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Kabelpeitschen und VDE?

  • uifei
  • 14. März 2003 um 17:21
  • uifei
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    • 14. März 2003 um 17:21
    • #1

    :-? Tja, es gibt Dinge die Verwundern keinen mehr:

    Schade, dass i koa Buidel hab. Aber stellt Euch mal folgendes vor:

    Gestern kam ein Kollege mit einer Kabelpeitsche zu mir und sagte:

    Ein Elektromeister hat bei einer Veranstaltung in einer öffentlichen Halle eine Kabelpeitsche folgender Art mit der Begründung "Diese wäre nicht VDE gerecht gebaut und sei sowieso unzulässig!" eingezogen:

    Lastmulticorestecker mit Bügel von diesem gehen 6 Kabel H07RNF 3x1,5mm² mit jeweils unterschiedlichen Längen heraus und Enden in Merten Gummischukokupplungen. Jede Kupplung hat somit ihre eigene Erde und ist mit dem Laststeckerverbunden ( hab's echt nochmals nachgeprüft! )

    Hab da mal ne wahnsinnig dumme Frage:

    Kabelpeitschen solcher Art sind doch zulässig oder etwa nicht???

    Also wenn schon Schuko auf Lastmulticorepeitschen zulässig sind dann diese doch auch!

    Naja, bin über jede VDE und Hinweise von Euch dankbar!

    Sers

    uif

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    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

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    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

  • Tobias P.
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    • 14. März 2003 um 20:22
    • #2

    Hi!

    Soweit ich weiss, isses zulässig, aber ich hab die Dinger hier nicht. Ausserdem gibts ja auch ähnliche Adapter für Motoren (Harting auf CEE 4polig). Hartingsplits, auch unter dem Namen "Steckbrett" bekannt, sind hier ne amtlichere - und für mich praktischere - Lösung.

    CU, Tobias

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • Backliner286
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    • 14. März 2003 um 20:37
    • #3

    Ich denke das diese Auflösung zulässig ist?

    Hab auch so eine und es hat noch keiner gemeckert?


    ----------------------------------------------
    Neuling ist jetzt Backliner286

    MFG Backliner286

  • Tobias
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    878
    • 14. März 2003 um 20:40
    • #4

    könnte ihn die fehlende Zugentlastung gestört haben?
    nach der Beschreibung zu urteilen, gab es an dem Harting keine PG-Verschraubung, oder?

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • LMS-Daniel
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    245
    • 14. März 2003 um 22:05
    • #5

    Soll der Elektriker doch genau Begründen warum er die Auflösung eingezogen hat.
    Grundsätzlich sind Auflösungen zulässig.
    Vielleicht gab es aber einen ganz anderen Mangel an dieser speziellen, den man nach Deiner Beschreibung nach nicht beurteilen kann.

  • hansbär
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    • 15. März 2003 um 03:15
    • #6

    Wieso soll denn das nicht zulässig sein !?
    Bis 16A darfst du ohne Sicherung Splitten!
    >>> 16A CEE auf 3x Schuko.

    Natürlich sollte da schon ne Zugentlastung dran sein und die Schukostecker nicht die billigen ausem Baumarkt :)

  • Markus Verza
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    • 15. März 2003 um 13:21
    • #7

    Die Ausage bis 16A darf du splitten ist so nicht richtig !

    Natürlich darf ich einen CEE 16A auf 3 Schuko verteilen. Es spielt hier auch keine Rolle ob ich das in einem VErteiler oder als Peitsche mache. Genau so ist es aber auch zulässig einen 32A CEE Drehstrom auf 3 CEE 32A blau zu splitten (Diese Verteiler brauchen die Kollgen vom Film für ihre HMI). Wichtig ist das KEINE Querschnittverjüngung ohne Überstromschutz (Sicherung) erfolgt. Weiter sind auch die Absicherung mit RCD zu beachten (Leitungschutz und Personenschutz)

  • uifei
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    • 15. März 2003 um 14:01
    • #8

    @all

    Okay, hab dies wohl als selbsverständlich gesehn, aber eine Trompeten PG ist natürlich vorhanden und eine Kabelverjüngung hat es ja auch nicht gegeben, wenn ein Laststecker mit 16 pol und 1,5mm² Anschluss und Mertenschukokupplungen verwendet wurden. Natürlich waren beide Kabelenden immer gecrimpt mit schwarzen 1,5mm² Adernendhülsen.

