Hallo zusammen,
Das ist die Situation:
Eine neue Location möchte in der nächsten Zeit einige Einzelveranstaltungen durchführen. Hierfür wollen sie jedesmal eine Anlage mieten, die natürlich nur an diesen Wochenenden aufgebaut wird. Jetzt kommt aber das Ordnungsamt und will diese Anlage verplomt sehen, sodass sie halt mit nem Limiter bis auf einen bestimmten Pegel zugedreht wird.
Für diese Partys sollten sie von uns eine Fohhn Experience 4 Power bekommen, die ja bekanntlich ihre Amps und Limiter im Bass verbaut haben. Darüber kann ich eigentlich alle wichtigen Presets einstellen und komplett sperren.. Ich kann mir aber denken, das das dem Ordnungsamt nicht reicht und einen verplomten Limiter fordern wird.
Das Problem bei ner aktiven Anlage ist halt, das man einfach den Limiter einfach mit nem anderen XLR Kabel überbrücken könnte..
Wie kann man diesem Problem entgegen treten? Haben diese Limiter eine Protokollaufzeichnung?
Ich hab mir mal nen billigen Limiter rausgesucht: OMNITRONIC SPL-1 2-CH Limiter + Messmikro
• Manipulationssicherer 2-Kanal-Schalldruckpegelbegrenzer mit Messmikrofon zur Einhaltung von Lärmschutzbestimmungen u. a. in Diskotheken
• Zum Einschleifen zwischen Mischpult und Endverstärker
• Überwacht den Lautsprecherpegel und begrenzt das Ausgangsignal kon. auf den maximal zulässigen Pegel, Stummschaltung zuschaltbar
• 3 Betriebsarten einstellbar: Limiter mit Stummschaltung nach 60 Sekunden, Stummschaltung nach 60 Sekunden, Limiter
• Threshold-Regler zum Einstellen des maximal zulässigen Schalldruckpegels
Vom Preis her würde ich die interessant finden, da Dateq schon etwas teuer ist und wir diesen Limiter nur für diese einzelne Eventreihe brauchen. Hat jemand von euch noch mehr Infos über das Teil?? Beim googlen finde ich nix brauchbares..
Was wird überhaupt im Protokoll aufgelistet?
Danke euch im Voraus,
Grüße René