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Umgang mit nicht gerechtfertigten Polizei Einsätzen?

  • Kracky
  • 17. Oktober 2011 um 19:40
  • falcocgn
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    • 25. Oktober 2011 um 13:02
    • #61

    Wir sollten uns darüber im klaren sein, dass das Verursacherprinzip gilt. Der Veranstalter veranstaltet Lärm. Wenn er das länger als 22 Uhr tun möchte und offensichtlich Anwohner belästigt werden könnten, muss er sich um eine Ausnahmegenehmigung vom LImschG bemühen. Die Beantragung ist kein Hexenwerk. Gleichzeitig muss er veranlassen, dass eine Messung nach 15950-5 durchgeführt wird. Wenn er schon soweit gekommen ist, sollte er den VT-Dienstleister bitten, ein Hand-Messgerät mitzubringen. Wenn dann alles das abgehakt wurde, kann er auch auf rechtlich einwandfreiem Boden diskutieren. Denkt dran: ein Blick ins Gesetz, schützt vor Geschwätz. Wenn also nun die Polizei kommt, ihr die Messungen nach 15950-5 durchgeführt und natürlich dokumentiert habt und auch noch an den am nächsten liegenden Häusern vorher eine Kontrollmessung durchgeführt habt, kann euch (richtiger: dem Veranstalter) eigentlich keiner mehr einen Strick draus drehen. dann muss er klagen.

    Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass Ruhe eines der höchsten Güter in unserer heutigen Zeit ist. Ja, ich wohne in der Stadt. Aber nein, ich habe keinen Bock darauf, wenn in der Kneipe gegenüber der Fußball nach 24 Uhr lautstark bei offenen Fenstern gefeiert wird. Ich muss nämlich morgens raus und fit sein.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Reini
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    • 25. Oktober 2011 um 15:56
    • #62

    ich betreue seit Jahren 1 Privat-Veranstaltung mitten in einer Ortschaft; wie es dann kommen musste
    vor 4 / 5 Jahren eine Anzeige; Polizeikontrolle - ohne Beanstandung der Ruhestörung
    (um das Ganze etwas zu definieren, jeder vorbeifahrende Zug in 100 m Entfernung machte mehr Lärm, wie die Leute und die Beschallung)
    Derjenige, welcher die Anzeige rausgehauen hat, konnte gar nichts hören, weil er ~700m weit weg wohnt; jedoch war
    ihm die Privat-VA ein Dorn im Auge....


    1992 iss Eine Person in die Wohnung über der Disco (die es schön über 30 Jahre gab!) eingezogen. Die Disco wurde damals ausserhalb des Ortes erbaut; in der zwischenzeit wurde rundrum aus Apfelplantagen eine Neubausiedlung gebaut. Wie es kommen musste hat diese Person auf Ruhestörung geklagt; und bei Gericht auch recht bekommen!


    noch besser sind die, welche aufs Land ziehen und per Gericht dem Gockel das "kiekeriekie" verbieten :wink:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • david kammerer
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    • 25. Oktober 2011 um 17:12
    • #63
    Zitat von "falcocgn"

    ... Gleichzeitig muss er veranlassen, dass eine Messung nach 15950-5 durchgeführt wird...Wenn also nun die Polizei kommt, ihr die Messungen nach 15950-5 durchgeführt und natürlich dokumentiert habt und auch noch an den am nächsten liegenden Häusern vorher eine Kontrollmessung durchgeführt habt, kann euch (richtiger: dem Veranstalter) eigentlich keiner mehr einen Strick draus drehen. dann muss er klagen...


    Ist dem wirklich so? Kannst du uns bitte einen Hinweis geben, wo das gesetzlich geregelt ist, daß man, wenn man sich DIN15950-5 konform verhält, automatisch aus dem Schneider ist, was das LImschG betrifft?
    Mir war auch bis heute nicht bewußt, daß eine Messeung nach DIN15950-5 vorgeschrieben ist (wie es im Post weiter oben rüberkommt). Klar: Die Messung ist notwendig, wenn man DIN konform sein möchte, daß man aber DIN konform sein muß, ist mir neu.

    Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • falcocgn
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    • 25. Oktober 2011 um 17:23
    • #64

    Rechtsquellen beachten!