    Die Begründung des Meisters gehen darauf hin, dass diese Kombinationen nur der Industrie vorbehalten sein darf und es sich bei der Halle um keine Industrielle Anlage, sondern um eine öffentliche Einrichtung handle. Desweiteren müssten alle Kabel gleich lang sein. Ermeinte auch so im Unterton, dass es hierfür keine Regelung der VDE gäbe. ( Diese kenn i auch mittlerweile)
    Dies wäre dann ja auch der Fall wenn man z.B. Laststecker auf PowerCon-Systeme verwenden würde. Beides sind ja Industriesteckverbindungen.


    Könnt Ihr mir mal auf die schnelle ne VDE Norm geben für die Kabelpeitschen?

    Markus joop, diese Adapter kenne ich auch! Aber die sind ja auch immer gleich lang oder nicht?

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  • Hamster
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    • 15. März 2003 um 14:30
    • #9

    Interessantes Argument, das mit der Industrie... wer sind wir denn? :o Ich dachte immer, das Gegenteil von Industrie sei Haushalt, also 2x0,75mm² Kabel in braun oder gold mit Eurostecker dran, und weil das jeder benutzen darf, ist das überall zulässig, oder was?
    Ich habe Scheinwerfer, auf denen steht "nicht für den Hausgebrauch". Darf ich die noch einsetzen? Oh Gott, und die Baumarktfluter erst? Was nun?

    Ich würde vorschlagen, Dein Elektriker ist entweder guten Willens aber im falschen Film oder will einen auf wichtig machen, dann sollte er Dich mal irgendwas Deiner Wahl können.

    Ich gehe immer davon aus, was Connex baut, ist legal, und die haben sowas auch im Programm. Allerdings mit gleich langen Kabelenden. Wenn die jedoch die Zulässigkeit verhindern, würde ich gerne wissen mit welcher physikalischen(!) Begründung.

    Ciao,
    Christoph

  • buzz
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    • 15. März 2003 um 14:44
    • #10

    Hi,
    meines Wissens sagt die VDE nichts über die längen der einzelnen Leitungen aus, solange du bei der längsten aller möglichen Leitungen noch nachweisen kann, dass bei Kurzschluss bzw. Überlast die vorgeschaltete Überstromschutzeinrichtung (Sicherung) noch auslöst. Dies ist jedoch auch eine Frage der verwendeten Querschnitte. Auch ich hätte Dir vielleicht die Peitsche eingezogen, aber wenn, dann aus folgenden Gründen:

    - jede abgehende Leitung muss eine eigene Zugentlastung haben, d.h. mehrere Leitungen durch eine Trompetenverschraubung ist nur dann zuläsig, wenn es sich um eine spezielle Ausführung für mehrere Leitungen handelt. Durch eine "stinknormale" Verschraubung darf auch nur eine "stinknormale" Leitung. Wenn mehrere Leitungen durchgeführt werden, funzt die Zugentlastung nicht mehr, bzw. die einzelnen Leitungen können unzulässig gequetscht werden. Nebenbei kann dann auch der Feuchtigkeitschutz aufgehoben sein.

    -Für jeden Leiter muss eine eigene, dafür vorgesehene, Klemmvorrichtung vorhanden sein. D.h. jedem Draht seine Klemme. Zwar können auch Doppeladerendhülsen verwendet werden, aber mehr als zwei Drähte unter einer Klemmschraube wird dann doch arg "murksig". Gerade beim Schutzleiter gibt es keine Kompromisse!!!
    Wie hast du denn die sechs Schutzleiter im Harting angeschlossen?

