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Trägerklemmen

  • randgruppe
  • 5. Juli 2005 um 10:49
  • randgruppe
    Beiträge
    99
    • 5. Juli 2005 um 10:49
    • #1

    Hallo

    ich ahbe zwei Trägerklemmen mit je 10.000 kg Tragkraft.
    Wenn ich da traversen über personen aufhänge, wieviel dürfte ich da TEORETISCH drannhängen ? (Mir ist klar dass man dieses gewicht im normalfall nicht erreicht, auch dass man eine zusätzliche sicherung braucht)

    gruß

  • uifei
    Profi
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    787
    • 5. Juli 2005 um 11:12
    • #2

    max. 5.000kg => Die zu hängende Last richtet sich aber eh nach dem eingetragenem Flugpkt.!


    Mal als Info:

    http://www.dthg.de/praxis/infothe…SP_25_1-2-3.pdf

    http://www.dthg.de/praxis/infothe…G/SP_25-1-2.pdf

    explizit hier die Seite S.26 Pkt. 7.4 ff.

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

  • Veranstaltung
    Beiträge
    38
    • 15. Juli 2005 um 07:27
    • #3

    Hallo, Du scheinst die Trägerklemmen zu kennen, von denen *Randgruppe* gesprochen hat? Oder woher weißt Du daß er 5000 kg dranhängen darf?
    Er sollte mit dem hersteller/Lieferanten reden, denn nur er kann sagen, wieviel Sicherheit eingerechnet ist. Oder es steht ne Din daruf, dann steht es evtl in der Din. Das ist gefährliches Halbwissen, daß man alle Anschlagmittel, die es so zu kaufen gibt um die Hälfte ablastet und schon BGV C1 konform sind. Das ist mit dem Lieferanten und dem dazugehörigen Datenblatt/Bedienungsanleitung zu klären.
    Gruß,
    Johannes

  • uifei
    Profi
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    787
    • 15. Juli 2005 um 08:49
    • #4

    @ Veranstaltungstechnik:

    Tschuldigung aber die Aussage max. 5.000kg ist die KORREKTE Antwort auf die Frage!

    Zitat DTHG:" Nennbelastung mit dem 0,5 fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft"

    Jetzt kommt aber der Einsatzbereich noch:

    Was und wo wird gehängt?
    z.B. Publikum oder Szenbereich (BGV-C1)
    Bewegung ja oder nein
    zugelassene Flugpkte?
    Statik
    etc...


    => Dies alles entscheidet nun über die tatsächliche Last und damit über das Gewicht was gehängt werden darf! Dies alles kann weder ich noch Du entscheiden "Veranstaltungstechnik"!

    Und merk Dir eines "Veranstaltungstechnik":

    "Das ist gefährliches Halbwissen, daß man alle Anschlagmittel, die es so zu kaufen gibt um die Hälfte ablastet und schon BGV C1 konform sind."
    Zitat "Veranstaltungstechnik"

    Diese Behauptung kommt NUR von Dir und nicht von mir!

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

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    1
    • 15. Juli 2005 um 11:55
    • #5

    Ein Blick in die SP 25.1/2-3 (BGI 810-2) klärt...

    1.) Trägerklemmen können Teil der Anschlageinrichtungen an Bauwerken sein (wenn sie beispielsweise fest in der Position verbleiben)

    Dann gilt "Nennbelastung nach Angaben der Statik"

    2.) Trägerklemmen können Anschlagmittel sein

    Dann gilt "Nennbelastung mit dem ,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähikeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft"

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Veranstaltung
    Beiträge
    38
    • 20. Juli 2005 um 17:47
    • #6

    Der Hersteller gibt an: Nennbelastbarkeit 10000 kg. Wo liegt denn da jetzt die Mindestbruchkraft? Die ist nicht angegeben. Und allein deshalb wissen wir nicht, ob die Hälfte der Nennbelastbarkeit auch direkt 1/10 der Mindestbruchkraft ist. Richtig?
    Deshelab kann auch nur eallein der hersteller sagen WELCHE Sicherheit dort eingerechnet ist, denn in der SP stehen 2 Angaben: 0,5 und 1/10. Suucht man sich jetzt den schönsten Wert raus? Ich wollte niemand angreifen, auch wenn es sich so angehört hat, entschuldigt bitte. Aber vielleicht kann trotzdem jemand darauf antworten. Widersprüchlich ist es aber nicht.
    Auch wenn ich einen Schäkel nach Din habe (nicht die Omega-Form sondern die anderen) gilt nicht die Faustregel, daß ich mit dem Wert 0,5 rechne, denn in die Schäkel wurde eine Sicherheit von 3 gerechnet. demzufolge liegt die Bruchkraft bei 3000kg. Wir dürfen den Schäkel somit dann auch nur mit 300kg über Personen einsetzen. Liege ich falsch?

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