1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungstechnik AUDIO
  5. Konzert-Sound Praxis

Thema Lärm und Verordnung

  • j:hein
  • 2. Februar 2005 um 10:18
  • wora
    Profi
    Reaktionen
    5.415
    Beiträge
    27.259
    Einträge
    10
    Marktplatz Einträge
    11
    • 3. Februar 2005 um 19:12
    • #21

    so wie ich die sache lese, geht es bei der pegelbegrenzung ausschliesslich um die audioanlage, nicht um die besucher bzw. deren fahrzeuge.

    wenn die umliegenden strassen nicht von besuchern genutzt werden können (absperrung?) und vor dem eingang ein zelt und ein zur ruhe mahnender türsteher "installiert" werden, dann ist diesem teil der auflage genüge getan.
    das finde ich durchaus sinnvoll und entgegenkommend.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • cyberlight
    Beiträge
    6.061
    • 3. Februar 2005 um 23:37
    • #22

    91 dB(A) zulässiger Dauerpegel ausserhalb direkt vor der Halle (theoretisch) ist aber auch schon wirklich laut. Nur mit Musik geht das wohl nur bei geöffnetem Fenster.
    Was bringt es eigentlich, wenn man Fenster "mit schweren Dämmplatten" zustellt? Das hindert doch höchstens die Gäste daran, das Fenster aufzumachen.
    Besonders "hängende Bässe" und "mehrere Lautsprecher kleiner Leistung" bringen draussen doch wohl gar nichts.

    Das was die Nachbarn immer stört, ist stets der Bass.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Volker Holtmeyer
    Profi
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    3.792
    Termine
    13
    • 4. Februar 2005 um 00:31
    • #23
    Zitat


    Hat zufällig jemand eine Tabelle zur Hand, wo man schön die Vergleiche zwischen dB- Zahl und wo diese Lautstärke in der Natur erreicht wird vergleichen kann. Dann kann man das ja mal diversen Nörglern unter die Nase halten.


    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • Hörnli
    Beiträge
    1.880
    • 12. Februar 2005 um 04:39
    • #24

    Moin,

    Die TA- Lärm besagt nichts anderes als: Die Musik darf nicht hörbar sein und es darf für den Bereich um die Halle
    kein durch die Veranstaltung erhöhter Lärm stattfinden. Da kann man messen was man will, einzig ein geschulter,
    erfahrener, ruhiger Gesprächspartner kanns richten. :wink:
    Wer misst hat verloren ! :D

    Gruß

    Lebe wohl, Michael Ebners Universum

  • Online
    test
    Profi
    Reaktionen
    994
    Beiträge
    10.232
    Marktplatz Einträge
    4
    • 12. Februar 2005 um 13:53
    • #25

    sinnvoll wäre ja auch ein bestechungsversuch der anwohner. man kann aj mal nett fragen wie kritisch die denn so sind und ob ein gesposortes abendessen nicht für ein dickeres fell sorgen könnte 8)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Throsten
    Beiträge
    832
    • 12. September 2005 um 18:39
    • #26

    Ich kenne Veranstalter, die ihre kritischsten Anwohner mit ein paar Tagen bezahltem Urlaub auf Malle "aus dem Weg" räumen. Scheint sich zu rechnen. :D

  • gazastreifenhörnchen
    Beiträge
    74
    • 12. September 2005 um 20:35
    • #27

    hi,

    ich hatte letzten winter einen sehr ähnlichen fall, ahnliche location, ähnliche auflagen. ich mußte vor veranstaltungsbeginn die jeweiligen punkte messen, das kann unter umständen sehr schwierig werden, das ordnungsamt wollte das protokoll um 19 uhr, halb sieben war der straßenverkehr noch so stark, daß die messung erheblich erschwert wurde. in der halle hatte ich am foh (ca. 20m von der bühne) ca. 95 db bei komprimierter musik, am lautesten messpunkt hab ich 49db gemessen. die tante vom o-amt hat alles abgenommen und wollte, falls beschwerden kommen, mich wieder besuchen und mit meinem messgerät dann kontrollieren. so geeinigt war sie der sache dann positiv gesonnen und ward nicht mehr gesehen.
    auf jeden fall hilft freundlichkeit immer sehr viel(so 6-10db mehr toleranz:D )

    messung nach ta-lärm - wie admin schon sagt - heul
    eine veranstaltungsstätte (bürgerhaus) wurde bei ner va mit meiner homie-band mal vom ingeneurbüro untersucht.
    verkehr und laute gespräche vorm haus wurden rausgestrichen.
    40db am kinderzimmer des nächsten wohnhauses erlaubt, 43 gehabt,
    dann kamen 6db zuschlag für informationshaltigkeit - aus.


