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Krasses Rigging

  • broditronic
  • 28. Dezember 2002 um 12:32
  • broditronic
    Beiträge
    105
    • 28. Dezember 2002 um 12:32
    • #1

    Mal wieder was für die Rubrik krasses Rigging.....

    Palmenhaus (Deko Terror)

    Aber ein gutes hat die sache er wuste immer hin das man einen Safty brauch....
    _________________
    No beer on job!


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: broditronic am 2002-12-30 00:17 ]</font>

  • alter ego
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    1.933
    • 28. Dezember 2002 um 12:45
    • #2

    - angst -

    laut statt hell!

  • lini
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    1.015
    Marktplatz Einträge
    2
    • 28. Dezember 2002 um 17:50
    • #3

    Schaut euch mal den Knickschutz beim Scheinwerfer an.... :sad:

    Ich denk mal, dass ist noch ´ne ganze Ecke gefährlicher!

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 29. Dezember 2002 um 20:53
    • #4

    Hoppla... Das Ding (mit samt dem, der es aufgehängt hat) gehört aus dem Verkehr gezogen, und zwar schnell. By the way : Wußtet Ihr eigentlich, daß wir als sog. "sachverständige Zeugen" sollche "Baustellen" auf der Stelle von der Polizei mit Hinweis auf Gefahr für Leib und Leben der Besucher dichtmachen lassen können? Wenn man davon mal ein paar Mal Gebrauch machen würde, würden einige Kollegen schnell merken, was geht und was nicht

  • LMS-Daniel
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    245
    • 29. Dezember 2002 um 22:57
    • #5

    tja die Sache mit der Sicherheit:

    wir hatten über Weihnachten ebenfalls einen solchen "Fall". Mit einer Produktion in einer relativ neuen Halle die von einer Stadt selbst betrieben wird.
    Vorab bekamen wir den Rider mit der techn. Ausrüstung der Halle, den Stromanschlüssen, usw.
    Dabei wurde auch über den Veranstalter abklärt, dass das Hauseigene Traversensystem (mit Motoren bewegbar) von uns genutz werden kann.

    Vor Ort stellt sich heraus dass es sich um ein Traversenviereck handelte, mittels "Baumarktmotoren" ins Dach zu fahren, dann zwar entlastbar in Ketten, bei denen mir schon "schlecht wurde" als nur das leergewicht der Traversen darinhing. Saftys der Motoren Fehlanzeige, dafür für die Ketten mit Drahtseilklemmen.

    Belastungsangaben gabs nicht. Hallenmeisten auch nicht, nur ein Hausmeister, der schon froh war dass er den Schlüsselschalter für die Hallenbeleuchtung fand.

    Um die Veranstaltung nicht zu gefährenden mußten wir unser glücklicherweise mitgebrachten Handkettenzüge einsetzen.

    Tja, die Stadt werde ich hier nicht nennen, da ich vermutlich hier die oberste Baubehörde einschalten werde.
    Das ganze ist ja mit der "Genehmigung" des örtlichen Ordnungsamtes erstellt und Betreiber ist wie erwähnt die Stadt selbst.


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: lms-daniel am 2002-12-29 22:58 ]</font>

  • broditronic
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    105
    • 30. Dezember 2002 um 00:11
    • #6

    Das bild kommt vom meinem Vater der da zufällig das ganze von ausen gefilmt hatte. Ich war aber leider gerade auf ner anderen Baustelle.... Wenn ich so was seh dann geh ich nächste mal hin und guck ob da noch was zu retten ist....(Veranstalter an Truss binden, Halle von ausen abschließen....)

    Mfg Markus

  • ADMIN
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    • 30. Dezember 2002 um 01:52
    • #7
    Zitat

    By the way : Wußtet Ihr eigentlich, daß wir als sog. "sachverständige Zeugen" sollche "Baustellen" auf der Stelle von der Polizei mit Hinweis auf Gefahr für Leib und Leben der Besucher dichtmachen lassen können? Wenn man davon mal ein paar Mal Gebrauch machen würde, würden einige Kollegen schnell merken, was geht und was nicht

    Wobei ich vorschlagen würde, erst mal mit den betreffenden Kollegen ein ernstes Wörtchen zu reden.

    Wenn die Polizei so eine Halle schließt und somit eine Veranstaltung ausfällt, entsteht erst mal ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden. Von daher würde ich schauen, dass alle Schwachstellen 150%ig dokumentiert sind. Im Falle des Scheinwerfers: Auch die andere Seite ablichten, sonst kommen nachher vier Zeugen, die sich ganz sicher sind, dass auf der anderen Seite ein Safety war, und der unbenutzte hing da nur, weil er zu kurz war... Das kann im Falle einer Schadensersatzklage böse ausgehen.

