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die typischen Fehler beim Selbständigmachen...

  • mringhoff
  • 5. November 2010 um 19:19
  • mringhoff
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    • 5. November 2010 um 19:19
    • #1

    Da denkt natürlich keiner der engagierten Jungunternehmer daran, der gerade sein Hobby etwas professionalisiert und ein Gewerbe anmeldet: Ab jetzt ist er nicht mehr wohl behüteter "Verbraucher" im Sinne des BGB, sondern knallharter "Kaufmann" im Sinne des HGB

    Was anfangs so leicht ist und wenig kostet, entpuppt sich in den Jahren danach als schwerwiegende Entscheidung. Wer nicht gerade Jura studiert oder einen kaufmännischen Beruf erlernt hat, der hat vermutlich weiterhin die Einstellung, daß "man" ihm schon sagen wird, was er machen muss oder nicht. Angefangen vom Finanzamt über die IHK, Künstlerkasse, Gema bis hin zur Berufsgenossenschaft und ja auch das Bundesamt für Güterverkehr...
    Dem ist eben nicht so. Als Selbstständiger muss man sich eben selbst um alles kümmern. Und da man meist schlecht weiß, was man nicht weiß, ist das eben gar nicht so leicht.

    Aus diesem Grund wäre es vielleicht mal interessant, wenn hier die "alten Hasen" die ein oder andere Erfahrung an die gewerblichen Newcomer weitergeben können.

    Anlass zu diesem Thema gab wieder ein Vorfall, den ich regelmässig bei Bekannten/Kollegen/Kunden beobachten kann: Der laxe Umgang mit der Steuererklärung und die nicht zeitnah geführte Buchhaltung.

    Wenn man als Einsteiger wenig Umsätze hat, das ganze auch nur mal nebenbei betreibt, dann leuchtet es vielen nicht ein, warum sie einmal einen Steuerberater nehmen sollen und warum sie dann auch noch monatliche Auswertungen benötigen.
    In den ersten Jahren mag das noch alles gut gehen, doch wenn mal ein erfolgreiches Jahr kommt, dann kommt das böse Erwachen.
    Eine kleine Geschichte:
    Kleinunternehmer XY hat seit einigen Jahren ein Gewerbe nebenbei. Er ist sonst anderweitig angestellt, hin- und wieder vermietet er Partymaterialien und spielt DJ. Einmal im Jahr macht er seine Einnahme-Überschusserklärung und seine Steuererklärung. Das ganze ist ihm eher ein rotes Tuch, denn mit Formularen, Steuergesetzen und Buchhaltung hat er es nicht so.
    Dem Finanzamt ist es aber auch relativ egal, denn unser Kleinunternehmer ist für sie eigentlich ein Angestellter, dessen Arbeitgeber zahlt monatlich die Lohnsteuer. Das Kleingewerbe hat in den ersten Jahren auch nur Verluste, insofern bedeutet eine Steuererklärung immer eine kleine Steuerrückerstattung, da man ja bekanntlich die Verluste aus dem Gewerbe mit den Einkünften aus "nichtselbständiger Tätigkeit" ausgleichen kann.
    Ähnlich sieht es mit der Umsatzsteuer aus. Da immer fleissig gekauft wird, dürfte zeitweise die Rückerstattung der Umsatzsteuer über die Vereinnahmte MWSt. liegen.
    Meist sagt das Finanzamt dann auch nichts, wenn die Steuererklärung überfällig ist, weil es für die überlasteten Behörden so gesehen "Peanuts" sind.
    Besagter Kleinunternehmer hat also nun vor einigen Wochen nach einigen Mahnungen seine Steuererklärung 2008 abgegeben. Da seine Geschäfte in diesem Jahr schon ganz ordentlich gelaufen sind und die gröbsten Investitionen getätigt bzw. Abschreibungen ausgelaufen sind, stellt sich zum ersten Mal ein kleiner Gewinn von 10.000,- EUR ein.
    Von diesem Gewinn hat er dann natürlich einen Teil wieder investiert, einen Teil entnommen und verbraucht.
    Jetzt kam aber - wie erwartet, wenn man weiß, wie das abläuft - der Hammer:
    Das Finanzamt errechnet eine Steuernachzahlung für 2008 von rund 3.000,- EUR. Bei Nebenerwerblern kommt der Gewinn natürlich aus der Steuerprogression gesehen "oben drauf" auf seine anderen Einkünfte (Lohn). Der Steueranteil ist also nicht gerade knapp.
    Weil er seine Steuererklärung zu spät abgegeben hat, kommen also hier noch Versäumniszuschläge und Verzugszinsen drauf. Gleichzeitig ergibt sich aus der Umsatzsteuer auch erstmals eine Zahlungsverpflichtung von rund 1000,- EUR, ebenfalls verbunden mit Versäumniszuschlägen und Zinsen. Gleichzeitig kommt der Hinweis, daß man eigentlich verpflichtet gewesen wäre, die Umsatzsteuer ab einem gewissen Umsatz monatlich abzurechnen (und zu bezahlen).
    Der Kleinunternehmer muss also für 2008 zusammen fast 5.000,- EUR nachbezahlen. Doch das genügt dem Finanzamt natürlich nicht. Es werden Vorauszahlungen fällig und zwar auf Basis der letzten Zahlen, also 2008. So muss er also für 2009 ebenfalls 5.000,- EUR und bis zum 3. Quartal 2010 noch rund 3.700,- EUR bezahlen. Und zwar sofort!
    Gesamtsumme also rund 13.000,- EUR

