was prodigy hier schreibt ist absolut schlüssig und findet auch meine volle zustimmung - ne gut programmierte show mit 1200er scannern macht auch richtig was her. zumal tunnel- und beameffekte a la laser damit auch durchaus erzielbar sind
zum thema "laser in anfängerhänden":
der gewerbliche betrieb von lasern ab klasse 3R ist anzuzeigen bei der zuständigen behörde für arbeitsschutz / berufsgenossenschaft (BGI5007, 6.3.1) - und ein laserschutzbeauftragter ist dafür auch notwendig