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Wer haftet?

  • mastakilla
  • 20. Februar 2008 um 00:55
  • mastakilla
    Beiträge
    11
    • 20. Februar 2008 um 00:55
    • #1

    Folgende Situation:

    ich betreue gerade eine Theaterproduktion, die als Gastspiel über mehrere Wochen in einem Theater spielt.
    1. Woche alles super
    danach bin ich in den Urlaub gefahren.
    2.Woche, Aufbau stand wieder bevor. Dabei habe ich feststellen müssen, dass in meiner Abwesenheit ein aktiver Monitor sehr stark mechanisch misshandelt wurde.
    Eine starke Eindellung im Holz was auf eine sehr große Absturzhöhe hindeutet. Noch viel schlimmer: die Soffite für den Hochton war kaputt (wurde ausgewechselt) und beim ausschalten knackt die Endstufe.
    Soweit so schlecht... als ich den Betreiber des Theaters drauf angesprochen habe fing er an so nach dem Motto, "tja Pech gehabt".
    Ich dachte ich hör nicht richtig. Seine Versicherung würde dafür nicht aufkommen. Das kann doch nicht sein, oder.
    Als ich dann deutlicher wurde, schlug er mir vor die Elektronik checken zu lassen, aber das Gehäuse soll so bleiben (mit der Delle).

    Wie soll ich mich da verhalten, was würdet Ihr machen.

    Der Moni ist kein Highend Teil mir gehts nur ums prinzip.

    MfG Lars

    kann ich meine Jacke hier ablegen...

  • simonstpauli
    Profi
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    6.590
    • 20. Februar 2008 um 01:09
    • #2

    Aus dem Bauch heraus sage ich mal:

    Grundsätzlich haftet der Mieter bei unsachgemäßer Behandlung, Vorsatz und Unfug, insbesondere wenn das in den Mietbedingungen so geregelt ist.

    Ermessen, Verschleiß und Kulanz sind dann dagegen abzuwägen.

    Tenzdenziell würde ich Unfug nicht einreißen lassen ;)

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • manuela
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    9.103
    • 20. Februar 2008 um 07:30
    • #3
    Zitat von "mastakilla"

    Als ich dann deutlicher wurde, schlug er mir vor die Elektronik checken zu lassen, aber das Gehäuse soll so bleiben (mit der Delle).

    ich finde das klingt vernünftig, auch wenns ärgerlich ist. Irgendwann hat alles eine Delle... ich würde drauf eingehen, so hast du den Kunde auch weiterhin :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • ADMIN
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    1
    • 20. Februar 2008 um 09:24
    • #4

    Da müsste sich ein fähiger Anwalt mal die Vertragskonstellation ansehen. Alles andere sind reine Mutmaßungen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • bwaack
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    250
    • 20. Februar 2008 um 09:32
    • #5

    LAut BGB §823 haftet derjenige, der den Schaden verursacht, in vollem Umfang für den Schaden. Das ist Gesetz und gilt immer.

    Dabei kann Ihn seine "Haftpflichtversicherung" unterstützen, wenn er eine solche hat.

    Im Einzelfall, wie bei dir, kann es schwierig sein, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, oder ihm die Verursachung des Schadens nachzuweisen.

    Deshalb ist es branchenüblich, dass in allen Geschäftsbedingungen von Verleihern steht, dass stets der Mieter haftbar für Schäden an den verliehenen Sachen gemacht wird. Dieser kann sich dann seinerseits an dem wirklichen Verursacher schadlos halten.

    Offenbar hast Du solche Vermietbedingungen noch nicht festgelegt und sie dir auch nicht vom Auftraggeber unterschreiben lassen.
    Ein geschickter Anwalt kann dennoch Erfolg mit einem Anspruch gegenüber dem Mieter,also deinem Auftraggeber, haben, sofern anzunehmen ist, dass er Profi ist und man deshalb davon ausgehen muss, dass er diese sogar branchenübergreifenden Vermietbedingungen kennt.

    1. Lege für die Zukunft Geschäftsbedingzngen fest, die kann man von irgendeinem anderen Verleih abschreiben.
    2. Versuche, Dich mit deinem Auftraggeber zu einigen. Vielleicht könnt Ihr Euch den Schaden teilen. In solch zweifelhaften Fällen, ist leider oft Kulanz auf beiden Seiten gefragt.
    3. Wenn dein Kunde deine Kulanz nicht Wert ist, musst Du Dich von ihm trennen. Versäume nicht, Kollegen und Mitbewerber vor dem unseriösen Geschäftsgebaren deines Auftraggebers zu warnen.

    Beileid
    B.

  • mastakilla
    Beiträge
    11
    • 20. Februar 2008 um 10:35
    • #6

    Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.

    In meinen AGBs ist alles soweit geregelt.
    Das Problem ist, das die Firma also die Theaterproduktion bei mir gemietet hat. Der Unfall ist aber von dem Haus aus (irgendein Mitarbeiter, wahrscheinlich sogar Schwarzarbeiter, Student) verursacht wurden.

