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Abmahnungen und anderer Irrsinn im Internet

  • blade11
  • 30. Januar 2009 um 13:25
  • blade11
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    • 30. Januar 2009 um 13:25
    • #1

    Da jemand hier im Forum der Meinung ist, meine Internetseite nach irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Fehlern zu durchsuchen, um sie dann an irgendwelcher Stelle zu melden, möchte ich euch gerne mal daran teilhaben lassen.
    Leider hat der Typ keine Email oder sonstigen Kontaktmöglichkeiten hinterlassen...war ja auch klar. Allerdings hat das System seine IP gelockt.


    "Die IP des Absenders war die 217.233.176.xx, die Nachricht wurde geschickt am 28.01.2009, um 00:34:27 (GMT+1)
    Hallo,

    bitte sofort das Impressum gemß der Telemediengesetze ändern und den völlig aus der Luft geriffenen Spruch die Nummer 1 ???bei dem material. Abmahnung kommt Screen shoot angefertigt.

    Echt schlimm mit euch Garagenverleihern.
    Im Übrigen Wartungsverträge für Licht und Tonanalgen nur als Elektrofachbetrieb zulässig. IHK bei Dir weiss seit eben Bescheid."


    Der Text lässt eindeutig auf ein frustriertes Mitglied hier im Forum schließen. Aber damit er nicht heult, wird der Satz vom Impressum nun auf die Titelseite transportiert... :wink:
    Welche Werbeslogans hier verwendet werden, ist immer noch Sache des Erstellers.
    Ich bin doch recht erschrocken, wie manche sich so die Nacht vertreiben. Da ich aber eine sehr gute Rechtsschutzversicherung habe, sehe ich der Geschichte doch mal ganz gelassen entgegen.

    Was meint Ihr zu dem Müll?

    Grüße!

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

    Einmal editiert, zuletzt von blade11 (30. Januar 2009 um 14:40)

  • schallereignissortierer
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    • 30. Januar 2009 um 13:33
    • #2

    Den ungefähren Wohnort des Versenders erfährt man recht zuverlässig per:
    http://www.maxmind.com/app/locate_ip

    So als Vorab Info, von wo der Ärger "droht" ist das eventuell ja hilfreich.

    Ansonsten bleibt nur abwarten, was die Abmahnerbrut sich so ausgedacht hat.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • blade11
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    • 30. Januar 2009 um 13:50
    • #3

    Danke!

    Die IP ist in Baden-Württemberg gelockt, genauer in Pforzheim gelockt und es ist ein Anschluss der Dt. Telekom. Mal sehen, was sich da noch rausfinden lässt.

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • Sebastian Giese
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    307
    • 30. Januar 2009 um 14:01
    • #4
    Zitat von "blade11"

    Danke!

    Die IP ist in Baden-Württemberg gelockt, genauer in Pforzheim gelockt und es ist ein Anschluss der Dt. Telekom. Mal sehen, was sich da noch rausfinden lässt.

    Nichts. Zumindest als Privatperson nicht. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so. Nur bei einer Ermittlung seitens Staatsanwaltsschaft müssen die Betreiber die Daten herausgeben. Ürbigens wäre ich vorsichtig mit der IP. Falls derjenige auch nur ein bisschen schlau ist bei dem was er tut, benutzt er nen Proxy oder auch nur nen Router, dann nützt die IP wenig. D.h. dass der den du mit solchen IP Findern ausfindig gemacht hast eventuell nur das Pech hatte diese IP zugewiesen bekommen zu haben, dabei war ers gar net.
    Was natürlich die ganze Sauerei nicht besser macht, im Zweifelsfall Anzeige erstatten.

  • blade11
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    • 30. Januar 2009 um 14:06
    • #5

    Na ich hab gleich nen Termin mit einem Anwalt für Internetrecht. Vllt. bewegt sich die Staatsanwaltschaft ja mal und macht diesem Blödsinn ein Ende.
    Ich mein, sowas kam ja schon des Öfteren bei SternTV o.Ä.. Das sind ja reine Abzockversuche. Aber das diese Leute hier auch noch im Forum unterwegs sind, ist ja echt der Hammer.

