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Ware bei Ex-Kollegen gestohlen,wie Schaden kalkulieren ?

  • sparbrötchen
  • 2. September 2008 um 12:59
  • Geschlossen
  • sparbrötchen
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    274
    • 2. September 2008 um 12:59
    • #1

    Hab da mal eine Frage

    4 Bekannte werfen Geld in einen Topf und kaufen gemeinsam bei einem Grosshändler ein.

    A= beteiligt sich mit 7000 EUR

    B= beteiligt sich mit 3000 EUR

    C= beteiligt sich mit 2000 EUR

    D= beteiligt sich mit 1000 EUR

    Gesamt: 12000 EUR


    Von den 12000 EUR wird gemeinsam für 6000 EUR eingekauft, die Ware wird bei A gelagert. A stellt Leute und Fahrzeuge zur Abholung bereit

    Die anderen 6000 EUR sind Rücklagen für laufende Unkosten etc.

    48 Stunden nach der Lieferung der Ware in das Lager von A ist alles geklaut, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, Täter nicht zu ermitteln

    A weigert sich nun den Schaden zu übernehmen, eine Versicherung für das Lager von A existierte nicht und A will von B,C,D, seine 7000 EUR zurück. A lehnt Verantwortung ab und behauptet B.C.D, wären bei ihm nachts in sein Lager eingebrochen

    B.C.D lehnen Rückzahlung ab und wollen A auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn + Beteiligung an laufenden Unkosten verklagen, da er die Verantwortung für die Ware trägt.

    Wie kann man das gerichtsfest kalkulieren, A zu verklagen, macht es einen Sinn ?

  • yamaha4711
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    • 2. September 2008 um 13:54
    • #2

    Tacho!

    1. Frage: gibt es etwas schriftliches irgendwelcher Art für diesen Kuhhandel? Falls es zu einem Zivilstreit kommt, dann ist das wohl die 1. Frage bei der Verhandlung.

    Ansonsten: Rechtsanwalt nehmen. Die Kosten könnt ihr ja durch 3 Teilen.
    Wie genau wurde denn durch die Staatsanwaltschaft/Polizei ermittelt und wie schnell wurde das ganze dann eingestellt.

    Hat B-D denn die Ware je gesehen?
    Hätte A (oder die Leute von A) denn ein Motiv? Ich meine 48h nach Lieferung ist das Material schon weg... da liegt doch Insiderwissen verdammt nahe.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

    Einmal editiert, zuletzt von yamaha4711 (2. September 2008 um 13:54)

  • buzz
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    • 2. September 2008 um 13:54
    • #3

    Hmm, wie ist denn die Bezeihung der vier a,b,c,d untereinander..?
    War das eine GbR, oder irgendeine andere Gesellschaftsform..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Hier geht's weiter...

  • derautor
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    • 2. September 2008 um 14:13
    • #4
    Zitat

    A= beteiligt sich mit 7000 EUR

    B= beteiligt sich mit 3000 EUR

    C= beteiligt sich mit 2000 EUR

    D= beteiligt sich mit 1000 EUR

    Gesamt: 12000 EUR

    :shock:

    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • buzz
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    • 2. September 2008 um 14:17
    • #5

    Von dem fehlenden / überflüssigen Tausender hätte man eine prima Versicherung bezahlen können...

    Gruß aus Nürnberg,

    Ly

    Hier geht's weiter...

  • sparbrötchen
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    274
    • 2. September 2008 um 15:38
    • #6
    Zitat von "yamaha4711"

    Tacho!

    1. Frage: gibt es etwas schriftliches irgendwelcher Art für diesen Kuhhandel? Falls es zu einem Zivilstreit kommt, dann ist das wohl die 1. Frage bei der Verhandlung.

    Ansonsten: Rechtsanwalt nehmen. Die Kosten könnt ihr ja durch 3 Teilen.
    Wie genau wurde denn durch die Staatsanwaltschaft/Polizei ermittelt und wie schnell wurde das ganze dann eingestellt.

    Hat B-D denn die Ware je gesehen?
    Hätte A (oder die Leute von A) denn ein Motiv? Ich meine 48h nach Lieferung ist das Material schon weg... da liegt doch Insiderwissen verdammt nahe.

    Grüßle,
    michael

    Der Fall hat sich bei Bekannten zugetragen, es gab nichts schriftliches untereinander, ausser dass A auf ein Konto 7000 EUR zum Einkauf überwiesen hat.

    Das Material wurde vor dem Abtransport von B,C,D, gesehen, A hat dann das Material mit eigenen Leuten und PKWs abtransportiert.