    Ich scheiß auf den Theaterbetreiber, möchte aber das die Firma für die ich arbeite wieder dort spielen kann und nicht durch meine Aktionen (Anwalt und so) aus dem Geschäftsverhältnis gerissen wird. Indirekt hätte ich ja dann in Zukunft auch keine Jobs mehr dort im Haus. Verzwickt das ganze.

    Mir ist auch klar, das die Gegenseite nicht bereit ist mir ne neue Box zu kaufen, wenn ich aber bedenke, das ich die Box einschicken muss, das dauert dann ne gewisse Zeit, dann müstte ich eventuell zumieten. Da sehe ich nicht ein, noch Geld zu bezahlen für nen Unfall den nen Schwarzarbeiter verursacht hat.

    Da ist ne neue definitiv billiger.

    Lars

    kann ich meine Jacke hier ablegen...

  • tufkaklto
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    7.116
    • 20. Februar 2008 um 10:41
    • #7
    Zitat

    Mir ist auch klar, das die Gegenseite nicht bereit ist mir ne neue Box zu kaufen, wenn ich aber bedenke, das ich die Box einschicken muss, das dauert dann ne gewisse Zeit, dann müstte ich eventuell zumieten. Da sehe ich nicht ein, noch Geld zu bezahlen für nen Unfall den nen Schwarzarbeiter verursacht hat.

    Da sind die Argumente aber eindeutig auf Deiner Seite :D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • mastakilla
    Beiträge
    11
    • 20. Februar 2008 um 10:47
    • #8

    Ich weiß, aber ich kanns ja nicht nachweisen. Ich bin nur darauf gekommen, als in den Gesprächen sich nicht die Absicht erkennen lies, wissen zu wollen wer denn der Verursacher war.

    Da hat sich der Gesprächspartner selbst verraten.... "offiziel habe ich die Box gekillt"

    Es kotzt mich nur an, wie schon oft in der Branche:
    Ich gebe Material raus und bekomme Schrott zurück und keiner wars...

    Ob die Beule klein oder groß ist spielt für mich keine Rolle. Fakt ist vorher war alls i.O. Wenn ich jemanden in sein Auto fahre ist´s auch wurscht ob ne kleine Beule oder Totalschaden.

    :evil:

    kann ich meine Jacke hier ablegen...

  • bwaack
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    250
    • 20. Februar 2008 um 10:50
    • #9

    Tja, gute Geschäftsbeziehungen kosten manchmal Geld, davon scheint das Gastspielhaus auszugehen.

    Du kannst ja der Produktion das Problem zunächst ohne Schadensersatzanspruch schildern, vielleicht beteiligen sie sich ja freiwillig.

    Vielleicht sagen sie aber auch:" Da spielen wir sowieso nie wieder, schon gar nicht, wenn die Dir deinen Schaden nicht ersetzen" und Du hast freie Bahn für ein etwas härteres Auftreteten.

    Nach meinen erfahrungen rate ich davon ab, ernsthaft ein Gerichtsvefahren anzuzetteln. Aber das BGB erwähnen kann man ja mal.

    Grüße
    B.

    Zitat

    "offiziel habe ich die Box gekillt"


    Dann ist ja auch klar, wer für den Schaden offiziell haftet, nicht wahr?

  • mringhoff
    Profi
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    • 17. März 2008 um 17:42
    • #10
    Zitat von "mastakilla"

    Das Problem ist, das die Firma also die Theaterproduktion bei mir gemietet hat. Der Unfall ist aber von dem Haus aus (irgendein Mitarbeiter, wahrscheinlich sogar Schwarzarbeiter, Student) verursacht wurden.

    Warum diskutierst Du dann mit dem Theaterbetreiber, wenn Dein Auftraggeber ganz klar die Produktionsfirma ist?
    Da gehst Du einfach dort hin und sagst wertfrei, daß dem Theater eine Box runtergefallen ist und Du wirst Dich um die Reparatur kümmern und schaust natürlich, daß die Rechnung darüber moderat ausfallen wird....
    Das wird doch dort jeder verstehen.
    Die Diskussionen mit dem Theaterbetreiber selbst würde ich nicht weiterverfolgen, da kann sich evtl. die Produktionsfirma profilieren...

    Selbstverständlich sollte auch die Rechnung wirklich moderat ausfallen (also keine Mietausfälle etc. berechnen), dann bleibst Du Deiner Produktionsfirma weiterhin gut gewogen. Schäden können immer passieren, die regelt man sachlich und fair und fertig.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • kristian w.
    Verifiziert
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    3
    Beiträge
    310
    • 17. März 2008 um 20:55
    • #11
    Zitat von "mastakilla"

    Es kotzt mich nur an, wie schon oft in der Branche:
    Ich gebe Material raus und bekomme Schrott zurück und keiner wars...

    Grundsätzlich gilt: Je besser dein Material ist, desto weniger geht kaputt. In deinem Fall macht das eher kein Unterschied, ob der jetzt eine Ohringer oder d&b irgendwo runterschmeißt.

    Aber je hochwertiger das Material ist, desto weniger Probleme damit.

