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Wie die Firma bewerten??

  • gaewin
  • 27. Februar 2007 um 14:43
  • gaewin
    Beiträge
    171
    • 27. Februar 2007 um 14:43
    • #1

    Hallo Leute,

    Wie bewerte ich den Verkaufswert der Firma?

    Gruß Gaewin

    MUSIC CONCEPT - Veranstaltungstechnik

    Schulstraße 8
    56414 Dreikirchen (Westerwald)

    Gebrauchtware findet ihr auf meiner Homepage http://www.mc-veranstaltungstechnik.de

    Einmal editiert, zuletzt von gaewin (9. März 2007 um 12:06)

  • test
    Profi
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    10.225
    Marktplatz Einträge
    4
    • 27. Februar 2007 um 14:47
    • #2

    so pi mal daumen ist der wert der fa. der einfache jahresumsatz oder der gewinn eines jahres *5.
    ansonsten viel spaß beim kabelzählen :)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • gaewin
    Beiträge
    171
    • 27. Februar 2007 um 15:02
    • #3

    Von den zwei Methoden habe ich auch schon gehört. Entweder der Materialwert der Fa. oder den letzten Gewinn * 5 nehmen.
    Gibt es sonst noch möglichkeiten? Angeblich ja. Nur welche?

    Gruß Gaewin

    MUSIC CONCEPT - Veranstaltungstechnik

    Schulstraße 8
    56414 Dreikirchen (Westerwald)

    Gebrauchtware findet ihr auf meiner Homepage http://www.mc-veranstaltungstechnik.de

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 27. Februar 2007 um 15:10
    • #4

    unseren Unternehmensberater-DJ mit der Wertermittlung beauftragen :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • mringhoff
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    5.262
    • 27. Februar 2007 um 17:50
    • #5

    Einfach gesagt ermittelt man den Vermögenswert der Firma und/oder den Ertragswert derselben.

    Zum Vermögenswert (also die Substanz) zählen:
    - Kapitalvermögen (Kasse, Konto)
    - Anlagevermögen (Equipment von klein bis groß)
    sowie Immobilienvermögen, Betriebsausstattung, Software, Lizenzen,
    erworbene Schutzrechte auf die Firmenmarke u.a.
    dieser Part ist besonders aufwändig, vor allem marktgerechte Preise zu finden. Wenn das Material einzeln verkauft wird, wird sicher ein ganz anderer Erlös dabei rauskommen, als wenn man alles zusammen als ganzes möglichst schnell verkaufen soll....

    - Umlaufvermögen (offene Forderungen, gegebene Darlehen etc.)
    davon abzuziehen oder anzurechnen:
    - Fremdkapital (Konto, Darlehen)
    - offene Verbindlichkeiten (zu zahlende Rechnungen und andere Verpflichtungen, Rentenzahlungen, drohende Verfahren, Rückstellungen etc.)


    Der Ertragswert einer Firma trägt dem Rechnung, daß mit dem o.g. Kapital auch Erträge erwirtschaftet werden. Hier soll der Erfolg, der in Zukunft mit dieser Firma zu machen ist, ermittelt werden.
    Hier gibt es verschiedene Verfahren und Methoden (Jahresgewinne multiplizieren, Umsatzberücksichtigung, CashFlow-Berücksichtigung)
    Gerade bei Agenturen und Dienstleister, wo mit wenig Vermögen viel Ertrag erwirtschaftet wird, ist diese Methode gerechter.

    Und diese beiden Methoden (Vermögenswert und Ertragswert) sollten entsprechend im Einklang gebracht werden. Das hängt auch davon ab, wieviel Vermögen vorhanden ist und wievel Ertrag aus Dienstleistungen entsteht. Hier gibt es auch wieder diverse Modelle, die sich schlaue BWLer ausgedacht haben, die teilweise recht kompliziert sind.

    Wichtig ist es, daß man sich untereinander einig wird, wie die Firma zu bewerten ist, wenn nicht, dann wird wohl eine objektive, externe Fachkraft zur Streitschlichtung beitragen können. Für Eure Firmengröße dürfte dieser auch nicht so teuer sein, wie man das oft immer so mitbekommt...

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  • stb
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    137
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    461
    • 27. Februar 2007 um 17:52
    • #6

    Wenn´s seriös sein soll:
    1. Ertragswert ermitteln
    2. Substanzwert ermitteln

    Ansatz = Ertragswert, aber mind. Substanzwert.

    Gewinn *5 oder Umsatz *1 ist genauso Quatsch wie xWatt pro Zuschauer oder Rot an Schwarz und Plus an Minus...

    stb

  • DJ Detto
    Profi
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    2.178
    • 28. Februar 2007 um 23:16
    • #7
    Zitat von "Manuela"

    unseren Unternehmensberater-DJ mit der Wertermittlung beauftragen :wink:

    meinst Du mich???? :P:P:P:P:P:P

    Aber mringhoff hat es sehr gut beschrieben.

    stb das sind grobe Faustformeln aber Plus gehört NIE an Minus außer wenn Du einen Dreher brauchst :D:D:D

    Die Frage ist ja auch, wer hat wieviel eingebracht jeder 50:50 oder 70:30 ???? Demnach muß das was vorhanden ist (Substanz) auch aufgeteilt werden.

    Was aber ganz wichtig ist: Ihr müsst Euch beide einig sein UND es darf nciht sein, das die Company dann platt ist. Ich meine, dass dan soviel aus der Firma entnommen wird, dass für den weiterführenden nix mehr bleibt.

