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anlage geschrotet bekommen. und jetzt und wie weiter?

  • pfeffer 54
  • 19. Juni 2005 um 09:05
  • pfeffer 54
    Beiträge
    1.517
    • 19. Juni 2005 um 09:05
    • #1

    hallo zusammen ich habe am wochenende einer band meine anlage geliehen und diese hat dann durch fahrlässige weise meine anlage fast komplett zerschrotet. als equipment stand von mir
    2 bpse mit omega pro 18
    2 jbl sf 15
    1 ld pa 1000
    1 boost px 1100
    und ein ultradrive
    der rest von der band selbst(2 kappa 15 lf und 2 solton 15/3 irgendwas)

    kaputt sind beide jbl aus der einen kommt aus dem hochton horn null und aus dem bass minimum bei der anderen verzogener sound.
    noch schlimmer beide bässe standen über stunden im cm hohen wasser (mit filz bezogen) gehäuse quasi schrott(was könnte denn noch weiter passieren wenn das holz im wasser stand?). chassis weiß ich noch nicht check ich heute ab. kann der ultra drive durch zu hohe eingangsignale schaden nehmen?und kann eine zu starke kompression die boxen schroten?
    dummerweise besteht keine mietvertrag für die anlage da ich die leute persönlich kenne da sie vom meinem vater freunde sind. (die band spielte beim sommerfest des ansässigen fussballvereins und mein vater war organisator, aber nicht chef!) wie komme ich aus dieser situation am besten raus? ich habe meinem vater schon gesagt das ich eine rechnung schreib und diese dann von der versicherung des vereins abrechne. kann ich das so machen oder gibt es da andere methoden? zwar habe ich noch garantie auf die jbl aber die sehen doch ob da überlasst war oder nicht oder? ich danke euch wenn ihr mir mit hilfreichen tipps weiter helfen könntet. falls ich was vergessen habe was noch wichtig wäre dann sagt es mir

    mfg

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • tufkadib
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    2.687
    • 19. Juni 2005 um 09:29
    • #2

    Gewährleistung erstreckt sich doch eigentlich auf Fehler, die der Hersteller zu verantworten hat und nicht durch DAUs abgerauchte, eingeweichte, bepinkelte oder sonstwie versaute Technik.

    Aber wenn ich höre, daß die Boxen im Wasser standen: wie kann denn sowas sein? Warst Du nicht dort und hast aufgebaut?

    Wie die rechtliche Lage jetzt im Einzelnen ist, kann ich Dir nicht sagen, außer der Feststellung, daß auch ich nur 1x und dann nie wieder was an einen Fußballverein für ihre Jahreshauptorgie verliehen habe.

    MfG

    DirkB

  • pfeffer 54
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    • 19. Juni 2005 um 09:41
    • #3

    ich war dort aber nur am anfang beim aufbau und dann zur späteren stunde und in dem zeitraum hat es geregnet.(ca. 5 stunden.war bis um 4 da und dann ab um neun) eigentlich muß man sich drauf verlassen können das die leute dann danach gucken. sie haben sie dann einfach auf bierdeckel gestellt. der pure wahnsinn. ich hab auch erstma nicht so einen alarm gemacht wegen meinem vater. aber der stress kommt eh noch. wenn ich an dem tag gleich stress gemacht hätte wäre glaub ich ne bombe geplatzt. aber egal. das alarm machen bringt mich jetzt auch nicht weiter. und wenn man überlegt das ich das alles unentgeldlich gemacht habe.... :?

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • Jeremy
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    • 19. Juni 2005 um 11:36
    • #4

    Der Weg, den Du angesprochen hast, ist im Prinzip schon der richtige: Du schreibst eine Rechnung, und der Verein bezahlt. Ob und wie die das dann mit ihrer Versicherung regeln, sollte eigentlich nicht Dein Problem sein. Inwieweit da natürlich zwischenmenschlicher Sand im Getriebe ist, kann man aus der Ferne nur schlecht beurteilen.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • ADMIN
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    • 19. Juni 2005 um 11:59
    • #5

    Kleiner juristischer Einwurf:

    1.) Wenn das unentgeltlich gemacht wurde, dann gibt es natürlich keinen Mietvertrag, sondern einen Leihevertrag (§§ 598 - 606 BGB).

    2.) Solche Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden. Natürlich gibt es einen Vertrag. Und da nichts weiteres vereinbart wurde, gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Kracky
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    • 19. Juni 2005 um 13:11
    • #6

    Wo wir dann beim Leihen sind, eine geliehene Sache wird dir keine Versicherung gerne ersetzen wollen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • pfeffer 54
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    • 19. Juni 2005 um 13:13
    • #7

    dank euch erstma. hab mir gerade das ganze übel nochmal genau angesehen boxengehäuse der bässe komplett aufgegangen jbl komplett im eimer. in wie weit die endstufen und der ultradrive kaputt sind kann ich nicht beurteilen da ich keine box da hab um es zu checken. aber könnte der ultra drive schaden nehmen wenn er zu hoch angesteuert wird ? die endstufen funtzten zwar machen mir aber auch keinen seriösen eindruck wie kann ich das feststellen ob sie noch gut werkeln?

    zwischenmenschlich ist gerade krieg angesagt da der chef der band mein onkel ist...... und dann muß man sich noch anhören das man sich nicht so aufregen soll undankbarkeit nennt man sowas. ich werde mal sehen.

