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Hängepunkt in Betondecke setzen

  • tufkascobo
  • 15. September 2004 um 14:02
  • tufkascobo
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    379
    • 15. September 2004 um 14:02
    • #1

    Hallo!

    Ich habe vor zu für ne Party die wir öfters Beschallen und beleuchten sollen 2 Hängepunkte zu setzen, in diese wird dann ein Alupipe eingesetzt. l=ca.2 m, Gewicht max. 30kg, dran soll ne 6er Bar kommen.

    Stativ ist definitiv nicht möglich. Hab schon Bauchweh die Boxen in der Rumpelkammer zwischen den Leutchen auf Stative zu stellen.

    Die eigentliche Frage ist jetzt wies damit rechtlich ausschaut. Komm aus der Baubranche(Elektriker) und hab schon so manch schwere Sachen Brandsicher für die Ewigkeit an die Decke genagelt.


    Als Beispiel: Lampen, Kabeltassen darf ich mit geprüftem(vorgeschriebenen) Material an die Decke nageln und da auch Lasten aufbringen. Nur wie schauts da jetzt genau in der VA Technik aus?

    Danke schon mal!

    Vg
    Harald

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

  • Tobias Zw.
    Profi
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    • 15. September 2004 um 17:43
    • #2

    Solange Du nicht genau weißt, wie's in der Decke aussieht (Röntgenaugen): Finger weg! Du kannst 1000 mal geprüftes Material verwenden... der Teufel ist ein Eichhörnchen, wenn Du Pech hast kommt der Punkt doch raus und dann bist Du Dein Leben lang unglücklich. Lieber qualifizierte Leute aus dem Bausektor damit beauftragen, die dann auch die Verantwortung für die Qualität übernehmen können.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Mister.Lange
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    • 15. September 2004 um 20:13
    • #3

    Du kannst natürlich auch den Weg gehen, einen installierten Hängepunkt vom TÜV testen zu lassen.

  • ADMIN
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    • 15. September 2004 um 22:34
    • #4

    Also bitte, TÜV um 30 kg zu hängen... :roll:

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Betondecke nicht völlig marode ist, einfach ganz normaler Zustand.

    Dann an jedes Ende der Pipe jeweils zwei Hängepunkte mit Schwerlastanker, Pipe mit Kette an jeden Hängepunkt befestigen, so dass die Sache auch dann nicht runterkommt, wenn mal so ein Punkt versagen sollte.

    (Am Rande: Ich habe gerade eine Tabelle von Schwerlastankern vorliegen, der popeligste M6-Anker geht bei 2 kN los, das entspricht 200 kg.(zulässiger Zug nach ETA-02/0030 in gerissenem Beton, im ungerissenem wären es 6,3 kN), eine solche Konstruktion dürfte wohl locker 1000 kg halten, was brauche ich da bei 30 kg 'nen TÜV?)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mnyut
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    • 15. September 2004 um 23:04
    • #5
    Zitat von "ADMIN"

    (Am Rande: Ich habe gerade eine Tabelle von Schwerlastankern vorliegen, der popeligste M6-Anker geht bei 2 kN los, das entspricht 200 kg.(zulässiger Zug nach ETA-02/0030 in gerissenem Beton, im ungerissenem wären es 6,3 kN), eine solche Konstruktion dürfte wohl locker 1000 kg halten, was brauche ich da bei 30 kg 'nen TÜV?)


    Also im Prinzip das hier:
    http://www.mkt-duebel.de/Produkt_Seiten…site_SZ_deu.php

  • Carm
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    • 16. September 2004 um 03:41
    • #6

    markus verza hat imho hier mehrmals schwerlastdübel diverser hersteller im riggingforum empfohlen -> suche

  • Mister.Lange
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    • 16. September 2004 um 09:35
    • #7

    Zum einen ging das natürlich um seinen ruhigen Schlaf. Zum anderen muss man auch sehen, das er "nur" regelmäßig dort arbeitet. Scoborg muss also irgendwie sicherstellen, dass nicht mal ein annderer Kollege kommt und vielleicht eine schwere PA fliegt, bzw das ganze vielleicht gleich so auslegen.
    Ansonsten verlassen wir uns bei Installationen auch immer auf die Angaben der Hersteller z.B. FISCHER.

  • tufkascobo
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    • 16. September 2004 um 13:37
    • #8

    Hallo!

    Danke für die Antworten....

    Genau die Teile mein ich...heißen bei uns Umgangssprachlich "Schlaganker".

