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Hilfe!!! Diebstahl von P.A. Equipment und wie weiter?

  • pfeffer 54
  • 7. Februar 2006 um 14:02
  • pfeffer 54
    Beiträge
    1.517
    • 7. Februar 2006 um 14:02
    • #1

    Habe einem Kunden von mir, eine kleine Anlage übers Wochenende verliehen! Heute Morgen rief der Kerl mich an und sagte mir, dass Ihm das Auto aufgebrochen wurde und das Material fort sei! Wie ist der weitere Vorgang? Polizei informiert! Wie soll ich mich jetzt verhalten? Gewerblicher Verleihvertrag besteht! Bitte Hilfe!
    Gestohlen wurden:
    2x Box Dynacord F9
    2x Box Dynacord F5
    2x Box Dynacord F17PWH
    1x Soundcraft Konsole Spirit Live 3II 16/3
    1x Endstufe Dynacord PCA-2450
    1x Endstufe Dynacord XA-2600
    2x Lichteffekt Quatro DMX
    1x Lichtsteuerung 4 Kanal
    div. Stative, Mikros und Kabel
    Material natürlich gecased!

    Weitere Info's unter:
    arno.springer@musik-mollenhauer.de

    Serien Nummern auf Anfrage!

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

    Einmal editiert, zuletzt von pfeffer 54 (7. Februar 2006 um 15:41)

  • Jinroh
    Profi
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    82
    • 7. Februar 2006 um 14:23
    • #2

    Eigendlich ganz einfach. Kunde bekommt eine kauf rechnung (zeitwerte!-mit anderen Worten: fair bleiben!)
    Diese wird er dir bezahlen müssen.
    Da ihm die sachen aus dem Kfz gestohlen wurde wird das nach meiner meinung auch keine Versicherung übernehmen, gemietetes material ist wie EIGENES zu sehen und dafür haftet KEINE haftpflicht!-muss dich auch nicht interesieren.
    Verlange dein geld und lass dich nicht auf ausreden wie :hab ich der versicherung gegeben- die kümmern sich darum ein. wie gesagt der kunde hat dir das zu ersetzen!
    Ich würde auch darauf bestehen das die sache bis ende der woche erledigt ist,du hast dein zeug doch schliesslich auch am nächsten we. vermietet.
    Ansonsten soll er dir was dahinstellen was du vermieten kannst, oder den ausfall bezahlen.
    Wer die brocken holt und nicht zurückbringt hat sie auch zu bezahlen.
    Egal wie das zeug weg gekommen ist. das kann nicht dein problem sein.

    ......hölle ist kein ort - hölle ist ein zustand..........

  • ADMIN
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    1
    • 7. Februar 2006 um 14:25
    • #3

    Für das Warnungen-Brett ist das zu unkonkret (außerdem würden die Adressen fehlen...).

    Ich verschieb's mal.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • FF
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    • 7. Februar 2006 um 14:27
    • #4

    Hmm, der Diebstahl hat ja nicht dich geschädigt, sondern den Mieter. Der Diebstahl bei ihm und das Mieten bei dir sind 2 Dinge, die erstmal nix miteinander zu tun haben. Er hat bei dir Material geliehen, und das muss er wieder unversehrt zurückbringen, d.h. er haftet für Verlust oder Beschädigung. Das ist für den Mieter jetzt natürlich hart, weil er dein Material ja nicht mutwillig zerstört hat o.ä., dennoch muss er dir Ersatz leisten. Was steht denn in deinem Vertrag drin im Falle einer Materialbeschädigung etc.?

    Gruß FF

  • pfeffer 54
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    • 7. Februar 2006 um 15:46
    • #5
    Zitat von "FF"

    Hmm, der Diebstahl hat ja nicht dich geschädigt, sondern den Mieter. Der Diebstahl bei ihm und das Mieten bei dir sind 2 Dinge, die erstmal nix miteinander zu tun haben. Er hat bei dir Material geliehen, und das muss er wieder unversehrt zurückbringen, d.h. er haftet für Verlust oder Beschädigung. Das ist für den Mieter jetzt natürlich hart, weil er dein Material ja nicht mutwillig zerstört hat o.ä., dennoch muss er dir Ersatz leisten. Was steht denn in deinem Vertrag drin im Falle einer Materialbeschädigung etc.?

