Zum Thema "nicht öffentlich" meine Meinung, was allerdings nicht zwingend heißen muss, dass ich es nur so praktiziere:
Wer von euch im
rechtlichen Sinne
kein Gewerbetreibender, also wohl Freiberufler ist, und für den Soundcheck kein Geld bekommt, für den wird es wohl am ehesten zutreffen, so von wegen privat und so. Trifft das nicht zu, ist die Lage meiner Meinung nach nicht mehr eindeutig. Ähnlich verhält es sich mit der Band auf der privaten Hochzeitsfeier. Nutzen die in diesem Falle Teile des Gemarepertoires aus gewerblichen Gründen? Nein! Achso, na dann (war ironisch gemeint).
P.S. 1
Zahlt der Veranstalter aus irgendwelchen Gründen keine Gemagebühren, wird sich vermutlich die Gema zunächst an den Gebührenverursacher, wenn ermittelbar, wenden! Hier lohnt sich eventuell (z.B. im Rahmen einer Hochzeitsfeier) die Gebührbezahlung, die man dann über seinen Vertrag ("eventuell anfallende Gema zahlt Veranstalter") einklagt. Denn noch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und Verursacher ist nicht der Veranstalter und wir reden hier von nicht so viel Euros.
P.S. 2
Tipp: Wer das Wissen braucht, der sollte z.B. einen Rechtsanwalt befragen. Der nimmt dafür Geld aber haftet für seine Aussagen! Internetforum? Ließt sich auf jeden Fall gefällig hier. Hilft im Ernst aber nicht unbedingt weiter.