    Hab zwar auch schon dran gedacht ne Baufirma zu beauftragen....aber ich muss sagen das ich mir selbst mehr vertraue wie den meisten Handwerkern. Decke ist Vollbeton.

    Also hab ich mir das jetzt mal so vorgestellt:

    2x Anker M8, daran doughty Clamps in die das Rohr reinkommt. Zusätzlich noch 2 kleinere M6 Anker zum einhängen der Safety.(Eine geht schlecht bei knappen 2,30 Raumhöhe um zu verhindern das die Bar nach einer Seite wegkippt.)Irgendein nettes Schild das auf die Maximale Tragkraft der Teile hinweißt alla höchst zul. Belastung.

    Amtlich genug?


    Danke und Vg
    Harald

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  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 16. September 2004 um 23:48
    • #9

    Liebe Vorschriften Erfinder und TÜV Sponsoren,

    für Hängepunkte gibt es KEINE extra Vorschriften in der VA Technik. Es gelten die Regeln die auch im Baubereich gültig sind. Warum soll also der Kollege der als Elektriker Kabeltrassen an die Decke schraubt das mit einer Stange jetzt nicht machen dürfen ? Bei einem Punkt der 500kg Tragen muss sollte man siche einen Statiker fragen aber bei 30 kg.......

    Ich würde eine Gewindehülse in den Beton kleben. Wenn du die in M12 nimmst kanst du die Doughty daran sehr einfach fest machen. Ein Durchsteckanker geht auch und ist günstiger. Ich würde aber auch hier M12 nehmen wegen des Durchmessers der Bohrung in der Doughty (puh was fürn Satzmonster)

    Schild mit max Last ist sicher eine sehr gute Idee.

  • tufkascobo
    Beiträge
    379
    • 17. September 2004 um 08:24
    • #10

    Danke!

    Dann wär das auch geklärt! Das mit den M12 ist auch ne gute Idee um die Sache zu vereinfachen.

    Vg
    Harald

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  • koschi
    Beiträge
    88
    • 27. September 2004 um 05:02
    • #11

    also wir verwenden bei Doskotheken meisten Chemische Anker, weil das geht gut.... :wink:

    Nee Spass.
    Hilti HIT Chemischer Spezialmörtel in 2 Komponenten in die Kartusche die Packs ins Losch spritzen, gewindestangen rein, und 30sekunden später fest!
    vor allem übst du damit kein Druck aufs material aus wie bei einem Spreizdübel und gerade das ist bei hohen belastungen das Prob.

    ansonsten kleinere belastungen wie dein Fall schwerlastanker das stimmt und hält wenn das Trägermaterial in Ordnung ist, bist du dir unsicher nimm chemische anker!

    @ alle Schilder mit Belastungen ist immer so ne Sache, wenn du schilder dran machst muss das von einer Techn. Überwachung überprüft sein.

    aber vergesst nicht wenn das wie in eurem Fall Veranstlungsmaterial dran soll dan nach BGV C1. Düebel sind anschlagmaterial und mit dem 0,5fachen der Herstellerangabe max. zu belasten.

    wenn natürlich das ganze als Festinstallation ausgelegt wird, dann kann man das dem Bauamt melden, die kommen wenn alles fertig installiert ist schauen sich das an und nehmen euch, wens I.O. ist ab und danach ist auch die BGV C1 egal, aber wenn ihrs abhängt und wieder dran hängt, muss das Bauamt wieder abnehemen...

    Ist euch ncoh nie aufgefallen, das es Truss nach BGV C1(VBG 70) gibt und welche wie Alutruss z.B. die haben "nur" DIN 4113-x

    Alle Traversen die nur nach DIN 4113-x geprüft sind, müssen nach dem Aufbau vom zuständigen Bauamt abgenommen werden.
    denn jeder der die BGV C1 mal in der Hand hatte und den Anhang 1 beachtet hat, weis vielleicht...
    Im Anhnag 1 der BGV C1 stehen alle Normen drin, die für die BGV C1 zulässig sind, und da steht die DIN 4113-x nicht drin!

    Macht euch mal nen Spass und schaut euch den Aufkleber auf eurer Trus, Stativ an nach welcher Norm die Geprüft sind und ob diese von der BGV C1 anerkannt ist...
    Da fallen wahrscheinlich einige in Ohnmacht wenn sie sehen, mit was sie die ganze zeit gearbeitet haben und der Meinung waren das diese zugelassen sind...
    wie gesagt es geht solange gut bis was passiert aber dann. und unwissenheit schützt vor strafe nicht. und Euer lieferant weiss ja auch nicht was ihr damit macht wird er im Härtefall sagen und da hat er Recht.

