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Afa für VA-Technik

  • Christian Engel
  • 29. Mai 2007 um 17:11
  • Christian Engel
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    • 29. Mai 2007 um 17:11
    • #1

    Hallo,

    Afa-Dauer für Audio-Equipment ist meines Wissens nach 9 Jahre. Dies erscheint mir aber in diesem Fall zu lang. Meine da mal was von einer Möglichkeit von nur 5 Jahren gelesen zu haben. Kann jemand eine konkrete Angabe, wenn möglich mit Quelle, machen?
    Konkret geht es um ein Mischpult, welches gebraucht angeschafft wurde.

    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • yamaha4711
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    • 29. Mai 2007 um 17:39
    • #2

    Tacho!

    Also ich schreib mein Material generell (egal ob Neuware oder gebraucht erstanden) über 5 Jahre ab. Das FA hat bisher noch nicht beschwert oder gegenteiliges verlautbaren lassen.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • ds-audio
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    • 29. Mai 2007 um 17:57
    • #3

    gleichfalls 5 Jahre, bislang ohne Probleme!
    Was mich jedoch auch interessieren würde ist die Dauer bei gebr.
    Equipment. Ich hätte da gerade so einen Fall bei mir.

    Dieter

    http://www.ds-audiomobil.de
    ___________________

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    • 29. Mai 2007 um 19:10
    • #4

    Gleiches gilt auch für mich, 5 Jahre.
    Da ich auch schon eine Betriebsprüfung hinter mir habe bei der die Afa Tabelle kontrolliert wurde scheint das so in Ordnung zu sein.

    Aber wo wir gerade beim Thema sind, ich habe mal gehört das für Computer und Zubehör 3 Jahre gelten. Stimmt das?

    Gruß Wolf

  • ww
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    • 29. Mai 2007 um 19:25
    • #5

    Hallo Chris,

    hängt vermutlich stark vom Sachverstand und Laune des Sachbearbeiters oder auch Prüfers ab (habe selbst allerdings fast nur gute Erfahrungen mit dem FA gemacht).

    Also die AfA-Tabellen meines Steuerberaters sagen z.B. folgendes:

    Verstärker...7 Jahre
    Lautsprecher....7 Jahre
    Beschallungsanlagen....9 Jahre
    Präsentationsgeräte....8 Jahre
    Leinwände....8 Jahre
    mobile (Hub-) Lifte....11 Jahre

    sooo präziese ist das also auch nicht; fast alles kann auch anderen Bereichen zugeordnet werden (oder, was hat ein Lautsprecher schon mit einer Beschallungsanlage zu tun...)
    Ist eine Traverse nun "Gerüst" (11 Jahre) oder Messestand (6 Jahre)?

    Gruß Wolfgang

  • ww
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    • 29. Mai 2007 um 19:27
    • #6

    ach ja @ Pfälzer:

    Drei Jahre für Computer und Zubehör stimmt.

    Gruß Wolfgang

  • Christian Engel
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    • 29. Mai 2007 um 19:35
    • #7

    Hallo WW,

    ja, das sagen mir meine AfA-Tabellen auch ;)

    Außerdem: Audiogeräte -> 7 Jahre.

    Tja, wo ist das Mischpult einzuordnen?!

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • ww
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    • 29. Mai 2007 um 20:04
    • #8

    Hallo Chris,

    da auch beim FA manchmal der gesunde Menschenverstand existiert würde ich für ein gebrauchtes Mischpult irgendwas zwischen 3 und 5 Jahren nehmen.
    Kann Dir bestefalls nicht anerkannt werden; und falls das Teil nach 3 Jahren hinüber ist, gibt's dann halt eine Sonderabschreibung.

    Gruß Wolfgang

  • Insomnia
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    • 30. Mai 2007 um 07:48
    • #9

    Einfach mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden.
    Habe bei meinem die Beschallungsanlage (eigentlich 9 Jahre ) auf 6 Jahre Afa gesetzt bekommen.

    Insomnia

  • utzr
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    • 30. Mai 2007 um 23:42
    • #10

    Kommt auf den Steuerberater an:
    Die Afa Tabelle Beschallung gilt allgemein. Mit Hinweis auf den mobilen Einsatz und Schilderung des RnR-Touralltags, kann man deutlich verkürzen...

    Software übrigens 5 Jahre, und da gibts nichts zu verhandeln. Und ausgerechnet die ist ja oft nach 2 bis 3 Jahren echt überfällig.

    Drucker und ähnliches sind auch nie GWG sondern der Afa des Computergesamtsystems zuzuordnen.

  • Markus Verza
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    • 31. Mai 2007 um 02:20
    • #11

    kann ich nur bestätigen, AFA Zeit wegen erhöhtem Verschleiß durch Vermietung kann verkürtzt werden.
    Es ist auch Möglich und nach dem HGB sogar notwendig Wertberichtigungen sprich Sonderabschreibungen durch zu führen, wenn z.B. ein Nachfolgegerät den Wert des Anlagegut senken. Das ist gerade bei Videotechnik der Fall.
    Glaubhafter ist es auch nicht alles mit 5 Jahren an zu setzten sondern je nach Gerät die Abschreibungsfristen sinnvoll an zu setzen.

