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Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

  • dad405
  • 10. November 2006 um 13:50
  • dad405
    Beiträge
    201
    • 10. November 2006 um 13:50
    • #1

    Hallo alle zusammen,

    ich habe mal wieder das leidige Powercon nach Schuko Thema beim Wickel.

    Kurzversion:
    Es geht (mal wieder) darum eine 1HE Rackblende als Powercon Ein-Ausgang (durchgeschleift) zu gestalten und hintem im Case eine Schuko-Leiste anzubringen. (zusätzlich noch Speakons, xlr etc - off Topic)

    Nun Sind wir uns ja hoffentlich einig das Power-Con (20A) -> Schuko(16A) ohne Schutzschalter unzulässig ist.
    Frage: Ist folgendes Bauteil für den Strang zur Schuko-Leiste zulässig?
    Reichelt Art-Nr: T9-611P 16A
    Wahlweise in der 16A oder sogar nur 10A Version.
    http://www.reichelt.de/index.html?ART…=3307;GROUP=C48

    Hintergrund: ein runder Ausschnitt bohrt sich leichter als ein rechteckiger, Montage wäre erheblich einfacher und Aussehen tut es IMHO auch noch besser als ein Automat.

    Berührungsschutz/Zugentlastung ist als geklärt anzusehen und soll hier nicht das Thema sein.

    Erwartungsvoll,
    Claus

    If you want a new monitor drill here --> [ ]

  • Arno
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    • 10. November 2006 um 14:22
    • #2

    Ja, diese Sicherung ist dafür geeignet. Herzlichen Glückwunsch übrigens, dass du dir zu dem Thema die richtigen Gedanken machst. Mindestens 90% aller Racks mit Powercon --> Schuko Übergang haben keine Sicherung.

    Bis dann... Arno!

  • ww
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    • 10. November 2006 um 17:00
    • #3

    Hallo,

    nur so aus Neugierte. Was ist den vor dem Powercon-Eingang (also am Anfang der "Durchschleiferei)? Wenns ein Schuko an einem 16A-Kreis ist, kein Problem oder?
    Kritisch für die Schuko-Leiste hinter dem Powercon wirds doch erst, wenn der gesamte Stromkreis mehr als 16A kann, nicht dadurch, dass der Powercon 20A vertragen würde.

    Gruß Wolfgang

  • Arno
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    • 10. November 2006 um 17:06
    • #4

    Da hast du Recht. Allerdings kann man in der Theorie nicht hundertprozentig ausschließen, dass nicht doch ein mit 20A abgesicherter Powercon eingesteckt wird. Deswegen muss dort eine Absicherung hin.

    Soweit die Theorie. Ob man das jetzt wirklich so eng sehen muss, lasse ich mal offen.

    Bis dann... Arno!

  • skyper
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    • 10. November 2006 um 23:12
    • #5

    die andere Frage ist, ob nicht durch den Einbau des Schutzschalters mehr Fehlerquellen entstehen, als ohne.
    Beispielsweise wie wird dieser rückseitig abgedeckt?
    Ferner kann dadurch, dass der Schutzschalter nur einpolig abschaltet, bei Verwendung eines Schuko auf Powercon-Adapters nicht mehr gewährleistet werden, dass auch tatsächlich die Phase abgeschaltet wird...

    Ich würde darauf verzichten, den gesunden Menschenverstand walten lassen und gut isses. Wie schon gepostet, wird ja das Rack vermutlich zu 99,9% über einen Schuko eingespeist, und da kommen nunmal bei ordnungsgemäßer Stromversorgung nicht mehr als 16A aus der Wand, selbst wenn der Powercon 1000 Ampere abkönnte...

    just my 2 cents.

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
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  • Arno
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    • 10. November 2006 um 23:56
    • #6

    Das mit der einpoligen Trennung ist ein sehr gutes Argument. Sollte man immer im Hinterkopf haben. Allerdings hat er ja geschrieben, dass u.a. der Berührungs-Schutz in diesem Thread mal kein Thema sein soll. Und die Sicherung soll ja nur dem Überlast-Schutz dienen. Wer an dem Rack rumfummelt wird (hoffentlich) eh den Stecker ziehen. Aber ein guter Einwand!

    Bis dann... Arno!

  • Stephan Graeske
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    • 12. November 2006 um 02:26
    • #7

    Ein sehr interessantes Thema!!

