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Defekt durch Kunde

  • yamaha4711
  • 6. Oktober 2009 um 13:29
  • billbo
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    • 12. Oktober 2009 um 15:57
    • #41

    Schön zusammengefasst, bis auf 2 Kleinigkeiten:

    Zitat

    Es lag also auch nicht daran, daß der Kunde unverhältnismässig laut gedreht hat, ...

    Was unverhältnismäßig laut ist, darüber dürften die Meinungen im Zweifelsfall ziemlich auseinander gehen.

    Zitat

    Dieser Schalter ist nicht optimal für einen Dryhirebetrieb, ...

    ... und nicht nur dafür nicht. So ein Blödsinn kann aus Unachtsamkeit auch einem gestandenen Profi passieren. Das waren so weit ich mich erinnere so halb versenkte Schiebeschalter; schon ein unglücklicher Griff beim Versuch, die Kiste zu drehen, auszupacken, auf ein Stativ zu heben, was auch immer, kann da reichen. Silberne Zitrone an den Hersteller.

    Der Kollege 4711 mag einfach noch nicht einsehen dass allein er zuständig ist – aus eigenem Interesse - dafür Sorge zu tragen, dass seine Kaninchenställe bei Fehlbedienung (warum spielt keine Rolle) nicht sofort in Rauch aufgehen können. Damit steht und fällt in der Praxis das Geschäftsmodell 'Dryhire'.
    Das mussten und müssen alle lernen, die auf diese Weise Geld verdienen möchten.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Mechwerkandi
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    • 12. Oktober 2009 um 16:43
    • #42
    Zitat von "billbo"


    Der Kollege 4711 mag einfach noch nicht einsehen dass allein er zuständig ist – aus eigenem Interesse - dafür Sorge zu tragen, dass seine Kaninchenställe bei Fehlbedienung (warum spielt keine Rolle) nicht sofort in Rauch aufgehen können.


    Das ist natürlich erst mal richtig, allerdings schwingt da IMHO noch ein anderer Aspekt mit:
    Es geht darum, wer das (finanzielle) Risiko für den Ausfall, bzw. die damit verbundenen Reparaturkosten, zu tragen hat.
    Risikofreie Geschäftsmodelle sind eher selten und finden sich meist eher in den Geschäftsetagen von Grossbanken.

  • yamaha4711
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    • 12. Oktober 2009 um 19:34
    • #43

    mringhoff
    Der Kunde übernimmt den kleineren Teil des ganzen. In diesem Fall die verschmorte Frequenzweiche. Der Treiber geht auf meine Kappe, ebenso die Sofitte nebst dem ganzen Arbeitsaufwand. Ich halte das für eine faire Lösung.
    Damit ist auch der Schuldfrage sorge getragen, insofern es sich mit mehr als 50% der Kosten auf mich verteilt.

    Der Kunde wurde insbesondere auf Feedback und Überlastung hingewiesen. Sprich: mit Mikro nicht in Richtung Box zielen, Lautstärke langsam steigern und bei anfangendem Feedback zurückdrehen. Wenn rote Lampe blinken oder gar dauerleuchten soweit zurückdrehen bis keine rote Lampe mehr leuchtet. Im Bedarfsfall hat der Kunde auch eine Telefonnummer, welche er anrufen kann falls etwas nicht klar ist.

    billbo
    Es geht nicht darum ob ich es einsehe oder nicht. Es geht darum, dass ich nicht derjenige war, der den Schaden verursacht hat!
    Im Weiteren sind die Schalterchen nicht so einfach umzulegen wie du es hier annimmst. Es benötigt eine gewisse Kraft (die ich gerne meßtechnisch ermitteln kann) und zusätzlich den richtigen Ansatz, um dies zu bewerkstelligen. Von alleine oder aus versehen wie du es beschreibst (beim Hochheben auf das Stativ) ist dies sehr sehr sehr unwahrscheinlich.

    DryHire heißt der Kunde ist ab Übergabe für das Material verantwortlich, ausgenommen von Verschleißteilen (z.B. Leuchtmittel, Leitungen) wenn kein mutwilliger Akt nachweisbar ist. Ich schreibe dies deswegen, als dass ich schon Kunden hatte, die die Leitung einfach durchgeschnitten haben alldieweil die zu lang war. Aber das war dann sicherlich auch mein Fehler.
    Wenn jemand die Kiste mit Getränken flutet, sie umwirft, falsch sichert oder eben schlicht weg überlastet weil 136dB einfach zu wenig sind und weil erwartet wird, dass man damit 800PAX beschallen kann (40€ sind eben einfach sehr viel Geld für ein Päärchen und mehr möchte man dann doch nicht ausgeben) oder eben an Schaltern rumspielt oder Controller ausser Kraft setzt, die eigene Endstufe (HiFi Monster mit 1000W) anschließt, dann ist das ein ganze klarer Verstoß gegen die Spielregeln und das zieht eben die rote Karte nach sich. Aber das ist dann sicher auch mein Fehler.
    Man sollte eigentlich weinen, aber es kam auch schon vor, dass jemand den Ausgang des Leistungsverstärker mit dem Eingang eines weiteren Leistungsverstärkers verbunden hat und beide Stufen voll aufdrehte: der Anblick war grausam. Aber das ist ja auch der Fehler des bösen Vermieters, der den armen Kunden nicht darauf hingewiesen hat, dass das keine gute Idee ist. Eine Endstufe schrott und die Böxleins am Aus-Ausgang haben's auch nicht überlebt.

    Letztendlich enthalten die AGB's mehrfach!! Hinweise und Anmerkungen, wie im Schadensfall verfahren wird und wer haftbar ist. Diese wurde dem Kunden ausgehändigt und durch Unterschrift akzeptiert.

    Genau aus eigenem Interesse kann ich eine solche "Unachtsamkeit" nicht durch gehen lassen.
    Wenn ich fair spiele, dann spielt der Kunde bitte auch fair und befolgt einfach die Regeln. Ansonsten kann er gerne eine andere Bude beglücken. Damit habe ich dann auch kein Problem, wohl aber die andere Bude.

    Mechwerkandi
    Ein Restrisiko besteht immer... z.B. Unterschlagung. Da ist dann nicht mehr viel zu machen. Aber man kann Risikominimierung betreiben: möglichst einfach zu handhabendes Material zu benutzen, den Kunden informieren (was ich immer mache), die Schadensregelung vertraglich fixieren und im Schadensfall forensisch vorgehen.
    Wenn's nur die Sofitte wäre... kein Thema.
    Im Falle eines Ausfalls (z.B. Endstufe wirft den Anker oder ein einzelnes Gerät im Rack gibt seinen Geist auf) dann stehe ich als Vermieter auch Gewehr bei Fuß und liefere Ersatz. Das taucht auf keiner Rechnung, da so etwas definitiv Kundenservice ist.
    Ich verlange (in den meisten Fällen - so auch hier) keinen Mietausfall für die defekte Mietsache. Das wäre dem Kunden gegenüber unfair, wenn die Mietsache nicht zwingend benötigt wird.