    @ admin also könnte ich das theoretisch auch per anwalt durchsetzen?(natürlich letzter weg)

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • ADMIN
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    • 19. Juni 2005 um 13:30
    • #8
    Zitat von "pfeffer 54"

    in wie weit die endstufen und der ultradrive kaputt sind kann ich nicht beurteilen da ich keine box da hab um es zu checken. aber könnte der ultra drive schaden nehmen wenn er zu hoch angesteuert wird ?

    Durch zu hohen Pegel... sehr unwahrscheinlich.

    Was einen Wasserschaden natürlich nicht ausschließt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ADMIN
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    • 19. Juni 2005 um 13:36
    • #9
    Zitat von "pfeffer 54"

    @ admin also könnte ich das theoretisch auch per anwalt durchsetzen?(natürlich letzter weg)

    Streng genommen kann nur der Richter entscheiden und der Gerichtsvollzieher dann durchsetzen...

    Es ist ein Schaden entstanden, er ist nicht durch normale Abnutzung entstanden, die Sache ist also ziemlich klar.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • pfeffer 54
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    • 19. Juni 2005 um 17:34
    • #10

    so die sache soll morgen mit dem versicherungstypen des vereins geklärt werden. da bin ich mal gespannt welchen bären sie mir aufbinden wollen.
    ich meld mich morgen nochmal falls ich hilfe benötige

    ADMIN das endstufencase stand tatsächlich im nassen aber durch die füße im "trockenen" allerdings lagen die stromkabel im wasser....wie blöd kann man sein?

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • slaytalix
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    • 19. Juni 2005 um 17:36
    • #11

    Eine Privathaftpflicht wird, wie Kracky geschrieben hat, leider nicht eintreten für geliehene oder gemietete Gegenstände.

    Dennoch würde ich dies als grobe Fahrlässigkeit der Band einschätzen. Auch bei geliehenen Geräten gilt eine Art Gentlemen´s Agreement.

    Als einigermaßen vernünftiger, geschäftsfähiger Mensch muß man mit fremdem Eigentum sorgsam umgehen.

    Ich würde sagen, die Band ist persönlich haftbar in vollem Privatumfang & muß Dir den Schaden ersetzen. (Wasserschaden)

    Leider waren die Limiter nicht besonders erfolgreich bei Deinem Controller. :oops: Dort könnte man der Band als "Laie" wohl nur leichte Fahrlässigkeit vorwerfen.

    Es freuen sich wohl wieder die Anwälte & deren Brago-Abrechnungen (Rechtsanwaltsgebührenordnung)

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • pfeffer 54
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    • 19. Juni 2005 um 18:58
    • #12

    hallo slaytalix der limiter wurde auf verlangen des mischermanns(cooles wort :wink: ) abgeschaltet er wollte das über sein behringer pult mit fbq irgendwas regeln. dumm von mir frech von denen. aber man lernt daraus

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • abc
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    221
    • 19. Juni 2005 um 19:59
    • #13
    Zitat von "pfeffer 54"

    hallo slaytalix der limiter wurde auf verlangen des mischermanns(cooles wort :wink: ) abgeschaltet er wollte das über sein behringer pult mit fbq irgendwas regeln. dumm von mir frech von denen. aber man lernt daraus

    Das Wort mag ja ganz cool sein, den Limiter aber abzuschalten ist eher eigene Blödheit!

  • pfeffer 54
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    • 19. Juni 2005 um 20:49
    • #14
    Zitat von "abc"

    den Limiter aber abzuschalten ist eher eigene Blödheit!


    richtig

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  • mischpultschorsch
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    • 20. Juni 2005 um 08:48
    • #15
    Zitat von "pfeffer 54"

    ich habe am wochenende einer band meine anlage geliehen und diese hat dann durch fahrlässige weise meine anlage fast komplett zerschrotet. als equipment stand von mir
    2 bpse mit omega pro 18
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    und ein ultradrive

    Zitat von "guma"

    Richtige Techniker knipsen, wenn sie wegen SPAM-Equipment die Krätze kriegen, auch mal den Katastrophenbilligspeakern das Licht aus.

    Erkennen wir die Parallelen?

  • tufkadib
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    • 21. Juni 2005 um 16:12
    • #16
    Zitat

    Richtige Techniker knipsen, wenn sie wegen SPAM-Equipment die Krätze kriegen, auch mal den Katastrophenbilligspeakern das Licht aus.

    Richtige Techniker nennen das Kind beim Namen und zerstören nicht mit Vorsatz das Eigentum anderer Leute.

    Wer ist überhaupt ein "richtiger Techniker"? Jemand, der das Wort "amtlich" (ein Anwärter für das Unwort des Jahres) fehlerfrei hundertmal nacheinander sagen kann?

    MfG

    DirkB

  • pfeffer 54
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    • 25. Juni 2005 um 17:09
    • #17

    also folgendes die tops werden von der privaten haftpflicht meines onkels übernommen. sehr gut schonmal.

    das andere übel der verein hätte wohl keine versicherung...blablabla
    jetzt wollen sie mir den schaden aus der vereinskasse bezahlen.
    ein verein ohne versicherung?

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • guma
    Moderator
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    • 27. Juni 2005 um 19:51
    • #18

    Die Ironie des Zitates sollte man vielleicht im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Thread sehen.

    Die unterschiedlichen Formen des "abuse" und deren Verhinderung aufzuzählen würde sicher die Absicht dieses Threads sprengen.

    Allerdings bin ich beim berühmten Fall von der Katze die in der Mikrowelle getrocknet wurde auf der Seite des Herstellers. :wink:

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