    Meine Meinung: In der Vermietung kann niemand ausschließen, dass ein Gerät / Rack mit Powercon-Anschluß von einer Zuleitung versorgt wird, welche mit 20A abgesichert ist.

    Um als Vermieter rechtlich auf der sicheren Seite zu sein folgt daraus:

    - Adaptierungen auf Schuko müssen mit 16A abgesichert sein (daher großes Lob für die Idee mit der rackinternen Absicherung!)

    - Powercon-Kabel (grau auf blau) müssen einen Mindestquerschnitt von 2,5mm^2 haben müssen.

    =====

    IMHO darf Powercon eh nur von Elektrofachkräften verwendet werden. Woher soll der Laie wissen, dass Powercon nicht unter Spannung gesteckt werden darf?

    Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
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    • 12. November 2006 um 02:35
    • #8
    Zitat von "Skyper"

    Ich würde darauf verzichten, den gesunden Menschenverstand walten lassen und gut isses. Wie schon gepostet, wird ja das Rack vermutlich zu 99,9% über einen Schuko eingespeist, und da kommen nunmal bei ordnungsgemäßer Stromversorgung nicht mehr als 16A aus der Wand, selbst wenn der Powercon 1000 Ampere abkönnte....

    Wahrscheinlich wird das Rack tatsächlich hauptsächlich von Schuko gespeist. Nun bleibt nach Deiner Wahrscheinlichkeit 1/1000 Fälle übrig, bei dem über 20A abgesichert ist. Wenn hier ein Unfall passiert, ... wünscht man sich das Rack vorschriftsmäßig abgesichert zu haben.

    Man könnte auch einen Adapter 32A->16A (VERBOTEN, NIE BAUEN) vermieten und annehmen, dass dieser mit gesundem Menschenverstand nur an 32A Zuleitungen verwendet wird, die eine 16A Vorsicherung haben.

    Es ist nicht böse gemeint und hat nichts mit dieser Situation zu tun. Doch generell gefällt mir das Wort "gesunder Menschenverstand" bei sicherheitsrelevanten Themen der Veranstaltungstechnik überhaupt nicht. Wir befinden uns in einer Zeit, wo viel zu häufig noch nicht einmal die vorgeschriebene Elektrofachkraft vor Ort anwesend ist ... geschweige denn ordentlich prüft.

    Als Vermieter würde ich mich 100% an die Vorschrift halten ... in diesem Fall kostet es einen minimalen Betrag und Du kannst Dich von anderen Verleihern unterschieden - die Sicherheit nicht so ernst nehmen.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • skyper
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    • 12. November 2006 um 07:01
    • #9

    naja, das eine Promille nehme ich persönlich in Kauf.
    Erstens schmilzt ein Schuko auch bei 20A noch nicht dahin,
    zweitens schmilzt das zuführende Kabel bei 20A noch nicht dahin (wenn man mal von der Mindestanforderung 1,5mm² H07RN-F-Leitung ausgehen darf),
    drittens ist es eher unwahrscheinlich dass auf dem Kabel jemals 20A laufen werden,
    viertens ist dann noch lange nicht gesagt, dass da auch noch der gefürchtete Fehlerfall auftritt, der wiederum einen Brand verursacht, da durch eine möglicherweise zu lange Zuleitung der Abschaltfaktor der Leitung eine Schnellauslösung des vorgeschalteten Sicherungsorganes verhindert.
    Die Argumentation klappt hier in meinen Augen schon hundert Meter vor dem Rack zusammen, die Steckverbindungen sind hier das kleinste Übel.

    Aber um wirklich hundertprozentig sicher zu sein, baut doch einfach eine mit zweipoligen Sicherungsautomaten versehene Schukoleiste ein, und alles ist tiptop.

    Beispielsweise von Rittal die DK 7240.290 ist sehr schnieke, da ist sogar noch ein RCD mit drin. Kostet zwar ein paar Taler mehr als die Baumarktleiste, erlaubt aber das komplette Abschalten des Gehirns bei der Benutzung.

    Ach ja, Schuko auf Powercon ist ja strenggenommen auch nicht legal, da von einem Steckverbinder mit undefinierter Phasenlage auf einen Steckverbinder mit definierter Phasenlage adaptiert wird -> also bitte mit CEE blau 16A einspeisen, und diesen auch nur aus einer 16A CEE-Dose an der Wand/Verteilung abgreifen, war aber eh klar, oder?

