EDIT ADMIN: keine eigene Adresse
aus einer Warnung
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Sorry for OT : Hat sich mal jemand die AGB´s dieser "Firma" angesehen ? Kann mir kaum vorstellen das sowas rechtens ist.
Andreas Buhr
Dr. Külz Str.3
19053 Schwerin -
auch sorry für OT:
und wenn es nicht erlaubt ist, hier etwas aus den besagten AGB´s zu zitieren, dann bitte löschen...
"Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern Strahlern u.s.w. hat der Besteller 50% des Neupreises derselben zu zahlen."
Der fordert doch nicht wirklich Asche für Verbrauchsgegenstände???
Wenn bei uns das nächste Mal ein Kunde zurückkommt und sagt, das der Brenner durch ist, frage ich ihn mal spasseshalber, ob er bereit wäre 50% der Kosten dafür zu übernehmen...Wetten der berechnet einem auch nen Rolle Gaffa???
Sorry, aber jetzt fange ich gleich echt an zu kotzen:
"Für nicht ordnungsgemäß ( glatt und in einem Durchmesser !! ) aufgewickelte Kabel hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 1 €/Kabel zu zahlen."Der hat doch nen Schuss, der Kollege...
Öhm habe ich gerade Kollege gesagt???Marie-Juchacz-Str.42b
52349 Düren -
sorry, kanns mir auch nicht verkneifen...
Rücktritt bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 15 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Betrages
geile geschäftsidee ! da könnte man ja ausschliesslich von gecancelten va`s leben.
is `n bisl wie luftgitarren (vintage) vermieten...
drollig ! :lol:
r.conrad
florastr.34
13187
börlinn -
Diese Brenner-Klausel hab ich schon öfter gesehen.
Folgende Situation: Dry-Hire, Kunde reisst die Bars warm runter, alle Brenner durch. Blick in die AGB => Mieter zahlt!Kabel dito: Kunde schmeisst nen versifften unsortierten Kabelhaufen ins Lager => AGB => Mieter zahlt!
Diese AGB ist eine IMHO durchaus sinnvolle Absicherung.
Was nicht heisst das sie wirklich zum Tragen kommen MUSS!Gebraucht ist gebraucht. Neuware kann ich daher auch nicht erwarten. Mängel wie gebrochene Filter sollten jedoch erwähnt werden. Was aber auch heissen muss das dies schon vor Versand vorhanden und BEKANNT war .. und das kannst du leider nicht nachweisen ..
J ens W eier stahl
Hins eler F eld 22
45277 ESSE N -
auch wenn das langsam OT wird:
die Rücktrittsklauseln sind durchaus üblich. Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, dann ist normalerweise gar kein Rücktritt mehr möglich (zwischen gewerblichen Kunden), insofern ist eine vom Vermieter aus freiwillig reduzierte Miete je nach Zeitpunkt der Absage eigentlich ein Entgegenkommen an den anderen Vertragspartner.
Und wie das dann in der Praxis abläuft, steht auf einem anderen Blatt. Wir machen das meistens so, daß Stornierungen im Kleinbereich/Privatsektor gratis sind, es sei denn, einer reserviert fest und holt es dann gar nicht ab, ohne etwas zu sagen.
Und je nach Wichtigkeit des Kunden kommt man auch bei den Stornierungskosten entgegen ("weil Sie ein guter Kunde ist, verlangen wir nur 50% statt 80%" etc.)
Wo kommen wir denn hin, wenn wir als Dienstleister auch noch das Veranstalterrisiko mittragen müssten? Wenn ein Job ausfällt, dann soll das erstmal nicht unser Problem sein. Wir haben ja extra dafür Material reserviert und Personal gebucht, das wir in der kürze der Zeit dann auch nicht mehr unterbekommen...Das mit dem Lampenschaden ist vor allem früher üblich gewesen und man sieht das heute immer noch vielerorts. Das betrifft eigentlich auch nur wirkliche Schäden und nicht den Verbrauch. Eine zerdepperte Lampe muss gezahlt werden, eine durchgebrannte natürlich nicht.
Auch die Kabelstrafpauschale ist nachvollziehbar. Bei uns gibt es alle notwendigen Kabel gratis dazu (ausser CEE, Tonmulticore u.a.). Manche Kollegen verlangen übrigens auch hier Miete für Lastmulticore oder berechnen eine "Kabelpauschale" für Schuko. Wenn wir das nicht machen, dann erwarte ich wenigstens vom Kunden, daß er mir das umsonst geliehene Kabel auch sauber wieder zurückbringt.