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • da_user
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    • 30. Januar 2009 um 14:50
    • #6

    Abmahnen kann doch nur ein Anwalt, oder?

    Und anhand der Rechtschreibung und des Satzbaus wage ich zu bezweifeln, dass der Schreiber gebildet genug dafür ist...

    rechtschriebfehler sind bugs im board

  • simonstpauli
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    • 30. Januar 2009 um 15:04
    • #7

    Abmahnen kann

    1. ein Anwalt im Auftrag eines Geschädigten (unter Nennung des Selben)

    2. ein berechtigter Verein ohne Nennung von Geschädigten (dann aber mit einer Höchst-Kostennote von ca. 150€)

    Ich habe sowohl Abmahnung von einem Verein als auch Klageerhebung durch diesen Verein innerhalb meiner Nebentätigkeit erlebt. Dabei ging es unter Anderem auch um das UWG, allerdings nicht um den Bereich "überprüfbare Werbeaussagen". Letztlich kostete das Ganze dann gut vierstellig. Man lernt aber auch eine Menge, z.B. den "fliegenden Gerichtsstand", eine "tolle" Sache für die Klageerhebung, man kann sich das Gericht aussuchen welches die eigene Rechtsauffassung teilt.
    Ohne unsere Anwaltskanzlei wäre das Ganze wahrscheinlich teurer geworden und hätte tiefgreifendere Folgen auf das Geschäft (Online-Handel) gehabt.

    Bei einer anderen Gelegenheit durfte ich einen Studio-Take (Audio + Video) einmal kurzfristig umbauen, weil der Kunde sich verzählt hatte (war statt Nummer 2 nur Nummer 3 im Markt). Im dort gegebenen Fall wäre das extrem teuer geworden, hätte der Kunde diese falsche Aussage öffentlich verbreitet.

    Unter dem Strich:

    - Vorsicht mit Werbeaussagen, die nicht belegbar sind!

    - einen Anwalt zu Rate ziehen ist absolut sinnvoll

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • chris klinger
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    • 30. Januar 2009 um 18:16
    • #8

    Soweit ich weiß, kann man einen Konkurenten auch selber abmahnen, also ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Aufgrund unseres nicht gerade verständlichen Rechtssystems würde ich dazu aber keinem raten ... am Ende macht man sich nur mehr Ärger als man eigentlich los werden will.

    Bezüglich der Impressumspflichtangaben hat der Besucher, wer immer er sein möge, allerdings recht. Da fehlen bei dir doch einige Angaben die das TMG verlangt. In deinem eigenen Sinne solltest du diese nachtragen, denn sonst sind die fehlenden Angaben IMMER ein potentieller Abmahngrund durch einen Konkurenten.

    In ein Impressum gehören:
    - Anschrift, Telefon und Faxnummer (die Faxnummer kann weggelassen werden, wenn keine Faxnummer vorhanden ist)
    - Nummer der Registereintragung
    - Angabe des Registergerichts
    - Umsatzsteuer-Identnummer
    - eMail-Adresse
    - Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten (Datenschutzerklärung)

    Soweit ich das sehe fehlen bei dir Telefonnummer, Ust-IDNr., sowie die Angaben zum HR-Eintrag.
    Außerdem ist deine Datenschutzerklärung nicht vollständig. Ein springender Punkt ist dabei ist, dass du Google Analytics nutzt. Weitere Infos dazu geben eine Gurze Google suche mit den Stichwörtern "Google Analytics Datenschutz" oder die Analytics Nutzungsbedingungen unter Punkt 8.1: http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html

  • buzz
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    • 30. Januar 2009 um 19:55
    • #9

    Als Kleingewerbler hat man nunmal keinen Handelsregistereintrag...
    Und wenn keine UstId vorhanden ist, "reicht" auch die normale Steuernummer...


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Hier geht's weiter...

  • blade11
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    • 30. Januar 2009 um 21:19
    • #10

    Danke Chris und buzz für die Tips. Ich habe weiter ergänzt. Wer noch was findet, bitte schreiben, dann kann ich es ändern.

    Grüße!

