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rechnung oder quitung...

  • third harmonic
  • 22. März 2009 um 08:15
  • third harmonic
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    34
    • 22. März 2009 um 08:15
    • #1

    Hallo,

    mein fall:

    Verkaufe gebrauchte endstufe einem privaten kunde, darf ich auch eine quitung (ohne nahme adresse) stellen? Oder muß ich eine ordnungsmäßige rechnung ausstellen?
    ps. bin umsatzsteuer pflichtig…

    gruß th

    pa-thiel.com
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  • slaytalix
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    • 22. März 2009 um 09:30
    • #2

    Wenn die Geräte zuvor mit erstatteter Vorsteuer gekauft wurden, mußt Du die UST auch aus der "Veräußerung aus Anlageabgängen" an das Finanzamt zum Gebrauchtpreis zahlen.

    Wenn Dich der Verkäufer anzeigt, dann gute Nacht. Das ist Steuerhinterziehung :roll: :oops:

    Der Privatkäufer kann die MWST nicht ausweisen.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • third harmonic
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    34
    • 22. März 2009 um 11:16
    • #3

    das ist mir klar dass "Der Privatkäufer kann die MWST nicht ausweisen"
    ich möchte auch die mwst an finanzamt abführen!!!

    meine frage noch mal:

    ob ich statt eine rechnung mit ausgewisenem mwst eine quitung mit ausgewisenem mwst einem privaten käufer stellen darf (ohne adresse, vielleicht nur name) die mwst würde ich natürlich abführen...für die stufe habe ich damals die vorsteuer erstattet bekommen
    habe gehört dass man eine quitung nur bis c. 100 euronen stellen darf (natürlich mit mwst), stimmst es?
    gruß georg

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  • slaytalix
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    • 22. März 2009 um 11:25
    • #4

    Ist es dann ein großartiger Aufwand, eine Verkaufsrechnung mit Gebrauchtware auszustellen. Netto + MWST = Endbetrag.

    Oder willst Du die Gebrauchtgewährleistung von einem Jahr als gewerblicher Verkäufer sparen oder verstehe ich heute am Sonntag Deine Frage nicht :?: :oops: :cry:

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  • madmax
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    • 22. März 2009 um 11:27
    • #5

    Ab 100.00 € netto gehört eine ordentliche Rechnung, mit allem, was da draufgehört.
    Darunter reicht Quittung. Alles andere wäre "schwarz".

    Never stop a running System

  • third harmonic
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    • 22. März 2009 um 11:55
    • #6

    danke madmax!

    das möchte ich wissen!

    obwohl:

    vor 2 wochen in einem music laden boxen gekauft, was habe ich da gekriegt:

    ein ausdruck c. 7cm x 10 cm
    steht drauf:

    Musik bla bla.. gmbH

    QUITUNG 11.03.2009

    Dynacord A153 400W
    2 Stk. a` 250,00 500,00 EUR 1
    ----------------------------------------
    Gesamtsumme : 500,00 EUR
    ----------------------------------------
    ----------------------------------------
    Enthaltene MWST 19,00% 79,83 EUR


    ist das schwarz verkauft? mit der gränze 100 netto steht irgendwo drauf? gesetzbuch?
    natürlich die vorsteuer holle ich mich zurück!!!!!! oder?
    gruß th

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  • hell&dunkel
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    • 22. März 2009 um 12:08
    • #7

    Welchen Vorteil habe ich denn? Einen Quittungsblock-Fresszettel im Order "Ausgangsrechnungen" sehe ich nicht als Vorteil an.
    Wirf dein Fakrurierungsprogramm (oder was auch immer) an, schreibe eine Rechnung wie sonst auch und alles wird gut.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • madmax
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    • 22. März 2009 um 12:23
    • #8

    Ist ne Art Mini-Rechnung, auch wenn "Quittung" draufsteht. Weil da ja alles draufsteht, was auf eine Rechnung gehört. Wie im Supermarkt, Elektrogroßmarkt, Tankstelle...
    Bei solchen Sachen wie deinen Boxen sollte es aber ne richtige A4 Rechnung geben bzw. auf Wunsch ausgedruckt werden.
    Vereinfacht die Buchführung, Garantieabwicklung usw., weil übersichtlicher und glaubhafter bei z.B. einer Buchprüfung. Steht auch meistens die eigene Kundennummer drauf, ordentlicher Briefkopf mit Firmenlogo, geht nicht so leicht verloren, usw.
    >>das mit der 100.00€ Grenze hat der Gesetzgeber so festgelegt. (könnte auch brutto gewesen sein, d.h., die Gesamtsumme auf der Rechnung)
    Kaufst dir am besten mal für paar Euro ein schlaues Buch; "Crashkurs Buchführung" oder so.
    Ein Steuerberater, ohne den es eigentlich kaum noch geht heutzutage, kann dir auch weiterhelfen.