Hat der Kunde das fleissig mit Paketklebeband und div. Coctailresten verziert und sich nicht mal die Mühe gemacht, das sauber zu machen, dann muss ich eine Person im Lager für die Reinigung zahlen, der dafür je nach Paketklebebandlänge da auch teilweise mehr als eine halbe Stunde dran sitzt.
Solche Kunden bezahlen eine Reinigungspauschale für das Kabel.Und wie schon djobi erwähnte, ist das relativ. Wenn ein Dryhirekunde für 800,- EUR Material gemietet hat, dann berechne ich ihm dann kaum 5,- EUR für Kabelreinigung. Ein Kunde, der für 50,- EUR eine Lautsprecheranlage mitnimmt und mit 10m verklebten Kabel wieder zurückkommt, der darf das Kabel am nächsten Tag wieder sauber bringen oder wir reinigen das Kabel für ihn für einen günstige Pauschale...
Und: eine Rolle Gaffa berechnen wir natürlich auch, sofern der Kunde die auch mitnimmt

Also die oben erwähnten Zitate aus den AGB finde ich daher keineswegs unüblich...
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Vielleicht mal ein bisschen den Ball flachhalten - Es ging ja wohl ursprünglich um eine Beschwerde über einen Gebrauchtkauf. Da finde ich es etwas schräge, nun bei dem Betreffenden auf der Homepage nach weiteren "Indizien" für eine unseriöse Vorgehensweise solche Sachen wie die AGBs zu zitieren... Dann doch bitte an wirkliche Fakten halten!
Um mal etwas Licht ins (unterstellte) Dunkel AGB zu bekommen:
- Die zitierten AGBs sind rechtens und anwaltlich geprüft. Fast denselben Wortlaut findet man in zahllosen AGBs von mittleren bis großen Veranstaltungsfirmen. Warum wohl? Weil es in der Tat Kunden gibt, die mit zerbeulten und defekten Scheinwerfern zurückkommen, kaugummi-/cola-/bierverklebte Kabel als Spaghettiberg im Case angerichtet zurückbringen und allen Ernstes dann überhaupt nicht verstehen können, daß der Begriff "Mieten" auch etwas mit Verantwortung zu tun hat.- Eine Rücktrittsklausel ist ebenso üblich und sinnvoll. Das wird jeder ernsthafte Gewerbetreibende früher oder später kapieren. Der Kunde geht einen Vertrag ein, der Dienstleister reserviert für Ihn Equipment, das ihm dann nicht mehr anderweitig zur Verfügung steht. Wäre das anders, bräuchte man doch gar keine Reservierungen mehr vorzunehmen oder?
Ob der Vermieter jedesmal von seinem "Recht" laut AGB Gebrauch macht, ist doch eine andere Kiste.
Und schließlich: Wem das nicht passt, der kann sich doch einen anderen Anbieter suchen, der sich freut, wenn er unsachgemäß gehandhabte Brenner kostenlos für den Kunden tauschen darf, sich nach Rückgabe eine Stunde mit Kabelreinigen beschäftigen kann und nach der Ausübung seines Hobbys "PA-Verleiher" (Es heißt übrigens "vermieten" - "verleihen" tut man seine Bohrmaschine an den Nachbarn...) dann wieder Geld verdienen im richtigen Leben geht...
Mein Tipp: Das "Kotzen" sollte man sich für wichtigere Dinge aufheben.
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Ich auch. Diese Klauseln sind durchaus üblich und wer selbst ein solches Unternehmen hat, wird verstehen warum sie auch Sinn machen. Ich spare, seitdem ich ähnliche Klauseln benutze und diese auch generell umsetze, mindestens 30% Zeit und nicht zu vergessen Manpower bei der Annahme von Dry Hire Material.
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Diese Klauseln sind absolut in Ordnung. Man MUSS sich ja selber nicht dran halten, aber es ist bei best. Kunden gut wenn man es aufgrund seiner AGB KANN... Auch ich habe von der Rücktrittsklausel schon Gebrauch machen müssen und in dem Fall vor Gericht recht bekommen. Da hatte ein Kollege ein Dach geblockt, damit wir nicht anbieten konnten bzw. wollten da unser Mat. ja eh dort im Einsatz war, 2 Tage vor Aufbau abgesagt und dann auch noch die AU zurückgefaxt mit dem Satz "Kein Auftrag erteilt". Pech nur, daß ich ne E-Mail Bestellung hatte. Hat zwar nicht wirklich volle Beweiskraft aber der Richter hat uns recht gegeben...
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@ steffen
also wenn Absender, Name usw. draustehen dann ist eine e - mail ein gültiges Dokument in der Rechtsprechung und hat somit auch volle Beweiskraft.