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  • Stephan Graeske
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    • 12. November 2006 um 10:56
    • #10

    Du hast Recht, die Wahrscheinlichkeit ist wirklich sehr gering. Deine Idee mit dem Rital-Verteiler ist super!

    Mit dem letzten Absatz (Schuko-Powercon) liegst Du auch richtig. Das selbe Problem gibt es bei

    - Schuko auf CEE blau
    - Schuko auf Kaltgeräte
    - Schuko auf Harting

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • ohu
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    • 12. November 2006 um 11:01
    • #11

    Dumme Zwischenfrage eines Stromunwissenden (ich habe nicht vor, mir einen solchen Verteiler zu bauen, es geht mir ums Verständnis):

    Was ist davon zu halten, zwei 16A Glasfeinsicherungen(sofern es diese noch gibt) einzubauen? Extraträge, so dass Quasiselektivität entsteht um einen vorgeschalteten 16 A Sicherungsautomaten zum Auslösen zu bringen, bevor es die Feinsicherungen tun, bei 20 A fliegen diese halt. Kompakt in der Bauform, und durch 2 Stück "erwischt" man ja die Phase.

    Wäre eine zweipolige Absicherung überhaupt notwendig? Wenn ich per Schuko (undefinierte Phasenlage) reingehe, habe ich ja die Vorsicherung, die ich brauche (sollte jedenfalls).
    Wenn per Powercon mit 20 A, dann ist meine Phasenlage ja definiert - und da muss ich meine 16 A Sicherung setzen.

  • ewok
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    2.541
    • 12. November 2006 um 12:11
    • #12

    ohu:

    >und durch 2 Stück "erwischt" man ja die Phase

    leider nein, es brennt bei Überlast/Kurzschluss in der Regel nur EINE der beiden Sicherungen durch!
    Wenn die erste schon durchgebrannt ist, fließt ja kein Strom mehr, der die zweite auch noch zerstören könnte.

    Sicherungen (egal ob Automat oder Schmelzsicherung) sind leider keine "Präzisionsgeräte", die EXAKT bei dem aufgedruckten Wert auslösen, sondern bauartbedingt Schwankungen unterliegen. Es gibt ja auch keine Garantie dafür, dass zB bei einer 16A-Sicherung im Verteilerkasten und einer 10A-Sicherung, im Gerät bei einem Kurzschluss die kleinere zuerst auslöst/durchbrennt! :(

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • dad405
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    • 24. November 2006 um 13:56
    • #13

    Hallo, alle zusammen,

    danke für das rege Interesse an dem Thread.

    In der Tat erkenne ich das Argument der Verpolbarkeit bei Verwendung eines Schuko -> powercon Adapters an.

    Da der geplante Verwendungszweck in der Verkabelung von Siderack bzw Amprack vornehmlich für den Kleinverleih liegt, trifft dieses Argument voll.
    (Das angeführte Argument dort sei ja eh mit 16A abgesichert kann und will ich nicht gelten lassen. Auch das Argument bei Anschluss an einen Powercon-Out sei die Phasenlage klar gilt aus dem gleichen Grunde nicht.)

    Mit den Rittal Leisten werde ich mich näher befassen, allerdings eher mit dem Typ ohne RCD DK 7240.240
    RCD in jedem einzelnen Rack empfinde ich als etwas zu große Kanone für den Spatz - so es sicherlich für diese Art der Jagd auch gute Gründe geben mag.

    Den Schalter hätte ich allerdings lieber vorne im Rack gehabt.

    Ich merke, das ich wieder mal die eierlegende Wollmilchsau suche:
    Sicher, leicht zu montieren(klein) und auch noch elegante Optik.
    In zweipolig wurde ein solches Gerät noch nicht gesichtet? :wink:

    Danke für die Diskussion
    Claus

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  • DJheini
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    • 24. November 2006 um 14:23
    • #14
    Zitat von "Skyper"


    Ach ja, Schuko auf Powercon ist ja strenggenommen auch nicht legal, da von einem Steckverbinder mit undefinierter Phasenlage auf einen Steckverbinder mit definierter Phasenlage adaptiert wird

    Ist das bei Kaltgeräte-Steckverbindungen nicht genauso? 8)

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Eric
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    • 24. November 2006 um 14:40
    • #15
    Zitat von "DJheini"

    Ist das bei Kaltgeräte-Steckverbindungen nicht genauso? 8)

    Dann ist ja streng genommen gar nix legal! Jede Schukoverlängerung... Jeder der einen Computer anschliessen will müsste dann theoretisch erst mal checken wo die Phase liegt ?!
    Die Ideen sind echt nicht schlecht (besonders der Einwand mit Allpoligem abschalten) , aber wir können jetzt hier auch etwas tot diskutieren, oder?

