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Ist das Konstrukt auf dem Bild nach Vorschrift???

  • stagecrew sasse
  • 27. Februar 2008 um 14:00
  • stagecrew sasse
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    • 27. Februar 2008 um 14:00
    • #1

    Hallo an alle Forumsteilnehmer,

    mein Frage wäre, ob es eine Vorschrift gibt, oder ob es erlaubt ist, einen Personen Lift wie hier zu sehen ist, http://www.stollenfest.de/galerie.php?sr…_stollenfest_05

    einzusetzen um ein Line Array daran zu befestigen und dies auch noch auf Höhe zu fahren?

    Danke für hilfreiche uns aussagekräftige Antworten


    Mfg

    Sasse

  • bias79
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    • 27. Februar 2008 um 14:10
    • #2

    War der Bereich unter den Arrays fürs Publikum zugänglich ?

    GHOSTNOTE-SOUND

  • stagecrew sasse
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    • 27. Februar 2008 um 14:13
    • #3

    War leider selbst nicht vor Ort,

    aber man sieht keinerlei Zäune, Absperrbänder oder ähnliches. Auch wenn man jetzt annehmen würde, dass die untere Maschinerie abgesperrt war, würde ich trotzdem sagen, dass das Array frei über den Leuten hing!

    mfg

  • david kammerer
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    • 27. Februar 2008 um 15:00
    • #4

    Hallo Leute,

    dann ist zu klären, ob die Hebebühne für den Betrieb über Personen zugelassen ist. Glaub ich aber eher nicht. Wenn ja und alles sauber gesafed ist ists auch ok. Auch ok, wenn sichergestellt war, daß sich keiner drunter aufhalten kann.

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • marcoboy
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    • 27. Februar 2008 um 16:04
    • #5

    Das Problem an der Sache ist das A: Hydraulik immer nachgibt. B: das Ding nicht dazu gebaut und zugelassen ist und C: keine Windlasten stand hält.

    C: wäre das schlimmste Argument :roll:

  • david kammerer
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    • 27. Februar 2008 um 16:18
    • #6

    Das mit der Windlast glaub ich ist in dem Fall gar nicht so schlimm. Natürlich ist Windlast nicht zu vernachlässigen, aber ich meine diese Bühnen sind schon recht schwer, haben wenig Angriffsfläche und somit ist das erstmal nicht so wild. Sonst müsste jeder Maler bei etwas Wind aufhören.
    Das mit der Hydraulik: drum sag ich ja: ist es für Betrieb über Personen zugelassen? Wohl eher nicht.
    Wenn aber keine Leute drunter sein können (bzw. im Fallradius), ist alles egal. Ist dann nur das Risiko des Betreibers, daß evtl. die Veranstaltung ein jähes Ende findet...

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • Steffen
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    • 27. Februar 2008 um 16:19
    • #7

    @ marco: Ich will ja ungern Advocatus Diaboli spielen, aber man sollte sich überlegen daß die Dinger

    A) Als PERSONENLIFT für den Einsatz im FREIEN zugelassen sind (damit wird nämlich z.B. an Straßenlaternen im FREIEN gearbeitet)

    B) Ein Einsatz von Personen AUF dem Lift (und dazu ist er gebaut) erlaubt ist - daraus folgere ich, daß dann auch (wenn kein Werkzeug runter fallen kann ;) ) auch jemand UNTER dem Lift stehen darf. Weil ob das Ding jemandem AUF den Kopf fällt oder eine Person mit dem Ding abstürzt führt in etwa gleich hoher Wahrscheinlichkeit zu Personenschäden.

    Ich würds nicht machen, aber gleich sagen, ist nicht erlaubt... Na ja, ich weiß nicht...

    Außerdem: Schonmal was von Gefährdungsanalyse gehört?

    Was ein ganz anderes Thema ist: Für welches Gewicht ist das zugelassen. ABER: Da hängen 4 Topsels drunter, also so ca. 120 kg Lebendgewicht. Wenn ich da 2 Leute in den Korb stelle die ne Straßenlaterne reparieren wiegen die mehr...

  • david kammerer
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    • 27. Februar 2008 um 16:53
    • #8

    @ Steffen:
    Prinzipiell geb ich dir recht. Es ist aber zu beachten, daß es bei so Hebebühnen (und Kränen, die noch viel mehr hebn dürfen) immer gleich heist: Aufenthalt im Gefahrenbereich (= drunter?) während des Betriebes verboten. Bleibt die Frage, was ist bei ruhendem Zustand??

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • marcoboy
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    • 27. Februar 2008 um 16:58
    • #9

    Windlasten sind nicht zu vernachlässigen. Zwei dicke Menschen sind was anderes als ein Array ! Das hat einen völlig anderen Strömungwiderstand. Dazu komm noch das die Last ja nicht im Korb steht sondern unten dran hängt. Wind von hinten ist nicht das große Problem. Er von der Seite. Ich glaub die Belastbarkeit liegt so bei 120kg, bei Personen glaub ich ist immer die doppelte Sicherheit drin das heißt Technisch hebt der Lift 240kg, mehr Druck wird die Pumpe nicht schaffen.