    Ich weiss ist alles so verstrickt und lückenhaft und die Vertriebe Händler und hersteller Schreien alle kommt zu mir meine Truss ist zugelassen. :evil:
    Verarschung des Kunden!
    Klar, zugelassen um bei ner festinstallation vom Bauamt abegnommen zu werden, denn ohne DIN auch kein segen vom Bauamt.
    Glaubt mir und von Komune zu Komune sind die Bauämter fiter oder nicht... :mrgreen:

    Habe schon einige Abnahmen hinter mir und glaubt mir einige auch da wärs beinahe daneben gegangen.

  • ADMIN
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    • 27. September 2004 um 10:06
    • #12
    Zitat von "koschi"

    Ist euch ncoh nie aufgefallen, das es Truss nach BGV C1(VBG 70) gibt und welche wie Alutruss z.B. die haben "nur" DIN 4113-x

    Alle Traversen die nur nach DIN 4113-x geprüft sind, müssen nach dem Aufbau vom zuständigen Bauamt abgenommen werden.
    denn jeder der die BGV C1 mal in der Hand hatte und den Anhang 1 beachtet hat, weis vielleicht...
    Im Anhnag 1 der BGV C1 stehen alle Normen drin, die für die BGV C1 zulässig sind, und da steht die DIN 4113-x nicht drin!

    1.) Welche Traversen sind denn explizit nach BGV C1 gerechnet?

    2.) Natürlich darf man auch andere Traversen einsetzen, allerdings müssen die auf 50% abgelastet werden, siehe http://www.svtb-astt.ch/pdf/SP_25_1-2-3.pdf (ist 'n Schweizer Link, aber die Vorschrift ist von 'ner deutschen BG)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • PA-Peter
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    7.614
    • 27. September 2004 um 13:09
    • #13

    Zu der Klebetechnik:
    Hier braucht Ihr noch nicht einmal die spezielle-2k-Quetsche zu besorgen...
    ...von Würth und auch von Hilte gibt es die 2K-Masse auch in Handpressen (da wird der Zylinder einfach hinten rein gedreht)!
    Ist recht praktisch und auch nicht gleich zu teuer ;)
    Die geklebten Verbindungen sind mir die liebsten!
    Habe früher damit Röntgengeräte aufgehangen...
    ...und was soll ich sagen, NUR EIN einziges Gerät ist runtergekommen (zum Glück über Nacht!) und hat auch gleich 2 komplette Steine mitgenommen!
    Wir waren somit aus dem Schneider, da unsere Verbindung gehalten hat!
    Der Betreiber hatte hohe 5-stellige Summen zur Wieder-Instantsetzung am Sack!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Copic
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    • 27. September 2004 um 23:38
    • #14

    Es gibt auch so "Glaskartuschen" die man einfach in das Loch reinsteckt und dann mit dem Hacken oder was auch immer man an der decke befestigt haben will die Glaskartusche zertrümmert und gleichzeitig mit umrührt indem man den Hacken in das loch beim einschlagen um die eigene achse dreht.
    So Glaskartuschen benutzen wir um beim Klettern Hacken zu legen, ist einfacher als "Mörtel" oder 2k zeugs, da immer exakt abgestimmte Klebemenge und hält genausogut, sind zwar ein bischen teurer, aber dafür hat man nicht so unhandliche Klebepistolen und man hat auch keine reste usw.
    Von mir ist noch kein einziger Hacken rausgekommen, zum Glück!

  • buzz
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    1.248
    • 28. September 2004 um 08:15
    • #15

    Hi Copic,

    di eReaktionsanker mit Glaspatrone eignen sich aber nur sehr bedingt für die Überkopfmontage! Es gibt Hersteller, welche die Montage solcher Anker in Decken nicht zulassen!

    Da verlasse ich mich lieber auf einen 2k Mörtel mit Auspresspistole. Brauche ich sowieso häuffig, daher ist für mich der Anschaffungspreis für das HILTI-HIT-System kein Hinderungsgrund.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • test
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    • 1. Oktober 2004 um 20:11
    • #16

    das entscheidende ist ob du eine druck oder zugzone hast. bei einer decke meist zugzone. du mußt einen dübel verwenden, der eine zugzonenzulassung hat. ich würde da mal die schwerlastanker zum schrauben verwenden. ein klebedübel kann sich locker, die schwerlast spreizdübel verkeilen sich sicherer.
    einfach mal bei würth im service center anrufen. die erklären dir alles

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

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