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Fotos von öffentlichen und privaten Veranstaltungen

  • PRO_Dance_Music
  • 17. Mai 2005 um 16:01
  • PRO_Dance_Music
    Beiträge
    140
    • 17. Mai 2005 um 16:01
    • #1

    Wie sieht die Rechtslage aus?
    Kann man einfach Pics ins Netz reinstellen, oder kann man dadurch Probs bekommen?
    Wird ja sicherlich ein Unterschied sein, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Event handelt...

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 17. Mai 2005 um 16:24
    • #2

    öffentliche: gewiß doch, sonst wär zeitung auch illegal.

    privat: ich denke eher nicht.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 17. Mai 2005 um 16:29
    • #3

    manuela
    Was macht Dich denn so gewiss?!
    Zumal Deine Aussagen nicht stimmen :D

    http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • slaytalix
    Verifiziert
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    1
    • 17. Mai 2005 um 17:18
    • #4

    Das Recht am eigenen Bild, gerade bei Prominenten, ist schon schwierig, bei Gruppenbildern wohl eher weniger ein Problem

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 18. Mai 2005 um 08:08
    • #5

    würde bedeuten: Stell die Promis zu ner Gruppe oder in ner Gruppe zusammen, dann haste kein Problem? 8)

    An der Juris ändert sich da für den einzelnen nix.

    Wir haben das bei der Waterworld so gelöst, dass wir den Gast vor Betreten der Feierstätte informieren, dass er mit dem Eintritt unsere AGB akzeptiert und weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ohrstöpsel bereit liegen (und getragen werden sollen), zudem das Bilder gemacht werden.
    Auf der Homepage, geben wir die Möglichkeit, dass sich ein Fotografierter melden kann, wenn er sein Foto dort nicht sehen will.

    Ganz jur. Wasserfest wird das wahrscheinlich auch nicht sein, aber wir gehen davon aus, dass wir damit keine Rechte Dritter verletzen, ohne dass dieser dami einverstanden ist.

    Vielleicht ist das ja ein Tip für einige hier.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • F.A.Bi.A.N.
    Verifiziert
    Reaktionen
    130
    Beiträge
    5.286
    • 18. Mai 2005 um 12:46
    • #6

    kann man hier recht schön nachlesen:
    http://www.palm-bonn.de/bildrechte.htm

    aber in eine (uni-)bibliothek würde ich trotzdem mal gehen, wenn ich´s genau wissen will!

  • uifei
    Profi
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    787
    • 20. Mai 2005 um 08:24
    • #7

    Das ist egal!

    Am besten ist eine spezielle Email-Adresse einrichten und dem Benutzer die Möglichkeit geben, dass sein Bild noch am selben Tag heruntergenommen wird.
    Es ist absolut egal, ob es eine private oder eine öffentliche Veranstaltung ist. Auf der Privaten dürfen halt Fotopaparazzi nur mit schriftlicher Genehmigung des VA herumhüpfen und wenn Sie nerven werden Sie halt entfernt. So nicht auf der Öffentlichen VA hier hat keiner wirklich einfluss auf die Fotos und was draufkommt.
    ABER man sollte bedenken, dass das Online stellen immer ohne Genehmigung erfolgt und somit ein schwebender Zustand hergestellt wird, welcher der Benutzer dann zustimmen muss/kann/darf. Diese Option muss gegeben sein, sonst §1004 und Inhalt muss gesetzlich weg bzw. Schadensersatz bei nicht Handlung. Auch zu finden im Paland unter §1004.

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

  • Audiotec
    Beiträge
    281
    • 22. Mai 2005 um 20:19
    • #8

    Am besten macht man es so , dass man den Besucher am Eingang darauf hinweist dass Fotos von der Veranstaltung gemacht werden . Zudem sollte man auch die Internetseite auf der die Fotos nachher veröffentlichlicht werden sollen angeben. Sollte der Besucher nachher feststellen , dass er ein Problem damit hat dass sein Foto auf der Internetseite erscheint , so hat er ein Recht darauf dass dieses Foto gelöscht. Diesen Hinweis sollte der Veranstalter auch auf der Internetseite am besten platzieren.

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