    Gruß FF

    In meinem Vertrag steht, dass er für sämtliche Schäden die er verursacht aufkommen muss und auch für den Verleihausfall voll haftet!

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • FF
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    • 7. Februar 2006 um 19:24
    • #6

    Na also, das ist die Vertragsgrundlage, und an die muss er sich halten - so hart es für ihn ist.

    Gruß FF

  • slaytalix
    Verifiziert
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    1
    • 7. Februar 2006 um 19:33
    • #7

    Wenn es dem Kunden abhandenkommt, ist es wohl schwierg. Da streiten sich die Geister.

    Wir haben über den http://www.vdmv.de auch solche Risiken versichern lassen, das ist das Versorgungswerk.

    Bei gemieteten Sachen haftet wohl auch die Privathaftpflicht des Mieters nicht.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • pfeffer 54
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    1.517
    • 8. Februar 2006 um 09:26
    • #8
    Zitat von "FF"

    Na also, das ist die Vertragsgrundlage, und an die muss er sich halten - so hart es für ihn ist.

    Gruß FF

    Das stimmt! Nur das blöde an der Sache ist, die Rennerei wegen dem Geld... Und der Verleihausfall, wir haben schließlich Karneval.

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • buzztee
    Beiträge
    46
    • 8. Februar 2006 um 09:29
    • #9
    Zitat von "slaytalix"


    Bei gemieteten Sachen haftet wohl auch die Privathaftpflicht des Mieters nicht.


    Die Privathaftpflichtung haftet sehr wohl bei gemieteten Sachen, z.B. bei Beschädigung dieser durch den Mieter. Jedoch ist bei einem KFZ-Diebstahl ohne weiteres lediglich das Fahrzeug versichert, nicht der Inhalt. Das deckt keine KFZ-Versicherung, Privat- oder auch Betriebshaftpflicht ab, da dieses Verhalten aus Sicht der Versicherung grob fahrlässig ist und sich der Inhalt eines gestohlenden Fahrzeugs nur schwer überprüfen lässt.

  • pfeffer 54
    Beiträge
    1.517
    • 8. Februar 2006 um 09:31
    • #10
    Zitat von "slaytalix"

    Wenn es dem Kunden abhandenkommt, ist es wohl schwierg. Da streiten sich die Geister.

    Wir haben über den http://www.vdmv.de auch solche Risiken versichern lassen, das ist das Versorgungswerk.

    Bei gemieteten Sachen haftet wohl auch die Privathaftpflicht des Mieters nicht.

    Da sollte man für die Zukunft mal drüber nach denken! Nach meinen Informationen stimmt das mit der Haftpflicht. Wir werden sehen.

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 8. Februar 2006 um 10:42
    • #11

    Hallo!

    Für diesen fall würde ich auch den Mieter eine Rechnung des Materials im Zeitwert stellen. Sollte sich die Zahlung verzögern würde ich Ihn schon mal darauf hinweisen das mit jedem wochenende die Rechnung steigt da du den Verdienstausfall mit in Rechnung stellen wirst.

    Für die Zukunft : Material beim VDMV versichern. Die haben eine versicherung die auch für solche fälle aufkommt. Einziger Haken 1000€ selbstbeteiligung bei jedem Schadensfall. Dafür ist das Material gegen Neuwert versichert. Die Restlichen 1000 € muss man halt Vertragsmäßig mit dem Kunden regeln.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • pfeffer 54
    Beiträge
    1.517
    • 8. Februar 2006 um 13:33
    • #12

    Werde dem Kunden die Rechnung schreiben. Natürlich über den Zeitwert, ist klar. Wird natürlich nochmal eng werden, weil er mir sagte, dass er dies nicht auf einen Schlag bezahlen kann! Bin mal gespannt auf den weiteren Verlauf...

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • Pati
    Beiträge
    63
    • 8. Februar 2006 um 20:18
    • #13

    kleiner Tipp für den Kunden: Bei fast allen Hausratsversicherungen sind Gegenstände im Auto mitversichert, wenn man sich z.B. auf dem direkten Weg von A (Vermieter der Geräte) nach B (zu Hause, VA-Ort) befindet.

    Einfach mal bei seiner normalen Versicherung (NICHT PKW) anfragen und den Sachverhalt darlegen.

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 3. März 2006 um 09:00
    • #14

    Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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