    @all
    Lest euch rein interesse halber mal die AGB's der großen Verleihbuden (spezielle DryHire) durch. Hier wird mit ganz anderen Bandagen gearbeitet.
    Erstkunden wird eine Kaution von mehreren hundert Euro abverlangt (in der Regel 150-300€). Wenn etwas verreckt wird die Kaution einbehalten. Punkt.
    Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung.
    Erst Cash in voller Höhe, dann Material.
    Wehe wenn das Material nicht sauber oder zu spät zurück kommt.

    Allein der erste Punkt sorgt dafür, dass die Kundschaft pfleglich damit umgeht und deckt solche Kleinigkeiten mehr als reichlich ab, außer es werden gleich mehr als 4 Systeme zerlegt. Meist sind es aber genau solche Konstellationen. Plastikbox mit Powermischer für Geburtstag, Hochzeit, Jugendparty, etc.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • billbo
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    • 12. Oktober 2009 um 20:18
    • #44

    Risiko ist ein gutes Stichwort. Betrachten wir das mal aus Sicht des Kunden:
    “Hat nicht funktioniert, was Du mir da mitgegeben hast“ (Zeugen dafür wird er, wenn er nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, zu Genüge benennen können). „Klang erst ganz furchtbar, dann kam Rauch raus, danach war eine Seite nur noch dumpf. Dass das Zeug zehn Jahre alt ist konnte ich nicht wissen; hätte ich sonst niemals gemietet. Bedienungsanleitung war auch keine dabei. Hat mir die ganze Veranstaltung versaut. Dafür 200 Ocken ist eine Frechheit; anderswo bekomme ich für das Geld ein ganzes Wochenende lang einen schicken, nagelneuen Sportwagen. Oder einen ganzen Monat lang ein teilmöbliertes Ein – Zimmer – Appartement. Da kann ich doch wenigstens erwarten, dass so 'ne Anlage für meine Fete reicht; stattdessen musste ich mit all meinen Gästen ins nächste Restaurant umziehen. Ich will zumindest mein Geld zurück, sonst verklag‘ ich Dich. Macht mir gar nichts aus, ich krieg‘ Prozesskostenhilfe, und mein Onkel ist Anwalt.“

    Und nun? Zumindest für eine Deckelung etwaiger Schadenersatzansprüche auf max. Höhe des Wertes der Vertragsleistung hat der Vermieter hoffentlich per AGB gesorgt.

    Yamaha, das meiste was Du schreibst ist völlig richtig. Nur die Grundannahme nicht: dass Dein Kunde (Endverbraucher) das auch alles weiß und also ‚Fachmann‘ ist. Genau daran wird sich im Ernstfall der gegnerische Anwalt aufhängen (Stichwort ‚Geschäft zwischen ungleichen Partnern‘), und Du würdest mit größter Wahrscheinlichkeit den Kürzeren ziehen.

    Freu Dich, dass Dein Kunde keine fiese Ratte war und Du Dich mit ihm verständigen konntest.
    Und kleb' den Schalter fest :D.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • mringhoff
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    • 12. Oktober 2009 um 21:06
    • #45

    Also zunächst erstmal Danke dafür, daß Du nach wie vor geduldig auf alle Argumente und Einwürfe antwortest und weiterhin sachlich dabei bist. Das ist in diesem Forum leider nicht mehr so ganz üblich...

    Wer viel im Dryhiregeschäft macht, der weiß, wie unterschiedlich unsere Kunden ticken und wie unterschiedlich auch das technische Grundverständnis ist.
    Zu den Aufgaben eines Vermieter gehört es unter anderem auch, herauszufinden, was der Kunde alles kann und ob die Technik, die er geordert hat, einmal für seinen Einsatzzweck ausreicht und auch, ob der das überhaupt technisch bedienen kann. Das steht zwar nicht in den AGB oder sonstigen Gesetzen, aber irgendwie ist das einerseits Kundenservice und andererseits der eigene Schutz.

    Wenn ich etwas zur Vermietung freigebe, dann schaue ich mir die Kombination an und wenn etwas unklar erscheint oder die Gefahr einer Fehlbedienung möglich ist, dann wird das Ding entsprechend behandelt (Gaffa drüber, Hinweisschildchen, Kabelbinder, Warnhinweise etc.) Dein Selbstzerstörungsschalter wäre hier ein klassisches Beispiel.

    Darüber hinaus müssten bei Dir ja die Warnglocken läuten, wenn Du erfährst, daß Dein Kunde mehrere Hundert Partygäste erwartet und dafür nur zwei Böxlein mietet. Hier sollte man es doch schaffen, zum Wohle aller (Vermieter, Mieter und Gäste) eine passende Anlage zu finden. Vielleicht hätte der Kunde dann gar nicht nach irgendwelchen geheimen Boost-Aktivierungs-Beam-Boombastic-Schaltern gesucht...

    Zitat von "yamaha4711"

    aber es kam auch schon vor, dass jemand den Ausgang des Leistungsverstärker mit dem Eingang eines weiteren Leistungsverstärkers verbunden hat und beide Stufen voll aufdrehte:


    das waren wohl noch Endstufen mit XLR-Lautsprecherausgängen?

    Zitat von "yamaha4711"

    Lest euch rein interesse halber mal die AGB's der großen Verleihbuden (spezielle DryHire) durch. Hier wird mit ganz anderen Bandagen gearbeitet. Erstkunden wird eine Kaution von mehreren hundert Euro abverlangt (in der Regel 150-300€). Wenn etwas verreckt wird die Kaution einbehalten. Punkt.
    Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung. Erst Cash in voller Höhe, dann Material.
    Wehe wenn das Material nicht sauber oder zu spät zurück kommt.


    In den AGB steht deshalb etwas strengeres drin, damit man als Vermieter einen Handlungsspielraum bei der Kulanz hat. Wer von Euch hat schon wirklich bei unseren größeren Kollegen jemals eine Kaution hinterlegen müssen? Auch wir selbst verlangen eine Kaution nur bei ganz zwielichtigen Sachen. Vorauskasse bei der Miete ist allerdings üblich.
    Und so nebenbei: die AGB sind das eine - die rechtliche Durchsetzbarkeit im Streitfall die andere. Es gibt die ein oder anderen "klassischen" Regelungen in unserer Branche, die man bei Verbrauchern/Privatpersonen gar nicht durchsetzen kann, wenn es mal jemand drauf anlegt.