    Bei Software kann, wenn du ein Update kaufst, der Restbetrag in der Afa auf 0 abgeschrieben werden. Das Update wird dann neu Angelegt.
    So ist mein Kenntnissstand, leider änder sich jedes Jahr so viel....

  • Online
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    • 31. Mai 2007 um 14:06
    • #12

    Dann bin ich auf dem Amt mal besser ruhig und schreibe auch Computer mit 5 Jahren ab.

    Wie sagt man doch so schön: "Schlafende Hunde soll man nicht wecken"

    Bevor da einer bei mir noch mal genau hinschaut 8)

    Gruß Wolf

  • mringhoff
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    • 31. Mai 2007 um 16:11
    • #13

    ...insgesamt gesehen, geht ja nichts verloren an ansetzbare Ausgaben, es ist ja nur eine Frage des Zeitpunkts...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Christian Engel
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    • 1. Juni 2007 um 13:14
    • #14

    Dann werde ich das Mischpult einfach mal mit 5 Jahren ansetzen. Zumal das mit der tatsächlichen Nutzungsdauer ohnehin in etwa übereinstimmen wird.

    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • Christian Engel
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    • 1. Juni 2007 um 14:44
    • #15

    Wobei sich gerade die nächste Frage auftut:

    Scanner unter 410€ netto: AfA oder GWG?

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • Botex
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    • 1. Juni 2007 um 14:57
    • #16

    Wenn ist das richtig im Kopf habe, ist alles unter 410 EUR Netto ist GWG ...

    ... aber nur, wenn der Artikel "eigenständig" bzw. unabhängig nutzbar ist!

    Einfach gesagt, wenn er ein eingebautes Mikrofon hat und ohne weiteren Controller nutzbar ist, dann ist er ein GWG. Voneinander abhängige Geräte werden summenmäßig zusammen erfasst und wenn dann ein Betrag über 410 EUR rauskommt, dann wir es abgeschrieben.

    Frag am besten mal nen Steuerberater, der wird Dir das ganz genau erklären können.

  • Christian Engel
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    • 1. Juni 2007 um 15:26
    • #17

    Ich möchte es ja ohne Steuerberater verstehen ;)

    Die Sache ist ja die, dass dann prinzipiell jedes Kabel und jedes Mikro nicht als GWG handhabbar sind, da nicht selbstständig nutzbar.
    Nun höre ich aber von Kollegen aus der VA-Branche, dass sie alles unterhalb 410€ als GWG verbuchen und gut. Klar, irgendwann geht auch sonst die Übersichtlichkeit flöten...

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • Botex
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    • 1. Juni 2007 um 15:50
    • #18

    Kabel ist (für mich) ein typisches GWG! Die Nutzung ist aber unabhängig von einem bestimmten Gerät; kannst es halt ein XLR-Kabel mit verschiedenen "Geräten" nutzen - Mikro, DMX, Signal etc.

    Die Wikipedia sagt dazu:

    Zitat

    Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter
    Ein Wirtschaftsgut ist nicht selbständig nutzbar, wenn es nach seiner Zweckbestimmung im Betrieb nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in diesem Nutzungszusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind.

    Beispiel: Nicht selbständig nutzbar sind die Bestuhlung in Kinos und Theatern oder die Kabel zur Vernetzung einer EDV-Anlage.
    Selbständig nutzbar sind dagegen Einrichtungsgegenstände, Bücher, Fässer, Flaschen.

    Die Gefahr ist, dass wenn Du alle GWGs direkt abschreibst, das FA bei einer Betriebsprüfung hingehen kann und die GWGs auf Ihre Unabhängigkeit prüft. Stellt es dabei fest, dass "unabhängige Geräte" direkt ausgebucht wurden, könnte sie diese rückwirkend als AFA-Gut abschreiben, was natürlich die das Betriebsergebnis in unerheblich beeinflussen kann.

  • Christian Engel
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    • 1. Juni 2007 um 15:54
    • #19

    Natürlich... Und vom nachträglichen Arbeitsaufwand in puncto Buchhaltung mal ganz abgesehen!! Deswegen möchte ich das ja so genau wissen. Ich weiß nicht warum man dazu immer gleich einen Steuerberater konsultieren sollte.
    Evtl. wäre ja mal eine Übersicht bei nicht ganz so eindeutigen Fragen in puncto AfA oder GWG ganz nett.

    Kabel: GWG
    Scanner (rein DMX): AfA

    Wobei dann wieder die Frage: Scanner AfA über 5 Jahre ok?

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • Mechwerkandi
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    • 2. Juni 2007 um 13:18
    • #20
    Zitat von "cen-music"


    Wobei dann wieder die Frage: Scanner AfA über 5 Jahre ok?

    Das kommt drauf an...

    Wenn Du dem zuständigen FA nachvollziehbar erklären kannst, das bei Deiner Nutzzung das Ding schon nach zwei Jahren total im Arsch ist, kannzzt Du durchaus auch eine ausserordendliche AfA durchsetzzen...

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