    Und was den Knickschutz anbelangt: Gefahr für Personen muss da nicht sein: Wenn sich die Leitungen durchscheuern, dann fliegt der FI. Nicht, dass ich solche Schlampereien gut finde, aber eine Rechtfertigung, eine Halle zu sperren, sehe ich darin nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Markus Verza
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    • 30. Dezember 2002 um 02:19
    • #8

    Bei dem Scheinwerfer würde ich auch Vorsichtig sein. Es sieht so aus als ob der mit einer Schraube befestigt ist. Das ist dann aber wenn Richtig gemacht eine nicht lösbare Verbindung. Diese muß dann nicht gesafet werden. Das machen wir im Messebau aus optischen Gründen auch schon mal so.

  • lini
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    • 30. Dezember 2002 um 13:49
    • #9

    Solange der Scheinwerfer nicht mit einer zu dünnen (M2 o.ä.)Schraube festgemacht wurde, dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben, denn sonst müssten doch alle Bauten, die aus geschraubten Verbindungen bestehen, zusätzlich durch Safetys gesichert werden, oder irre ich mich !? :???:

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • ramalame
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    • 2. Januar 2003 um 12:03
    • #10

    wann ist man denn überhaupt sachverständiger zeuge? wahrscheinlich doch erst wenn man seine kompetenz nachweisen kann(sei es ausbildung oder ähnliches). ich als leie werde da wohl eher nichts ausrichten können, oder? wie würde ich in diesem Fall konkret vorgehen, wenn mir eine schlamperei auffällt?

  • AMLB
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    • 2. Januar 2003 um 17:44
    • #11

    leute, was soll denn die ganze aufregung. wir machen doch bestimmt alle mal (größere oder kleinere) fehler beim aufbau. und machmal muss doch auch getrickst werden. wenn wir´s nicht machen, macht´s der nächste. sicher, irgendwo sind grenzen. doch wenn wir uns zwischen den gesetzlichen bestimmungen und den krassen gefährdungsgrenzen aufhalten, können wir wohl damit leben (mehr oder weniger).

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 2. Januar 2003 um 18:00
    • #12

    Sachverständig bist nach Definition der BG nur als Ing. Seit einiger Zeit akzetiert die BG auch nur noch ermächtigte Sachverständige. Die Ermächtigung wird von der BG ausgesprochen. Die genauen Regeln sind mir nicht bekannt, grundsätzlich geht es aber darum das neben dem Ing. auch die notwendige Erfahrung vorhanden ist.

    Zur Vorgehensweise bei groben Problemen gibt es leider keine genaue Anweisung. In den Normalen Dienstzeiten einer Behörde sind Ämter für den Arbeitschutz zuständig. Diese haben in der Regel KEINEN Notdienst am Abend oder Wochenende. Eine Ausnahme ist wohl das Land Niedersachsen wenn ich da Hartmut Starke noch richtig im Ohr habe.
    Offensichtlich kanst du ausserhalb diese Dienstzeiten nur die Polizei oder Feuerwehr um " Amtshilfe" bitten. In unsere Stadt übernimmt beispielweise die Feuerwerhr die Aufgaben des Ortnungsamt in den Dienstfreien zeiten. Auf wirklichen Sachverstand must du dann aber versichten.

    Wann man einschreiten muß oder wann man besser die Augen zu macht, da gibt es keine Regel. Das Gesetz ist da schon eindeutiger, wenn du Sachkunde hast must du Gefahrenmomente zur Anzeige bringen. Ich denke in der Praxis ist das aber den doch nicht so schwer. Dinge die echte Bedrohung für Leib und Leben darstellen kann und soll man nicht durchgehen lassen. Eine Truss an 2 Einhell Baumarktzügen ohne Safety ist sicher so ein Beispiel. Bei der Deko Truss auf dem Foto hätte ich den Kollegen angesprochen ob er noch ein Safty überig hat und es mir zu liebe auch dran macht.

  • Anonymous
    Gast
    • 2. Januar 2003 um 18:22
    • #13

    man überlege sich mal den super-gau...

    Als Gast(!) einer Veranstaltung bemerkt man einen groben Fehler der Techniker, sodaß Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Techniker zeigen sich uneinsichtig, also rücken Polizei/Feuerwehr an und beenden die Veranstaltung, weil man als
    "sachverständiger Zeuge" glaubhaft darlegen kann, das Gefahr besteht...