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  • Kracky
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    • 12. Oktober 2009 um 22:43
    • #46

    Machen wir es doch mal ganz einfach, ein Gast deines Kunden der benannt werden kann, oder auch nicht, hat eben diesen Lautsprecher mit roher Gewalt kurz und klein gemacht. Was bekommst du als Schadensersatz? Was jetzt ganz klar ist, der Schaden wurde mutwillig verursacht, keine Frage. Es ist das Gehäuse, der 15"er, das Horn und der Treiber des Hochtöners sowie die Weiche kaputt. Auf gut deutsch wirtschaftlicher Totalschaden der auch nicht einfach Instandgesetzt werden kann sondern ersetzt werden muß.
    Die Aussage hierzu sollte klar sein, da du dein Material nicht zu Neuwert versichert hast, wird dir die Versicherung des Verursachers den Restwert (Zeitwert) ersetzen. Nun könnte man an dieser Stelle darüber nachdenken über welchen Restwert wir hier reden.
    Wenn man es so sieht wie du wäre es für deinen Kunden wohl besser er würde etwas was er beschädigt hat lieber über ne Klippe werfen, wenn man sich dann darüber streiten muß wäre das wohl billiger für Ihn.

    Fazit, eine Reparatur kann zwar teurer sein als der Restwert der Sache aber es kann niemals sein das du dabei eine Wertsteigerung zu deinen Gunsten erhältst. Das würde dir kein Gericht und keine Versicherung der Welt zusprechen auch wenn du das so in deinen AGBs stehen hast. Warum also erwartest du von deinem Kunden das er dir nicht nur den tatsächlichen entstandenen Schaden sondern auch noch die Wertsteigerung für dich ersetzt?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • yamaha4711
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    • 13. Oktober 2009 um 00:54
    • #47

    billbo
    Ich begreiffe es immer noch nicht warum ich bei einer Handlampe, welche sich als Profi hervortut nachsichtig sein muss. Wenn jemand eine große Klappe hat und dann auf die Nase fällt, vor allem wenn man ihn unterwiesen und eingewiesen hat, dann ist das meinem Empfinden nach nur fair und man hat keine Bringschuld dieser Person gegenüber.
    Wenn du dir für 200 Ocken einen Ferrari anmietest und du keine Ahnung hast, wie das Sportgerät zu bedienen ist, du das Teil gegen die Wand setzt, sich im Nachhinein herausstellt du hast damit andere Autos auf der AB gejagt und du dann noch sagst das hätte nie passieren dürfen, da die Karre zu lahm war sonst wärst du sicher und ohne Probleme an dem doofen Benz auf der Standspur vorbeigekommen, ohne dass er dich auf der Verzögerungsspur abgeschossen hätte.... ich bezweifle es, dass hier irgendeine Versicherung oder irgendein Richter Gnade walten lässt. Das macht mind. 5 Jahre ohne Bewährung wegen versuchtem Mord (wenn's der Benzfahrer überlebt) und zeitlebens Entzug der Rennpappe.
    Ist doch echt blöd... nicht nur das Wochenende hinüber sondern auch die nächsten 5 Jahre des Lebens. Das geht auch deutlich günstiger von wegen: aber es hat mir doch keiner gesagt, dass bei 9500rpm schluß mit vortrieb ist. ;)

    Zur Info: eine Deckelung der Schadsumme ist nicht vergesehen. Wie sähe das aus, wenn ein nagelneues PM5D raus geht und in
    Einzelteilen zurück kommt. Sorry... da hat einer der Gäste randaliert und der Trecker ist drüber gefahren. Ich hab's aber nicht gesehen und bin daher auch nicht verantwortlich. Deckelung 10.000€. Super! Bleiben je nach Ausstattung 35k€ an mir hängen. Danke für's Gespräch.

    Im übrigen (ich denke du möchtest mich provozieren) ist dein Statement am Anfang deines letzten Posts, mit verlaub, Grütze - aber das weißt du sicherlich und ist wohl auch gewollt. Dennoch weil's Spass macht: egal wie alt das Zeug ist... es hat im Lager gespielt und spielte seit 10 Jahren ohne zu murren. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Material urplötzlich die Biege macht? Ein LS verreckt nicht von heute auf morgen; das weißt du so gut wie ich, dass sich das ankündigt ähnlich wie bei einem Brenner mit Lichtbogen (HTI, MSR, etc.) und deiner erhabenen Meinung nach kann man eine Box ja auch nicht überlasten, wenn alles innerhalb des Limits bleibt: 400W, 8Ohm Box RMS an 2x 500W, 4Ohm RMS. Macht bei 8 Ohm Last etwas von 350W. Die Stufe hat einen Prozessor und Limiter drin. Kann also gar nicht kaputt gehen, oder?
    200 Ocken ist auch total übertrieben. Im Normalfall kostet sowas die Hälfte und in diesem Fall sogar weniger.

    Ich weiß schon wie du es meinst und von deinem Standpunkt aus magst du recht haben: die Mehrzahl unserer Kunden sind eben Handlampen und wissen in den seltesten Fällen was sie da tun. Eine geschossene Sofitte, ein zerbeultes Mikro oder eine angeschmorte Leitung (weil überlastet) ist nicht die Welt und kann passieren. Schwamm drüber.
    Ich erwarte aber gesunden Menschenverstand und ich liebe den Spruch: vor manuellen Tätigkeiten, Hirn einschalten. Ich kann und will die Dummheit anderer nicht auch noch belohnen und ich denke das wird ein Richter genau so sehen. Es geht hier nicht um so etwas wie arglistige Täuschung oder der Vorenthaltung von Information zur missgünstigung des Geschäftspartners. In diesem Falle hast du vollkommen recht, denn das geschieht wohl auch.

    Noch zum Schluß: der Schalter bleibt so wie er ist! *grummel*

    mringhoff
    Danke für die Blumen.... ich halte es für Selbstverständlich sachlich und höfflich zu bleiben. Was bringt es mir mich rüpelhaft zu benehmen; das können andere (ich meine das im Allgemeinen) besser. Damit schränke ich mich nur in meinen Freiheitsgraden ein und das möchte ich nicht.

    Nach nunmehr über 15 Jahren in dieser Branche (Nebenberuflich wie viele auch hier) kann ich meine Kunden recht gut einschätzen und ich frage immer: wieviele Personen, wie groß ist der Raum/Arreal, was für Programm geht über die Anlage usw. Ich versuche dem Kunden eine optimale Basis zu verschaffen und wenn ich das nicht kann bin ich auch so ehrlich und sage, dass ich das nicht kann. Was bringt mir denn eine schlechte puplicitiy?! Ebenso, wenn der Kunde keine Kohle dafür hat. Dann lieber nicht und sich bequem zurücklehnen mit der Gewissheit, dass jemand anders Federn lässt.
    Ich erkläre dem Kunden die Anlage, bau sie mit ihm auf und ab, biete den Kindermädchenservice an und bestimmte Anlagen bzw. bestimmte Szenarien sind nur mit Personal buchbar. Wer dies nicht möchte: der nächste bitte. Ich habe keine Dollarzeichen in den Augen und muss nicht unbediengt jeden Auftrag bedienen. Davon bin ich definitiv geheilt. Ehrlich und solide soll's sein und das ist was der Kunde möchte und auch erhält. Im Gegenzug erwarte ich dasselbe vom Kunden. Ist doch fair, oder?