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • schallereignissortierer
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    • 30. Januar 2009 um 21:33
    • #11

    Also das Impressum muss nicht zwingend auf der Startseite stehen:

    http://www.augsblog.de/2006/10/17/urt…rtseite-stehen/

    Was aber nicht geht ist, das man das Imprssum bzw. die Menueauswahl nur sieht, wenn man den Flash Player zugelassen hat.

    Noscipt z.B. blockiert in der Standardeinstellung Flash Inhalte und auch Besucher ohne Flash Player müssen das Impressum einsehen können.

    Sonst sieht der nur:

    anstatt:

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • simonstpauli
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    • 31. Januar 2009 um 03:11
    • #12
    Zitat von "buzz"

    Als Kleingewerbler hat man nunmal keinen Handelsregistereintrag...
    Und wenn keine UstId vorhanden ist, "reicht" auch die normale Steuernummer...


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz


    Wichtig:

    Nicht die Steuernummer im Impressum angeben!

    Die gehört da nicht rein und das aus gutem Grund.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • michael quatmann
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    • 31. Januar 2009 um 13:31
    • #13
    Zitat von "simonstpauli"


    Wichtig:

    Nicht die Steuernummer im Impressum angeben!

    Die gehört da nicht rein und das aus gutem Grund.

    Welcher gute Grund ist das? Und was muss man dann angeben wenn keine UstId vorhanden ist?

    Gebt mir Steine! Ich besitze kein Behringer-Gerät mehr :D

  • Online
    skyper
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    • 31. Januar 2009 um 13:43
    • #14

    Wenn ich bei Deinem Finanzamt anrufe und mich als Steuerberater Humpfldumpfl vorstelle,
    dann könnte es möglich sein, anhand Deiner Steuernummer Einsicht in Deine Steuerunterlagen zu erhalten.

    Mit ausschließlich einer UstID funktioniert das nicht.
    Eine UstID kannst Du Dir zuweisen lassen. Kostet nix, und dauert nur ein paar Tage. Einfach mal beim Finanzamt Deines Misstrauens anfragen...

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • Arno
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    • 31. Januar 2009 um 13:55
    • #15

    Ich wäre vorsichtig mit der IP-Adresse. Ohne berechtigtes Interesse (z.B. Abrechnungszwecke) darfst du keine IP-Adressen speichern. Und wenn, dann musst du das deutlich in den Datenschutzbestimmungen deiner Seite kund tun und mitteilen, was du mit diesen Daten machst. Falls du das nicht machst (oder keinen Grund zur Speicherung hast), dann ist dein Vorgehen abmahnfähig. :(

    Wer eine Webseite betreibt (vor allem eine gewerbliche), der steht mit einem Bein im Knast. Was man da alles falsch machen kann... das ist nicht mehr normal. :shock:

    Bis dann... Arno!

  • blade11
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    • 31. Januar 2009 um 14:32
    • #16

    Speicherung der IP erfolgt aus Gründen der Missbrauchsgefahr. In diesem Fall, da ja ohne Angabe von Mail, Name oder Adresse versendet wurde, durchaus adäquat. Zumal, wenn das kein Fake war, auch durchaus strafrechtlich relevant.
    Hinweis steht dazu im Impressum.

    Danke an Arno für den Hinweis...soweit alles ergänzt!

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

    Einmal editiert, zuletzt von blade11 (31. Januar 2009 um 14:41)

  • chw
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    839
    • 31. Januar 2009 um 14:39
    • #17
    Zitat von "Arno"

    Ich wäre vorsichtig mit der IP-Adresse. Ohne berechtigtes Interesse (z.B. Abrechnungszwecke) darfst du keine IP-Adressen speichern. Und wenn, dann musst du das deutlich in den Datenschutzbestimmungen deiner Seite kund tun und mitteilen, was du mit diesen Daten machst. Falls du das nicht machst (oder keinen Grund zur Speicherung hast), dann ist dein Vorgehen abmahnfähig.

    IP Adressen darf man nicht speichern?
    Fällt das schon unter "Personenbezogen"?