    3 Tage später stellt der beauftragte Gutachter fest, das man sich vertan hat und die Veranstaltung hätte weiterlaufen können. Der Veranstalter verklagt den "zeugen" auf Schadensersatz........ Die TEchnik-Firma tritt als Nebenkläger auf (Rufschädigung) usw...


    In dem Moment, in dem man die Polizei anrücken läßt, übernimmt man also auch selbst eine verdammt hohe Verantwortung, der man tunlichst gewachsen sein sollte und deren Konsequenzen man überblicken sollte.

  • marcoboy
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    • 2. Januar 2003 um 20:05
    • #14

    solche sachen muss man von allen seiten sehen , was hing im truss geht publikum unten durch besteht wirklich akute gefahr das da was runter kommt usw.

    im ersten moment würde ich den veranstalter drauf hinweisen ! aber nich weil irgentwo ein fangseil fehlt , der wird schon merken was passiert wenn einen das ding auf die rübe fällt!

    Man kann aber auch mit kollegen labern bis man schwarz wird er die was einsehen mal ein beispiel " hinterbühne hängt ne monitorbox aktiv schön schwer" 5 kollegen gehen vorbei an sagen immer wieder "mach ein drahtseil ran!" Bis dem tontechniker selbst das ding auf die birne gefallen ist ! Aus der traum lag mit einen schädelbruch im krankenhaus.

    Glück hat der auch noch gehabt es war sontag kaum jemand im haus, sein kollege hörte von der brücke was rumpeln und fand ihn dann.

  • Markus Verza
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    • 2. Januar 2003 um 21:08
    • #15

    @Anonymous
    erst mal wäre es schön wenn du wenigsten im Post deinen Namen nennen würdest.

    zur Sache, im Prinzip hast du recht, aber ich denke so wird es nicht kommen.
    -wenn du Sachverständiger (ermächtigt) bist, hast du mit Sicherheit so viel Sachverstand das es hier keine großen unterschiede in der Beurteilung der Lage mehr gibt.

    - wenn du Sachkundig bist kanst du die Schließung nicht anordnen, hier hat denn die Polizei / Feuerwehr das Problem. Die sind ja meist noch nicht mal Sachkundig. Einen Schadensersatz an dich abzuleiten wenn die eine VA wirklich schließen sollten halte ich aber für schwierig. Da müste dann schon ein dicker Hund sein. Meistens wir es ja schon einen Grund geben bevor du anrufst. Ob dieser Grund dann stark genug ist die Schließung auch bei genauer Betrachtung zu verantworten spielt hier keine Rolle. Wenn die Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann muß es als unsicher gelten.

    Aber ist ein Problem mit dem sich die Meister rumschlagen müssen, wenn die was sehen "müssen" sie Handel. Also ist es besser nicht alles zu sehen.

  • tthorsten
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    17.024
    • 2. Januar 2003 um 21:20
    • #16

    eien einfach e abhilfe wäre doch gewesen die Traverse etwas länge rzu mache nit Safteys an geländer udn wand zu sichern und oder einfach nen VMB auf die Empore zu schleppen.


    da rauf kann mann den kollegen ja hinweisen.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • broditronic
    Beiträge
    105
    • 3. Januar 2003 um 00:47
    • #17

    Wir hatten bei uns im Betrieb schon mal einen ähnlichen Fall (Betreuen meherere ´Festhallen) da hatte jemand so was ähnliches zusammen gebaut. Mein Chef ist hingegangen und hat die Traverse mit einem Dicken Safty an einen Stahlträger zusätzlich Abgespannt und die Veranstaltung war gerettet. Ich bin der meinung das es meist! möglich ist mit den Leuten vorOrt zu reden.


    Mfg Markus

  • Carm
    Profi
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    2.715
    • 3. Januar 2003 um 01:19
    • #18

    @ tthorsten:

    und das geländer hat den ausreichenden sicherheitsfaktor eines anschlagpunktes und die maximalbelastbarkeit von dessen handlauf kennst du auch, oder? den berechnet man dann pi x daumen auf dem job nach dem motto "wird schon halten"?

    alles klar...

  • marcoboy
    Verifiziert
    Reaktionen
    190
    Beiträge
    6.814
    Marktplatz Einträge
    3
    • 3. Januar 2003 um 17:38
    • #19

    wollt ich gerade sagen, als nix am geländer anschlagen und vmb hätte es mit sicherheit besser getan !

  • tufkamx
    Beiträge
    678
    • 28. Juli 2003 um 16:45
    • #20

    mir wird schlecht wenn ich die pics sehe, der kerl gehoert weggeschlossen oder mal auf ein seminar bezueglich rigging
    mfg thomas

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