    noch zum schmunzeln meine extremsten auflagen, beides rockkonzerte:

    kulturhaus indoor 70db(A) am foh

    120db(A) am foh bei open air - nach 1 uhr!!

    ps. hab ich beides nich geschafft

    grüße gaza

  • Sly-old-dog
    Beiträge
    273
    • 28. September 2005 um 13:31
    • #28

    habt ihr schon was gehört, ob sich die TA-Lärm bzw. die DIN 15905 Teil 5 ändert, wenn ab dem 15.02.06 die neuen EG-Lärmrichtlinien gelten?

    greetz Sly

    Ich glaube ich bin bald taub!

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 28. September 2005 um 14:10
    • #29

    DIN 15905 Teil 5 ist gerade in der Überarbeitung.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Sly-old-dog
    Beiträge
    273
    • 28. September 2005 um 14:19
    • #30

    dann können wir also damit rechnen, dass sich die Grenzwerte um ca. 5dB nach unten verschieben werden und sich somit an die EG-Lärmrichtlinien anlehnen.

    greetz Sly

    Ich glaube ich bin bald taub!

  • wavetech
    Beiträge
    306
    • 28. September 2005 um 18:49
    • #31

    Mal was anderes:

    Wenn ich bei mir die Anlage draußen aufdrehe (draußen heißt auf dem Berteibsgelände einer Frima -> Industriesgebiet), und die 1 km weit entfernten Anwohner sich beschweren es sei zu laut, Ich aber vorher bei den nächstegelegenen Anwohnern mit meinem (kalibrierten) db-Meter gemessen habe und es nach den Auflagen NICHT zu laut ist, ist meine Messung dann gegenüber der Polizei (die die Anwohner angerufen hätten) represäntativ? Heißt, dass wenn ich mit der Polizei dann nochmal nach den gültigen Auflagen messen gehe, und es nicht zu laut ist, habe ich dann Recht und die Polizei muss die Anwohner vertrösten?

    Gruß
    wavetech

  • area2005
    Beiträge
    45
    • 28. September 2005 um 19:13
    • #32

    In der aktuellen Prosound ist auf Seite 58 ein Artikel zu dem Thema. Die Verwaltungspolizei Schaffhausen misst mit dem System der Firma Onstage Audiosystems die Immissionen direkt in der Wohnung der Anwohner. Dazu wird dort ein Funkmikro installiert. Die Messwerte werden auf einem Display am FOH angezeigt. Seitdem gibt es dort keine Lärm-Klagen der Anwohner mehr. Probeheft gibts unter:http://www.prosound.de/ :wink:

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 28. September 2005 um 19:47
    • #33
    Zitat von "wavetech"

    Wenn ich bei mir die Anlage draußen aufdrehe (draußen heißt auf dem Berteibsgelände einer Frima -> Industriesgebiet), und die 1 km weit entfernten Anwohner sich beschweren es sei zu laut, Ich aber vorher bei den nächstegelegenen Anwohnern mit meinem (kalibrierten) db-Meter gemessen habe und es nach den Auflagen NICHT zu laut ist...

    1.) Wie sind die Auflagen?

    2.) Wenn die näheren Nachbarn beispielsweise in einem Kerngebiet wohnen, die Beschwerdeführer aber in einem reinen Wohngebiet, dann kann auch dort noch mal gemessen werden müssen.

    Außerdem gilt nicht, was näher ist, sondern wo mehr ankommt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. IHOS DSP 6.4 / Kingray GPA415 FIR Designer .txt Dateiformat?

    ThomasA
    5. Oktober 2026 um 19:16
  2. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  3. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  4. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  5. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  6. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  7. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  8. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  9. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  10. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™