Hallo,
wir sind als Vermieter & Händler tätig.
Bei für Kunden extra zu bestellender Ware würden wir gern die Rückgabe wegen Nichtgefallens innerhalb 14 Tagen ausschließen.
Ferner sollte per Vorkasse gezahlt werden für Bestell-Produkte.
Dies soll natürlich nicht für Lagerware gelten.
Bestellte & ausprobierte Ware ist ja dann quasi "gebraucht" und wird ja auch nicht vom Hersteller zurückgenommen & wir bleiben darauf sitzen.
Die Kunden haben natürlich die Möglichkeit, sich Vergleichsprodukte im Rentalpark anzusehen & auszuprobieren oder zu mieten.
Das Kapital-Risiko ist einfach zu groß bei bestellten PA´s oder Movinglights etc.
Wir weisen den Kunden in unserer AGB darauf hin. Der Konsument sollte also wissen, was er bestellt.
Natürlich gewähren wir nach neuem EU_Recht die 2 Jahre Garantie auf die Neuware.
Na ja, eigentlich verstößt die AGB dann wohl gegen das Bürgerliche Gesetzbuch.
Können wir die Rückgaberechte innerhalb der 14 Tage also ausschließen ?
Wie gesagt, das soll nur für das Nichtgefallen der Ware innerhalb der 14 Tage gelten.
Davon unberührt bleibt natürlich die gesetzliche Gewährleistung & das Recht des Kunden, die Wandlung des Kaufvertrags nach zweimaligem Reparaturfehlversuch anzustreben.
Was meint Ihr dazu ?
Gruß Kai