Mache diese Sache gerade selber durch und bin froh darüber immer meine mail`s zu speichern.
Gruß
Hartmut Berends -
Ave,
bitte entschuldigt, ich habe die Regeln eben erst gelesen...damit hab' ich's nicht so -- ich bitte wirklich um Entschuldigung. :oops:
Jedenfalls, es war nur mit "gebraucht" betitelt, ohne irgendwelche Angaben zu Mängeln...
(Muss hier auch ne Adresse hin?)
EDIT:
Es ging um einen "gebraucht"-Kauf; wie gesagt. Nur gehören zerbrochene Filter, klemmende Shutter (ok, EUROLITE's Fehler), verbogene Bleche an Stellen, wo man normalerweise nicht dran kommt (Gehäuseboden, Spiegelkopf) und eingebrannte Fettflecken auf der Leuchte nicht zu Gebrauchsspuren, oder?Auch der Ausschluss aus eBay, über den ich mich noch weiter informieren werde, ist sicherlich nur aufgrund der äußerst seriösen Geschäftsabläufe des Verkäufers geschehen, oder?
/EDIT
Sorry nochmal, und MfG
Compy -
Nun, gebraucht kann vieles heissen, klemmende Shutter und verbogene Bleche kommen eben vom Gebrauch der Sache (Verschleiss).
Natürlich ist das unschön, wenn ein Verkäufer das verschweigt, aber wenn er nicht "mängelfrei" oder "voll funktionstüchtig" hinschreibt, dann wird das auch wohl seine Gründe haben.Das Gerät scheint ja weitgehend zu funktionieren, nur der Verschleiss ist da wohl ungewöhnlich hoch. Bei solchen Angeboten macht es Sinn, nachzufragen ob alles o.k. ist und welche genauen "Gebrauchsspuren" zu finden sind. Erst dann, wenn er einen (wesentlichen) Schaden verschweigt, ist das juristisch besser greifbar.
Aber in einem hast Du sicherlich recht: recht seriös ist das nicht... -
Auf Schulnotenskala würde ich "gebraucht" ohne weitere Zusätze als Note 3 einordnen. Vielleicht in etwa so:
1: neuwertig
2: gut erhalten
3: gebraucht
4: sehr gebraucht
5: teilweise defekt
6: defektBei dem Geräte könnte man sich nun streiten, ob das nach Schulnotenskala 3 oder 4 wäre. Das rechtfertigt meiner Meinung nach noch keine Warnung. (Der Grund für deren Entfernung war jedoch eine fehlende Adresse...)
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ich muss auch noch mal kurz erklären und evtl. auch entschuldigen:
1.) wir arbeiten in berlin :twisted:
2.) in einer nische, die zwar halbwegs geld bringt, aber auch jede menge service erfordert (24/7). ich nenns mal patientenbiz :lol: ...
3.) wir es uns trotzdem nicht leisten können die kunden mit etwaigen ersatzforderungen zu vergraulen...
anders sehe ich das bei produktionen, die ewig angebahnt, langwierig geplant und disponiert wurden. da blutet der kunde zu recht, wenn ihm beispielsweise am produktiontag einfällt: "hoppla, das ist ja `ne vollproduktion, die bringen ja alles mit." (anruf kam in dem moment, wo die trucktüren zu waren) :roll:
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(Post von oops? Uuuups...)
Auszug aus einer eMail (ich bin ja nich blöde):
Zitat
Hy ja es geht um den TS-7b es ist eine Vorführware im original KArton und Ohne MängeL !!!
TS-5 steht nur dab ei als suchbegriff !!!
Preis plus selbes Porto wenn per NAchnahme !!(Bemerkung: [1] Die Auktion war bei eBay mit "Eurolite TS-7 b Scanner Lichtefekt DMX 250W gebr. TS-5" betitelt; ich hab glücklicherweise!!! auf Nachname bestanden, sonst wär warscheinlich garnix angekommen [2] An Rechtschreibfehler gewöhnt man sich nach einer Weile eBay.)
Und Vorführware ist doch nicht gleich Roadtech mit Beulen :x
Außerdem, wenn ich nicht halbwegs technich interessiert bzw. versiert (bitte...) wäre, wäre der Scanner für mich definitiv Defektware gewesen, immerhin schraubt nicht jeder eben mal zusätzliche Halterungen in ein Fertiggerät und biegt es mit der Klemme wieder gerade.MfG compy
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ist ein anschlusspost wegen der in den agb aufgeführten stornierungskosten, über die ich so abgelästert habe.
sry für OT ! :oops: