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Hilfe BGV A2 Prüfung

  • Michael.dri
  • 4. Mai 2004 um 15:14
  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 4. Mai 2004 um 15:14
    • #1

    Hallo,

    habe am 10-12 Mai eine Veranstaltung, bei der ich die Karaoketechnik stelle, also hauptsächlich Fernseher, Abspielgeräte, Medien, Kabel.

    Ton und Licht wird gestellt. Eventuell wird mein Yamaha Mischpult + Mikros noch von mir gestellt.

    Jetzt bekomme ich gerade eine Mitteilung das meine Geräte nach BGV A2 geprüft sein müssen. Heute morgen hatte ich schon die Anfrage wegen CE Norm. Was mache ich denn jetzt? Muß ich jetzt meine Gerät noch schnell zum TÜV bringen :roll:

    Über eine schnelle hilfe wäre ich sehr dankbar. Muß auf den Stromverteilern etc. was bestimmtes stehen?

    Sicherheit wird dort sehr groß geschrieben, muß sogar Sicherheitsschuhe und einen Helm tragen.

    gruß Michael

  • steffen.haas
    Beiträge
    57
    • 4. Mai 2004 um 15:55
    • #2

    Hallo Michael,

    wegen der CE-Norm kannst du ganz einfach mal auf deine Geräte schauen, ob sie ein solches Prüfzeichen haben. es ist leicht zu erkennen, CE steht nämlich drin.
    Was die BGV A2 Prüfung angeht, so kannst du diese von jeder Elektrofachkraft (Meister, besonders geschulte Personen etc.) machen lassen. Es gibt Aufkleber für Geräte, auf denen das Prüfdatum steht, für gewöhnlich reichen die. Außerdem haben die meisten Messgeräte noch die Möglichkeit ein Protokoll auszudrucken, dass du als Nachweis abheften kannst. zum Tüv brauchst du deshalb nicht, ich wüßte auch nicht, ob die das überhaupt anbieten. Außerdem sollte jeder größere Elektroinstallationsbetrieb in der Lage sein die Messungen zu machen. Wenn du ein Kraftwerk in deiner Nähe hast kannst du dich auch da mal erkundigen, die haben ganze Prüfschränke und viele Azubis, die das auch lernen müssen.

    LG, der STeffen

  • Tobias P.
    Beiträge
    1.225
    • 4. Mai 2004 um 16:00
    • #3

    Der TÜV hat damit nichts zu tun. Die BGVA2-Prüfung macht dir eigentlich jeder Elektrobetrieb, evt. kannst du sogar nen Hausbesuch vereinbaren, dann kommt der Meister zu dir (die Prüfgeräte sind normalerweise genauso handlich wie jedes stinknormale Multimeter).
    Wenn dein Material die Prüfung bestanden hat, bekommt es eine Plakette "Geprüft nach BGVA2" und du bist deine Sorgen los :wink:

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 4. Mai 2004 um 16:18
    • #4

    Hallo, das ist doch schon mal eine Aussage.

    Muß ich jetzt jedem Gerät, welches ein Stromanschluß besitzt, diese Prüfung unterziehen?

    Also: Fernseher , Videoprojektor, 2 x Laserdiskplayer, 2 x CDG/VCD Player, Videosignalverstärker, Hallgerät, Mischpult, Funkmikrofone .

    Was kostet den sowas? Oh, man, das habe ich nicht in meiner Kalkulation untergebracht!

    gruß Michael

  • test
    Profi
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    Marktplatz Einträge
    4
    • 4. Mai 2004 um 16:25
    • #5

    das gehört ja auch nicht in deine kalkulation, sondern ist deine pflicht als verleiher. du mußt die prüfung jedes jahr neu machen und ein prüfbuch führen. du mußt alle elektrogeräte prüfen lassen (alles mit kabel drann)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Tobias P.
    Beiträge
    1.225
    • 4. Mai 2004 um 16:28
    • #6

    Hi!

    Ja, jedes Gerät - und das schliesst auch sämtliche Kabel, Adapter etc. mit ein - muss geprüft werden.
    Die Preise dafür variieren von Betrieb zu Betríeb, es soll aber auch Leute geben, die das bei nur wenigen zu prüfenden Geräten für nen Kasten Bier oder nem Scheinchen für die Kaffeekasse machen :wink:
    Musst halt mal die Betriebe bei dir anrufen und nachfragen, das kostet ja erstmal nix.