    Für das Publikum DIN 15905-5. Damit protokolliere ich, was ich dem Publikum antue. Wenn ich das ordnungsgemäß protokolliere und vorher besagte Kontrollmessungen durchgeführt habe, habe ich einen Nachweis, den ich vorlegen kann.

    Die Ausnahme nach LImschG muss natürlich vorliegen. Ich zitiere §3 des LImschG NRW:
    Grundregeln
    (1) Jeder hat sich so zu verhalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.
    (2) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, hat durch geeignete Maßnahmen für die Einhaltung der Pflichten des Absatzes 1 zu sorgen.
    (3) Bei der Errichtung von Anlagen ist Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen. Der Stand der Technik ist einzuhalten, soweit dies im Einzelfall nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

    Der "Stand der Technik" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, um Gesetze flexibel zu halten. In unserem Beispiel ist eine DIN der Stand der Technik...

    Noch Fragen?

    Warum sucht hier jedermann nach Umgehungsmöglichkeiten oder macht sich die verkorkste Sichtweise so manches Veranstalters zu eigen, der anscheinend nicht seine Hausaufgaben erledigt hat?

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • madmax
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    • 25. Oktober 2011 um 17:48
    • #65

    Jugendclub im Nachbarort, neuer Mieter in der Nachbarschaft.
    Jeden Samstag bzw. montags darauf Anzeige bzw. Beschwerde beim Gemeindeamt wegen laudes Radio und so.
    Eines samstags besuchte man die Party eines befreundetem Clubs. Einer hat noch 'ne Kiste Bier als Begrüßungsgeschenk geholt und vergessen, das Licht auszumachen.
    Den Rest könnt ihr euch denken...

    In Zwickau hat sich Einer 'n Haus gekauft. Direkt neben der Freilichtbühne, welche bestimmt schon 100 Jahre bespielt wird.
    Nun versucht er mit allen Mitteln; "laute" Veranstaltungen zu verhindern.
    Die Sache ging natürlich durch die Presse. Mit dem Ergebnis; das nun ständig Leute, welche dort zufällig (oder auch nicht) vorbeifahren, und hupen was das Ding hergibt.
    Klasse Eigentor...

    In Chemnitz wollten 2 oder 3 Mieter (zugezogene) sämtliche laute Innenstadtaktivitäten (incl. Stadtfest mit 100000 Besuchern) kippen bzw. deren Konzerte auf 22.00 Uhr begrenzen.
    Das Open Air Kino wurde nur genehmigt, weil man eine aufwändige (und teure) Tonanlage mit vielen kleinen Lautsprechern zwischen den Sitzreihen installiert hat.

    Zeltparty; jahrelang ohne Probleme bis 3 Uhr.
    Dieses Jahr auch Genehmigung, aber Polizei um 1 da; leise machen.
    Grund: Neuer Kneiper am Start.
    Der Alte kannte die "Problemfälle" persönlich; hat diese immer eingeladen und mit Jägermeister befüllt.

    Andere Zeltparty, paar Jahre her. Genehmigung bis 3 Uhr.
    1 Uhr Polizei beim DJ, halb 2 schlußmachen. Polizei wieder weg.
    Veranstalter zum DJ, als dieser Stimmung runterfährt; nix da, wir machen bis 3.
    DJ gibt nochmal ordentlich Gas. Rammstein, Onkelz...
    Um 2 wieder die Grünen beim DJ. Sofort ausmachen.
    Mit den Bullen diskutiert, das man JETZT so einfach nicht ausmachen kann. Nix Diskussion, JETZT ausmachen.
    DJ macht aus, versucht das noch zu erklären. Half nix.
    Fliegende Biergläser, alle Mann auf die Tische, die sogenannte Ordnungsmacht auf der Flucht.
    Die Security mußte noch 20 Mann kommen lassen, um die Sache in den Griff zu kriegen.
    Das Ergebnis waren zerlegte Gartenzäune, rausgerissene Bepflanzungen, verbogene Straßenschilder, abgetretene Spiegel, überall kaputtes Glas und Krach bis zum Morgengrauen.
    Die Schäden an der Technik hielt sich glücklicherweise in Grenzen.
    Die VA hat nie wieder stattgefunden.