  • partymucke
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    • 24. November 2006 um 14:55
    • #16
    Zitat

    IMHO darf Powercon eh nur von Elektrofachkräften verwendet werden. Woher soll der Laie wissen, dass Powercon nicht unter Spannung gesteckt werden darf?

    War es nicht so, dass Powercon nicht unter LAST gesteckt werden darf? Das wäre ein kleiner aber feiner Unterschied :D

    /Klugscheißer-Modus aus

    Wäre eine Steckdosenleiste mit integriertem Schutzschalter nicht eine Alternative? Wahrscheinlich müsste man da noch die Zuleitung ersetzten.

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • hell&dunkel
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    • 24. November 2006 um 18:25
    • #17
    Zitat

    IMHO darf Powercon eh nur von Elektrofachkräften verwendet werden. Woher soll der Laie wissen, dass Powercon nicht unter Spannung gesteckt werden darf?


    :D
    Woher soll es die Elektroflachkraft wissen?
    Eingebung oder RTFM?
    Wieviele Elektrofachkräfte soll ich herbringen, die nicht einmal wissen was ein Powercon ist? :wink:

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Stephan Graeske
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    • 27. November 2006 um 00:12
    • #18
    Zitat von "Partymucke"

    War es nicht so, dass Powercon nicht unter LAST gesteckt werden darf? Das wäre ein kleiner aber feiner Unterschied :D

    Nein, es war richtig. Powercon darf nicht unter Spannung gesteckt werden. Natürlich geht das dann auch nicht unter Last. Also Zuleitung abschalten, stecken, Zuleitung anschalten.

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  • Stephan Graeske
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    • 27. November 2006 um 00:26
    • #19
    Zitat von "Arno"

    Ja, diese Sicherung ist dafür geeignet. Herzlichen Glückwunsch übrigens, dass du dir zu dem Thema die richtigen Gedanken machst. Mindestens 90% aller Racks mit Powercon --> Schuko Übergang haben keine Sicherung.

    Ich stimme zu. Kann jemand die Vorschrift zitieren, die die Sicherung zwischen Powercon -> Schuko vorschreibt?

    Schauen wir uns einige Fälle an:

    1) Powercon weiß (mit 20A abgesichert) auf Schukokupplung bzw. Schukoverteiler

    2) Ein kleines Gerät (z.B. PAR56) mit 1,0mm^2 Kabel und Powercon blau Stecker dran wird in eine weiße Powerconbuchse gesteckt (mit 20A abgesichert)

    3) Ein Gerät mit Kaltgeräteanschluß (max 10A!) wird mit Hilfe eines Kaltgerätekabels an eine Schukosteckdsoe (mit 16A abgesichert) angeschlossen.

    4) Ein Rasierer mit diesen Spiralkabel (verträgt niemals 16A!) wird an eine Schukosteckdose (mit 16A abgesichert) angeschlossen.

    Welche Vorschrift differenziert hier, was sein darf und was nicht sein darf? Wo genau liegt der Unterschied?

    90% werden sagen, dass (1) verboten ist und (2),(3),(4) in Ordnung ist. Was ist wenn (2),(3),(4) in die Schukokupplung von (1) eingesteckt wird? Ist es dann wieder in Ordnung? Immerhin ist dann hier der Nennstrom der Steckverbindung (Schuko) angepaßt. Im Fehlerfall hätte die Zuleitung auch bei 16A nicht genügt.

    Ich denke an dieser Stelle sollten wir einen ganz genauen Blick in die Formulierung und das Schutzziel dieser Vorschrift werden. Wer kann diese hier zitieren?

    Vieel Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 1. Dezember 2006 um 21:38
    • #20

    Was denn? Kann niemand etwas dazu sagen?

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