Hab da mal eine Frage
4 Bekannte werfen Geld in einen Topf und kaufen gemeinsam bei einem Grosshändler ein.
A= beteiligt sich mit 7000 EUR
B= beteiligt sich mit 3000 EUR
C= beteiligt sich mit 2000 EUR
D= beteiligt sich mit 1000 EUR
Gesamt: 12000 EUR
Von den 12000 EUR wird gemeinsam für 6000 EUR eingekauft, die Ware wird bei A gelagert. A stellt Leute und Fahrzeuge zur Abholung bereit
Die anderen 6000 EUR sind Rücklagen für laufende Unkosten etc.
48 Stunden nach der Lieferung der Ware in das Lager von A ist alles geklaut, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, Täter nicht zu ermitteln
A weigert sich nun den Schaden zu übernehmen, eine Versicherung für das Lager von A existierte nicht und A will von B,C,D, seine 7000 EUR zurück. A lehnt Verantwortung ab und behauptet B.C.D, wären bei ihm nachts in sein Lager eingebrochen
B.C.D lehnen Rückzahlung ab und wollen A auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn + Beteiligung an laufenden Unkosten verklagen, da er die Verantwortung für die Ware trägt.
Wie kann man das gerichtsfest kalkulieren, A zu verklagen, macht es einen Sinn ?