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oktoberfest - pegel

  • dechnikusch
  • 15. September 2006 um 14:31
  • dechnikusch
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    • 15. September 2006 um 14:31
    • #1

    hallo kollegen,

    da ja bald wieder wies´n-start ist, hätten mich die genaueren bedingungen interessiert, wie laut heuer die musik in den verschiedenen zelten sein darf.

    hintergrund: auch bei uns in oberösterreich ist vor kurzem ein grösseres volksfest gewesen mit zum teil haarsträubenden auflagen...
    ( aber dazu später mehr, wenn ich das schriftlich habe )

    wie wird das also heuer in münchen gehandhabt ?

    danke und gruss
    dechnikusch

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

  • mischpultschorsch
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    • 15. September 2006 um 23:43
    • #2

    Die Auflagen 2005:

    Zitat

    In den gastronomischen Großbetrieben werden daher unter Einschaltung des Referates für Gesundheit und Umwelt die Musikanlagen durch den Einsatz von Lautstärkenbegrenzern so gesteuert, dass der Schallpegel tagsüber vor 18.00 Uhr 85 dB(A) und abends ab18.00 Uhr
    90 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten nicht übersteigt.

    Die Wirtinnen und Wirte der gastronomischen Mittelbetriebe sind tagsüber vor 18.00 Uhr verpflichtet, in Eigenverantwortung sicherzustellen, dass der Schallpegel der Musikanlage 85 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten nicht übersteigt. Nach 18.00 Uhr gelten die üblichen 90dB(A). Ab einer Zweimann-Musikband ist die Musikanlage abends ab 18.00 Uhr unter Einschaltung des Referates für Gesundheit und Umwelt auf 90 dB(A) zu begrenzen.

    Auf Grund der positiven Erfahrungen hat man an diesen Auflagen für dieses Jahr nichts geändert. So zumindest mein Kenntnisstand.

  • hawkeye
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    • 18. September 2006 um 03:32
    • #3

    85/90db....und was machen die Wirte, wenn die Gäste mal lauter werden? Schweigegelübte auferlegen? Dies ist jetzt nicht ironisch gemeint, sondern durchaus ernst gemeint. Klar ist,das die Vorgaben sich auf die Immision der Musikanlagen beziehen, aber wie will man den korrekten Pegel ermitteln, wenn die Gäste lauter sind?
    Oder sind die Vorgaben eher als grober (inovizieller) Richtwert zu sehen? So nach dem Motto: LKWs dürfen auf Autobahnen 80Km/h fahren. Bei Kontrollen werden aber auch 93Km/h noch tolleriert.
    Auch merkwürdig finde ich die Regelung 90db ab 18°°.

    Ich hör Musik nur, wenn sie laut ist. (H.Grönemeyer)

  • cheesy
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    • 18. September 2006 um 08:32
    • #4
    Zitat von "Hawkeye"


    Auch merkwürdig finde ich die Regelung 90db ab 18°°.

    Im Gegensatz zu diversen VA-Orten ist die DB beschränkung nicht zum Schutz der Anwohner, sondern dient zum Schutz der Besucher.

    Da die Wiesen Tagsüber auch von vielen Familien und Kindern besucht wird, will man mit der Begrenzung auf 85db diese schützen. Damit Abends noch Feiern möglich ist wird ab 18:00 die Grenze um 5 db angehoben (damit man überhaupt eine Chance hat, über die Grundlautstärke vom Publikum zu kommen).

    In diesem Sinne,
    o'zapft is...

    <cheesy>

  • ADMIN
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    • 18. September 2006 um 10:51
    • #5
    Zitat von &quot;Hawkeye&quot;

    aber wie will man den korrekten Pegel ermitteln, wenn die Gäste lauter sind?

    Meines Wissens werden Limiter eingesetzt, und die kann man ohne Gäste einstellen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Michel
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    • 18. September 2006 um 12:19
    • #6

    Des Auszug aus der oben zitierten Auflage bezieht sich explizit auf "Musikanlagen".
    Wie verhält es sich nun mit "Naturschallquellen" wie z.B. unverstärkte Blaskapellen? . Der maßgeblichen Immissionsort ist dabei dann die erste Publikumsreihe bzw. die Bühnenvorderkante. 90dB sind aber für ein Rudel Trompeter kaum mal Standgas. Was nun?