    Ausser den vorstehenden Gründen kann ich mir keine VDE-Vorschrift denken, welche einen solchen Adapter verbieten könnte.
    Dass Industriesteckverbindungen nur in der Industrie verwendet werden dürfen ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Name kommt daher, dass diese Stecker hauptsächlich in der Industrie verwendet werden, weil sie den dortigen Anforderungen gewachsen sind.
    Dies ist ein Qualitätsmerkmal, keinesfalls jedoch ein Verbot einer anderen Anwendung.

    Wenn ich Zeit habe, such ich auch gerne die entsprechenden VDE-Vorschriften raus, aber das werden sicherlich keine speziell für Kabelpeitschen sein, sondern allgemeine Vorschriften, welche auch auf diese Problematik anwendbare Normen sind.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • uifei
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    • 16. März 2003 um 15:28
    • #11

    :P sehr interessant, dass auch mal jemand ne Meinung dagegen schreibt.

    Dein erstes Argument scheint mir einleuchtend!
    => Im indoor bereich erlaubt, da keine Feuchtigkeit vorhanden, oder lieg ich da falsch?!

    buzz "Für jeden Leiter muss eine eigene, dafür vorgesehene, Klemmvorrichtung vorhanden sein. D.h. jedem Draht seine Klemme. Zwar können auch Doppeladerendhülsen verwendet werden, aber mehr als zwei Drähte unter einer Klemmschraube wird dann doch arg "murksig". Gerade beim Schutzleiter gibt es keine Kompromisse!!!
    Wie hast du denn die sechs Schutzleiter im Harting angeschlossen?"

    Also, noch vorweg:
    Ich hab das Teil nicht gebaut! Dies ist eine Konfektion von einem Harting-Kabelkonfektionierer.

    Hab das Teil auch aufgemacht und da sind jeweils zwei Klemmschrauben für Erdung drin mit auf der einen Seite 2x2 Doppeladernendhülsen und auf der anderen zwei getrennte.
    Wenn Du schon sagst "einziehen".
    Dann wären ja alle solche Peitschen illegal, denn lmp hat auch eine drin.

    Hier möchte ich noch wissen:
    Wie sollte es denn sonst gemacht werden?
    Ein Ösenkabelschuh mit 6 Erdungsleitern? Kann ich mir net so richtig vorstellen!

    Sers uif

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  • buzz
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    • 16. März 2003 um 19:53
    • #12

    Hi Uif,
    also wenn die Schutzleiter so angeschlossen sind, wie Du geschrieben hast, dann klingt das für mich in Ordnung. Ich meinte natürlich, zwei Hülsen pro Schraube. Insgesamt könntest Du dann maximal acht Drähte an zwei Schrauben anschliessen (vier Doppeladerendhülsen).
    Der Punkt mit den Verschraubungen bleibt IMHO ungelöst. Mir sind keine Verschraubungen auf dem Markt bekannt, welche Zugentlastung und Wasserschutz für sechs Leitungen ermöglichen.
    Auch wenn Du die Peitsche in geschlossenen "trockenen" Räumen verwendest, kannst Du evtl. imernoch mit dem Versammlungsstättenrecht kollidieren. Ich meine, dass da irgendwo geschrieben steht, dass alle elektrischen Betriebsmittel einen gewissen Feuchtigkeitschutz haben müssen (IP44 oder so...) weil ja auch mal ein Bier drübergeschüttet werden kann. In diesem Punkt bin ich jedoch nicht wirklich sachkundig, vielleich liest ja Jemand mit, der da die entsprechende Vorschrift genau kennt.