    Never stop a running System

  • hell&dunkel
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    • 22. März 2009 um 12:36
    • #9
    Zitat

    ein ausdruck c. 7cm x 10 cm
    steht drauf:

    Musik bla bla.. gmbH

    QUITUNG 11.03.2009

    Dynacord A153 400W
    2 Stk. a` 250,00 500,00 EUR 1
    ----------------------------------------
    Gesamtsumme : 500,00 EUR
    ----------------------------------------
    ----------------------------------------
    Enthaltene MWST 19,00% 79,83 EUR

    Alles anzeigen


    Es fehlt u.A. dein Name / Adresse und das Wort "RECHNUNG" so darfst du bei diesem Kassenfreßzettel keine Vorsteuer ziehen!

    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=55&t=45843

    Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen liegt zur Zeit bei 150,-€ incl. Steuer.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DJ-JAJA
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    • 22. März 2009 um 12:55
    • #10

    Eine Quittung bestätigt den Empfang einer Sache, eine Rechnung hingegen stellt eine Forderung dar.

    Auf dem Beleg im M-Markt steht bei der Waschmaschine auch nicht zwingend der Name des Käufers vermerkt! Da konsumentenorientiert!

    Zitat

    Es fehlt u.A. dein Name / Adresse und das Wort "RECHNUNG" so darfst du bei diesem Kassenfreßzettel keine Vorsteuer ziehen!


    Gemäß § 14 Abs. 1 UStG i.V.m. § 31 Abs.1 UStDV ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Die Bezeichnung der Rechnung im Geschäftsverkehr ist unbeachtlich. Kann also auch eine "Quittung" sein, sofern diese die Pflichtangaben enthält!

    Die Pflichtangaben ergeben sich aus § 14 Abs. 4, § 14a UStG sowie aus den §§ 33 und 34 UStDV.

    Ansonsten bitte ich Euch an Dieter Nuhr zu erinnern, wenn Ihr es nicht genau wisst! Hier wird verzapftes Halbwissen sonst ziemlich teuer! :|

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • timotimo
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    • 22. März 2009 um 13:00
    • #11

    Hallo,

    ihr würfelt hier die Begriffe durcheinander:

    Rechnung: drückt eine Forderung aus
    Quittung: bestätigt den Erhalt der Zahlung

    Für eine Rechnung gibt es Formvorschriften, ausser sie ist unter 150,-- Euro. Link siehe oben.

    Die Quittung bestätigt den Zahlungeingang (bar). Hierfür gibt es IMHO keine Formvorschriften. Zur besseren Zuordnung ist es sinnvoll, die entsprechende Rechnungsnummer, das verkaufte Wirtschaftsgut und/oder die Beteiligten aufzuführen.
    Oder man quittiert direkt auf der Rechnung.

    Edith sagt: DJ-JAJA war schneller. Danke für die Richtigstellung! :)

  • andy006
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    • 22. März 2009 um 13:30
    • #12

    Vergesst auf der RG bzw. bei einem gewerblichen Rechnungserhalt nicht zu prüfen ob die UstId.-nr. oder die Steuernummer enthalten ist. Ansonst ist die RG nicht gültig.

    Also bei einigem was ich so in der Bucht "geschossen" habe oder im B2B erstanden haben - bestand ich bei Privatverkauf immer auf eine Quittung und auf Adresse und PA.nr. der Verkäufers. Somit ist bewiesen das es sich um reale Belege handelt und nicht um "Eigenbelege". Mein Steuerberater findet die Idee (kein strittiger Beleg im Falle eine Steuerprüfung) gut aber ist vom Steuerrecht nicht vorgeschrieben.