    Die Kombination war für den Zweck ausreichend, eben deswegen weil der Kunde dies auch hörbar nachprüfen konnte. Damit wurde vor allem Subjektiv bestätigt, dass es OK ist. Für das Geld gibt es nicht mehr und er hätte ja auch ablehnen können. Das war von vornherein klar was es zu welchem Kurs gibt. Im nachhinein waren eh nicht viele Leute da bzw. man durfte eh nicht so laut machen... naja. Man sieht ja das Ergebnis.

    Der "Selbstzerstörungschalter" ist Orginal so drin und ich bastel ungern an den Teilen rum, als dass man es auch als Originale wieder verkaufen kann, wenn's denn sein soll. Wenn einer an seinem Töff Chiptuning macht ohne Neuabnahme und dem Nichtwissen, dass die Bremsen die Mehrleistung nicht abkönnen, dessen Betriebserlaubnis erlischt schlagartig, ohne wenn und aber.
    Wenn man nicht weiß was das Dingelchen tut einfach Finger weg. Punkt. Das halte ich für gesunden Menschenverstand und Respekt der Sache gegenüber. Wenn die Leistung nicht ausreicht und ich trotz allem zettern des Kunden ihm die Anlage auf's Aug' gedrückt habe, dann ist die Sache auch klar. So etwas kann man gerne als Betrug und Nötigung dem Kunden gegenüber stehen lassen.

    Zu den durchgeknallten Stufen: nein, es waren an beiden Stufen XLR Eingänge und Speakon als Ausgänge (wie üblich). Einmal L1000 und einmal ne XA2600. Tja... was sagt man dazu, was mit einem Adapter alles mögliche.

    Das mit den AGB's ist schon klar und letztendlich muss es immer eine Einzelfallentscheidung sein. Dennoch wird es da meist eher durchgefochten und kommt zur Anwendung, da es hier keine Geige spielt ob der Kunde letztendlich zufrieden ist und sich gut behandelt fühlt. Die Menge machts.
    Die Rechtsprechung ist auch so eine Sache: recht haben und recht bekommen sind, wie allgemein bekannt, zwei paar Stiefel und im Zweifelsfall eben für den Angeklagten. Ist bei manchen "Taten" auch gut, doch wenn es eindeutig ist und sich keiner dabei etwas abbricht, so what. Wie heißt es: die Strafe ist dem Masse des Tatbestandes angemessen.

    Kracky
    Ist es nicht so, dass die Versicherung Wiederbeschaffungswert - Zeitwert ersetzen muss?!
    Ich habe letztendlich die Möglichkeit eine gleichwertige Box wieder zu beschaffen, ohne dass ich dabei ein Minus oder Plus mache.
    Andererseits wird die Versicherung des Verursachers gar nicht einspringen, da es mutwillig war. Wenn der Verursacher pleite ist, dann hab ich definitiv die A-Karte und schau in die Röhre.
    Zudem geht das meine Versicherung erst mal gar nix an und ich denke es ist unerheblich in welchem Masse ich mein Material bei der eigenen Versicherung geschützt habe. Im Ernstfall würden hier evtl. der Verlustbetrag ausgeglichen (Ausgleichshaftung oder wie man das auch nennen mag).

    Es kommt ja offensichtlich zu keiner Wertsteigerung. Es werden lediglich die Schäden behoben und die Sache wieder instand gesetzt. Nur weil nun eine neue Spule und eine neue Weiche drin ist, erhöht sich doch der (Verkaufs) Wert der Box nicht signifikant, bis gar nicht. Ich bitte dich! Einem Käufer ist es vollkommen wurscht ob der Treiber neu ist. Die Frage ist: spielt's oder spielt's nicht. Der nächste seiner Kunden kann diesen ja gleich wieder schiessen. Anders sieht es bei einer Lampe aus, mit neuem Brenner. Hier ist wohl eine Wertsteigerung zu erwarten, aber ich bitte dich.... um welche Größenordnung reden wir hier?

    Letztendlich verlange ich dem Kunden - wie schon geschrieben - keine Unmenge ab. Das billigere Bauteil (in diesem Fall wohl die Weiche) geht auf seine Kappe, was auch so akzeptiert wurde. Akte geschlossen.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 13. Oktober 2009 um 10:00
    • #48

    So mal vorab:
    Die Diskussion sehe ich jetzt inzwischen eher als Grundsatzüberlegung, weniger jetzt zu Deinem Fall. Denn einmal hat sich der ja längst erledigt und zum zweiten wäre das irgendwie unsinnig wegen 170,- EUR Schaden über vier Seiten zu diskutieren...
    Insofern meine Statements jetzt eher so als Grundgedanke zum Thema Dryhire.

    Zum Vergleich mit den Autos:
    für die Anmietung eines Autos benötigt man einen Führerschein, also ein Nachweis, daß man Autofahren kann. Jeder Autofahrer weiß daher, wie Bremse, Kupplung und Gaspedal funktionieren. Zudem kommt es vor, daß viele Autovermieter ihr Fahrzeug erst an Fahrer über 21 Jahre vermieten, also schon mal 3 Jahre Praxis voraussetzen. (Alternativ wirds teurer)
    Eine Tonanlage darf jeder Dödel mieten. Sogar Leute, die nicht wissen, was ein Aktivbetrieb ist. Und ob jemand Profi oder Laie ist kann man leider nicht sofort überprüfen...