    Die IP Adresse ja schon fast anonymisiert.
    Mit der IP bekommst Du normalerweise eine Firma (Provider oder größere Firma mit eigener IP) heraus. Auf einzelne Personen zu schließen ist so eigentlich nicht möglich.

    Gefährlich wird es erst wenn (wie jetzt in D Gesetz) die "Einwahldaten" dauerhaft gespeichert werden müssen.
    Also wer wann welche IP bekam, welche Seiten er besucht hat, an wen wer wan n welche Email gesendet hat oder wer wen wann und wie lange von wo aus angerufen hat.

    Erst mit diesen Daten ist es möglich eine Zuordnung zu Personen herzustellen. Was passiert wenn diese über die bekannten Datensümpfe ihren Weg in den Schwarzmarkt finden kann man sich ausmalen. Von unerwünschter Werbung bis hin zu Erpressung ist alles möglich. Das ist eigentlich nur eine Frage der Zeit...

    Die IP Adressen zu speichern ist optional. Die aufgerufenen URLs zu speichern ist als Serverbetreiber fast schon zwingend notwendig.

    Zum einen zur Optimierung, vor allem aber um im Falle eines Falles z.B. Lücke in der Software über die sich jemand unberechtigten Zugriff verschafft diese zu finden und zu beheben. Anders ist das bei der heutigen Komplexität der in Skriptsprachen wie php programmierten Anwendungen fast nicht möglich.

  • klickverbot
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    • 31. Januar 2009 um 14:41
    • #18
    Zitat von "Arno"

    Ich wäre vorsichtig mit der IP-Adresse. Ohne berechtigtes Interesse (z.B. Abrechnungszwecke) darfst du keine IP-Adressen speichern. [...]

    Sorry für OT, aber darf ich fragen, wo es gute Informationen über die diesbezügliche Rechtslage in Deutschland gibt? Es speichert ja praktisch jede Server-Software in der Standard-Einstellung ein Access-Log, das IP-Adressen und aufgerufene Seiten enthält – warum auch nicht...

  • schallereignissortierer
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    • 31. Januar 2009 um 14:49
    • #19
    Zitat von "klickverbot"

    Sorry für OT, aber darf ich fragen, wo es gute Informationen über die diesbezügliche Rechtslage in Deutschland gibt? Es speichert ja praktisch jede Server-Software in der Standard-Einstellung ein Access-Log, das IP-Adressen und aufgerufene Seiten enthält – warum auch nicht...

    Sehr umfassend:
    Elfte Version des Skripts zum Internetrecht erhältlich

    Das vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren herausgegebene Skript Internetrecht wurde der üblichen halbjährlichen Revision unterzogen und steht nun in einer aktualisierten Version als PDF-Datei zum kostenlosen Download bereit. Das fast 600 Seiten starke Werk enthält gegenüber der vorigen Ausgabe vom März mehr als 200 neue Urteile und 100 neue Aufsätze, die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie zum 1. September 2008 und erste Urteile dazu. Dazu kommt das neue Werberecht, geplante Änderungen zur Telefonwerbung, der Gesetzesentwurf vom Juni 2008 zum Fernabsatz und der Richtlinienentwurf über General Consumer Rights. Ebenso enthalten sind die geplanten Änderungen zum Scoring und Adresshandel.
    http://www.heise.de/newsticker/Elf…/meldung/117306

    P.S. Irgendwann wirds wirklich lästig mit "could not connect to database.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Arno
    Verifiziert
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    902
    • 31. Januar 2009 um 15:22
    • #20

    Die Geschichte mit den IP-Adressen ist eine komplizierte Sache. Da spielen sehr viele Faktoren mit wann man was speichern darf und was nicht. Meine Infos habe ich aus diversen Artikeln aus der Computerzeitschrift c't (http://www.heise.de/ct) und anderen Quellen wie Anwälte, Juristen,....
    Ich halte es für unmöglich dieses Thema hier umfassend zu diskutieren. Zumal sich die Gerichte auch noch nicht ganz einig sind was nun genau in welchem Fall erlaubt ist oder nicht.
    Da hilft nur eins: Viel lesen, kritisch lesen, nicht alles glauben und Augen und Ohren offen halten. :D

    Bis dann... Arno!

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