    B,C,D waren zu dem Tatzeitpunkt des Einbruchs zusammen feiern und wollten dann am nächsten morgen vorbeikommen und die Ware prüfen, davor kam dann der Anruf von A alles geklaut, habe die Polizei informiert.

  • yamaha4711
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    • 2. September 2008 um 17:33
    • #7

    Wie ich schon schrieb...

    Hatte einer von den vieren oder einer der "Mitarbeiter" die Gelegenheit und ein Motiv? Wer wusste von dem Material und vom Lagerort? Ist das Lager einsehbar?
    Wie genau war die Staatsanwaltschaft/Polizei? Wurde denn in irgendeiner Art und Weise ermittelt, z.B. Durchsicht von anderen Lagerräumen etc.?

    Letztendlich läuft es auf eine Zivilklage hinaus (so man möchte), wenn man sich nicht einig wird. Falls es ein echter Bruch war sind die Klamotten wohl weg. Bleiben noch die Rücklagen zum Aufteilen, falls diese nicht vom Rechtsanwalt beansprucht werden.
    Wenn es nichts schriftliches gibt, dann sieht es ziemlich mau aus.

    Grüßle,
    michael

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  • ADMIN
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    • 2. September 2008 um 18:31
    • #8

    Sofern da keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen sind ("beweisbar sind"), wurde da eine GbR gegründet. Diese Gesellschaft hat nun einen Verlust erlitten.

    Mangels entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag wäre der Verlust an die Beteiligten im Verhältnis ihrer Einlage aufzuteilen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • yamaha4711
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    • 2. September 2008 um 20:52
    • #9

    Selbst auch dann, wenn gar nie nichts schriftliches vorliegt?

    Ich dachte immer, daß eine Gesellschaftsform - welcher Art auch immer - in Schriftform existent sein mus und von Amts wegen bestempelt ist.

    So was geht in Deutschland? In unserem Beamtenstaat? Ohne Papiere????

    Grüßle,
    michael

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  • binson
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    • 2. September 2008 um 21:15
    • #10
    Zitat

    Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellsch…erlichen_Rechts

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    (Chris Adamson)

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    • 2. September 2008 um 21:36
    • #11

    ich kann nur vor dem klageweg warnen. es wird erstens eine menge geld kosten, jahre dauern und ein unerwartetes ende nehmen. verdienen werden in jedem falle nur die anwälte und gerichte.
    sucht euch einen mediator, wenn ihr nicht in der lage seit, das ganze gütlich zu regeln!!

    vergesst das mit dem verklagen wollen!!

    http://www.crystal-hannover.de
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  • yamaha4711
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    • 2. September 2008 um 21:57
    • #12

    binson
    Dankeschön... schon wieder was dazugelernt.
    Dennoch hat etwas mündliches - auch wenn es noch so sehr als Gesetztestext vorrätig ist - nichts dauerhaftes bzw. nachweisbares.

    Manchmal versteh ich den ganzen Beamtenapparat einfach nicht.

    Das mit dem Klagen ist halt auch so ne Sache. Bringen wird's wohl nix aber vielleicht hilft ja schon das Kettenrasseln.

    Grüßle,
    michael

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  • skyworker
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    • 2. September 2008 um 22:00
    • #13

    N´ Abend:

    - es gibt keine Unkosten - das nur mal ganz grundsätzlich
    - wieso ist A immer ganz weit vorne (Deutschlandsyndrom): Zahlt über 50% ein, stellt Lager, Helfer, Transporter und Lager. Der Grund wäre reizvoll zu wissen.
    - wer zur Hölle investiert 12.000 (oder 13.000) Euro ohne irgend etwas Schriftlichem? Wie hohl muss man sein?!
    - und schließlich (mit Verlaub) da kann man doch dran fühlen, oder?

    Kopfschüttelnd - SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • djobi
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    • 2. September 2008 um 22:09
    • #14

    anderes Argument: A hat die Ware an sich genommen, also ist er doch auch in der Sorgfaltspflicht, auf diese aufzupassen, oder?

    Ware für 6000 EUR ist weg, richtig?
    Die "Rücklagen" befinden sich wo? Haben BCD diese schon wieder zurückerhalten?

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  • sparbrötchen
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    • 2. September 2008 um 23:20
    • #15
    Zitat von "djobi"

    anderes Argument: A hat die Ware an sich genommen, also ist er doch auch in der Sorgfaltspflicht, auf diese aufzupassen, oder?