    Zum Vergleich mit dem PM5D (und anderem Top-Material)
    Das Ding braucht wirklich kein Laie. Und teures Zeug geht dann wirklich nur noch an diejenigen raus, wo der Vermieter weiß, daß es ordnungsgemäß eingesetzt wird.
    Gib Dich doch mal als ausgeflippter DJ aus, der auf einer Jugenzentrumsparty vor lauter Geilheit ein PM5D mieten will, mal sehen, wer das Pult herausgibt... :)

    Ansonsten hast Du natürlich Recht, wenn Du sagst, daß man sich ja nicht alles von jedem Kunden bieten lassen sollte. Aber man muss halt unterscheiden: Was hat der Kunde auf dem Gewissen (weil er trotz Einweisung sich nicht an die Hinweise gehalten hat) und was eben nicht (weil er nicht wissen kann, daß er mit einem einzigen Schalter den Hochtöner schrottet).
    Für mich klare Vergehen von Kunden wären auch noch, wenn durch Basteleien etwas kaputt geht.
    Z.B. wer Speakon auf XLR-male Adapter bastelt, um Endstufen zu "koppeln"
    Wenn aber ein Kunde mit den mitgegebenen Kabeln und Adaptern theoretisch (also rein mechanisch) auch andere Kombinationen stecken kann (beispielsweise bei alten Endstufen mit XLR-Boxenausgängen) oder auch immer noch auf dem Markt: XLR-Boxenkabel und 3pol-XLR-DMX-Strecken, dann muss ich als Vermieter einfach Vorkehrungen treffen, daß keiner versehentlich mal ein XLR-Boxenkabel an die Movingheads steckt. Entweder, daß ich keine XLR-Boxenkabel mehr führe oder daß ich die Kabel farblich anders gestalte UND dem Kunden das nochmal explizit erkläre... Wenn er es dann doch tut, dann kann er nicht sagen, er hätte das nicht gewusst.

    Wenn eine Box so einen Schalter hat, dann gehört es also dazu, daß man entweder die Bedienung dieses Schalter verhindert (Gaffastreifen drüber) und/oder dem Kunden das nochmal ganz genau erklärt.


    Zitat

    Ich erwarte aber gesunden Menschenverstand und ich liebe den Spruch: vor manuellen Tätigkeiten, Hirn einschalten. Ich kann und will die Dummheit anderer nicht auch noch belohnen und ich denke das wird ein Richter genau so sehen.


    Aber vorab muss man als Fachmann abschätzen, inwieweit das Hirn des Mieters reicht. Und da wir es auch immer wieder mit technischen Laien zu tun haben, müssen wir unsere Erwartungen an das technische Verständnis wesentlich weiter unten ansetzen. Auch wenn der Kunde meint, er kennt sich aus.
    Mag sein, daß der Kunde sich als Profi bezeichnet, weil er schon seit 2 Jahren regelmässig Parties veranstaltet und die 15/2er-Lautsprecheranlage fehlerfrei aufbauen kann. Man muss also nicht von Null aus anfangen zu erklären, aber so einen Schalter muss man erklären, bzw. darauf hinweisen, den um Himmelswillen nicht zu betätigen, weil sonst der Hochtöner kaputt geht. Und daß man sich von dem Wort "Aktivbetrieb" nicht verwirren lassen sollte...

    Hätte man das vorher explizit gesagt, wäre die Schuldfrage klar gewesen.

    Zitat

    Noch zum Schluß: der Schalter bleibt so wie er ist! *grummel*
    (...)
    Der "Selbstzerstörungschalter" ist Orginal so drin und ich bastel ungern an den Teilen rum, als dass man es auch als Originale wieder verkaufen kann, wenn's denn sein soll.


    Der Schalter kann bleiben wie er ist musst ja nichts basteln, aber ein Streifen Gaffa drüber schützt Dich vor weiteren DAU´s

    (und so mal unter uns: diese Schaltung in diesen Boxen ist wirklich Mist. Es gibt ja nicht nur unerfahrene Dryhirekunden, sondern auch nicht mitdenkende Hands. Wer so etwas auf dem Markt bringt, hat nicht ganz zu Ende gedacht...)


    Zitat

    Wenn man nicht weiß was das Dingelchen tut einfach Finger weg. Punkt. Das halte ich für gesunden Menschenverstand und Respekt der Sache gegenüber.


    sehe ich etwas anders. Alle Schalter und Regler sind zur Benutzung des Systems gedacht. Wenn etwas dabei ist, was der Kunde nicht anrühren soll, muss man ihm das sagen.
    Wer einen Controller mitgibt, der sagt ja auch: hier ist alles eingestellt, bitte nichts verändern.
    Je nach Kunde muss man von einem unterschiedlichen "gesunden Menschenverstand" ausgehen. Von einem ausgebildeten, erfahrenen Tontechniker kann ich das erwarten, aber nicht von einem Laien (selbst wenn der das Wort Profi in den Mund nimmt)
    Und ich vermute auch, daß die Rechtsprechnung das so sehen wird...


    Zitat

    Ist es nicht so, dass die Versicherung Wiederbeschaffungswert - Zeitwert ersetzen muss?!


    Wiederbeschaffungswert ist was anderes wie der Zeitwert. Und was die Versicherung ersetzt, kommt auf die Vereinbarung drauf an. Wer einen Wiederbeschaffungswert ersetzt haben möchte, der zahlt vermutlich auch höhere Prämien.

    Die Versicherung ist aber die eine Seite und hat mit dem Schaden primär nichts zu tun.
    In den AGB steht öfters vom Wiederbeschaffungswert drin. Das ist eher unter Kaufleuten gedacht. Wer Geschäfte mit Privatleuten/Verbrauchern macht, wird Probleme damit bekommen, sollte es hier zu einem Streitfall kommen.

    Lt. BGB kann nur der Schaden ersetzt werden, also bis zum Zeitwert hin. Auch wenn man auf dem Gebrauchtmarkt kein gleichwertiges Gerät findet und man ein neues kaufen muss. Denn bei einem Neugerät hast Du wieder Garantie, es sieht sauber aus, hat noch keinen Verschleiss etc. Diese Vorteile muss der Kunde nicht bezahlen, nur den Schaden, also den Zeitwert.


    Zitat

    Andererseits wird die Versicherung des Verursachers gar nicht einspringen, da es mutwillig war. Wenn der Verursacher pleite ist, dann hab ich definitiv die A-Karte und schau in die Röhre.


    Grundsätzlich hat der Mieter zunächst mal keine Versicherung, die Schäden an Mietequipment ersetzt. So etwas muss man schon separat abschliessen. Es sei denn, es handelt sich um eine Firma, die eine entsprechende Versicherung hat.
    Eine (Privat-)Haftpflicht zahlt das auf alle Fälle nicht.

    Und im übrigen wehre ich mich immer dagegen, die Schuldfrage mit irgendwelchen Versicherungsleistungen in Verbindung zu bringen. Wenn der Kunde einen Schaden erzeugt hat, dann ist er dafür haftbar und muss diesen Schaden wieder ausgleichen. Wenn er eine passende Versicherung hat, dann ist das gut für ihn, wenn nicht, dann ist das sein Problem. Und wenn seine Versicherung nicht alles zahlt, dann ebenfalls

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  • yamaha4711
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    • 13. Oktober 2009 um 23:18
    • #49

    Ich finde es gar nicht mal so verkehrt, dass eine Grundsatzdiskussion daraus wird.