    MfG, Tobias

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 4. Mai 2004 um 18:22
    • #7

    So Termin steht, Donnerstag wird alles zur Inspektion verfrachtet.

    So Freunde und jetzt wird es ganz kriminell. Habe gerade nochmal schnell die Geräte auf CE Aufkleber überprüft und festgestellt das
    Hauptgerät der JVC-303BK Player - das non plus Ultra im Karaokebereich - besitzt kein CE :( Der weltweit meist verbreiteste Player kein CE? Man damit arbeitet jeder der nur halbsweg Ahnung von Karaoke hat.

    Was jetzt tun?

    gruß Michael

    Ps. Bitte nicht schlagen - bin in letzter Zeit schneller gewachsen als vieleicht für ein Hobbykistenschlepper gut ist.

  • DJ Jerolm
    Verifiziert
    Beiträge
    549
    • 4. Mai 2004 um 18:42
    • #8

    Hallo,

    bei http://www.ce-zeichen.de habe ich was gefunden, und es ist identisch mit dem was ich bei meinem Studium "gehört" habe:
    "Mit dem CE-Zeichen versichert der Hersteller, dass er sich an alle zur Reit gültigen Richtlinien des VDE oder sonstwas gehalten hat."

    Außerdem ist es "nur" eine "Konformitätserklärung", wobei die Betonung auf "Erklärung" liegt, wie Punkt 3 und 4 sagt.

    (Ich denkt Punkt 5 im folgenden Zitat sagt alles :mrgreen:)

    Zeig deinem Auftraggeber einfach den Text der Internetseite oder gib es mündlich wieder und zeig ihm den bestandenen BGV A2 und dann müsste alles gehen. Geräte ohne CE dürfen glaubich gar nicht vertrieben werden und wenn man deinen Player in Deutschland nicht verkaufen darf hättest du bestimmt keinen.

    Zitat von http://www.ce-zeichen.de:

    Zitat


    Fünf Aussagen zur CE-Kennzeichnung:
    1. Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt. (Sonst: Bußgeld, oft mehrere tausend EUR)

    2. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, daß grundlegende Sicherheitsforderungen, wie diese in den Richtlinien genannt sind (dort wird zumeist zur Konkretisierung auf das Normenwerk verwiesen), eingehalten werden.

    3. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, daß alle anzuwendenden Richtlinien beachtet werden. Bei Übergangsfristen etc. ist deshalb die Konformitätserklärung das wirklich aussagefähige Papier dazu - welches (nur) in der Maschinenrichtlinie als zu jedem Produkt mitzuliefern genannt wird.

    4. Die Konformitätserklärung (siehe Punkt vorher) kann rechtlich nur von Behörden angefordert werden - dennoch ist es guter und sinnvoller Stil, diese an nachfragende Kunden zu übermitteln!

    5. Achtung: das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des Herstellers (im vorgenannten Sinne!).

    6. Achtung: CE-Aussagen von Firmen, die nicht in der EU oder in EFTA-Ländern ihren (genannten) Firmensitz haben, sind wertlos!
    Das betrifft auch die Konformitätserklärungen von Prüfinstituten, die fast alles Mögliche und Unmögliche bescheinigen!
    Eine mißbräuchliche Verwendung des CE-Zeichens, z.B. bei ungenügender Sicherheit des Produktes, kann behördlich mit einigen tausend Euro bestraft werden, viel höher sind aber die Kosten, die die Kunden auf dem Wege der Produkthaftung bzw. mit dem normalen Handelsrecht ("fehlerfreie Lieferung") einfordern. Übrigens ist das Sicherheitsniveau in der EU durch diese Regelungen anders, oft höher, als bei vergleichbaren Produkten für den nordamerikanischen Markt!