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • DJ-JAJA
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    • 22. März 2009 um 14:19
    • #13

    andy006

    Wir können ja für jeden der hier:

    Zitat

    Die Pflichtangaben ergeben sich aus § 14 Abs. 4, § 14a UStG sowie aus den §§ 33 und 34 UStDV.

    aufgeführten Pflichtangaben eine eigene Antwort geben und uns drüber freuen, dass alles so wunderbar redundand ausgeführt wurde. :roll:

    Ist das ein altersproblem von mir, dass es langsam beginnt mich zu nerven, dass Anworten nicht mehr richtig gelesen werden? :?

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  • third harmonic
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    • 22. März 2009 um 15:09
    • #14

    danke euch leute!

    also wenn ich d. nächst was kaufe über 150 euronen brutto, dann rechnung verlangen!!!
    wenn ich aber etwas verkaufe für private leute dann kann ich auch eine quitung stellen auch über 150 euronen (mit ust)
    ust führe ich natürlich ab! ... :arrow:

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  • mringhoff
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    • 22. März 2009 um 21:58
    • #15
    Zitat von "madmax"

    Ab 100.00 € netto gehört eine ordentliche Rechnung, mit allem, was da draufgehört.
    Darunter reicht Quittung. Alles andere wäre "schwarz".


    Ob etwas schwarz oder nicht eingenommen wird, hängt nicht von der Rechnungsstellung/Quittung ab, sondern allein daran, ob die Einnahme korrekt in der Buchhaltung angegeben wird. Dafür braucht er als Beleg natürlich diese Rechnung, aber alleine die Tatsache, ob dann der Empfänger eine Rechnung/Quittung erhalten hat oder nicht, spielt erstmal für den Verkäufer keine Rolle.

    Es kann also oft genug vorkommen, daß die sog. "Privaten Verkäufer", die das ja oft nur aufgrund der Rücknahme- und Garantiereglungen so angeben, dennoch Gewerbetreibende sind, die die Einnahmen dann wiederum ganz normal verbuchen, also das Geschäft nicht schwarz machen.

    (wieviele es dann letztendlich doch schwarz machen, weiß natürlich keiner...)

    Auch die Pflichtangaben gem. UStG sind auch nur für den Rechnungsempfänger relevant. Wenn diese Angaben nicht komplett sind, kann dieser die darin enthaltene MWSt. nicht ansetzen.

    Und da man nicht bei jedem Kleinkram alle diese Angaben angeben muss, hat der Gesetzgeber eine Toleranzschwelle eingerichtet, die sogenannte Kleinbetragsrechnung. Seit 2007 ist der Betrag auf 150,- EUR (brutto) angehoben worden.
    Diese Art von Rechnungen müssen nur wenige Kriterien erfüllen:
    http://www.hwk-duesseldorf.de/beraten/chefin…gsrechnung.html

    Zitat von "third harmonic"

    vor 2 wochen in einem music laden boxen gekauft, was habe ich da gekriegt:

    ein ausdruck c. 7cm x 10 cm
    steht drauf:

    Musik bla bla.. gmbH

    QUITUNG 11.03.2009

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    2 Stk. a` 250,00 500,00 EUR 1
    ----------------------------------------
    Gesamtsumme : 500,00 EUR
    ----------------------------------------
    ----------------------------------------
    Enthaltene MWST 19,00% 79,83 EUR

    ist das schwarz verkauft? mit der gränze 100 netto steht irgendwo drauf? gesetzbuch?
    natürlich die vorsteuer holle ich mich zurück!!!!!! oder?

    Alles anzeigen

    Wenn die Angaben nach §14 UStG unvollständig sind, dann ist man nicht berechtigt, die Vorsteuer anzurechnen. Im Falle einer Steuerprüfung wird Dir dieser Beleg sicher moniert und die eventuelle abgerechnete Vorsteuer wieder zurückgefordert werden (incl. Zinsen).
    Es liegt also im Interesse des Rechnungsempfängers, alle Angaben zu prüfen.
    In diesem Fall hat der Verkäufer des Musikhauses das entweder nicht gewusst, oder aus Faulheit nur diesen Zettel ausgefüllt, statt eine ordentliche Rechnung aus dem PC zu lassen. Vielleicht vermutete er als Käufer aber auch eine Privatperson, für die eine nach dem UStG ordnungsgemäße Rechnung eher zweitrangig ist.
    Ich würde daher mit diesem Beleg nochmal zum Musikhaus hingehen und eine ordnungsgemäße Rechnung einfordern, dazu sind diese nämlich verpflichtet.

