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Lightjockey und Gewerbeanmeldung oder auch anders??

  • bogustanz
  • 16. Oktober 2005 um 04:07
  • bogustanz
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    14
    • 16. Oktober 2005 um 04:07
    • #1

    Moin,moin.
    Finde im Forum keine Antwort darauf:
    Arbeite schon als Lightjockey in einer Diskothek als 400,-Euro-Job nebenbei, und übe einen Hauptberuf in einem anderen Gewerk aus. Was kann/muß ich tun, wenn ich noch andere Diskotheken belichten möchte?? Mit welchen Kosten muß ich rechnen, wenn es um ca. 2000,- Euro p.a. gehen würde nebenbei?? Die Möglichkeit als Freiberufler einen Gewerbeschein zu bekommen ist ja wohl vom Amt abhängig und nur selten machbar.

  • stb
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    • 16. Oktober 2005 um 14:22
    • #2

    Am besten ist es natürlich immer einen Steuerberater seines Vetrtrauens hinzuzuziehen. Der kann anhand der individuellen Situation am besten beurteilen wie das so ist und wie man es am besten gestalten kann.

    Grundsätzlich bist Du aber kein Freiberufler im Sinne des Gewerbe- bzw. Steuerrechts, sondern Gewerbetreibender (deshalb auch Gewerbeschein!!!). Diesen wirst Du mit Sicherheit erhalten, wenn dem nicht andere Gründe entgegenstehen (z.B. eine Gewerbeuntersagung).

    Mit diesem Schein in der Tasche kannst Du nun Dein Gewerbe ausüben und solange Du dann artig Deine Steuern zahlst ist alles o.k.!

    Aber wenn Du nach er Gewerbeanmeldung den Unternehmesfragebogen von Finanzamt bekommst: siehe oben!!!

    Viel Erfolg!

    stb

  • slaytalix
    Verifiziert
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    • 16. Oktober 2005 um 16:32
    • #3

    Auch bei mehreren 400 € Jobs wird dies sozialversicherungspflichtig bei Angestellten oder Scheinselbständigen.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • bogustanz
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    • 17. Oktober 2005 um 22:58
    • #4

    Weiß denn jemand mit welchen Abgaben ich rechnen muß? Lohnt sich ein Gewerbeschein überhaupt bei erwarteten 2000,- im Jahr?? Muß ich dann auch eine Betriebshaftpflicht als Lightjockey in der Discothek abschließen? Hat jemand eine als Lightjockey, oder nicht??

  • LJ Alex
    Beiträge
    143
    • 18. Oktober 2005 um 06:22
    • #5

    Solange Du die 400 Euronen im Monat nicht überschreitest
    (auch mit mehreren Jobs nicht) würde ich das ohne Gewerbe machen.
    Da liegt die Meldepflicht nämlich bei Deinem Arbeitgeber (dem Dissenchef)
    und er hat auch die Sozialabgaben abzuführen.

    Eine private Haftpflicht reicht und sollte eigentlich jeder haben. :!:

    Dein Hauptarbeitgeber muss in der Regel seine Zustimmung geben,
    am besten schriftlich.

    Solltest Du über die 400er Grenze kommen, wird es echt Zeit,
    sich mit einem Steuerberater zusammen zu setzten. :D

    Viel Erfolg!

    ...ein Meer aus Licht und Farben!

  • KGB
    Profi
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    238
    • 21. November 2005 um 20:43
    • #6

    Moment mal. Sobald Du einen zweiten 400 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber anfängst, brauchst Du dafür eine Lohnsteuerkarte Klasse 5 oder nicht? Mit allen Lohnsteuerabzügen.....und die sind saftig in der 5er. Zumindest war es bisher so.

  • slaytalix
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    1
    • 21. November 2005 um 20:48
    • #7

    Stimmt, bei mehreren 400 € Jobs wieder Steuerkarte. Eine Privathaftpflicht greift auch nicht bei gewerblichen Tätigkeiten. :oops:

    Ergo eine Betriebshaftpflicht. z. B. über den http://www.vdmv.de

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • aw-audio
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    • 22. November 2005 um 00:19
    • #8

    Betriebshaftpflicht ist nicht notwendig.
    wenn der Kunde (die disco) das allerdings verlangt als vorraussetzung ist das natürlich was anderes.

    ein Gals cola ist mal schnell in Pult-nähe umgekippt.
    und die gefahr beim BRenner wechseln von der leiter zu stützen ist auch vorhanden.
    aber unter 650eur Pro jahr ist da meines wissens nach wenig zu machen mit der versicherung

  • mringhoff
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    • 22. November 2005 um 10:58
    • #9

    Um nochmal auf die Threadfrage zurückzukommen:
    Du hast drei Möglichkeiten:

    1. so wie Du es bisher gemacht hast: eine Hauptarbeitsstelle (angestellt auf Lohnsteuerkarte) und eine Nebenerwerbs-Arbeitsstelle (angestellt auf 400,- EUR - Basis). Ohne weiteres kannst Du keine weitere zusätzliche Arbeit ausüben.