    Da unser Kleinunternehmer weder reich geerbt, noch einen lukrativen Hauptjob hat und auch sein Gewerbe immer so auf plusminus Null auf dem Konto läuft, sieht er sich außerstande, dies Summe sofort aufzubringen.

    Er telefoniert etwas mit dem Finanzamt, nimmt sich vor, einen Steuerberater aufzusuchen und verdrängt dann das Thema kurzzeitig, denn sein Hauptjob und seine Jobs in der Veranstaltungstechnik halten ihn zu 110% auf Trab.
    Bis er sich umsieht, hat er eine Mahnung vom Finanzamt auf dem Tisch. Er telefoniert wieder mit dem Finanzamt, denkt sich, daß der Steuerberater dann schon alles klären wird, überweist noch alles was er so zusammenkratzen kann (2.000,-) an das Finanzamt und ist wieder so im Stress, daß er das Thema wieder verdrängt.
    Nun kommt die Androhung der Vollstreckung. Wird nicht innerhalb 1 Woche bezahlt, wird vollstreckt. Das bedeutet Kontopfändung, vollstreckbarer Titel, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis und das ganze Programm.
    Der Steuerberater konnte aber noch eine Reduzierung der Vorauszahlung erreichen und eine Ratenzahlungsvereinbarung.

    Fazit: hätte sich besagter Kleinunternehmer sorgfältig kaufmännisch gehandelt, rechtzeitig Steuererklärungen abgegeben, und monatlich abgerechnet, dann wäre das alles nicht passiert. Er hätte damals das Geld nicht komplett für Investitionen und Privatentnahmen verwendet, sondern mittels Vorauszahlungen regelmässig dem Finanzamt gegeben, was dem Staat gehört.

    Nun aber ist seine Existenz gefährdet und überweist monatlich noch den letzten Cent. Würde ein Zwischenfall/Unfall noch Kapital erzwingen, ist der Konkurs unabwendbar.

    Also: frühzeitig steuerliche Beratung einholen und lieber eine monatliche Buchhaltung machen lassen, auch wenn der Umsatz das noch nicht erfordert.
    Und: Für Existenzgründer gibt es Grundlagenseminare bei der IHK oder ähnlichen Einrichtungen. Ein gewisses Grundverständnis in der deutschen Gesetzgebung und im Steuerwesen ist für einen Gewerbetreibenden unerlässlich.