    Wenn LMP solche Peitschen vertreibt, dann würde mich brennend interessieren, welchen Vorschriften diese Peitschen entsprechen. Da die Teile verkauft werden, müssen wenigstens CE-Zeichen 'draufsein. Also muss der Hersteller irgendwelche Vorschriften beachtet haben. Wenn Du mal die entsprechende Bestellnummer postest oder an mich schickst (PN), dann setze ich mich gerne mal mit denen in Verbindung.
    Vermutlich handelt es sich aber genauso wie die 32A-16A Adapter von Thomann um irgendwelche Exoten, die in Sonderfällen nicht ausdrücklich verboten sind. Letztendlich bleibst Du in der Verantwortung, wenn Du solche Teile einsetzt.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • uifei
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    • 16. März 2003 um 22:23
    • #13

    buzz

    jo, kann ich Dir hiermit gleich liefern:

    http://www.lmp.de

    8) 0161205 Litecraft HAN 16 Peitsche 16pol Kupplung auf 6 Schukost. EUR96.60

    Ist zwar jetzt die umgedrehte Version aber immer hin so ein Adapter!
    Tja, CE Zeichen, da sollte man so manchen Importeur mal fragen, ob es wirklich etwas mit CE Zeichen zu tun hat, wenn es auf einem Artikel aus Kunststoff draufklebt der zum spielen da ist!

    Die Verantwortung ist mir auch klar, aber mich interessiert es halt auch selber.

    Servus und freu mich schon auf eine Antwort

    uifei :P

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  • Benny
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    • 17. März 2003 um 11:06
    • #14
    Zitat von "uifei"

    :P
    Hier möchte ich noch wissen:
    Wie sollte es denn sonst gemacht werden?
    Ein Ösenkabelschuh mit 6 Erdungsleitern? Kann ich mir net so richtig vorstellen!

    Sers uif


    ich habe bei ner spanischen firma mal gesehen, dass der harting hinten 8 einzelne zugentlastungen hatte anstatt einer großen.
    ich persönlich würde ein 10cm langes alu vierkannt rohr nehmen, das mit einem muco mit dem mupin verbinden und darein dann die einzelzugentlastungen einbauen. oder halt gleich die schukos und den harting als einbaustecker rein in die alupipe.
    gruß Benny

    "...Wer den Durchfall hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen...!"

  • buzz
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    • 17. März 2003 um 14:50
    • #15

    Benny
    Deine Lösung ist IMHO die sicherste Eigenbaulösung. Solche ähnlichen Teile gibts ja auch fertig zu kaufen.

    uifei
    Also ich habe bei LMP angefragt. Sehr schneller Service, muss ich zugestehen. Die Antwort (gekürzt):

    (...)Dazu ist zu sagen, dass dieses Produkt nur aus Bauteilen welche der VDE-Norm entsprechen, gefertigt ist. Uns liegt seitens des Herstellers eine "EG-Konformitätserklärung" vor. Diese weist aus, dass dieses Produkt der VDE 0700 Teil 1, VDE 0100 sowie der EN 60335 entspricht. (...)

    Der erste Teil der Antwort bedeutet sinngemäss, dass auch ein Adapter mit 125A CEE-Stecker mit 3x0,75 auf eine Schukokupplung zulässig wäre, da ja jedes verwendete Element -für sich gesehen- der VDE-Enstpricht. :evil:
    Die Konformitätserklärung von LMP liegt mir vor, jedoch ist diese sehr allgemein gehalten, d.h. der Hersteller erklärt, dass all seine Produkte den genannten Vorschriften entsprechen.
    Da ich nach wie vor meine, dass diese Peitschen nicht im Einklang mit der VDE hergestellt sind, habe ich eine Anfrage an einen unabhängigen Sachverständigen gegeben, die Antwort wird jedoch noch einige Tage bis Wochen dauern. Ich hoffe, dann auch die entsprechenden VDEs genannt zu bekommen.
    Als nächstes nehme ich mir mal die VDE 0700 Teil 1 vor, mal sehen was da geschriebn steht.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • buzz
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    • 17. März 2003 um 14:57
    • #16

    uifei
    Also die VDE 0700 Teil 1 und auch die EN 60335 behandelt elektrische Geräte für den

    Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen!