    Ich glaube er das bei Wind von hinten es zu großen Kräften auf die Hydraulikzylinder das sollte aber kein Problem sein, so was halten diese auch aus. Kommt der Wind von der Seite kippt das Ding um.


    Ich hätte lieber ein paar Tiptower mit Ballst besorgt :P Jeder der mal in so einen Lift gearbeitet hat weiß wie diese Wackeln.

  • david kammerer
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    • 27. Februar 2008 um 17:07
    • #10
    Zitat von "marcoboy"

    Windlasten sind nicht zu vernachlässigen. Zwei dicke Menschen sind was anderes als ein Array ! Das hat einen völlig anderen Strömungwiderstand. Dazu komm noch das die Last ja nicht im Korb steht sondern unten dran hängt. Wind von hinten ist nicht das große Problem. Er von der Seite. Ich glaub die Belastbarkeit liegt so bei 120kg, bei Personen glaub ich ist immer die doppelte Sicherheit drin das heißt Technisch hebt der Lift 240kg, mehr Druck wird die Pumpe nicht schaffen.

    Ich glaube er das bei Wind von hinten es zu großen Kräften auf die Hydraulikzylinder das sollte aber kein Problem sein, so was halten diese auch aus. Kommt der Wind von der Seite kippt das Ding um.


    Ich hätte lieber ein paar Tiptower mit Ballst besorgt :P Jeder der mal in so einen Lift gearbeitet hat weiß wie diese Wackeln.

    Hab schnell mal geschaut: So Hebebühnen wiegen gleich mal 2800 kg. (hier: http://www.arbeitsbuehne-mieten.de/Elektro-Gelenk…sche_daten.html)Die sollen ja auch bei seitlicher Auslage des Korbes nicht umfallen. Da mußt du deinen Tiptower schon ordentlich ballastieren, um auf das gleiche Gewicht zu kommen. Heben tut diese Bühne sogar 225 kg.
    Viele Grüße

    David Kammerer

  • ADMIN
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    • 27. Februar 2008 um 18:30
    • #11

    1.) Die Zeiten sind vorbei, in der bezüglich "Sicherheit in der Veranstaltungstechnik" alles nach Vorschrift gegangen ist. Heutzutage geht das eher so: Gefährdungsanalyse machen und die daraus nötigen Maßnahmen ableiten.

    Für diejeningen, die immer noch in Vorschriften denken, habe ich mal einen (Vorsicht: Schleichwerbung) Buchtipp:

    http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv


    2.) Üblicherweise steht in den Betriebshandbüchern von solchen Personenliften, dass die nicht für das Heben von Lasten geeignet sind. Wenn das so drin stehen würde, dann wäre es eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Das hieße nicht, dass man das nicht tun darf, aber man wäre dann ganz anders in der Verantwortung, dass nix passiert.


    3.) Die "Grundausstattung" bei Hebemitteln ist dafür ausgelegt, Gegenstände zu heben, unter denen sich keine Personen befinden. Für "Heben von Personen" und "Heben über Personen" gibt es erhöhte Anforderungen, aber andere. Bei "Heben von Personen" muss ich die Chance haben, wieder runterzukommen, wenn die Hydraulikpumpe ausfällt (kein Strom oder so), die Absenkung muss also erleichtert werden. Bei "Heben über Personen" muss dagegen die Absenkung erschwert werden.


    4.) Auch wenn ich an der einen oder anderen Stelle so meine Zweifel habe: Von den wirklich grob fahrlässigen Sachen, wie man sie leider immer noch viel zu oft sehen muss, ist man hier doch ein gutes Stück entfernt. Und ob die Sache beispielsweise auf Windlasten nachgewiesen wurde, sieht man einem solchen Foto ja nicht an.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • david kammerer
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    • 27. Februar 2008 um 19:02
    • #12

    Ich sehe es auch so.
    Da man auf dem Bild nicht genau erkennen kann, inwiefern unter den Boxen Leute sein können und wir (zumindest ich) zu wenig Genaues über das "Hebemittel" Hebebühne wissen, kann man eben nicht schnell mal sagen, das ist so richtig, oder falsch. Solche Aussagen finde ich sogar fahrlässiger, als so eine Konstruktion in Erwägung zu ziehen, weil sie von den Laien dann wieder gedankenlos nachgeplappert bzw. nachgemacht werden. Und wenn dann was passiert heist es "ja aber wieso, die im pa-forum haben doch gesagt....", oder man wird genervt, obwohl alles sauber durchdacht ist mit "äh... das darfst du nicht". Mir wird da auch zu inflationär mit Begriffen wie "geht gar nicht" oder "absolutes nogo" umgegangen. Denn unter gewissen Umständen darf ich sogar Sachen mit Kabelbindern an Traversen fliegen, auch wenn Leute drunter sind!
    Und bevor mich jetzt alle vierteilen:

    z.B. Luftballone :D

    In diesem Sinne viele Grüße

    David Kammerer

  • michael trojanek
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    • 27. Februar 2008 um 19:22
    • #13