    Vielleicht regt diese kleine Geschichte ja den ein oder anderen zum Nachdenken an....
    Vielleicht hat auch noch jemand anders andere wertvolle Tipps für "Start-Ups"...

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  • dienervt
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    • 5. November 2010 um 19:45
    • #2

    Weiterer Fehler:
    Erwerb eines (teuren) Leasingwagens, obwohl das eigene (bezahlte) Auto noch gut ist.
    Viele lassen sich zu dem Unsinn verleiten, weil es ja "Steuern sparen" soll.
    Bei Neugründungen sind zunächst die noch geringen Auftragseingänge und notwendige
    Anfangsinvestitionen das Problem, nicht die Steuer.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • yamaha4711
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    • 5. November 2010 um 20:40
    • #3

    Tacho!

    Ein weiterer Fehler ist es die Konkurenz bzw. alle anderen Hobbykistenschubser in der Umgebung zu unterschätzen. Dieser Kundenkreis, der zunächst bedient wird, ist nicht auf Qualität sondern auf Quantität und auf billig aus. Selten gibt es Kunden die es zu schätzen Wissen. Es gibt mittlerweile, gerade im Billigsegment, zu viel Material und das führt zu einem Preisverfall. Das Finanzamt interessiert das aber ganz und gar nicht.
    Ein weiterer Punkt sind Personalkosten und Lagerhaltung, sowie Rücklagen für evtl. Reparaturen. Diese fallen zwar nicht sofort an, doch irgendwann geht immer mal was kaputt und sei es weil der Kunde es verschuldet oder man braucht eine helfende Hand oder der eigene Keller reicht nicht mehr.

    Gerade bei DJ/Privat Party oder Kinderpunkpartyrock. Da kommt es auch oftmals vor, dass man mit weniger Material nach Hause fährt, als man vorher hatte. Das hat nun nichts direkt mit kaufmännischer Handlungsweise zu tun, sondern ist einfach das unternehmerische Risiko.

    Auch sollte man sich im klaren sein, dass man einen vernüftigen und vor allem wasserdichten Vertrag aufsetzt, wenn man Geschäfte macht. Da ist es auch sinnvoll mal einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um AGB's und Mietverträge gerichtsfest zu machen.

    Es gibt so viele Fallen und eines noch zum Schluss: als Selbstständiger muss man, um einen Euro zu verdienen, zwei Euro Umsatz machen, mindestens.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • billbo
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    • 6. November 2010 um 00:38
    • #4
    Zitat

    als Selbstständiger muss man, um einen Euro zu verdienen, zwei Euro Umsatz machen, mindestens.

    Umsatzrendite 50% :shock: ? Was ist das für eine Branche? Da fang ich sofort an!
    Kleiner Tipp: die Umsatzrendite der besten Autovermieter liegt (in Jahren, in denen es gut läuft) bei etwa 5%. Tendenz fallend ...

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • andy006
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    • 6. November 2010 um 08:39
    • #5
    Zitat von "billbo"

    Umsatzrendite 50% :shock: ? Was ist das für eine Branche? Da fang ich sofort an!
    Kleiner Tipp: die Umsatzrendite der besten Autovermieter liegt (in Jahren, in denen es gut läuft) bei etwa 5%. Tendenz fallend ...

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    Ich glaube er meint Erlös. Also um 1 Euro Ergebnis zu haben benötigt der Selbstständige 2 Euro Erlös. Der Umsatz sagt zu dieser Konstellation nichts aus sondern ist eine variable Größe.

    Oder sehe ich das falsch?

