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Gema Kontrolleur will mitfeiern ?

  • slaytalix
  • 11. Mai 2005 um 19:51
  • slaytalix
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    • 11. Mai 2005 um 19:51
    • #1

    Moin

    hmm: Gema Kontrolle & der Kontrolleur will kostenlos mitfeiern. :twisted:

    Kontrolle ja - kostenlos ohne Eintritt mitfeiern :?: Was meint Ihr :idea:

    Bei der Gema habe ich nix gefunden

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

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    • 11. Mai 2005 um 20:15
    • #2

    Würde ich davon abhängig machen, in wieweit Du langfristig von deren Wohlwollen abhängig bist.

    Woraus sollte sich eine entsprechende Rechtspflicht denn ergeben?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hubert Barth
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    • 11. Mai 2005 um 20:15
    • #3

    Der soll schön seinen Eintritt bezahlen wie alle anderen auch.

  • jg-em
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    • 11. Mai 2005 um 20:39
    • #4

    Der Admin hat hier wohl den Nagel voll auf den Kopf getroffen.

    Ist genauso mit den Presseleute die dann noch jemand mitbringen.
    Lässt man die nicht mit rein (ohne Eintritt) wird der Bericht entsprechend ausfallen!

    Hier ist sehr viel Fingerspitzengefühl und der Blick auf zukünftige
    Veranstaltungen gefragt.

    Hier gibt es kein grundsätzliches ja oder nein!

  • manuela
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    • 11. Mai 2005 um 20:40
    • #5

    Arbeit ist Arbeit & Schnaps ist Schnaps.

    alte deutsche Weisheit die jedem Kontrolleur der mitfeiern möchte zu einem Ticket verhilft (das er auch zu zahlen hat...)
    ist aber Sache vom Veranstalter, nicht meine. Wenn er beim kontrollieren nix gefunden hat kann man ja einen Rabatt geben :D

    :P

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Johnny
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    • 11. Mai 2005 um 23:08
    • #6

    Hier steht einiges zu dem Thema unter Berücksichtigung des BGH-Urteils aus dem letzten Jahr.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • cyberlight
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    • 12. Mai 2005 um 00:37
    • #7

    So ein " Naja, eigentlich nicht..."
    "... aber für den halben Preis vielleicht, wenn sie Ihre Frau mitbringen."
    macht nicht unglaubwürdig und der Kontrolleur dürfte auch zufrieden sein.
    Wenn du den wiedersiehst, gibt es noch ne Runde Bier und alles ist paletti.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

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    • 12. Mai 2005 um 10:51
    • #8
    Zitat von "Johnny"

    Hier steht einiges zu dem Thema unter Berücksichtigung des BGH-Urteils aus dem letzten Jahr.

    Zu der Richtigstellung der GEMA in diesem Text: Das Urteil ist genauso auf die GEMA und nicht nur auf die VG Wort anwendbar.

    Der BGH stellt fest, dass nur "normales Käuferverhalten" zu dulden ist. Das heisst: Selbst wenn der Kontrolleur Eintritt bezahlt hat, besteht keine Verpflichtung, ihm Einsicht in die CD-Sammlung zu gewähren - es sei denn, man lsst jeden stöbern...

    Einfach mal das Urteil lesen:

    http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php

    Suche nach I ZR 187/01

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Jelly
    Beiträge
    154
    • 12. Mai 2005 um 15:07
    • #9

    Würde mal so sagen: Kostet nicht viel, kann aber ne Menge bringen.

    Wenn ein Veranstalter auf den einen oder vielleicht zwei zusätzliche Eintritte angewiesen ist, läuft eh was falsch.

    Mit der Gästeliste wird meist auch nicht gegeizt...

    Wir stellen uns mit irgendwelchen Kontrolleuren immer gut, schliesslich sitzen die auf dem kürzeren Ast (Wie man in den Wald hineinschreit kommts auch raus)

    PA-Forum - Da werden Sie geholfen

  • Mnyut
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    • 12. Mai 2005 um 20:59
    • #10
    Zitat von "Jelly"

    Würde mal so sagen: Kostet nicht viel, kann aber ne Menge bringen.

    Wenn ein Veranstalter auf den einen oder vielleicht zwei zusätzliche Eintritte angewiesen ist, läuft eh was falsch.

    Mit der Gästeliste wird meist auch nicht gegeizt...

    Wir stellen uns mit irgendwelchen Kontrolleuren immer gut, schliesslich sitzen die auf dem kürzeren Ast (Wie man in den Wald hineinschreit kommts auch raus)


    Warum sollte man das so handhaben? Was für eine Menge bringt es mit?

    1) können die eh nix fordern ("wenn ich nicht rein darf, lass ich die Polizei kommen." Alles klar, sollen sie kommen. Dann können sie auch gleich eine Anzeige gegen den aufnehmen.)

    2) die haben feste Tarife, also eine Preisliste. Wenn sie sich da nicht dran halten, beschwert man sich halt und stellt das mit den korrekten Daten wieder richtg, bekommt dann eine Stornorechnung (für die Falsche) und eine Korrekte.

    Wo ist das Problem?
    Wenn ich ned will das der rein darf, lass ich ihn nicht rein und wenn ich ein netter Mensch sein will geb ich ihm einen aus.

  • treibsand
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    • 13. Mai 2005 um 08:14
    • #11

    Wenn ein Kontrolletti sich am Eingang meldet und ausweist macht er doch sowieso was falsch.
    Damit riskiert er bei erfahreneren Veranstaltern, vor allem im Soziokulturellen Bereich", daß er erstmal verspielt hat.
    Kein Einlass :arrow: keine Kontrolle.
    Ohne Voranmeldung dürfen ja selbst die Herren in beige-grün (mittlerweile ja teilweise wieder blau) nicht mir-nix-dir-nix irgendwo reinmarschieren.
    Ob der Veranstalter vom "Wohlwollen" der Gema abhängig ist hängt wohl in erster Linie mit seiner Sachkenntnis und der ordnungsgemässen Abrechnung ab.
    Wenn ich alles richtig mache kann der "nette Herr Kontrolleur" mich mal an die Füsse packen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • ADMIN
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    • 13. Mai 2005 um 09:50
    • #12
    Zitat von "treibsand"

    Ohne Voranmeldung dürfen ja selbst die Herren in beige-grün (mittlerweile ja teilweise wieder blau) nicht mir-nix-dir-nix irgendwo reinmarschieren.

    Das ist so pauschal erst mal nicht richtig.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • lightning
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    • 13. Mai 2005 um 17:22
    • #13

    Da man bei der GEMA sowieso je nach Sachbearbeiter "Haustarife" bekommt (eigene Erfahrung), kann es nur gut sein sich mit dem für einen zuständigen Menschen gut zu stellen.

    Denn du wirst ja sicherlich noch mehrere Parties machen wollen, oder?

    lightning

  • treibsand
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    • 13. Mai 2005 um 21:11
    • #14
    Zitat von "ADMIN"

    Das ist so pauschal erst mal nicht richtig.

    Naja, ich hab nicht geschrieben, ob die Voranmeldung als Durchsuchungsbefehl, von der vorgesetzten Dienststelle oder per "Gefahr im Vollzug" erfolgt... 8)

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

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