    Ware für 6000 EUR ist weg, richtig?
    Die "Rücklagen" befinden sich wo? Haben BCD diese schon wieder zurückerhalten?

    Da Fehlt noch was, A hat zusätzlich noch einen PKW bekommen, Wert ca. 1500 EUR.

    B, C, D, haben die Unkosten und Vorlaufkosten gehabt, ca. 4000 EUR

    Ist es denn möglich A auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn der gestohlenen Ware zu verklagen, geschätzte Umsatzrendite 30 % macht dass einen Sinn ?

    Zu A wäre noch zu sagen, dass A zu B,C,D, kurze Zeit davor neu hinzugekommen ist. B,C,D kennen sich dagegen schon mehrere Jahre.

    A hatte keine Versicherung für sein Lager und stellte bei Abholung Fahrzeuge und eigene Leute bereit, die B,C,D, vorher nicht persönlich bekannt waren. Ob die Ware jemals von A und seinen Leuten in das angegebene Lager nach der Abholung gebracht wurde ist B,C,D, nicht bekannt.

    A beschuldigt B.C.D eingebrochen zu sein, und will seine 7000 EUR zurück und droht mit Anzeige, in der fraglichen Nacht waren aber B,C,D, gemeinsam zusammen feiern und können es nicht gewesen sein.

    Was macht man mit so einem Idioten in dem Fall ?

  • Kracky
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    • 3. September 2008 um 00:08
    • #16

    Ganz einfach. A hat Ware für 6000 Euro vermasselt und 7000 Euro einbezahlt, 1500 Euro noch für einen Wagen, also im Endeffekt 500 Euro mehr als er bezahlt hat. Jetzt hoffe ich das B-D nicht ganz so dumm waren wie es mir jetzt vorkommt und ihre Einlagen, die restlichen 5500 Euro selbst unter Kontrolle haben. Die würde ich nun in den entsprechenden Summen, abzüglich der 500 Euro Verlust oder soll man gar Lehrgeld sagen, aufteilen und A mal klagen lassen. Es liegt eindeutig an Ihm zum einen Nachzuweisen das er nichts mit dem Diebstahl zu tun hat, wobei das ganze schon sehr stinkt und zum anderen den anderen drei diesen Diebstahl nach zu weisen, die ja anscheinend ein nachvollziehbares Alibi für die Tatzeit haben. Sollte A ein Ding gedreht haben wird er nie klagen, im dümmsten Fall fliegt er dabei selber auf. Im anderen Fall hat er einfach mit seiner Einlage die Konsequenz für sein Handeln selbst zu tragen. Wäre ich B-D würde ich auf jedenfall nicht klagen sondern mich verklagen lassen ausser man war wirklich so dumm A das komplette Geld zu überlassen. Aber dann muß ich schon sagen, dümmer gehts nimmer!!!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    78598 Königsheim

  • tufkaklto
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    • 3. September 2008 um 00:20
    • #17
    Zitat von "yamaha4711"

    Tacho!

    1. Frage: gibt es etwas schriftliches irgendwelcher Art für diesen Kuhhandel? Falls es zu einem Zivilstreit kommt, dann ist das wohl die 1. Frage bei der Verhandlung.

    Ansonsten: Rechtsanwalt nehmen. Die Kosten könnt ihr ja durch 3 Teilen.
    Wie genau wurde denn durch die Staatsanwaltschaft/Polizei ermittelt und wie schnell wurde das ganze dann eingestellt.

    Hat B-D denn die Ware je gesehen?
    Hätte A (oder die Leute von A) denn ein Motiv? Ich meine 48h nach Lieferung ist das Material schon weg... da liegt doch Insiderwissen verdammt nahe.

    Grüßle,
    michael

    Wurde viel gesagt.

    Insiderwissen liegt sehr nahe, wenn nach so kurzer Zeit das weg ist.

    Ich würde mal A näher unter die Lupe nehmen.

    Und genau nachforschen, wo denn das material nun ist.

    Aber ansonsten sind Alle, die bei sowas Kohle hinlegen, ohne was genau auszumachen, schön blöd.

    Und soviel Blödheit sollte Lehrgeld zahlen.

    Kopfschüttel :roll:

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    • 3. September 2008 um 09:07
    • #18

    Bei einer solchen Fragestellung geht es nicht nach "gesundem Rechtsempfinden", sondern nach den Gesetzen des betreffenden Landes. Da haben - wie diese Diskussion hier wieder sehr schön zeigt - nur die wenigsten Teilnehmer des PA-Forums die nötige Sachkenntnis.

    Von daher mache ich das mal lieber zu.

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