    Sicher benötigt man zum Führen eines Fahrzeuges einen entsprechenden Befähigungsnachweis, doch die wenigsten Vermieter (wenn überhaupt einer) auf der Welt prüft nach wie viel Praxis reell dahinter steckt. Ergo kann sich jeder Dödel, der einen solchen Nachweis vorweisen kann sich ein Sportgerät mit 400 und mehr PS mieten und es - weil man damit doch nicht umgehen kann und nur die 75PS vom Golf III gewohnt ist - gegen die Wand setzen.
    Im übrigen habe ich schon vor geraumer Zeit angedacht meinen Kunden eine Art Schulung anzubieten um einen "Anlagenführerschein" - gegen Gebühr - zu erwerben. Als Gegenleitstung gibt es 15-20% Rabatt. Bei Kunden ohne Führerschein grundsätzlich Kaution. Ich denke ein paar Kollegen werden dies auch machen.

    Zum PM5D oder ähnlich wertigem Equipment...
    Wenn die Kohle bezahlt wird, da sollte dies schon möglich sein. Mir als Vermieter kann es letztendlich egal sein ob da dann überhaupt ein Ton rauskommt. Andererseits ist es Dienst am Kunden, wenn man ihn richtig Berät und ihm das dann ausredet.
    Es ging ja auch nur darum aufzuzeigen, dass eine Deckelung nicht sinnvoll ist.

    Das mit den Farben ist eine nette Idee, doch bedenke: an den PC's sind die Stecker mittlerweile auch farbig und wieviele DAU's blicken das immer nocht nicht und stecken nach trail and error.

    Ich denke ich werde für folgende Kunden ein Merkblättchen machen, auf dem die wichtigesten Regeln aufgeführt sind. Eine Art Checkliste.

    So... und nun noch die versprochene Bilder, so dass man sich selbst ein Bild davon machen kann.




    Grüßle,
    michael

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  • Kracky
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    • 14. Oktober 2009 um 02:04
    • #50

    Ist das die Sofitte die da so abgefackelt ist oder was soll das darstellen? Wie ist es möglich das dieses Bauteil so eine enorme Hitze entwickeln konnte bis es defekt war? Normal finde ich das nicht und muß doch etwas an der Bauteilauslegung der Weiche zweifeln.

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  • mringhoff
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    • 14. Oktober 2009 um 09:05
    • #51

    Wenn so etwas passiert, dann hat der Ingenieur der Box was falsch gemacht. Wenn das jetzt ein Chinabrüller gewesen wäre, dann wäre das noch verständlich, aber aus dem Hause eines renommierten Boxenherstellers?

    Eine gute Box wird vor Überlast entsprechend geschützt. Da fliegt halt eine Feinsicherung oder im Controller spricht die Limitierung an etc.
    Das eine Weiche derart verschmort und auch noch gleich der HT mit, zeugt eher von einer billigen Machart des Systems.
    (Oder hast Du mal bei einem früheren Sofittentausch eine andere, nicht vom Hersteller vertriebene Sofitte eingelötet?)

    PA-Boxen werden halt nicht immer mit Samthandschuhen behandelt, die müssen schon mal so etwas aushalten. Dafür sind Sicherungen da.

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  • yamaha4711
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    • 14. Oktober 2009 um 11:53
    • #52

    Kracky
    Ja, das war mal die Sofitte, die da so verschmort ist. Man beachte auch die Lötpunkte (da fehlt nämlich das Lot, welches wie schon geschrieben sich verflüssigt hat) und die abgeplatzte Leiterbahnen.
    Das hat nix mir der Bauteilauslegung zu tun, sondern eher wieviel Energie ich in das System gegeben habe. Ich habe es bisher noch nie - aber auch noch gar nie geschafft - einen solchen Schaden zu provizieren und ich benutzte das System in dieser Konstellation selbst und mache damit auch Beschallungen.

    mringhoff
    Wenn eine Weiche so verschmort, dann kann das doch nur heißen, dass mit dem Eingangssignal etwas nicht stimmte. Es ist nicht normal und ein jeder kann doch erkennen, dass für ein solches Ausmaß an Zerstörung eine gehörige Ladung an Energie notwendig ist.
    Die Sicherung kann auch nur bis zu einem gewissen Grad die Energie abfangen. Wenn du ein handelsübliches Gerät 230V zwischen zwei Phasen (400V) hängst, dann wird es wohl ähnlich aussehen. Da hilft meist auch die Schmelzsicherung nicht mehr.

    Nochmal für die ganz langsamen:
    Es handelt sich bei der Box um eine Dynacord VM15.
    Wenn mal eine Sofitte raus ging wurde immer das Originalbauteil als Ersatz eingebaut. Da lasse ich mich auf nichts ein.
    Die Box wurde an einer Powermate 1000 betrieben. Zumindest war dies mit Bestandteil des Packetes.
    Auch wenn ich mich wiederhole: die Anlage ist potent und läuft problemlos auch unter Vollast, ohne dass es zu solch einem Debakel kommt. Als Monitore eingesetzt läuft die Box auch munter an einer L2400, ohne dass so etwas passiert.

    Aus diesem Grund würde ich mal sagen, dass dies sehr nach Jugend forscht aussieht. Mal sehen was die Kiste abkann oder die 2x 500W der Powermate sind zu wenig. Ich häng da mal meine PowerBooster mit 2000W dran.
    Fakt ist, dass ein solcher Schaden nicht einfach durch einen umgelegten Schalter entsteht, oder sehe ich das falsch?

    Grüßle,
    michael

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  • Kracky
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    • 14. Oktober 2009 um 12:09
    • #53

    Ok, da möchte ich dir widersprechen. Die Wärmeentwicklung hat definitiv an der Sofitte begonnen, das dieses Lötzinn geschmolzen ist, ist nur eine Folge dessen. Wenn man jetzt weiß wie Elektrobrände zustande kommen und was dazu nötig ist, nämlich fließender Strom, wo kein Strom da keine weitere zugeführte Energie. Für mich ist hier eindeutig zu sehen, der elektrische Kontakt wurde erst unterbrochen als es schon weitaus zu spät war. So eine Zerstörung kommt auch nicht mal kurz in ein paar Sekunden zustande so das man sagen kann der Auslösepunkt der Sofitte war definitiv weitaus zu spät. Im Normalfall hätte bei soviel zugeführter energie die Sofitte ihren Dienst versagen müssen, der Stromfluß wäre unterbrochen, es kann keine weitere Energie zugeführt werden und der Schaden könnte niemals so aussehn. Auf gut deutsch, das ist Murks!!

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  • FNR
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    • 14. Oktober 2009 um 12:15
    • #54

    Also,

    mal davon abgesehen das die Frequenzweiche schon sehr spartanisch ausgestattet ist und
    meinem Verständnis nach der 15" gar nicht gefiltert wird ist folgendes noch höchst Suspekt für mich:

    Die Pinbelegung in der passiven Betriebsart

    ist 1+ / 1-.

