Folgendes Szenario:
Eine typische kleine Konzertveranstaltung mit Bühne (PA, Licht, Backline), Dekobeleuchtung im Saal (ein paar Pars und Arbeitslicht für die Gastrostände) sowie diverse Geräte für die Gastro (Friteusen, Spülmaschinen, Kühlschränke, usw.)
Eine Halle mit 50A Absicherung, Strombedarf berechnet nach Max. Lastangaben der Geräte => ca. 65KW.
Weitere Anschlüsse ausserhalb der Halle, Aggregate etc. fällt weg, hab ich alles schon versucht, gibts nicht.
Mir ist klar dass nun die meisten sagen würden, sämtliche Geräte benötigen so gut wie nie ihren Max. Strom, schon gar nicht gleichzeitig, also mit konsequentem Aufpassen dass nicht zuviel gleichzeitig läuft passt das schon. Wir haben das mal durchgerechnet und sind "ehrlich", also noch mit Reserven, auf einen Gleichzeitigkeitswert von 33KW gekommen. (z.B. Überlegungen wie dass die Kaffemaschinen nur mittags laufen, Friteusen nur in den Stoßzeiten alle gleichzeitig laufen, in diesen Zeiten die Lichtanlage nur auf Halbgas läuft etc.)
Viel Gelaber, nun zur Frage: Gibt es in den VDE oder in anderen Richtlinien irgendwelche Absätze wo dieses Vorgehen beschrieben, verboten, erlaubt ist? Nach dem gesunden Menschenverstand und mit Aufpassen funktioniert das natürlich und wird auch tagtäglich so gemacht. Darum gehts mir aber nicht, ich würd gern wissen was da Recht und Gesetz zu sagt.
Achja, ich kann sicherstellen dass niemand von der Gastro oder Musiker eigenmächtig was einsteckt etc. Die hören auf mich, ausnahmsweiße mal ![]()