    Never stop a running System

  • david kammerer
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    • 25. Oktober 2011 um 17:50
    • #66

    Hallo Falco,

    erstmal danke für die Ausführung.
    Ich suche keine Umgehungsmöglichkeiten, ich möchts nur genau wissen :wink:
    Wenn ich das richtig verstehe, ist aber die DIN "nur" ein "Vorschlag", wie der Stand der Technik erreicht werden kann. Andere Maßnahmen können durchaus auch zum Ziel führen.
    Mir gings um die Frage, ob eine Messung nach DIN sein muß.

    Danke nochmal und Grüße

    David Kammerer

  • skyworker
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    • 25. Oktober 2011 um 17:53
    • #67

    Ich wundere mich auch, dass jeder hier verzweifelt nach Extremen sucht. Die Disco und der Anwohner, der Zug, das rauschende Blätterdach...

    Es ist so einfach: jemand fühlt sich gestört (ob ich die Person nun gut finde oder nicht - völlig egal) und ich kann nachweisen, dass ich die geltenden Auflagen einhalte und es damit faktisch rechtlich keinen Grund zur Klage gibt. Ist dem so, hat erstgenannte Person Pech. Ist dem nicht so, schließt die Ordnungsbehörde auf den umgekehrten Fall und damit ist die Party zu Ende. Alles kein Hexenwerk - sondern unser Handwerk (solange ich mich professionell nenne zumindest).

    Falco - ob eine Messung nach 15905-5 ausreicht, würde ich bezweifeln wollen. Die FLRL und das LImschG gibt Pegel vor, die am jeweiligen Ort (vor dem Fenster zum Beispiel) zu messen sind. Die 15905-5 bietet das nicht.

    madmax:

    Zitat

    Die VA hat nie wieder stattgefunden.

    - warum bloß?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • madmax
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    • 25. Oktober 2011 um 18:24
    • #68

    Ja warum bloß...

    Weil alle Beteiligten mit geballter Dummheit zu Werke gegangen sind.
    Das alkoholisierte Veranstalter (deren Veranstaltungen auch heute noch gelegentlich von der Polizei beendet werden) nicht mehr rational denken können; OK.
    Aber Polizisten... Die müssen doch auch einen "Blick" für "ihr" Klientel haben. Für das anwesende Publikum, für "eine Lage der Dinge vor Ort" statt 08/15-Dienst...

    O.T.:
    Wir hatten mal was Ähnliches, große Ü-30 im tiefsten Winter. Also alle mit dicken Mänteln und so.
    Gegen 1 Uhr; die Frühen wollen heim; hat das einer der großen Garderobenhakenhalter nichtmehr ausgehalten, ist samt Schwerlastanker aus der Wand.
    Worst Case; 200 Jacken durcheinander. Anarchie an der Garderobe, angebliche Diebstähle ("ich hatte 1000 Euro einstecken.."), Polizei.
    Diese Abbruch bzw. "Musik aus" gefordert, um in Ruhe agieren zu können.
    Wir haben denen aber klarmachen können; was passieren würde, wenn die restlichen 1000 Leute schlagartig an ihre Jacken wollen.
    Somit ist die Sache relativ locker zu Ende gegangen.

    Never stop a running System

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    • 25. Oktober 2011 um 22:44
    • #69
    Zitat von "Kracky"

    Die paar Euro für ein Pegelmesser der Klasse 2 in jedes Polizeifahrzeug würden den Kohl sicher nicht Fett machen, es würde den Beamten aber enorm bei ihrer Arbeit behilflich sein.

    Messungen im Immissionsschutz werden mit geeichten integrierenden Klasse-1-Schallpegelmessern durchgeführt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 25. Oktober 2011 um 22:47
    • #70
    Zitat von "skyworker"

    Falco - ob eine Messung nach 15905-5 ausreicht, würde ich bezweifeln wollen. Die FLRL und das LImschG gibt Pegel vor, die am jeweiligen Ort (vor dem Fenster zum Beispiel) zu messen sind. Die 15905-5 bietet das nicht.

