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Darf man am Grünendonnerstag(Tag for Karfreitag)VA's machen

  • 2Fanatic
  • 22. Februar 2005 um 18:04
  • 2Fanatic
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    • 22. Februar 2005 um 18:04
    • #1

    Hallo ich will am Grünendonnerstad (24.03.05) (Tag vor Karfreitag) eine öfentliche VA machen in einem Saal der eine Generalkonzession (ist das so richtig geschrieben)hat, also man braucht normalerwiese für Veranstaltugen in dem Raum keine Extra erlaubnis vom Ordnungsamt.
    Könnte es dennoch Probleme geben wegen dem termin denn ab 0.00 Uhr ist es ja Karfreitag.

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  • doublefishdesigns
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    • 22. Februar 2005 um 18:52
    • #2

    in katholischen gegenden ist jegliche veranstaltung mit "lustvollem" anlass, zwischen Karneval (dienstag) und Ostern gar nicht gern gesehen. :cry:
    Da wird in ganz südeuropa an den anlagen gebaut.
    Als ex-berliner musste ich das hier auch erst mal lernen...
    wie das bei euch gehandhabt wird, weiss ich allerdings nicht

  • 8ight
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    471
    • 22. Februar 2005 um 19:08
    • #3

    sogar in nordeutschland (Flensburg) wo wir nicht mal sperrstunde haben machen die normal gar nicht auf am donnerstag, oder wenn dann nur bis mitternacht (diskotheken)

    und ich möchte nicht behaupten, dass wir hier oben katholisch geprägt sind

    Zum Verkauf

  • 2Fanatic
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    • 22. Februar 2005 um 19:14
    • #4

    Meine Stadt hier ist schon sehr Katholisch und ich ja an sich auch aber hier finden schon Veranstaltungen zwischen Karneval und Ostern Stadt nur keine am Karfreitag und ich bin mir hal nicht sicher ob ich von Grünendonnerstag zum Karfreitag was machen darf oder ob dann um 0.00 uhr schluss sein muss aber ich werde es morgen vom Ordnungsamt erfahren. Wollte nur schon mal wissen ob da einer erfahrungen hat. Am besten aus der Ecke Ruhrgebiet/Münsterland.

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  • Johnny
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    • 22. Februar 2005 um 19:30
    • #5

    Ein Blick in § 7 des für 59368 Werne gültigen Feiertagsgesetzes NRW genügt, um zu sagen:

    Lass es - oder beschaff Dir eine Ausnahmegenehmigung...

    Johnny
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  • Finelight
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    • 22. Februar 2005 um 19:43
    • #6

    Hallo!

    Das ganze steht im Feiertagsgesetz (da du auch aus NRW bist hier das Gesetz des Landes).

    http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Serv…ertage/FTG.html

    Kurz zusammengefasst:

    Karfreitag 0:00 bis Ostersamstag 06:00

    - Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
    - sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
    - der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten
    - musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
    -alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.


    zu finden in § (Abs. 1+3)

    Wir haben im letzten Jahr pünktlich um 24:00 Uhr Besuch vom Orndnungsamt bekommen, welches jedoch die VA nicht geschlossen hat, sondern grob geschätzt hat wieviele Leute anwesend waren. Daraus hat sich im NAchhinein die Strafe errechnet. Es war jedoch eine Veranstaltung mit einem bekannten Veranstalter. Ich weiß nicht, wie man sich bei einem unbekannten Veranstalter verhalten hätte.


    EDIT: Mein Vorredner war schneller. Allerdings habe ich nicht bis §7 gelesen, sondern nur nach Karfreitag gesucht.

    § 7
    Sonstige Verbote

    (1) Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten.

  • darawa
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    • 22. Februar 2005 um 21:29
    • #7

    und wie siehts mit dem 26.03 aus, quasi der Samstag vorm Ostersonntag?

    hab bis jetzt noch nichts gelesen, was dagegen spricht!

    Danke, darawa

  • DJ_Uwe
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    • 22. Februar 2005 um 21:38
    • #8

    Hallo!

