Hallo, folgender, wahrscheinlich nicht ganz ungewöhnlicher Fall:
Dienstleister betreute für einen Veranstalter ein Clubkonzert und liefert neben Technik auch den Techniker mit. Eine Band ruft -unabgesprochen- Publikum auf die Bühne, irgendwer schuppt dann im Gerangel nen Monitor runter. Das Ding ist hinüber. Wer genau das Ding runtergehauen hat ist natürlich nicht nachvollziehbar.
Wer haftet?
Band? Weil (indirekter) Verursacher dieses Schadens?
Veranstalter = Kunde, weil Mietsache beschädigt wurde?
Oder Dienstleister? Weil Verursacher nicht nachvollziehbar?
Gar der Clubbetreiber? Weil der stellt die Bühne, die keine Absperrung / Geländer / .. hatte?