    Alles anzeigen
  • emsch
    Beiträge
    90
    • 4. Mai 2004 um 21:06
    • #9

    Könnte auch sein, dass dein Player noch ein Altgerät ohne CE-Zeichen ist (Altgerät ist keine Abwertung !!!). Bevor es das CE-Zeichen gab wurden ja auch schon Geräte verkauft und hier greift wie bei vielen Dingen der Bestandsschutz, d.h. du musst die Geräte nicht wegschmeissen

  • Michael.dri
    Beiträge
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    • 5. Mai 2004 um 07:21
    • #10

    Hallo,

    bei meinen Laserdiskplayern habe ich noch zwei deren Baujahr mit 1995 angegeben ist, dort gibt es auch kein CE. - gab es da ja noch nicht.
    Habe aber auch jüngere Geräte da ist dann das CE Zeichen vorhanden.

    Aber die JVC Player sind stand der Dinge und max. 3 Jahre alt. Jeder Laden der Karaokezubehör etc. verkauft hat den im Verkauf.

    Beispiel: http://www.karaoke.dehttp://www.karaoke.athttp://www.peters-karaoke.com etc. http://www.karaoke-management.dehttp://www.okmusic.de u.s.w.

    Werde gleich mal die Firma anrufen, wo ich meine gekauft habe.


    Habe aber direkt die nächste Frage:

    Was habe ich bei meinen Stromverlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen zubeachten?

    Habe hier im Forum die Stichworte: H07RN-F und IP44 gehört.

    Wie sieht es mit der Stromverteilung im Rack aus? Gilt dort das gleiche?

    Brauche 4 x 10 Meter Verlängerungskabel + Steckdosenleisten für ca. 10 Geräte im Rack. Im Internet finde ich hauptsächlich rote Kabel.

    Hat jemand eine Adresse für eine Schnelle Lieferung . bis Freitag?

    danke

    gruß Michael

  • djobi
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    • 5. Mai 2004 um 10:40
    • #11

    Verlängerungen im Aussenbereich müssen mittelschwere harmonisierte Gummischlauchleitungen sein - für nix anderes steht H07RN-xx. Ist halt die Frage wo deine Veranstaltung stattfindet.
    Hier ist noch nen nette Seite zur Übersicht:
    http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/elektroleitung.htm

    Die Stecker/Kupplungen müssen unter Verwendung von Aderendhülsen angeschlossen werden (sofern nicht fest angespritzt). Als Nicht-Elektriker ist auch eine Selbstkonfektionierung eigentlich verboten, deswegen am besten fertig kaufen.

    Als Steckdosenleiste für ein paar Zuspielgeräte sollten die Standard-08/15-Leisten ausreichen, wobei es weiteraus elegantere (und deutlich teurere) Lösungen mit vernünftigen Querschnitten gibt (19" Verteiler etc)

    Auch Kabel müssen rein rechtlich regelmäßig (halbjährlich) gemäß VDE 701/702 (bzw. BGV A2) geprüft werden.

    Quelle auf die Schnelle: Baumarkt :)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Tobias P.
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    • 5. Mai 2004 um 11:12
    • #12

    Wenn ich mich recht erinnere, ist H07RN-F eine schwere harmonisierte Gummischlauchleitung und keine mittelschwere.
    Zu den Steckern und Kupplungen: Das muss ne Vollgummiausführung sein, also Kunststoffstecker und Kupplungen sind unzulässig.

    @ djobi: Bist du dir mit der halbjährlichen Prüffrist für Kabel sicher? Laut einem befreundeten Elektromeister sind dafür ebenfalls nur jährliche Prüfungen vorgeschrieben (ist aber eigentlich egal, ich prüfe mein Zeug sogar vierteljährlich).

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • test
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    • 5. Mai 2004 um 12:21
    • #13

    einmal im jahr ist mindestens. öfter geht immer :mrgreen:

    http://www.crystal-hannover.de
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    Trussing, Line Arrays

  • Michael.dri
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    • 6. Mai 2004 um 08:01
    • #14

    So, jetzt habe ich das auch alles im Griff. Geräte sind schon bei der Elektrofirma für die BGA V2 Abnahme. Für meine JVC Player bekomme ich von meinem Händler die CE Aufkleber per Post zugeschickt, soll wohl alles seine Richtigkeit haben. Wurde wohl vergessen draufzukleben. Nun ja, jetzt bin ich auf der sicheren Seite. (Habe ich schriftlich)

    Heute muß ich nur noch ein paar Stromverlängerungskabel kaufen.