    2. falls noch ein zweite Nebenerwerb dazu kommt (z.B. zweite Disco), dann kannst Du das entweder auf einer zweiten Lohnsteuerkarte machen (du bist also dort angestellt) oder.

    3. ein Gewerbe gründen. Dann bist Du dort als Selbständiger/Freiberufler tätig.


    Zu 2.:
    Die Lohnsteuer- und Sozialabzüge sind bei der zweiten Lohnsteuerkarte natürlich recht hoch, aber am Jahresende bei der Steuererklärung wird dann alles miteinander verrechnet (alle Einkünfte summiert und alle absetzbaren Ausgaben abgezogen). Dort kannst Du dann deine arbeitsspezifischen Ausgaben als Werbungskosten geltend machen (z.B. Fahrtkosten, Fortbildung etc.). Es kann also gut sein, daß Du dann ein Teil der gezahlten Steuer wieder rausbekommst.

    Zu 3.:
    Die Gewerbegründung ist gar nicht so teuer (was man an den zahlreichen "Firmen" im Nebenerwerbssektor sieht). Du musst Dich natürlich um zahlreiche Dinge selber kümmern (Umsatzsteuererklärungen, Buchhaltung, Gewinnermittlung, Gewerbehapftpflichtversicherung etc.) Falls Du da etwas unsicher bist, kontaktiere lieber mal einen Steuerberater, denn das Finanzamt drückt kein Auge zu, denn wer ein Gewerbe führt, hat auch Pflichten!
    Bei dieser Möglichkeit kannst Du natürlich in beliebig vielen Diskotheken arbeiten und Deinen "Kunden" Rechnungen stellen. Den Betreibern der Diskotheken ist das oftmals das liebste, weil sie hier keine weiteren Kosten mehr haben.

    Allerdings musst Du deinen Hauptarbeitgeber um eine Erlaubnis fragen, das Gewerbe zu betreiben. Meist steht so ein Passus im Arbeitsvertrag. Schliesslich hat dieser auch einen Anspruch darauf, daß Du in der arbeitsfreien Zeit dich erholst und nicht ständig Dein Taschengeld nachts in Diskotheken aufbesserst und dich werktags wieder bei ihm ausruhst...

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  • mringhoff
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    • 22. November 2005 um 11:09
    • #10
    Zitat von "bogustanz"

    Weiß denn jemand mit welchen Abgaben ich rechnen muß? Lohnt sich ein Gewerbeschein überhaupt bei erwarteten 2000,- im Jahr?? Muß ich dann auch eine Betriebshaftpflicht als Lightjockey in der Discothek abschließen? Hat jemand eine als Lightjockey, oder nicht??

    Kosten der Gewerbegründung ist je nach Kommune unterschiedlich, dürften sich aber kaum über 30,- bis 50,- EUR bewegen.

    Mit Arbeit / Aufwand verbunden ist dann nur noch das büroktratische: monatliche (zumindest die ersten drei Jahre) Umsatzsteuererklärungen, somit monatliche Buchhaltung, Gewinnermittlung am Jahresende, Korrespondenz mit Finanzamt, Versicherungen, Berufsgenossenschaft, IHK usw.

    Wenn Du das selbst macht, lohnt es sich evtl, das Gewerbe zu führen, ansonsten fallen noch Kosten für den Steuerberater an.

    Betriebshaftpflicht: Bei der Ausübung des Gewerbes gilt die Private Hapftpflichtversicherung nicht. Du brauchst also unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung. (Kosten je nach Risikoeinschätzung, Versicherungsgesellschaft, Versicherungssummen etc. zwischen 200,- und 600,- EUR, größere Firmen natürlich um einiges mehr...)

    In Anbetracht der anfallenden Fixkosten und wenn der Steuerberater auch noch gefordert ist, frage ich mich, ob die erwarteten 2.000,- EUR Umsatz diesen Aufwand gerechtfertigen oder ob nicht doch die zweite Lohnsteuerkarte oder etwas mehr Freizeit die bessere Lösung ist....

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