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Baugehnehmigung f lagerhalle

  • test
  • 14. Juni 2007 um 13:35
  • test
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    • 14. Juni 2007 um 13:35
    • #1

    was für auflagen muß ich erfüllen, wenn ich in einen neue lagerhalle einziehe und diese gemietet ist. es gibt eine genehmigung als lagerhalle. muß ich als pa verleiher noch weitere auflagen erfüllen bzw anträge stellen?

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Mechwerkandi
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    • 14. Juni 2007 um 17:03
    • #2

    Normalerweise nicht, es sei denn, Du lagerst da pyrotechnische Artikel in grösserer Menge oder gewässerschädliche Substanzen.

  • test
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    • 14. Juni 2007 um 17:06
    • #3

    sehr schön

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • manuela
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    • 14. Juni 2007 um 19:12
    • #4

    Firmenschild größer 0.6 m² = Bauamt. (Formsache + bezahlen)

    bezahlen: Müllabfuhrzweckverband
    bezahlen: Strom + Wasser, Kanal
    bezahlen: GEZ :lol:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

    Einmal editiert, zuletzt von manuela (14. Juni 2007 um 20:02)

  • buzz
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    • 14. Juni 2007 um 19:57
    • #5

    bezahlen: GEZ wenn ein Empfangsgerät in einsatzfähigem Zustand vorgehalten wird, d.h. wenn das Gerät in betriebsbereitem Zustand in der Verpackung gelagert wird (ausser Handelsware)...


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • manuela
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    • 14. Juni 2007 um 20:03
    • #6

    das meinte ich, mein Fehler :wink:
    die GEZ kommt immer.... :roll:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • treibsand
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    • 14. Juni 2007 um 21:55
    • #7

    ...oder für den Lager-PC mit Internetzzugang... :evil:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Micromann
    Beiträge
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    • 14. Juni 2007 um 22:33
    • #8
    Zitat von "treibsand"

    ...oder für den Lager-PC mit Internetzzugang... :evil:


    einen alten Rechner ohne Soundkarte nehmen, damit sollte dann ja wohl eindeutig sein, das man keine Möglichkeit der Soundwiedergabe hat.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • manuela
    Beiträge
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    • 15. Juni 2007 um 06:42
    • #9

    der kann aber aufzeichnen. Das genügt denen völlig :roll:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Mechwerkandi
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    • 15. Juni 2007 um 08:56
    • #10

    Ich hab' so 'nem GEZ Onkel vor ~ 5 Jahren mal meine Waffensammlung gezeigt.

    Das muss dem auch genügt haben.

    Jedenfalls ist er seit dem nicht wieder aufgetaucht... :wink:

  • FNR
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    • 15. Juni 2007 um 09:23
    • #11
    Zitat von "Manuela"

    der kann aber aufzeichnen. Das genügt denen völlig :roll:

    Jap!

    Um es aber ganz genau zu sagen: Es reicht völlig wenn das Gerät es empfangen kann.

    Aufzeichnungs- und Wiedergabemöglichkeiten etc. sind hier völlig sekundär.

    Frank N. Stein

    Ich habe zwar keine Ahnung aber davon jede Menge...

  • djobi
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    • 15. Juni 2007 um 10:26
    • #12
    Zitat von "test"

    muß ich als pa verleiher noch weitere auflagen erfüllen bzw anträge stellen?

    ich könnte mir vorstellen das die BG evtl. noch Ansprüche hat, so in Richtung Notausgangsbeleuchtung, Fluchtwege, Regalbauten, Verbandskasten etc ... von den Regalen und 1. Hilfe ausgenommen sollte das aber IMHO Sache des Vermieters sein

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • treibsand
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    • 15. Juni 2007 um 13:38
    • #13

    Die (Grosshandel- und Lagerei)Berufsgenossenschaft wird sich aber schon melden, wenn sie was will.
    Die Ortsbegehungen verlaufen auch i.d.R. immer gleich: der Prüfer schaut kurz durch, hakt die wichtigsten 3 Punkte auf seinem Plan ab und schaut dann noch solange, bis man ihm 1-3 Mängel präsentiert, die man umgehend zu beseitigen verspricht...

    Also nichts, worüber man im Vorfeld gross nachdenken muss.


    Zitat von "Mechwerkandi"

    Ich hab' so 'nem GEZ Onkel vor ~ 5 Jahren mal meine Waffensammlung gezeigt.
    Das muss dem auch genügt haben.
    Jedenfalls ist er seit dem nicht wieder aufgetaucht... :wink:


    Ich erinnere mich an Party-PA:

    Zitat von "treibsand"

    ...haste schon wieder heimlich am Sonntagnachmittag im Vorgarten auf den Hund des Nachbarn geschossen???


    War also nicht der Hund... 8)

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Mechwerkandi
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    • 15. Juni 2007 um 16:49
    • #14

    Nicht der Hund?

    VERDAMMT!

    Ich sollte doch über eine Sehhilfe nachdenken...

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