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langzeit vermietung: 2,5Monate

  • databass.ch
  • 5. Mai 2006 um 15:31
  • databass.ch
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    • 5. Mai 2006 um 15:31
    • #1

    Hallo liebes Forum,

    ich wurde eben angefragt, für eine Vermietung meiner 4 Movingheads über 2.5Monate. Das Problem ist, ich hab nur diese 4, d.h. in dieser Zeit bin ich movingheadlos. Sprich: ich kann andere Events nicht bedienen, sprich: ich verliere Kunden. Was soll ich bloss tun? an und für sich wäre das ja leicht verdientes Geld...
    Und wechen Mietpreis-Multiplikator muss/soll/darf ich anwenden :? *phu* ich weiss echt nicht...

  • bemi
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    • 5. Mai 2006 um 16:27
    • #2

    4 neue MHs kaufen und vermieten ... ;)

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • montesuma
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    • 5. Mai 2006 um 17:32
    • #3

    ganz einfach, du vermietest Deine Moving Heads.

    Solltest Du in dieser Zeit Moving Heads benötigen, mietest Du sie Dir beim nächsten verleiher dazu. Dann hast Du zwar nicht mehr viel an denen Verdient, aber in der kurzen Zeit alle Kunden glücklich gemacht.

  • lightning
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    • 5. Mai 2006 um 17:46
    • #4

    Um was für Geräte geht es dabei?

    Denn eventuell ist der Tipp 4 neue zu kaufen und die für 2,5 Monate rauszugeben gar nicht mal schlecht und rechnet sich.

    lightning

  • test
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    • 5. Mai 2006 um 17:56
    • #5

    eigentlich stellt sich hier ne ganz andere frage: kannst du es leisten, dein mat für 2,5 monate zu verleihen. es macht ja nur sinn, wenn dann unterm strich noch was übrigbleibt. des weiteren immer schön beim dazumieten das holen und bringen einrechnen!!

    http://www.crystal-hannover.de
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  • slaytalix
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    • 5. Mai 2006 um 19:38
    • #6

    Der Kalkulationsfaktor bei 75 Tagen liegt wohl bei ca. 28-42 pro Vermiettag. Die Frage ist, was man durchsetzen kann.

    Je länger die Vermietdauer, desto kleiner der Gewinn. Man kann nach 1 Monat Dauermiete kaum mehr als 0.2 vom Mietpreis ansetzen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • databass.ch
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    • 6. Mai 2006 um 15:38
    • #7

    äähm.. wie rechnet ihr das in Deutschland?

    Bei uns ist das so,
    X = Eintagesmiete
    X*3 = eine Wochenmiete
    X*7 = eine Monatsmiete
    etc.

    Wenn ich die Geräte für 5% des Neupreises pro Tag Vermiete und für 2.5Monate das 10-fache eines Tagesmietpreises verlange, sind das ja 50% des Neupreises :shock:

  • slaytalix
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    • 6. Mai 2006 um 16:39
    • #8

    Faktor 7 für Monatsmiete scheint mir sehr wenig, wir setzen dort ca. 16 Tagesmietsätze an.

    Über den Monat hinaus 1/5 vom Tagesmietsatz als 0.2 er Faktor

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  • f8274
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    • 6. Mai 2006 um 22:25
    • #9

    Bei MH nicht ganz unwichtig sind ja auch die VA-Tage bei 2,5 Monaten, d.h. werden sie nur 1x am WE für 2 Tage eingesetzt, und der Mieter möchte nur das Abholen und Zurückbringen sparen, oder sind die Geräte doch 5-7x wöchentlich für 8 Std. im Einsatz? Das ließe sich i.d.R. ja sporadisch auch überprüfen (falls das Mat. nicht sehr weit weg ist).

    Faktor 15 Tagessätze bei einer Monatsmiete finde ich bspw. zu hoch, wenn der Kunde die innerhalb des Monats nur 8x (jeweils am WE) einsetzt. Es sollte für beide Vertragsparteien ein gutes Geschäft sein bei einem Rahmenvertrag.

