ZitatDiese nachrangige Funkanwendung genießt keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen.
Es lebe das Lobbyistentum, "bevorrechtigte" Nutzungen spülen natürlich dauernd Geld in Kassen der darbenden Mobilfunkanbieter, Funkstrecken "nachrangiger" Anwender leider leider überhaupt nicht.
Schön, das man es wenigstens so deutlich lesen darf.