Wie sieht die Rechtslage aus?
Kann man einfach Pics ins Netz reinstellen, oder kann man dadurch Probs bekommen?
Wird ja sicherlich ein Unterschied sein, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Event handelt...
Fotos von öffentlichen und privaten Veranstaltungen
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öffentliche: gewiß doch, sonst wär zeitung auch illegal.
privat: ich denke eher nicht.
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manuela
Was macht Dich denn so gewiss?!
Zumal Deine Aussagen nicht stimmen
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Das Recht am eigenen Bild, gerade bei Prominenten, ist schon schwierig, bei Gruppenbildern wohl eher weniger ein Problem
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würde bedeuten: Stell die Promis zu ner Gruppe oder in ner Gruppe zusammen, dann haste kein Problem?

An der Juris ändert sich da für den einzelnen nix.
Wir haben das bei der Waterworld so gelöst, dass wir den Gast vor Betreten der Feierstätte informieren, dass er mit dem Eintritt unsere AGB akzeptiert und weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ohrstöpsel bereit liegen (und getragen werden sollen), zudem das Bilder gemacht werden.
Auf der Homepage, geben wir die Möglichkeit, dass sich ein Fotografierter melden kann, wenn er sein Foto dort nicht sehen will.Ganz jur. Wasserfest wird das wahrscheinlich auch nicht sein, aber wir gehen davon aus, dass wir damit keine Rechte Dritter verletzen, ohne dass dieser dami einverstanden ist.
Vielleicht ist das ja ein Tip für einige hier.
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kann man hier recht schön nachlesen:
http://www.palm-bonn.de/bildrechte.htmaber in eine (uni-)bibliothek würde ich trotzdem mal gehen, wenn ich´s genau wissen will!
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Das ist egal!
Am besten ist eine spezielle Email-Adresse einrichten und dem Benutzer die Möglichkeit geben, dass sein Bild noch am selben Tag heruntergenommen wird.
Es ist absolut egal, ob es eine private oder eine öffentliche Veranstaltung ist. Auf der Privaten dürfen halt Fotopaparazzi nur mit schriftlicher Genehmigung des VA herumhüpfen und wenn Sie nerven werden Sie halt entfernt. So nicht auf der Öffentlichen VA hier hat keiner wirklich einfluss auf die Fotos und was draufkommt.
ABER man sollte bedenken, dass das Online stellen immer ohne Genehmigung erfolgt und somit ein schwebender Zustand hergestellt wird, welcher der Benutzer dann zustimmen muss/kann/darf. Diese Option muss gegeben sein, sonst §1004 und Inhalt muss gesetzlich weg bzw. Schadensersatz bei nicht Handlung. Auch zu finden im Paland unter §1004. -
Am besten macht man es so , dass man den Besucher am Eingang darauf hinweist dass Fotos von der Veranstaltung gemacht werden . Zudem sollte man auch die Internetseite auf der die Fotos nachher veröffentlichlicht werden sollen angeben. Sollte der Besucher nachher feststellen , dass er ein Problem damit hat dass sein Foto auf der Internetseite erscheint , so hat er ein Recht darauf dass dieses Foto gelöscht. Diesen Hinweis sollte der Veranstalter auch auf der Internetseite am besten platzieren.