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Kracky
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    • 6. November 2010 um 09:17
    • #6

    Also ich kenne die Regel eher mit 1 zu 4, von 100% bleiben 25% im eigenen Sack, der Rest geht alles drauf und wenn ich mir die letzten 10 Jahre anschaue kommt das auch gut hin.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • slaytalix
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    • 6. November 2010 um 09:31
    • #7

    Kleingerwerbe & UST schließt sich ja eigentlich aus. Hobby & Liebhaberei gerade beim Vorsteuerabzug beim FA auch ungern gesehen, Stichwort hier "gewillkürtes Betriebsvermögen".

    Sonst Fristsetzung zur monatlichen Umsatzsteuererklärung oder zumind. Vierteljährlich, wenn man das natürlich versäumt... :roll:

    Vorlage eines Konzepts bzgl. "Gewinnerzielungsabsicht".

    Amortisation & andere Betriebskennzahlen zur Statistik, Standortfaktoren sowie Mitbewerber. Dann stellt sich heraus, daß man im Dryhire die falsche Marke im Rentalbereich hat, selbst unbekannte Djs & Bands erstellen Rider oder schreiben diese ab :roll:

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung sowie Vollstreckungsankündigung. Ferner Durchsuchungsbeschluß mit Steuerfahndung vor Ort, davon kann ich auch ein Lied singen. Sämniszuschläge, Stundung der Zahlungen.

    Kreditunwürdigkeit nach Bonitätsstufe 9 (unerwünschte Risiken wie bei Gastwirten) in unserer Branche. Bei Leasing mit strengen Vorgaben mit EÜR-G&V sowie Bilanzeinreichung

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

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  • test
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    • 6. November 2010 um 11:42
    • #8

    außerdem sollte man sich immer auch mit dem thema amortisation beschäftigen. es macht ja wenig sinn immer alles besitzen zu wollen. eine 'kriegskasse' die so groß ist, das die fa davon 1-2 monate zehren kann, sollte auch pflicht sein. dann sollte man keine aufträge anehmen, die zu groß sind. ich kann einen auftrag nur dann anehmen, wenn die fa nicht pleite geht, sollte der kunde insolvent gehen. kann das aber passieren, dann ist der auftrag zu groß.
    das wird gerne auf dem bau demonstriert, wo das ja häufiger passiert

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  • Mechwerkandi
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    • 6. November 2010 um 11:54
    • #9

    Der grösste Fehler ist wohl der Glauben an die vage Aussicht, mit Hell & Laut ein Geld im Sinne einer Existenz verdienen zu wollen...

  • test
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    • 6. November 2010 um 12:26
    • #10

    damit kann man schon geld verdienen. es sollte nur mit dem glauben an die schnelle mark aufgeräumt werden.

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  • Volker
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    • 7. November 2010 um 08:11
    • #11

    "wird vollstreckt. Das bedeutet Kontopfändung, vollstreckbarer Titel, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis und das ganze Programm."

    Das ist so nicht ganz korrekt. Vollstreckbarer Titel ist schon der Steuerbescheid und ins Schuldnerverzeichnis wird man nur aus drei Gründen eingetragen:
    a) eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben
    b) nicht abgegeben und daher Haftbefehl erlasse
    c) Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

    Ansonsten ist der Hauptfehler im beschriebenen Bespielsfall eigentlich, dass man meinte sich jahrelang nicht um steuern kümmern zu müssen.
    Wenn man da immer auf Stand ist werden eigentlich auch keine nachträglichen Vorauszahlungen und scheinbar exorbitante laufende Vz PLÖTZLICH festgesetzt. "plötzlich" war im Beispielsfall eigentlich garnix.

    Fazit: immer schön auf dem Teppich bleiben (auch den obigen Hinweis mit dem Leasingauto finde ich gut) und steuerlich am Ball bleiben. Man kann immer problemlos mit ner BWA die lfd. VZ anpassen, denn man muss nur versteuern was man auch verdient (zumindest im Normalfall, es gibt natürlich auch Spezialisten die sich (endgültig) schätzen lassen.