  • databass.ch
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    • 7. Mai 2006 um 00:16
    • #10

    Also insgesamt sind es 15 Events à ca. 6 Stunden (da es sich um eine zum teil staatlich subventionierte location handelt, ist diese angabe auch seriös). Die Movinghead werden einmal installiert und programmiert, dann wird nichts mehr geändert. Von dem her hält sich der verschleiss in grenzen. Bei den Heads handelt es sich um Futurelight PHS-250 (bitte keine diskusion darüber... die sind bei weitem nicht so schlecht, wie sie hier im Forum immer dargestellt werden! ECHT!)
    Ich hatte überigens eh überlegt, mir noch zwei zu zulegen, was ich heute auch getan habe ;) So habe ich auch Ersatz sollte einer in der Zeit schlapp machen. Allerdings weis ich immernoch nicht recht, was ich verlangen soll.
    50% des neupreises ist schon etwas happig...

    slaytalix: Bei den Tagesmietpreise, die ihr in Deutschland verlangt, kann man so was vielleicht machen, aber bei 5% des neupreises eher weniger :wink:

  • f8274
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    • 7. Mai 2006 um 02:10
    • #11

    25,- EUR je MH, also x4= 100,- EUR + DMX-Recorder 10,- EUR = 110,- EUR x 10 (statt 15) VAen = 1.100,- EUR zzgl. X für Transport und Installationspauschale einschl. Programmierung und zzgl. ggf. Zubehör wie Trussstempel o.ä....so würde ich das mal anbieten. Wenn das ein guter Kunde war/ist/werden soll würde ich dem auch den Leuchtmittelersatz nicht berechnen, jedoch die Arbeitsleistung (Hinfahren & Wechseln).

    Oder ist das für Dich nur Dryhire?

    Lass Dich von einer hohen Miet-Quote vom NP nicht abschrecken. Haben mal für ein Notebook 90,- EUR Tagesmiete bezahlt, nach 10 Tagen Miete hat der Vermieter das drin.

  • Mister.Lange
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    • 7. Mai 2006 um 11:43
    • #12

    Berechne doch einfach die 15 VA Tage, und gib ihm halt zur Beruhigung noch einen kleinen Projektrabatt.
    Du musst halt auch sehen, die Lampen sind ca 12 Wochen weg und haben in der Zeit nur 15 Einsätze. Das entspricht ca. einem Einsatz pro Woche. Es kann also passieren, dass Du hier viel zumieten musst. Wenn Du pech hast, dann erhöht diese Nummer nur Deinen Umsatz.
    Um es auf den Punkt zu bringen, bei nur einem Einsatz pro Woche muss man sicher nicht so großes entgegenkommen zeigen. Schließlich spart er sich ja den wöchentlichen Transport.

  • ukw
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    • 7. Mai 2006 um 21:50
    • #13

    Hat auch Vorteile für den "Ausleiher"
    Der kann (muß 8) ) die Miete als Aufwand verbuchen.
    d.H. er kann die Kosten dafür voll steuerlich geltend machen.
    Der Eigentümer der Movingheads Muß den Artikel - falls es kein GWG mehr ist - über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben.

    Kaufpreis 650,- Euro netto pro Stück (diese Zahl habe ich aus der Luft gegriffen.
    So hat der Verleiher 2.600,- Euro Ausgaben aber einen Kontoabgang (Abfluss der Geldmittel) von 3016,- Euro wegen der 416,- Euro MwSt.
    Die Mehrwertsteuer wird erst bei der nächsten Umsatzsteuervorauszahlung gegengerechnet.
    Es bleiben 2600,- Ausgaben und Abgabg vom Konto, von denen bei linearer AfA (Aufwendung für Abnutzung) über 4 Jahre nur 25% (also 650,- Euro am Jahresende steuerlich und gewinnmindernd geltend gemacht werden können.
    Es bleiben 1950,- Euro die in der Kasse fehlen und die in dem Jahr steuerlich nicht berücksichtigt werden
    Erfolgt die Anschaffung des Anlageguts erst nach dem 30.06.2006 kann nur 12,5% im ersten (halben) Jahr abgesetzt werden.
    Leasingraten können übrigens ebenfalls steuerlich voll als Aufwand angesetzt werden.