    Hallo,
    also die Standfestigkeit würde ich bei den Teilen nicht anzweifeln, die halten die Last auch bei weit ausgefahrenem Arm und flachem Anstellwinkel (Hebelwirkung am größten). In dem Anwendungsfall steht der Arm eher steil und die Last ist nahe dem Fahrgestell. Von selbst herunterfahren können die Teile weder bei Akkudefekt noch bei versagendem Hydraulikaggregat. Die sind durch Klemmeinheiten gesichert, die bei Druckabfall automatisch schließen.
    Aber:Wo kann man an so einem Korb vorschriftsmäßig etwas anschlagen? Mir ist keine Hebebühne mit Ösen/Anschlagstellen für irgendwelche unter dem Korb hängenden Lasten bekannt. Das Geländer oder das Gitterrost am Boden oder der umlaufende Rand unten haben dafür bestimmt keine Freigabe.
    Gruß Micha

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist praktisch meist grösser.

  • bias79
    Profi
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    • 28. Februar 2008 um 10:15
    • #14

    Ich meine auf dem Transporter Neumann & Müller zu erkennen. Also, einfach dort anrufen. Die müssen es ja wissen.

    GHOSTNOTE-SOUND

  • Crossfader
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    680
    • 28. Februar 2008 um 13:08
    • #15

    Wertungsfrei und nur das was ich meine erkennen zu können:
    Auf dem Korb liegt ein 1-1,5m Trussstück, an dem ein weiteres unter dem Korb angeschlagen ist. Dort wurde das Array befestigt. Die Last wird also ordentlich auf den Korb verteilt. Wenn gegen Verrutschen gesichert sollte das doch eigentlich kein Sicherheitsrisiko darstellen.

  • david kammerer
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    • 28. Februar 2008 um 14:25
    • #16

    Klasse, was ihr alles seht! Mir ist weder der N&M Transporter, noch die Truss aufgefallen. Aber stimmt, sieht genau so aus. Da scheint jemand die vom Admin geforderte Gefährdungsanalyse gemacht zu haben. Sieht zumindest sehr durchdacht aus.

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • Steffen
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    • 28. Februar 2008 um 16:18
    • #17

    Irgendwie find ich's lustig. Erst meckert jeder, dann sieht man plötzlich, daß das ne angesagte Company macht und schon ist wieder alles schön....

    Leute, Leute, Leute, merkt Ihr was?

  • david kammerer
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    • 28. Februar 2008 um 16:37
    • #18

    Also ich sehe kein Gemeckere. Im Gegenteil es wird mehrfach darauf hingewiesen, daß, wenn es sauber durchdacht und geplant ist und man alles Für und Wider abwägt, durchaus machbar ist. Ich war nur erstaunt, was andere sehen, was mir nicht aufgefallen ist, obwohl ich auch zwei oder dreimal das Bild angesehen habe. Daß N&M dort scheinbar zugange war macht es für mich nicht besser oder schlechter. Daß hier aber ne Traverse auf den Korb gelegt und eine zweite drangehängt wurde schon. Egal, wer dafür verantwortlich zeichnet.
    Das hätte sein können, wer will, wenn es offensichtlich gefährlich wäre (man siehts halt leider nicht genau) fände ich es schlecht und nicht zulässig.

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • pearl_paiste
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    96
    • 28. Februar 2008 um 17:00
    • #19

    mal abgesehen davon, dass neuman und müller das gemacht haben... unter dem array sind keine leuz (rechts auch ein wenig zu sehen, dass da ein zaun ist)

    was für lifte sind das? glaube die sind von gerken. und die dort aufgeführten arbeitsbühnen sind alle mindestens 200kg nutzlast. (mensch 80kg mal zwei 160kg plus material eventuell motorsäge oder werkzeugkoffer 20 bis 30 kg) und die bühne an sich hat 1,5 tonnen mindestens an eigengewicht. windlasten sollte man mal ausrechnen. wenigstens ansatzweise, wobei ich davon ausgehe, dass höhenarbeiter ab einer windstärke von mittel 5bzw. böhen 8 nicht mehr arbeiten und in dem bereich auch die arbeitsbühnen mit entsprechender sicherheit ausgelegt sein müssen.

    admin hat ja im grunde genommen schon alles gesagt. ob nun neumann und müller oder man selber, wenn was passiert, steht der verursachen (neumann und müller oder man selber) dafür grade und nicht der analyst am bild von nem zuschauer, der meinte: sowas macht man nicht. und wenn der kunde tiptower nicht bezahlt oder was ach immer, es aber hoch haben will, dann ist der kunde immer der könig... niemand macht das anders, wenn ihr ehrlich zu euch seid :P

    COsinus Veranstaltungstechnik
    http://cosinus-vt.de

    in diesem sinne pp

  • isa
    Beiträge
    19
    • 28. Februar 2008 um 17:05
    • #20

    Auf jeden Fall war die Idee gut. Und gleich zwei von den Hebebühnen aufzustellen war bestimmt nicht billig.

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

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