  • Volker
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    • 7. November 2010 um 08:19
    • #12

    bevor ich das vergesse vielleicht noch der Hinweis, dass die Vorgehensweise wie im Beispielsfall "Steuerberater ruft beim Amt an und bekommt ne Ratenzahlung" vielleicht in München funktioniert.
    Für NRW sollte man sich daher besser nicht drauf verlassen bzw. eigentlich grundsätzlich davon verabschieden.

    Eine Ratenzahlung ist aus verschiedenen Gründen, mit denen ich hier niemanden langweilen will, (in NRW) nahezu ausgeschlossen.

  • yamaha4711
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    • 7. November 2010 um 12:24
    • #13

    Hmm... welche Begründung hat den das FA für die sofortige Einforderung?
    Ist es denn Sinn und Zweck - wenn man durch nicht nachweisliches Eigenverschulden - eine entsprechende Nachforderung bekommt, die Existenzbedrohend ist, diese dann auch sofort zu leisten hat und damit die Firma und auch das Privatleben vor den Baum zu fährt?
    Ich denke auch in NRW lassen die Leute mit sich reden und ansonsten hilft meist der Weg nach oben (Eskalation

    @all
    was gibt es denn noch für Fallen?
    mir würden da z.B. einfallen:
    nicht zahlungsfähige Kunden
    Unterschlagung
    Zerstörung durch den Kunden
    fehlende Haftpflichtversicherung (Unfälle) - da denke ich nicht nur an den Kunden!
    Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall
    Kunde der den Rechtsweg bestreitet, weil die VA bzw. die Ausführung Mist war; Stichwort Regress
    Unverschuldete Zerstörung wegen höherer Gewalt (Blitzschlag, Wasserschaden, Wind, etc.)
    Private Vorsorge
    Krankenkasse

    und vieles mehr, das man selbst beachten und schultern muss

    Was fällt euch noch so ein?

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • rockline
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    • 7. November 2010 um 13:14
    • #14
    Zitat von "mringhoff"

    ..........stellt sich zum ersten Mal ein kleiner Gewinn von 10.000,- EUR ein.

    Dann hast Du rund 100.000.- Umsatz gemacht.
    Das vom "Gewinn" fast 40% Einkommenssteuer bei Nebenerwerbstätigen abkassiert werden ist doch allgemein bekannt.

    Hoch leben die GWG's!

  • billbo
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    • 7. November 2010 um 13:22
    • #15
    Zitat

    Hmm... welche Begründung hat den das FA für die sofortige Einforderung?

    Eventuell die, dass es Gesetz ist? Steuerschulden sind sofort fällig; im Prinzip (bei Sollversteuerung) ab Rechnungsdatum. Das Finanzamt ist aber so nett und leiht Dir sein Geld für eine gewisse Zeit (1 Monat/ 1 Quartal/ vielleicht 1 oder 2 Jahre, wenn Du Existenzgründer bist), bis Du ein wenig Zeit gefunden hast, Deine Buchführung/ Steuererklärung auf den Pin zu kriegen. Sogar zinsfrei!
    Und als nachweisliches Eigenverschulden dürfte es reichen, dass man sich über lange Zeit um seine abzuführenden Steuern keine Gedanken gemacht hat (und folglich diese also auch nicht gezahlt hat).
    Unwissenheit (Blauäugigkeit/ Dummheit/ Dreistigkeit) schützt vor Strafe nicht. Und erst recht nicht den Steuerschuldner, der den Finanzbehörden das dem Staat zustehende Geld vorenthält.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • falcocgn
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    • 7. November 2010 um 14:04
    • #16

    @ yamaha4711:

    Die USt wird durch den Unternehmer für den Staat eingenommen und ist immer sofort nach UVA fällig. Die USt kann auch nicht gestundet werden, da sie eben "eigentllich" da sein sollte.