    Steht Blasmusik in Bayern unter Denkmalschutz oder wird hier tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen?

    Die Problematik ist im übrigen sehr leicht auf alle anderen Konzertsituationen übertragbar. Stichwort z.B. Backline.

    Gruß, Michel

  • dechnikusch
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    • 18. September 2006 um 12:49
    • #7

    kleine anmerkung meinerseits:

    habe mal (glaub ich) 2003 am gäubodenfest in straubing gewerkelt.

    war in einem 3000 pax zelt, ca 15m von bühnenvorderkante mittig.

    die besucher haben ohne lautsprecheranlage einen mittleren spl von 92 dba erzeugt (am foh gemessen).

    die band durfte 10m vor der bühne nicht mehr als 94dba haben.

    noch fragen?

    ach ja, das ordnungsamt war da, hat gemessen ( aber nicht bei mir, ich hab die gar nicht mitbekommen ).

    später ist der zeltwirt gekommen und hat gemeint, ich bin schuld, denn er hätte grade eine grössere strafe ans amt berappt...

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

  • Jeremy
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    • 18. September 2006 um 13:00
    • #8

    Im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) steht sinngemäß, dass eine Bestimmung, die aus tatsächlichen Gründen nicht erfüllt werden kann, ungültig ist. Ich denke, dass müsste nur mal jemand konsequent durchstreiten. Der Festwirt ist ja aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage, sein Publikum unter 90 dB zu bekommen. Somit stellt sich die Frage, ob er für diese Bestimmung überhaupt der richtige Adressat ist.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Pulenk
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    • 18. September 2006 um 18:51
    • #9

    .. das ist wirklich ein Problem!!! Unser Landratsamt meint jetzt auch, einen Einheits-Maximalpegel vorschreiben zu müssen.
    Übrigens ist es in einem Zelt viiiiel leiser wenn ordentlich Fahnen usw. als Deko aufgehängt sind. Das wäre meiner Meinung nach der erste Schritt bei allen Zeltfesten. Wenn nämlich das Publikum leiser ist, kann man auch leiser spielen. Aber unsere Behörden können ja nur bestrafen, anstatt dem Verranstalter mal beratend zur Seite stehen...

  • ADMIN
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    • 18. September 2006 um 20:24
    • #10
    Zitat von &quot;Jeremy&quot;

    Im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) steht sinngemäß, dass eine Bestimmung, die aus tatsächlichen Gründen nicht erfüllt werden kann, ungültig ist. Ich denke, dass müsste nur mal jemand konsequent durchstreiten. Der Festwirt ist ja aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage, sein Publikum unter 90 dB zu bekommen.

    1.) Alle bayrischen Auflagen, die ich so kenne (man wendet sich ja ab und an hilfesuchend an mich) wollten Limiter. Die kann man ohne Publikum einstellen.

    2.) Alle bayrischen Auflagen, die ich so kenne, ignorieren souverän die gültige technische Regel, nämlich die DIN 15905-5. Meist wird ein A-bewerteter dB-Wert als Grenze definiert, und wenn man da mal nachfragt, ob das jetzt lpeak, lMax, Ltmax, Leq oder was auch immer ist sowie wo und nach welchem Verfahren gemessen werden soll, dann stellt man hin und wieder fest, dass die Sachkenntnis der zuständigen Behörde nur knapp über der Wahrnehmbarkeitsgrenze liegt.

    3.) Wird nach DIN 15905-5 gearbeitet und die Einhaltung des Richtwerts durch Messung nachgewiesen, dann kann man durch sachgemäße Anbringung der Mikrofone den Publikumseinfluss so weit minimieren, dass er keine praktische Relevanz mehr hat.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Sven M
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    • 18. September 2006 um 20:53
    • #11

    Neulich kam ich mit einem Münchner Kollegen ins Gespräch der erzählte, dass die Stadt München ein guter Kunde für LEQ Messungen geworden wäre. Hier scheint man die DIN zu kennen und verstanden zu haben.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • hawkeye
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    • 19. September 2006 um 21:45
    • #12

    Das mit der 85db Begrenzung am Nachmittag zum Schutz der Familien und Kinder leuchtet ein.