    Die Umschaltung von passiver auf aktive 2-
    Weg Betriebsart erfolgt mittels 2 Schiebeschaltern
    am Anschlußfeld.

    In dieser Betriebsart erfolgt die Ansteuerung des 15"
    Speakers über Pin 1+ / 1- mit Low-Signal,
    über Pin 2+ / 2- das High Signal an den 2"
    Treiber.

    Wie soll denn dann bitte ein Signal auf den Hochtöner gekommen sein ?

    Oder habe ich irgendwas überlesen.

    Frank N. Stein

    Ich habe zwar keine Ahnung aber davon jede Menge...

  • Kracky
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    • 14. Oktober 2009 um 12:32
    • #55

    Was ich auch noch interessant finde, der Aufbau der Sofitte, das sieht ja schon weit mehr nach nem Halogenleuchtmittel aus und nicht nach den üblichen Feinsicherungen oder eben Sofittelämpchen.

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  • yamaha4711
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    • 14. Oktober 2009 um 13:55
    • #56

    FNR
    Es war nur EIN Schalter von den zweien in einer anderen Position. Ich habe mich nicht mit dem Schaltplan beschäftige, aber ich vermute, dass einer der beiden Schalter die Weiche umgehen und alles von Pin1+/- zunächst an beiden Wegen anliegt. Erst der zweite Schalter greift dann das Signal an den verschiedenen Punkten ab.

    Ich habe selbst, als ich die Boxen neu erstanden habe, damit rumgespielt, da ich wissen wollte warum die hier zwei Schalter verbaut haben. Ich gebe es zu: ich habe es bis heute nicht begriffen. Fakt ist, dass wenn nicht beide Schalter dieselbe Schaltstufe haben sich die Box recht seltsam anhört.

    Kracky
    Das hört sich so an, als wärst du dabei gewesen und hast es gesehen... ;) Spass beiseite.
    Sicher ist die primäre Wärmequelle die Sofitte bzw. wie es hier von den Erbauern vorgesehen ist ein simples Halogenarray. Das ist kein Witz, das ist die Sicherung! Steht auch so in der Ausschreibung.
    Nur warum geht die nicht kaputt, brennt durch und fertig? Vielleicht weil doch so viel Energie reingepumpt wurde? Im weiteren ist das Array, wie auch das andere, welches ja noch heile ist, in bodennähe der Platine. Diese Bauteil hat sich aber deutlich vom Boden entfernt und die Anschlußdrähtchen sind abgewickelt. Dem Array ist im wahrsten Sinne des Wortes der Hut hochgegangen. Wie auch mir, wenn ich so etwas sehe.
    So ein Schaden kann schon innerhalb einem Bruchteil einer Sekunde entstehen - bei deutlicher Überlastung. Andernfalls muss ja Rauch aus der Box gekommen sein. Warum wurde dies nicht bemerkt? Es ist alles sehr undurchsichtig. Hier kann mir keiner weißmachen, dass alles in Ordnung war. Bei Rückgabe hat der Kunde sich aber in keinster Weise darüber ausgelassen: "ehm... da kam Rauch aus der Box und stinken tut sie auch". Im ist in dieser Hinsicht nach nichts aufgefallen... was darf man davon halten?
    Ich reiß niemanden den Kopf ab, wenn man ehrlich ist und sagt: "du, deine Box hat es wohl nicht überlebt."

    Wenn es sich um einen Konstruktionsfehler handeln würde, dann hätte Dynacord sicher schon mehrere Beschwerden und die Anwender würde wohl auch in diesem Forum ziemlich darüber zettern. Ich denke nicht, dass nur eine handvoll dieser Boxen verkauft wurden, so dass sich keiner drum scheren würde.
    Was sagt denn Dynacord dazu.... hier lesen doch sicher auch Personen aus Straubing mit.

    Aber ich seh schon... auch das überzeugt euch nicht richtig.
    Schuld ist immer noch der böse böse Vermieter, der dem Kunden alles mögliche Anlasten will. Zudem ist das Material ja murks, unausgegoren und schadhaft. Selber Schuld wenn man so sich so einen Billigschrott käuft.
    Ich würde echt gerne mal sehen wie sich mancher von euch anstellt und loswettert, wenn man intaktes Material so zurück bekommt.

    Grüßle,
    michael

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  • mringhoff
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    • 14. Oktober 2009 um 15:15
    • #57

    Hier mal zur Info das Datenblatt und ein Schaltplan von der Weiche:
    http://www.dynacord.com/downloads/vm15_datenblatt.pdf

    Schalter S001 trennt den HT von der passiven Weiche ab, es liegt nur noch die Sofitte im Signalfluss
    Schalter S002 legt das Signal für den HT von +1/-1 auf +2/-2

    Wenn also Schalter S001 betätigt wird, dann liegt das volle Programm auf dem HT das mit +1/-1 ja automatisch anliegt.

    Die Sofitte ist zwar ein Schutz gegen Überlast, aber nicht so exakt wie eine Sicherung, dafür aber fliessend. Wenn viel Leistung hereinkommt, dann leuchtet sie und nimmt so einen Teil der Last auf. Das ist also für einen Betrieb im Grenzbereich im Normalbetrieb (passiv) ganz passend.
    Nun hat aber jemand den Schalter S1 umgeschaltet, die Spule L1 und die Kondensatoren werden getrennt, das Fullrangesignal fliesst nun komplett mit voller Power über die Soffitte. Die arme Sofitte wird hell und leuchtet wie noch nie, um den armen HT zu schützen. Sie wird heißer und immer heißer, die Leiterbahn ebenso und schmurgelt schon die ein oder andere Kontaktstelle an. Irgendwann kann auch die beste Sofitte nicht mehr und gibt auf. Doch leider wohl zu spät, denn inzwischen wurde auch der Hochtontreiber angekokelt. Nun ist Ruhe im Karton, besser gesagt im HT-Bereich.

    Soweit mal meine Theorie...

    Da Du selber nicht mal genau weißt, was die beiden Schalter an Deiner Box bewirken, muss ich mich dann schon fragen, warum es dann Dein Kunde hätte wissen sollen.
    Ich glaube, wenn Du das gewusst hättest, dann hättest Du ihm auch gesagt, daß er von den Schaltern die Finger lassen soll.

    Der Kunde hat also nicht zu laut Musik gehört, sondern den falschen Schalter betätigt.

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  • Clark
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    • 14. Oktober 2009 um 17:53
    • #58

    Hab mir den Schaltplan auch mal angeschaut, es stimmt, was mringhoff da erklärt.
    Ich würde mal sagen, eine klassische Fehlkonstruktion von Dynacord.
    Ein paar Cent gespart für einen Dreifachwechselschalter, und der unbedarfte User der Box hat den Schaden.
    Und ich würde mir auch keine Passivweiche in eine Box bauen, wo der Tieftöner nicht zumindest mit 6 dB nach oben gefiltert wird.