    @all:

    Typische Fehler sind auch:
    - nicht die vereinnahmte USt auf ein separates Konto zu legen. So ist sie leider weg, wenn sie gezahlt werden müsste
    - nicht daran zu denken auch noch zusätzliche mindestens 18% von der Rechnungssumme auf Seite zu legen, um die im nächsten Jahr kommende ESt zu zahlen
    - zu lange zu warten, bis die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Erst dann weiss ich nämlich, was auf mich zu kommt.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
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    • 7. November 2010 um 14:25
    • #17
    Zitat von "rockline"

    Dann hast Du rund 100.000.- Umsatz gemacht.
    Das vom "Gewinn" fast 40% Einkommenssteuer bei Nebenerwerbstätigen abkassiert werden ist doch allgemein bekannt.

    ich weiß zwar nicht, was obiger Bekannter an Umsatz gemacht hat, aber so viel wirklich nicht. Es lag eher daran, daß er wenig Ausgaben hatte (quasi "wie immer") und erst später investierte, als dann das Geld auf dem Konto war. Von den Investitionen hat man dann noch nicht so viel (als gewinnsenkende Ausgabe), da hier das ganze ja auf mehrere Jahre verteilt wird (Abschreibungen).
    Lagerräume gab es nicht (wurde im Keller gelagert), etwas Anteile an Telefon, Internet, Kfz, ein paar Abschreibungen und etwas Betriebsausgaben - das dürfte es gewesen sein. Schliesslich wurde das ja immer nebenbei betrieben.
    Mehr als 20.000,- Umsatz waren das schätzungsweise nicht.


    Zum Thema Umsatzrendite:
    (oder wieviel Umsatz für wieviel Gewinn)
    Es gibt sicher Branchzen-Kennzahlen dafür, doch das ist immer der Durchschnitt. Vielmehr hängt es doch stark von der Firma selbst ab.
    Wer viel investiert, der legt den Grundstein für (hoffentlich) spätere Gewinne.
    Wer in abschreibungsintensive Geräte investiert (und das dürfte in der VT auch recht häufig sein), der invertiert sozusagen die Umsatzrendite. Trotz hoher Ausgaben (Liquiditätsabfluss vom Konto), bleiben diese relativ neutral, was die Gewinnwirksamkeit betrifft, je nach Abschreibungsdauer. In den späteren Jahren sinken vielleicht mal auch die Investitionen, aber die Abschreibungen haben sich ordentlich angehäuft. Das Konto strotzt also vor Liquidität, die Einnahmen-Überschußrechnung weißt einen Minigewinn auf... Trotz steigendem Umsatz.
    Kennzahlen sind also nicht wirklich alles.
    Vielleicht sollte unsere Branche seine Umsatzrendite eher aus der Liquidität 2. Grades (also mit der Abschreibung) errechnen anstatt aus dem Gewinn?

    Und dann hängt es auch von der Rechtsform ab. Personengesellschaften und Einzelunternehmer haben natürlich einen wesentlich höheren Gewinn, da sie sich diese ihren Gewinn z.T. auszahlen (entnehmen) müssen, um privat davon leben zu können.
    Kapitalgesellschaften (GmbH etc.) zahlen ihren Geschäftsführern hingegen ein Gehalt, das entsprechend gewinnwirksam abgezogen wird. In unserer Branche ist der Geschäftsführer meist auch der Inhaber der Firma (sprich Gesellschafter).
    Wenn also eine GmbH bei 200.000,- Umsatz auf 1.000,- EUR Gewinn rauskommt, und in der EÜ ein Gehalt von 50.000,- enthalten ist, dann ist das wesentlich besser, als wenn eine Einzelfirma bei gleichem Umsatz ein Gewinn von 20.000,- ausgewiesen hat.

