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Gema Kontrolle?

  • christian borgmann
  • 10. September 2008 um 18:35
  • christian borgmann
    Beiträge
    141
    • 10. September 2008 um 18:35
    • #1

    Hallo,

    da wir demnächst ne Party feiern von unserem Abijahrgang aus, also quasi eine Abiparty, wollen wir jetzt Gema anmelden mit Erweiterung für MP3 Dateien und Kopien also + 30%.

    Wenn aber jetzt trotzdem an dem Abend ein Kontrolleur auftaucht, was kann der überhaupt machen?

    Muss ich Ihn überhaupt reinlassen?

    Es ist doch nur ein Verein ohne Handlung vom Staat aus oder so oder?

    Und:

    Was darf der kontrolieren bzw. prüfen / fragen?

    Zu was ist er ermächtigt?

  • andreas grossmann
    Beiträge
    286
    • 10. September 2008 um 20:03
    • #2

    Soweit ich weiss, interessiert die GEMA nur wieviele Personen zugehört haben (Outdoor), oder wie groß die zu beschallende Fläche ist (Indoor). Dazu kommt dann noch, ob Live oder Konserve. Bei Live braucht man Spielfolgen der Bands (Formular auf der GEMA-Seite). Bei Konserve glaube ich nichts weiteres. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der GEMA-Mensch im Koffer des DJ's wühlt. Ich hab schon GEMA-Menschen gesehen, aber nie irendwo hinter den Kulissen, sondern im normalen Gästebereich.

    Gruß
    grobi

  • Botex
    Beiträge
    225
    • 10. September 2008 um 21:24
    • #3

    Bisher hat kein GEMA-Mensch in meinem CD-Koffer geschaut oder mich danach gefragt, ob er mal schauen darf.

    Alle Leute von der GEMA, die ich auf einer Veranstaltung gesehen habe, waren immer vor der Veranstaltung da - was aber nicht heißt, dass sie nicht auch während der VA kommen. Denen ging es in erster Linie darum, wie groß die zu beschallende Fläche ist und welche Art von Musik (Live oder DJ) gespielt wird.

  • niko remy
    Verifiziert
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    310
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    1
    • 10. September 2008 um 23:47
    • #4

    Im Grunde is das mit der Gema ganz einfach:

    Der Satz wird nach beschallender Fläche (inklusive Bühne, Theke) mal dem Eintritspreis errechent. Wichtig ist noch die Art der Musikwiedergabe, also ob von Tonträgern (CD) oder Instrumenten (Band)

    Du gibst VOR der Veranstaltung formlos diese Daten an die Gema und bekommst dann deinen Beitrag genannt.

    Einzigste Unterscheidung ist zwischen E(rnster) Musik und U(nterhaltungs)musik. Ca 95% gehören zur U-Musik und damit dem gehobenem Satz an.

    Zur Orientierung hier mal die Infos für Veranstaltungen der U-Musik:
    http://www.gema.de/musiknutzer/ab…en-musiknutzer/

    Bei mir kam noch nie einer von der Gema, um mich zu kontrollieren

    Ich geb auch offen zu, aus dem Internet meine Schallplatten zu beziehen :D

  • Seven
    Profi
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    Beiträge
    4.371
    • 11. September 2008 um 00:48
    • #5

    Ich hatte in 15 Jahren auf Veranstaltungen 4 oder 5 mal vor Ort Besuch eines Beauftragten dieses Vereins. Aber in CD Koffern wurde nie gewühlt.

  • Campfire
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    1.356
    • 11. September 2008 um 11:18
    • #6

    was ev. noch zu erwähnen ist: wird ausschließlich gemafreie musik gespielt, kann man sich von der gema befreien lassen, also VA anmelden, dazusagen dass nur gemafreie Musik gespielt wird und hinterher Musikfolgen abgeben (auf denen natürlich nur gemafreie songs stehen sollten... :) )
    ist vor allem Interessant bei newcomer-Events von Bands die ausschließlich eigene Musik machen....

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 11. September 2008 um 13:50
    • #7
    Zitat von "Campfire"

    was ev. noch zu erwähnen ist: wird ausschließlich gemafreie musik gespielt, kann man sich von der gema befreien lassen, also VA anmelden, dazusagen dass nur gemafreie Musik gespielt wird und hinterher Musikfolgen abgeben (auf denen natürlich nur gemafreie songs stehen sollten... :) )
    ist vor allem Interessant bei newcomer-Events von Bands die ausschließlich eigene Musik machen....

    Auf einer Party vom Abi-Jahrgang kann man (nicht nur als erfahrener GEMA-Beauftragter) wohl zu 99-prozentiger Sicherheit davon ausgehen, dass GEMA-freie Musik eher nicht gewünscht ist - eine Nullmeldung würde in dem Fall garantiert zu einem Besuch führen. :D

    Wühlen darf der Beauftragte sicherlich nicht - aber natürlich darf er schätzen, wenn er der Annahme ist, dass die gemachten Angaben zur Höhe des Eintrittsgeldes, der Raumgröße, der teilnehmenden Gäste usw. nicht mit den Tatsachen übereinstimmen. Wird ihm also der Eintritt zur Veranstaltung verweigert, kann hieraus resultieren, dass die GEMA-Forderung höher ausfällt als erwartet.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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