    Sowas wie dir passiert doch laufend, mal ists eine Delle im EV Xi Sub, mal ein kaputter Tonarm bei einem 1210er.

    Sehr ärgerlich, solche Sachen. Doch bei den meisten Sachen ist es schon sehr schwer den Schuldigen zu finden, oft rentiert es sich nicht, Zeit zu investieren, besonders wenn es sich um Kleinigkeiten handelt.

    Grüße, Faxe...

    Dj, Verleiher und manchmal auch Veranstalter.

    http://www.faxe.at

  • Micromann
    Beiträge
    1.622
    • 18. März 2008 um 06:27
    • #12
    Zitat von "mastakilla"


    Es kotzt mich nur an, wie schon oft in der Branche:
    Ich gebe Material raus und bekomme Schrott zurück und keiner wars...

    :evil:

    kommt drauf an R'n'R'-Mat hat früher oder später immer eine Beule. Allerdings ist Gala-Material immer TipTopp gepflegt zu sein und gerade bei Gala-Mat darf man auch davon ausgehen das damit entsprechend pfleglich umgegangen wird. Dementsprechend sollte es gerade bei Gala-Mat auch keine Diskussionen bei Schäden geben.


    Allerdings Gala-Mat hat ja auch auf einer dreckigen R'n'R'-Bühne eher weniger zu suchen.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • DJ-JAJA
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    16
    Beiträge
    4.137
    • 18. März 2008 um 08:25
    • #13

    Ich habe es bei meinem letzten Fall so gemacht, dass ich ihm erklärt habe wovon ich lebe.

    Ich habe bei dieser Gelegenheit nen Festen Vertrag mit dem Kunden gemacht, der mir die nächsten 5 Jobs sicherte.
    Dort haben wir dann einfach noch nen Posten mit reingetan um diese unverhoften Kosten zu kompensieren.

    Das geht auch, wenn man offen miteinander redet und den Druck aus dem System nimmt.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • fschleif
    Beiträge
    950
    • 18. März 2008 um 10:04
    • #14

    Druck aus dem System? Hast Du die Subs zu hause gelassen? :)
    Sorry für OT

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 18. März 2008 um 11:01
    • #15

    Wenn es um eine Schadensregulierung geht, dann macht es Sinn, folgende Punkte zu überlegen:

    1.) WER ist Mieter/Auftraggeber? Nur mit ihm regeln wir den Schaden, ganz unabhängig, wer den Schaden verursacht hat. Keine unnötigen Diskussionen mit anderen Beteiligten...

    2.) WIE HOCH ist der Schaden? Wer hier fair bleibt, kann auf Verständnis und schnelle Abwicklung hoffen. Oft ist der Druck aus einem drohendem Streit dann draußen, wenn der Auftraggeber merkt, daß der Schaden in EUR lange nicht so dramatisch ist, wie er optisch aussieht...

    3) WO ist meine TOLERANZGRENZE? Wenn ein Kunde ein Gerät lange und/oder häufig mietet, dann darf man nach einer gewissen Zeit auch mal "Gebrauchsspuren" verursachen. Das Zeug wird ja schliesslich gebraucht und nicht ausgestellt. Und: wer eine Mietrechnung von 2.000,- EUR bezahlt, dem stellen wir keine Reparatur von 50,- EUR in Rechnung. Wer das Material zum Sonderpreis bekommt, der hat mehr Verständnis, wenn der Schaden berechnet wird, als einer der laufend Listenpreise zahlt.
    Und man sollte sich überlegen: Was ist mir mehr wert? Ein Streit mit dem Kunden und eine bezahlte Reparaturrechnung über 200,- EUR oder weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit 2.000,- EUR Umsatz pro Jahr...

    4) VERSICHERUNGEN interessieren uns nicht. Immer wieder kommt das Argument auf, daß die Versicherung des Mieter das nicht bezahlt etc. Das spielt bei der Haftungsfrage so keine Rolle. Der Mieter ist für den Schaden haftbar und fertig. Ob er jetzt eine Versicherung hat oder keine oder die falsche, sollte nicht unser Problem sein.


    All das macht aber nur Sinn, wenn das Mietgeschäft unter eindeutig klaren Voraussetzungen abgelaufen ist. Also ein rechtsgültiger, beweiskräftiger (also schriftlicher) Vertrag mit ordentlichen AGBs. Falls hier Defizite bestehen (z.B. nur mündliche Vereinbarung) kann das der Mieter zu seinen Gunsten auslegen...

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  • freeze
    Beiträge
    1.266
    • 19. März 2008 um 21:42
    • #16
    Zitat von "mringhoff"

    Ein Streit mit dem Kunden und eine bezahlte Reparaturrechnung über 200,- EUR oder weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit 2.000,- EUR Umsatz pro Jahr...

    Erfahrungsgemäß bezahlen Kunden mit einem Umsatz von 2.000€ im Jahr Reparaturen ohne Aufstände. Probleme machen in 80% aller Fälle nur die Gelegenheitskunden.

    Gruß

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