    Meine erfahrungen in den letzten 12 Jahren: Einfach mal mit dem Ordnungsamtvor ort sprechne wie sie es handhaben werden.
    In machen Orten wird sehr strend darauf geachtet, in anderen wiederum denken die einfach an die MwSt. die sie durch eine VA einnehmen können.... also geh einfach mal zum Ordnungsamtsleiter und frag ihn was er am Gründonnerstag macht.

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  • treibsand
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    • 22. Februar 2005 um 23:15
    • #9

    Meine Erfahrung aus den letzten 12 Jahren:
    Draufgesch...
    ...aber man sollte schon darauf achten, welche VA und wo sie gemacht wird. Wir haben hier in HL eigentlich meisst den frühen Feierabend in Dissen genutzt (wer gibt bis 24.oo schon den gesamten Eintritt aus) und Konzerte veranstaltet. Waren alle relativ zeitig vorbei (so gegen 1.oo) aber mit ein wenig danach betrinken gings schon.
    Allerdings ist das ganze eine (öffentliche) VA eines e.V. und hier ist sowieso nix mit katholisch und freiwilligen Ordnungsprüfern nach Feierabnd (17.oo is Schicht.....)

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Finelight
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    • 22. Februar 2005 um 23:43
    • #10

    Hier bei uns wurden an dem Tag alle Veranstaltungen, die offen beworben wurden kontrolliert. Die MA des Ordnungsamtes waren nicht freiwillig unterwegs.

    Im übrigen spricht nichts gegen eine VA am Karsamstag (lt. Feiertagsgesetzt ab 6:00 Uhr morgens).

  • Johnny
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    • 23. Februar 2005 um 06:09
    • #11
    Zitat von "darawa"

    und wie siehts mit dem 26.03 aus, quasi der Samstag vorm Ostersonntag?

    hab bis jetzt noch nichts gelesen, was dagegen spricht!

    Danke, darawa

    Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In NRW z. B. erlaubt, in Niedersachsen verboten.

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  • 2Fanatic
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    • 23. Februar 2005 um 18:14
    • #12

    So Leute habe mit dem Ordnungsamt gesprochen und am Party Grünendonnerstag ist nicht drin,
    Karfreitag schon gar nicht. Aber ab Samstag ist es wieder erlaubt und am Sonntag fast schon erwünscht wenn ich den guten Mann vom OA verstanden habe :-).

    und so wird es dann auch gemacht.

    noch mal Danke für die Tips

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    • 24. Februar 2005 um 21:36
    • #13

    Problem ist zwar schon gelöst aber vielleicht interessiert es noch jemand.
    Komme aus Münster, wohl auch eine sehr katholische Stadt...Hier wird am Gründonnerstag bzw. Karfreitag in den Discotheken einfach die Tanzfläche mit Tischen/Stehtischen zugestellt und den Leuten das "Tanzen" untersagt. Das wird in der Werbung dann als "Barbetrieb" geschildert. (Ein Laden hat mal den Werbespruch gehabt: Größte Kneipe Deutschlands)
    Die lieben Leute vom Ordnungsamt sind an diesen Abenden auch gut unterwegs und gucken das in den Läden ja nicht getanzt wird (Haha). Ich glaube so nach und nach das oben beschriebene Gesetz ausgehöhlt wird...
    Denn mal ehrlich wieviele Party- oder Discobesucher können einem sagen wie der amtierende Papst heisst.

  • DJ_Uwe
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    791
    • 24. Februar 2005 um 21:52
    • #14
    Zitat

    Denn mal ehrlich wieviele Party- oder Discobesucher können einem sagen wie der amtierende Papst heisst.

    also gerade heute abend könnte das noch als sehr schwarzer humor durchgehen....

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  • Tobias Zw.
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    • 24. Februar 2005 um 21:54
    • #15

    ... bis wieder weißer Rauch aufsteigt.

    MfG Tobias Zw.
    - mit schwarzem Humor gesegnet (!) -

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • aleister
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    • 25. Februar 2005 um 06:59
    • #16
    Zitat

    Komme aus Münster, wohl auch eine sehr katholische Stadt


    na, wie heisst die steigerung von schwarz?
    schwarz- münster- paderborn!
    in kneipen ists ja ähnlich- manche halten sich an das verbot- andere ignorieren es schlichtweg.
    aber- wo kein kläger, da kein richter! :D

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