    Für die Qualität der künstlerischen Darbietung auf der Bühne übernimmt die Tontechnik keinerlei Verantwortung.

  • mringhoff
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    • 14. Oktober 2009 um 21:01
    • #59
    Zitat von "yamaha4711"


    Wenn es sich um einen Konstruktionsfehler handeln würde, dann hätte Dynacord sicher schon mehrere Beschwerden und die Anwender würde wohl auch in diesem Forum ziemlich darüber zettern. Ich denke nicht, dass nur eine handvoll dieser Boxen verkauft wurden, so dass sich keiner drum scheren würde.

    Naja, ein richtiger "Fehler" ist das ja nicht, aber trotzdem für das rauhe Veranstaltungsgeschäft ziemlich unglücklich gelöst.

    Aber zur Frage, warum das nicht so bekannt ist/war:
    Ich vermute mal folgendes:
    - die allermeisten Anwender fahren die Box passiv und lassen die Schalter wo sie sind
    - einige wissen um die Problematik und kleben einen Streifen Gaffa drüber, damit da keiner unbefugt rumspielt
    - es dürfte sicher auch einige geben, die das selbe Problem hatten wie Du (vielleicht hat bei denen auch die Sofitte früher angefangen zu leuchten bzw. ist früher durchgebrannt und hat somit den HT geschützt. Sofitten sind da nicht so genau...)
    - und die Leute, die einen solchen Schaden hatten, müssen aber auch erstmal rausfinden, daß es an dieser doofen Schalterkombination liegt und nicht, weil der DJ wieder im Roten war....
    - und die Kombination muss passen: S1 auf aktiv und S2 auf passiv - viele dürften ja wohl eher beide Schalter auf aktiv schalten, um mal auszuprobieren, wie das klingt und da passiert ja dann wieder nichts mehr, wenn auf +2/-2 kein Signal anliegt...
    - und zu guter Letzt: sooo bekannt ist diese Box nun auch wieder nicht. Dynacord ist in Musikerkreisen (und im Installationsgeschäft) bekannter als bei den VT-Buden....

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  • Kracky
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    • 15. Oktober 2009 um 00:27
    • #60

    Auch wenn du immer noch glaubst wir alle wollen dir deine Schaden selbst unterjubeln, was mit Sicherheit nicht so ist. Es ist einfach nur Interessant sowas auf den Grund zu gehen.

    So, und nun muß ich dir wieder widersprechen. Die Auslegung einer Sofitte ist doch recht einfach, wir haben ein Leuchtmittel oder eine Sicherung mit der Vorgabe von Spannung (Volt) und Leistung (Watt), darauß kann man einen Strom (Ampere) annehmen (Bei Sicherungen haben wir ja schon Volt und Ampere angegeben). Nun haben wir ein zu schützendes Element das ebenfalls eine bestimmte Leistung bei einer bestimmten Spannung ab kann. Da nun aber die zugeführte Spannung nicht fix ist muß ich einen Faktor haben an dem ich das maximum fest mache, hier wäre wohl ein gleicher Wert in Amper sinnvoll. Vom Datenblatt des DH7 nehme ich die 300W Peak bei 8Ohm an was 48,98V bei 6,12 Amper wären. Lege ich das nun auf ein Halogenleuchtmittel um wäre ich wohl bei einem 24V Leuchtmittel mit 150W (6,25A). Da die Angaben des Leuchtmittels aber nicht als Fixwert für den Peak bei dem es zerstört wird angenommen werden kann wäre es wahrscheinlich sinnvoller eines mit einer geringeren Leistung zu wählen, z.B. 100W (4,16A) was dann bei diesen 48,98V eine Leistung von 204 Watt bedeuten würde. Das ist gut 50Watt über der Programmleistung was als Spielraum reichen sollte und knapp 100W unterm Peak, was eigentlich ausreichen sollte um eine Zerstörung durch zu hohen Strom hervorzurufen bevor der Peak erreicht wurde.
    Fehler dabei ist nur laut Hersteller muß um Verbrennungen zu vermeiden ein min. Abstand von 16mm zu brennbaren Materialien eingehalten werden weil Temperaturen von ca. 300 Grad Celsius unter Volllast zu erwarten sind. Ein Keramiksockel mit Metallelementen in einem Gerät kann das ab, der Abstand wird eingehalten und das Gerät im Normalfall lüftergekühlt.
    In deinem Lautsprecher sind 300 Grad Celsius definitiv zuviel wenn man mal annimmt das Elektroniklot bei einer Temperatur von 180-220 Grad Celsius in den flüssigen Zustand übergeht. Zudem wird der Abstand von 16mm zur Platine logischerweise nicht eingehalten und eine Kühlung haben wir so oder so nicht, im Gegenteil haben wir wohl ehr eine isolierende Wirkung durch die Bedämpfung.
    Jetzt zum Fall selbst, bei kurzzeitig zugeführter Leistung weit über diese 4,16A kann man davon ausgehen das Leuchtmittel ist sofort defekt, es fließt kein Strom mehr und somit entsteht auch keine Wärme und keine weitere Beschädigung.
    Bei kurzzeitig zugeführter Leistung im Bereich zwischen 3-5A bzw. impulsartig wie ja ein normales Musiksignal sein sollte wird das Leuchtmittel wohl nicht zerstört und es ist auch nicht die Zeit das dieses Leuchtmittel diese 300 Grad Celsius auf Dauer erreich.
    Führe ich nun aber permanent Leistung über einen langen Zeitraum zu die eben im Peak kurzfristig gut über diese 4,16A und aber ansonsten in dem Bereich liegen ist es sehr wohl möglich das sich das Leuchtmittel über längere Zeit auch auf eben diese 300 Grad Celsius und mehr erhitzt ohne dabei kaputt zu gehen da ja im Gegensatz zur Sicherung nicht von Auslösemachanismen (F,M,T) ausgegangen werden kann. Erst nach langer Zeit und durch die ungewöhnliche Erwärmung sinkt der zur Zerstörung benötigte Auslösestrom und durch den Defekt ist eine Weiterführung des Brandes bzw. Schadens unterbunden.
    Jetzt bleiben zwei Fragen, welche Werte hat das verwendete Leuchtmittel tatsächlich und wer ist auf die Idee gekommen ein solches Leuchtmittel an dieser Stelle zu verwenden? Ich halte es immernoch für Murks!

    Aber gut, ich denk das trägt jetzt zur Grundsatzdiskussion im Bereich Cash und co. nicht wirklich bei und sollte wohl an anderer Stelle weitergeführt werden wenn von Interesse.

    Edit: Hab das mir geschenkte "e" dann jetzt auch verwendet.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Kracky (15. Oktober 2009 um 11:10)

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