    Zitat von "DJ-JAJA"


    Auf dem Beleg im M-Markt steht bei der Waschmaschine auch nicht zwingend der Name des Käufers vermerkt! Da konsumentenorientiert!


    Den eigenen Namen auf die Rechnung zu schreiben oder den Firmenstempel in das leere Empfängerfeld zu setzen, sollte ja auch das geringere Problem sein.

    Die ganzen Auflagen aus dem UStG sollten ja nur den Missbrauch mit der Vorsteuerabrechnung etwas eindämmen. So kann dann ein Beleg mit einem genannten Empfänger nicht auch noch missbräuchlich von einem anderen genutzt werden.

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  • third harmonic
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    34
    • 22. März 2009 um 23:35
    • #16

    danke mringhoff!

    was ist aber wenn ich z.b. i mediamark für mein geschäft eine camera für 300 euronne kaufe kriege eigentlich ganz normale
    "quitung"? oder "kasenbeleg"? da kriege doch 100pro vorsteuer erstettet!!!!!!!!!! meine firmennahme ist doch auch nicht drauf!
    oder sollte ich eine rechnung verlangen da ich eben gewerbetraibene bin?

    ps. camera zahle bar!

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  • Sven H
    Profi
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    727
    • 22. März 2009 um 23:43
    • #17

    Nein die Vorsteuer bekommst du nicht wieder, es mag schmerzlich sein das nun zu erkennen und dem Finanzamt nun Geld zu überweisen. Aber auch die Verkäufer von Mediamarkt schreiben dir gerne eine Rechnung die du dann an der Kasse zahlst. Mit Firmenname.

    Fakt ist für alles über 150 Euro Brutto wo dein Firmennamen / Anschrift etc.. fehlt musst du wenn du die Vorsteuer gezogen hast diese an Finantamt zurücküberweisen und deine Voranmeldungen korrigieren.

  • third harmonic
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    34
    • 22. März 2009 um 23:48
    • #18

    ups! Sven da sagst du was, muß ich checken meine quitungen!

    danke für den tip!

    aber!!!!

    da sind die mediamarkt verkäufer eigentlich verpflichtet eine rechnung ausstellen da eben über 150 euronen brutto egal ob der käufer privat oder gewerbetreibende ist

    alles über 150 brutto muß rechnung ausgestellt werden!!!!

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  • mringhoff
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    5.262
    • 22. März 2009 um 23:54
    • #19

    Bei den allermeisten Kassenbelegen der größeren Warenhäusern etc. sind inzwischen fast alle Bedingungen für eine ordentliche Rechnung erfüllt. Von der USt-Ident-Nr. bis zum ausgewiesenen Nettobetrag/MWSt-Betrag ist alles dabei. Nur halt der Name des Käufers nicht.

    Aber den kannst Du wie gesagt ja auch selber drauf schreiben oder Du setzt deinen Firmenstempel drauf.
    Wenn der Beleg zu klein für den Stempel ist, dann kannst Du den ja auch auf ein größeres Blatt Papier heften/kleben. Oder Du lässt Dir von der Kassenkraft eine "große Rechnung" etc. geben, das ist meistens entweder derselbe Ausdruck auf ein DIN-A4-Blatt oder der Kassenbeleg wird einfach nur drangeheftet.


    Aber aus der Tatsache, daß man bisher alle Vorsteuern erstattet bekommen hat, sollte man keine voreiligen Schlussfolgerungen ziehen. Das Finanzamt bekommt die Belege im Regelfall gar nicht zu Gesicht. Du gibst ja nur regelmäßig Deine Erklärung zur USt-Vorauszahlung ab und dann wird alles über das Konto abgerechnet.
    Aber je nach Umsatz und/oder nach den diversen Prüfkriterien der Behörden kommt mehr oder weniger regelmäßig zu einer Steuerprüfung. Und da sitzt dann der Prüfbeamte da und blättert durch Deine Ordner. Wenn er dann auf Belege stößt, die die Kriterien des §14 nicht erfüllen, dann kommts zu Nachzahlungen...

    Wenn Du einen guten Steuerberater hast, der wird Dir solche Belege in der Buchhaltung auch nicht durchgehen lassen.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • third harmonic
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    34
    • 22. März 2009 um 23:59
    • #20

    hab keinen steuerberater - dafür gibt´s doch paforum !-)

    deine argumente mringhoff sind aber sehr überzeugend, werde morgen den verkäufer wegen quitung 500 euronen anrufen!
    danke noch mal

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