2004 um 09:37
    • #12

    Die ABG stehen auf der Rückseite, aber bei Selbstabholerverleih hab ich extra Vordrucke, wo die Verleihbedingungen Frontseitig sind und auch extra Unterschrieben werden müssen.
    Genauso wird die Rückgabe am Seitenende quittiert.

    Der Anwalt hielt das für besser

    rettet den ROCKPALAST

  • bias79
    Profi
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    1.103
    • 19. April 2004 um 14:24
    • #13

    Vielen Dank für die produktiven Beiträge (auch wenn nicht alle). :)
    Möchte hier auch keine ewige Diskussion starten. Natürlich verleihe ich an Wildfremde sonst würde sich das Thema erübrigen. Außerdem habe ich nat. auch AGBs wo auch geregelt ist bis wann ich das Mat auf Fehler kontrolliert haben muß. Mir ging es nur um die wichtigsten Fakten für einen Endkundenmietvertrag.
    Danke, bias79

    GHOSTNOTE-SOUND

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