    Also kann es für den Langzeitmieter durchaus sinnvoll sein mehr als den halben Neupreis der Movingheads zu bezahlen. Er berechnet das Geld seinem Kunden weiter und hat nur das Geld ausgegeben, was er ausgeben musste, um 4 Movingheads für zweieihalb Monate zu haben. :idea:

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

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    • 21. Juni 2006 um 20:53
    • #14

    Also... Angebot geschrieben... Zuschlag bekommen... jetzt stellt sich für mich die Frage, was ist wenn etwas wärend dieser Zeit einen defekt hat... Natürlich wird das so schnell wie möglich repariert. Aber was ist, wenn sie eine VA mit nur 3Heads machen müssen. Könnten Sie da auf schadensersatz/schmerzensgeld/was-weiss-ich ;) klagen (glaube nicht, dass sie sowas tun würden, aber rein rechtlich gesehen)?

  • Eliminator
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    • 21. Juni 2006 um 20:59
    • #15

    Ist Vertragssache, wenn du ihnen 4 Movingheads für die Zeit vermietest, haben sie auch ein Anrecht auf die 4. Was passiert, wenns nur 3 gibt, könnte man vertraglich regeln, entweder Mietminderung oder Ersatzgerät. Ich würde für die Ausfallzeit ein Gerät mieten und bereitstellen.

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • treibsand
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    • 21. Juni 2006 um 22:11
    • #16
    Zitat von "databass.ch"

    Aber was ist, wenn sie eine VA mit nur 3Heads machen müssen. Könnten Sie da auf schadensersatz/schmerzensgeld/was-weiss-ich

    Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklagen haben wenig Sinn, wenn du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig dafür gesorgt hast, daß die MHs nicht laufen...
    Ausfallstrafen müssen vorher schriftlich geklärt werden, bliebe nurnoch eine Mietminderung...
    Allerdings bleibt dir natürlich jederzeit das Recht, Nachzubessern und deinen Teil des Vertrages zu erfüllen - inwiefern es allerdings Sinn macht, 5 Minuten vor VA-Beginn beim 100km entfernten Kollegen Material zuzuleihen, anzukarren und mitten in der VA den Hubsteiger im Publikum aufzubauen, ist doch eher fraglich. Dann lieber dem Kunden ein Ersatzleuchtmittel da lassen...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

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    • 28. Juni 2006 um 19:33
    • #17

    Neues Problem: der VA hat mir heute mitgeteilt, dass aufgrund katastrophaler besucherzahlen, die partyreihe vorzeitig (nach 3VA) beendet wird :shock: . Was jetzt? Er will (logischerweise) über einen Preisnachlass verhandeln. ICh hab das Geld aber schon fest budgetiert. und teilweise auch schon in material investiert (um die lange zeit überbrücken zu können). :cry: :cry: :cry:

  • test
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    • 29. Juni 2006 um 10:55
    • #18

    das ist das risiko des unternehmers. für solche dauerverleih aktionen muß man auch geld in der hinterhand haben. sonst kann man sie nicht leisten.
    rede mit deinen lieferanten. die meisten lassen sich auf einen zahlungsaufschub ein, wenn sie dich gut kennen. ansonsten wird von deinem auftraggeber sicher auch kein geld zu holen sein

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    • 29. Juni 2006 um 11:15
    • #19

    Das Problem ist nicht, dass ich meine Lieferantenrechnungen nicht zahlen kann. Es ist schon ein finanzielles Polster vorhanden. Allerdings wären diese Ausgaben nicht nötiggewesen, wenn die langzeitmiete nicht gewesen wär.
    Darum ist es etwas frustrierend. :?
    Ich frage mich eher, was ich mit meinem Auftraggeber machen soll, bzw. wieviel ich von ihm verlangen soll.

  • ukw
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    • 29. Juni 2006 um 13:46
    • #20

    Solange Du bei jeder bank "Vorfälligkeitsentschädigung" zahlen sollst (also ein extra Geld zu Deinem vorzeitig zurückgezahlten Kredit), das der Bank den Zins=Gewinn sichert => ich hätte keinen Problem dem kunden bei zu bringen, das Du auch tatsächlich Aufwendungen hast/hattest. Im Gegensatz dazu die Bank: die kassiert bei Dir und verleiht das Geld sofort weiter und hat doppelten Gewinn.

    so what?

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