    Ob die Vorschrift wirklich die richtige für VT ist, bleibt fraglich. Natürlich kann man sich daran orientieren, aber so richtig glücklich bin ich damit nicht.
    Mal weiterstöbern, ob es da konkrete Aussagen zur Zugentlastung von Leitungen gibt.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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  • uifei
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    • 18. März 2003 um 13:19
    • #17

    @ buzz

    Danke für Deine schnelle Hilfe. Also, nach langem hin und her hat der Meister jetzt doch die Peitsche herausgerückt. Zufrieden war mein Kollege nicht. Aber jetzt kann ich wenigsten auf fundierte Grundlagen zurückgreifen.

    Ja, leider kann man dann auch 0,75 verwenden! :evil: Das is halt wie bei den Billigsteckdosen: Zitat: "max.3500W bei 0,75mm²"

    Jo, hab so ein Teil mal nach ner Stunde gesehn ups... Stecker und Steckdose waren irgendwie sehr fest miteinander verbunden!


    Benny:

    Also benny diese Lösung wo Du ansprichst ist mir schon klar. Aber man muss halt wieder etwas dazubauen!

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    • 18. März 2003 um 13:58
    • #18

    Rausgerückt ???

    Hat der die Peitsche etwa "beschlagnahmt". Wenn das so ist hat der Junge seine Befugnisse bei weitem überschritten und einen Straftatbestand beganngen. Bei unserer Rechtsordnung ist es im Allgemeinen auch üblich das das fehlerhafte Verhalten nachgewiesen werden muß und nicht umgekehrt. Also ich bin sehr verwundert.

  • uifei
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    • 18. März 2003 um 14:44
    • #19

    Ja, er hat halt des Ding in seine Kammer gsperrt und gewartet. Nachdem Job war er halt dann wieder anwesend und hats ausgehändigt. Was soll man da sich noch aufregen,. lohnt sich nicht wirklich und du hast nur ärger am hals und kosten. Da kann man ein auge zudrücken und drauf verzichten!

    Der Kollege hat mich dann einfach angehaun und gefragt. mich hat's auch interessiert ( eher technisch)

    danke und gruß

    uif

    PS: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge! Leider! Und da er als Hallenchef halt doch was zu sagen hat zieht man immer den kürzeren wenn man wieder mal in die Halle muss.

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  • buzz
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    • 18. März 2003 um 14:57
    • #20

    Also das mit dem Beschlagnahmen bzw. einziehen von Gerätschaften ist so eine Sache. Natürlich gibt niemand einem "Sachverständigen" das Recht dazu, fremdes Eigentum einzubehalten. Dies wird aber in der Praxis dennoch nicht eben selten gemacht.
    Argument: Gefahr für Leib und Leben durch ausser Betrieb setzen abwenden. Und die einfachste Möglichkeit hierfür ist das "Beschlagnahmen". Ich für meinen Teil weise auf die Gefahr hin, halte den derzeitigen, gefährlichen, Zustand in Schrift und ggf. in Bild fest und lasse mir die ganze Sache vom Verantwortlichen (aber ist der immer greifbar?)gegenzeichnen. Wo möglich und notwendig, setze ich die Anlage ausser Betrieb. Mit der Rechnung geht dem Verantwortlichen nochmals eine Kopie des Befundes zu.
    Nur zeigt meine Erfahrung, dass spätestens nachdem ich den "Tatort" verlassen habe, ganz einfach wieder eingeschaltet wird. Ich kann schon verstehen, dass aus solchen Erfahrungen heraus schon mal ein Stecker abgeschnitten wird, oder aber das Corpus delikti eben einbehalten wird. Ob Dies bei einer Kabelpeitsche, welche so offensichtlich vertrieben wird, gerechtfertigt ist, bleibt fraglich.
    Auch ob der Mangel wirklich eine Gefährdung darstellt ist natürlich nicht unerheblich.

    Gruss aus Nürnberg,

    Buzz

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