    Zum Vermögenswert kann der Steuerberater euch gute Dienste leisten, wobei auch hier es schon zu Streitigkeiten kommen kann: Was ist mit dem Amp der 4 Jahre alt ist und mit 1 Euro in der Bilanz steht aber bei EBucht noch 300 Euro bringt?? Eben so wie mringhoff es beschrieben hat - es ist ganz haaaaaaaarig den "wirklichen" Wert zu bestimmen, genauso wie die Bewertung des "Namens" der firma usw usw......

    Evtl. bietet sich ja auch die teilweise Ausschütttung und jährliche "Verzinsung" für x Jahre an.....

    Da seit Ihr beiden ja auch frei.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • stb
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    461
    • 1. März 2007 um 22:44
    • #8

    genau das hab ich doch gesagt, nur eben knapper ;)

    Der Ertragswert soll ja eben auch (oder sogar überwiegend) den Firmenwert enthalten.

    Und: Die Verteilung ist der 2. Schritt, nachdem ich den Wert des Unternehmens ermittelt habe.

    Kurz und gut: wenn´s hier um größere Werte geht, ist man gut beraten, einen Fachmann (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ggf. einen Sachverständigen für die Bewertung der "Hardware") hinzuzuziehen.

    stb

  • wiesel
    Profi
    Beiträge
    136
    • 2. März 2007 um 03:00
    • #9

    Ist zwar für den aktuellen fall vielleicht nicht so 100% das richtige, weil ein paar 100 Seiten zu lesen sind, ist aber sehr interessant.

    http://www.amazon.de/Unternehmenswert-Thomas-E-Copeland/dp/3593368951/ref=pd_ka_1/028-7425316-7930952?ie=UTF8&s=books&qid=1172800767&sr=8-1

    Gruß

    Max

    Maximilian Kropp
    Grundend 8
    47807 Krefeld

    http://www.kulturfabrik-krefeld.de

  • mringhoff
    Profi
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    Beiträge
    5.262
    • 2. März 2007 um 09:06
    • #10

    Ich vermute auch, daß eine allzu genaue Firmenbewertung von Experten etc. etwas am Ziel vorbeischiessen würde, schliesslich handelt es sich bei der Firma des Threadstarters um eine kleine GbR und nicht um einen größeren Konzern.
    Aus der Vermutung heraus, daß der Betrieb zumindest von der Person noch nebenberuflich betrieben wurde, die sich jetzt beruflich verändert hat, sollte man auf eine allzu exakte, professionelle und komplizierte Bewertung verzichten und im beiderseitigen Einverständnis eine einfachere Methode anwenden.
    Wichtig ist, daß beide Parteien damit zufrieden sind und dies auch schriftlich dokumentieren, nicht daß es im Verlauf der Auszahlungen oder später zu Diskussionen kommt.

    Ich könnte mir vorstellen, daß hier folgende Fragen sinnvoll wären:
    - Wer hat wieviel Geld/Material in die GbR eingebracht?
    - Wer hat wieviel Leistung eingebracht?
    - Was ist das Material momentan wert (Wiederverkaufspreise)?
    - Was liegt noch auf dem Konto bzw. welches Vermögen ist darüber hinaus noch da?

    Solche Fragen kann man sicher ohne Experten selbst beantworten.

    Inwieweit der Ertragswert ermittelt wird, sollte auch evtl. vom Umsatz abhängen. Bei einem Jahresumsatz unter ca. 50 TEUR ist das eher übertrieben. Würde in diesem Fall keiner der beiden die Firma mehr fortführen wollen oder können, dann spielt der Ertragswert auch keine Rolle, da sicher kein Dritter allein diesen Firmenmantel (ohne Vermögen/Material) zu einem relavanten Preis kaufen wird. Aus dem Grund würde ich den Ertragswert zugunsten des weiterführenden Inhabers vernachlässigen, damit das Gewerbe weitergeführt werden kann und nicht aufgrund hoher finanzieller Belastungen ins Stocken gerät.

    Der ausscheidene Gesellschafter hat ja auch eine Vorteil, daß die Firma weiterläuft. So muss er sich nicht - wie im Falle einer kompletten Liquidierung - um die Verwertung kümmern.
    Und wenn man nicht den letzten Euro rausquetscht, sich partnerschaftlich trennt und dem fortführenden Gesellschafter eine positive Ausgangsbasis schafft, dann darf man sicher mal das Equipment für seine anstehende Geburtstagsfeier leihen (also nicht mieten) :) oder?

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  • slaytalix
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    1
    • 4. März 2007 um 19:31
    • #11

    Für das Finanzamt :?: > niedrig bewerten :D
    Für etwaige Firmenübernahme > hoch bewerten :wink:

    Nicht zu unterschätzen natürlich auch ein immaterieller Wert wie Firmenkontakte, Kundenstamm & Know How des Firmeninhabers / Gesellschafters

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • broadway
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    40
    • 8. März 2007 um 20:36
    • #12

    An dieser Stelle ist es schon knifflig und aufwendig sowas zu ermitteln.
    Vorteil liegt bei dem, der so etwas Voraussieht und sowas im Gesellschaftervertrag schon regelt...
    Wie heißt es so schön: "Hinterher weiß man immer mehr..." ;)


    VG JD.

    Das Übel kommt nicht von der Technik, sondern von denen, die sie mißbrauchen. (Jacques-Yves Cousteau)
    Angestellte werden durch ihren Chef auf Fehler aufmerksam gemacht. Selbständige durch die Steuererklärung. ;)

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