    @ Admin: Was du immer mit deinem Limiter hast. Klar werden die Geräte nach dem einstellen verplombt, aber was nützt es einem, wenn das Amt des Abends dann 95 db aufgrund der Gäste messen?

    Zitat von &quot;dechnikusch&quot;


    war in einem 3000 pax zelt, ca 15m von bühnenvorderkante mittig.
    die besucher haben ohne lautsprecheranlage einen mittleren spl von 92 dba erzeugt (am foh gemessen).
    ....
    später ist der zeltwirt gekommen und hat gemeint, ich bin schuld, denn er hätte grade eine grössere strafe ans amt berappt...


    Und man bedenke: in München sind 10.000pax im Zelt.
    Ob der Zeltwirt dann noch mit der Begründung durch kommt, daß es ja eingemssen und verplombt sei? Aber nur, wenn das Amt dann gnädig und einsichtig ist.
    Ich weiß, es ist gängige Praxis, aber macht das wirklich sinn, wenn die Gäste letztendlich deutlich lauter sind?
    Ich slber habe allerdings überhaupt keine Praxiserfahrungen dies bezüglich. Vielleicht kann hier ja noch jemand anders was drüber erzählen...

    Ich hör Musik nur, wenn sie laut ist. (H.Grönemeyer)

  • Schrumpeln
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    908
    • 20. September 2006 um 09:17
    • #13

    Eine andere Frage die sich mir stellt ist:
    Wie stellt man sicher, dass wenn notfalldurchsagen gemacht werden müssen diese einen höheren Pegel erhalten und auch vom gesamten Publikum verstanden werden können (zumindest akkustuisch). Da müssten ja dan zumindest 2 verplompte Limiter (einer für vor 18 Uhr und einer für danach) vorhanden sein. Werden diese dann mitels ebenfalls verplomter Zeitschaltuhr gesteuert?
    Ist ein Bypass um diese Limiter vorhanden der Notfalldurchsagen ermöglicht?
    Wenn mir die Auflage gemacht wird nicht mehr als 90 dB, dann dimensioniere ich meine Anlage ja auch so, dass ich nicht zu viel hinbaue. Aber wenn in einem 10 kPax-Zelt eine Panik ausbricht reicht diese Anlage gewiss nicht mehr aus um Notfalldurchsagen über den dann herrschenden Grund-Panik-Pegel zu bekommen. Weis jemand über solche Auflagen bescheid?
    Wird da dann gefordert
    bis 18:00 Uhr max 85 dB
    ab 18:01 Uhr max 90 dB
    aber min 115 db für Notfall-Szenarien?

  • DJ_Uwe
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    791
    • 20. September 2006 um 09:24
    • #14

    Hallo!

    Ich glaube ja mal persönlich das wenn eine panik ausbricht auch die verplombung der limiter zulässig ist um dann durchsagen zu machen. eine panik bricht ja meist nicht grundlos aus. und wenn die panik vorbei ist wird es sowieso mehrere stunden brauchen bis im zelt wieder betrieb ist und bis dahin hat man das system aUCH WIEDER NEU EINGEMESSEN....

    einfach mal so eine therorie wie es praktisch laufen könnte....

    wie sagte altkanzler schmidt mal über die sturmflut in hamburg : in jenen tagen habe ich oft nicht in das grundgesetzt gesehen....

    also auch auf höchster ebene wird die therorie in notfällen auch mal der praxis angepasst....

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • toko
    Beiträge
    37
    • 22. September 2006 um 08:13
    • #15

    wer weiss denn im panikfall wo ich die gewissen Gerätschasften finde??
    gehe davon aus das nur die Bands auf der Bühne stehen und ihren Submixer anschliessen- für alles weitere von der Anlage haben die keinen plan

  • MikeMcFluke
    Beiträge
    1.285
    • 22. September 2006 um 10:26
    • #16
    Zitat von &quot;Schrumpeln&quot;

    Eine andere Frage die sich mir stellt ist:
    (...)
    Wenn mir die Auflage gemacht wird nicht mehr als 90 dB, dann dimensioniere ich meine Anlage ja auch so, dass ich nicht zu viel hinbaue. Aber wenn in einem 10 kPax-Zelt eine Panik ausbricht reicht diese Anlage gewiss nicht mehr aus um Notfalldurchsagen über den dann herrschenden Grund-Panik-Pegel zu bekommen. Weis jemand über solche Auflagen bescheid?
    (...)