    Und wieder habe ich einiges dazugelernt, toll so ein Forum.

    by the way: habe gestern ein Mischpult aus der Reparatur geholt, bei einem großen Musikladen incl. Verleih. Ich konnte mir nicht verkneifen nach der BGA V2 Prüfung deren Leihgeräte zufragen. Miete öfters dort Sachen hinzu. Als Antwort kam nur was ist den das? Braucht man nicht
    Geräte kommen vom Werk schon geprüft. Satz2: Wozu ich den das brauche, ob ich eine Veranstaltung mit dem Papst habe?

    Wenn das schon der Händler meines Vertrauens sagt, dann möchte ich nicht wissen wieviele das wirklich umsetzen. Da könnte ich ja jetzt noch glatt damit Werbung auf meiner Homepage machen. Nach dem Motto: Mieten Sie BGA V2 geprüfte Geräte!

    gruß Michael

  • RA-CG
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    1.205
    • 6. Mai 2004 um 08:58
    • #15

    Hi!

    So denke ich auch, wer von den Wald und Wiesenverleihern macht das schon :?:

    Wie oft wird den gezielt nach der Prüfung gefragt bei Veranstaltungen?

  • novaandreas
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    115
    • 6. Mai 2004 um 09:04
    • #16

    Du kannst deinem "Vertrauenshändler" mal sagen, daß er nach einer Reparatur am Gerät sowieso die VDE701 Prüfung vornehmen muß. Egal wie alt der letzte Prüfstempel ist.
    Werbung mit der Prüfung müßte man mal machen. Von unseren Kunden interessiert das höchstens einige Behörden und Krankenhäuser....von den anderen nur "wieso spielt doch einwandfrei!!".

  • buzz
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    1
    Beiträge
    1.248
    • 6. Mai 2004 um 09:07
    • #17

    Auch hier gilt wiedereinmal:

    Solange nichts passiert, interessieren sich die wenigsten Auftraggeber für die BGV A2-Prüfung.

    Wenn es dann zu einem Unfall gekommen ist, dann ist das Geschrei gross und der Verleiher ist in der Haftung.

    Es steht jedem selbst anheim, zu entscheiden, ob der Prüfauwand gerechtfertigt ist. Man sollte allerdings auch die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung kennen, dort steht gerne eine Auschlussklausel, welche bei ungeprüften Geräten dann ganz einfach die Haftung auschliesst.

    Ich für meinen Teil mache die Prüfung an allen Geräten (auch sämtliche Leitungen), ganz einfach, weils nicht viel kostet und man sich einen haufen Ärger ersparen kann.

    Es ist zwar traurig, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass geprüfte Geräte schon ein gewisses Alleinstellungsmerkmal sind und daher durchaus auch einen gewissen Werbeeffekt haben können.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • tequilawurzel
    Beiträge
    20
    • 7. Mai 2004 um 20:48
    • #18
    Zitat von "Tobias P."

    Zu den Steckern und Kupplungen: Das muss ne Vollgummiausführung sein, also Kunststoffstecker und Kupplungen sind unzulässig.

    bzw. muss trittschutz aufweisen, und spritzwassergeschützt sein.

  • Oliver
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.639
    • 17. Mai 2004 um 12:19
    • #19

    Denkt dran das bei der A2 Prüfung nicht nur der Schuztleiterwiderstand und der Isolationswiderstand gemessen werden muss, sondern auch eine Sichtprüfung der Geräte bzw. Kabel zu erfolgen hat.


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 17. Mai 2004 um 15:07
    • #20

    Hallo,

    Veranstaltung ist vorbei und hat alles prima geklappt. Thema Abnahme: Ein Mitarbeiter von der DEKRA war vor Ort, mit einem Messgerät und wollte die Geräte durchtesten. Der war hell-auf-begeistert als er an allen meinen Geräten Prüfsiegel und die Anschrift des Prüfers gefunden hat. So hatte er bei mir nichts zu tun.

    Das war übrigens eine Veranstaltung von ARAL in Hannover in der Messehalle 13. Wenn ich so gesehen habe was da aufgefahren wurde und wieviel Leute dort aufgebaut haben, gehe ich mal davon aus das bestimmt der eine oder andere hier aus dem Forum dort aktiv war.

    gruß Michael

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