    Und die Umsatzrendite hängt auch stark davon ab, wieviel Prozent des Umsatzes rein mit der Vermietung bzw. Service gemacht wurde und wieviel mit dem Handel (Verkauf, Installation etc.).
    Wer schon mal ein paar Geräte verkauft hat (wer macht das nicht von uns?), der weiß, wie wenig Marge zum Teil dort enthalten ist. Man hat dann zwar ein ordentliches Umsatzplus, aber auch fast soviele Ausgaben beim Wareneinkauf....

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  • mringhoff
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    • 7. November 2010 um 14:46
    • #18
    Zitat von "falcocgn"


    Typische Fehler sind auch:
    - nicht die vereinnahmte USt auf ein separates Konto zu legen. So ist sie leider weg, wenn sie gezahlt werden müsste
    - nicht daran zu denken auch noch zusätzliche mindestens 18% von der Rechnungssumme auf Seite zu legen, um die im nächsten Jahr kommende ESt zu zahlen
    - zu lange zu warten, bis die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Erst dann weiss ich nämlich, was auf mich zu kommt.


    Ganz wichtige Tipps vor allem für Gewerbestartende oder Firmen mit hohem und schnellem Wachstum (z.B. vom Nebenerwerb zum Vollerwerb).
    Das Finanzamt möchte zwar regelmäßige Vorauszahlungen haben, diese basieren natürlich nur auf den Zahlen der zuletzt eingereichten Steuererklärungen.
    Wenn also alles im ähnlichen Rahmen bleibt wie in den Vorjahren, dann passen die Vorauszahlungen in etwa zur laufenden Steuerpflicht. Mit den neuen Zahlen werden dann auch die Vorauszahlungen angepasst. Je zeitnaher also die Erklärung abgegeben wird, desto realer sind auch die Vorauszahlungen.

    Zum Thema USt.:
    Seit einigen Jahren hat der Gesetzgeber diese Vorauszahlungsproblematik mit der verspäteten Abgabe auch erkannt und eingeführt, daß die neugegründeten Firmen ihre USt-Voranmeldung monatlich abgeben müssen. Erst dann, wenn das Finanzamt erkennt, daß da kaum etwas passiert, passt man die Erklärungsfrist auf das Quartal oder sogar auch auf ein ganzes Jahr an.
    Wer dann aber wieder eine Umsatzsteigerung hat, darf nicht so lange warten, bis das Finanzamt ihn wieder auf eine kürzere Frist festlegt, sondern man ist gezwungen, diese selbst dort anzumelden. Die genauen Grenzen und Fristen findet im UStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

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  • stb
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    • 7. November 2010 um 16:26
    • #19

    Volker: wie wahr, wie wahr!!! ;)

  • sven
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    • 7. November 2010 um 17:51
    • #20

    Überlgen, ob man der Typ ist eigenverantwortlich zu handeln und 110% unter Spannung zu stehen (es gibt ja Alternativen)

    Kontakt mit Kollegen in Region aufnehmen:
    sehen was die für VA machen
    sehen wie die arbeiten
    sehen was man selbst aber besser machen würde

    Alleinstellungsmerkmal (dieses Wort sollte man wirklich kennen und verinnerlichen)

    vor jeder Anschaffung rechnen, ob wann und wie diese sich in klingender Münze auszahlt
    gleiches gilt auch für Aufträge ( Folgeaufträge, das Wort sollte man sich nicht so genau merken ...)
    Material dazumieten (vorausgesetz das gleich Zeug wie die Kollegen der Region zu haben) nich alles immer haben wollen

    Nich von Kraut bis Rüben alles machen wollen, sich auf das konzentrieren was man wirklich kann ( und was einen Spaß macht, auch So nachts um 3)

    Sich klar machen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und es sich dann dennoch dauerhaft lohnt für (mit) den Star und Sternchen der Promiwelt zu arbeiten (Einkommen, Steuer, Krankenversicherung, Geld für nach der ARbeitszeit)

    Die gültigen und zutreffenden Gesetzestexte für seine Tätigkeit beschaffen und mal lesen (und auch verstehen)

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

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