    Hier mal ein paar Beispiele, was da so hängen kann:
    Löwenbräu:
    - 6x JBL Vertec + 2x Sub pro Seite, gefolgen ganz hoch oben in der Zeltkuppel

    anderes Zelt:
    ca. 20x K&F CA1515 an den Stützpfeilern des Zelts auf etwa 2,5m mit Stativhalterung am Pfosten montiert, für die äußeren Zeltreihen nochmal ca. 20x CA1001 oder sogar das 8"-Pendant.

    wieder anderes Zelt:
    db Q-Array mit 3 oder 4 Elementen dazu ein Bass, gefolgen in etwa 3,5m Höhe, unteres Element vllt. auf 2,5m, das ganze an vier Punkten im Zelt, dazwischen an den Seiten noch nen Max, für die äußeren Zeltreihen irgendein Dynacord-Würfelchen (ca. 6-8x), etwa so groß wie der Q-Sub, ebenfalls nur in etwa 2,5m geflogen

    So, ich denke mal, dass die Systeme, die auf Direktstrahlerkisten setzen und teilweise so tief fliegen, die Auflagen zwar einhalten könnten, dann aber definitv nix mehr von der Musik im Zelt ankommt. Bei dem Zelt mit K&F war das auch so.
    Im Zelt mit db und Dynacord wars deutlich besser, das Q aber mehr als gezügelt. Man hat aber wenigstens die Musik verstanden...
    Noch am besten ist es eigentlich im Löwnebräu. Das Array hoch oben macht sicherlich ordentlich Pegel, bis man da in den Zuschauerrängen misst, sind bestimmt schon einige Meter zurückgelegt... Die Ausleuchtung seitlich (also zwischen den beiden Arrays, die ja in der Länge ausgerichtet sind) ist nicht optimal, hier hört man dafür man den Direktschall der Band...

    Allgemein glaube ich, dass in keinem Zelt 90dB(A) an JEDEM Ort eingehalten werden. Wie oben bereits geschrieben, ist das schlichtweg unmöglich. Allgemein gilt aber, dass die Anlagen extrem gelimited sind und der Klang extrem unter der Lieber-versteht-man-überhaupt-noch-was-Philosophie leidet. Den 5dB-Sprung um 18:00h kann man übrigens sehr schönb hören. Auf einmal ist es einfach ein gutes Stück lauter...

    MIKE

    P.S.: Ich geh eh noch zig mal raus... Wer macht denn die Wiesn eigentlich? Eine große Company oder viele Kleine?

    Laut statt hell...

  • wtfits
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    641
    • 4. Februar 2007 um 16:35
    • #17

    0

    Einmal editiert, zuletzt von wtfits (26. Februar 2009 um 18:50)

  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 4. Februar 2007 um 18:11
    • #18

    Einmal editiert, zuletzt von Mechwerkandi (4. Februar 2007 um 18:13)

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 7. Februar 2007 um 09:06
    • #19

    Mechwerkandi:
    mag sein, aber wir werden doch angehalten, möglichst bei bestehenden Themen anzuknüpfen anstatt wieder ein neues zu erstellen. (Und sooo alt ist das ja auch wieder nicht, grad mal gute vier Monate, da gibts schon ganz andere Threads, die aus jahrelanger Versenkung wieder da waren :)


    Zitat von &quot;MikeMcFluke&quot;

    ... Wer macht denn die Wiesn eigentlich? Eine große Company oder viele Kleine?

    jeder Wirt baut sein eigenes Zelt auf und kümmert sich um die entsprechende Anlage. Bei einigen möchte man meinen, hängt da seit 20 Jahren dasselbe Zeug drin. Das wird wohl der Schreiner/Zeltbauer gleich mitinstalliert haben...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Jobsti
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    • 7. Februar 2007 um 17:12
    • #20

    Mich würde das jetzt nochmal wegen dem Pegel im Notfall interessieren!

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jobst | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | http://www.Jobst-Audio.de
    http://www.audiofotos.eu | Kostenfreier Bilderhoster für eure Forenbilder
    Nützliche Tools | Limiter berechnen, Schaltungen usw.

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