    Die DIN 15905-5 definiert zwar auch einen maßgeblichen Immissionsort, grundsätzlich gilt aber: Wir haben drei Regelwerke (TA Lärm bzw. Freizeitlärmrichtlinie, DIN 15905-5 und LärmVibrationsArbSchV), alle haben unterschiedliche Messverfahren, also müssen wir ggf. drei völlig unterschiedlichen Messungen machen.

    TÜV ersetzt ja auch keine ASU und ASU keinen TÜV...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 25. Oktober 2011 um 22:50
    • #71
    Zitat von "falcocgn"

    Der "Stand der Technik" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, um Gesetze flexibel zu halten. In unserem Beispiel ist eine DIN der Stand der Technik...

    Für den "Stand der Technik" haben wir eine Legaldefinition:

    Zitat von "BImSchG § 3"

    (6) Stand der Technik im Sinne dieses Gesetzes ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die im Anhang aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen.

    DIN-Normen werden üblicherweise sogar zu den anerkannten Regeln der Technik gezählt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • tufkaklto
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    • 25. Oktober 2011 um 23:08
    • #72
    Zitat von "madmax"

    Jugendclub im Nachbarort, neuer Mieter in der Nachbarschaft.
    Jeden Samstag bzw. montags darauf Anzeige bzw. Beschwerde beim Gemeindeamt wegen laudes Radio und so.
    Eines samstags besuchte man die Party eines befreundetem Clubs. Einer hat noch 'ne Kiste Bier als Begrüßungsgeschenk geholt und vergessen, das Licht auszumachen.
    Den Rest könnt ihr euch denken...
    Ein Mieter, auch wenn er neu ist hat das Recht, das er auch ohne Lärm wohnen darf, so wie jeder andere. Oder darf nicht wo neu zuziehen?
    In Zwickau hat sich Einer 'n Haus gekauft. Direkt neben der Freilichtbühne, welche bestimmt schon 100 Jahre bespielt wird.
    Nun versucht er mit allen Mitteln; "laute" Veranstaltungen zu verhindern.
    Die Sache ging natürlich durch die Presse. Mit dem Ergebnis; das nun ständig Leute, welche dort zufällig (oder auch nicht) vorbeifahren, und hupen was das Ding hergibt.
    Klasse Eigentor...
    Superschlau, so zu reagieren, wohl noch stolz darauf. Anstatt sich um Deeskalation zu bemühen noch eines drauflegen
    Und auch hier sehe ich es so, das jemand, der sich ein haus gekauft hat, auch recht auf Ruhe hat.
    Sonst muß sich halt der Verein der Freilichtbühne das haus kaufen, wenn er verhindern will, das da jemand wohnt.
    Und was heißt "Laute Veranstaltungen"
    Es gibt Gesetze, die das regeln, wenn nun jeder hupend vor der Tür rumfährt würde ich erst Recht dafür sorgen, das Ruhe eintritt

    In Chemnitz wollten 2 oder 3 Mieter (zugezogene) sämtliche laute Innenstadtaktivitäten (incl. Stadtfest mit 100000 Besuchern) kippen bzw. deren Konzerte auf 22.00 Uhr begrenzen.
    Das Open Air Kino wurde nur genehmigt, weil man eine aufwändige (und teure) Tonanlage mit vielen kleinen Lautsprechern zwischen den Sitzreihen installiert hat.
    Richtig so, überall woanders muß man auch um 22 h die Nachtruhe einhalten.
    Auch hier: Es gibt Gesetze, die genau regeln, wie oft Konzerte / Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen und bei welcher Anzahl/Jahr bestimmte Regeln einzuhalten sind.
    Auch hier habe ich den Eindruck, das Du ein massives Problem hast, wenn jemand neu zugezogen ist.
    Möglicherweise würdest Du Dich mit der mauer wieder wohler fühlen

    Zeltparty; jahrelang ohne Probleme bis 3 Uhr.
    Dieses Jahr auch Genehmigung, aber Polizei um 1 da; leise machen.
    Grund: Neuer Kneiper am Start.
    Der Alte kannte die "Problemfälle" persönlich; hat diese immer eingeladen und mit Jägermeister befüllt.
    Klingt etwas zu einfach, findest Du nicht?

    Andere Zeltparty, paar Jahre her. Genehmigung bis 3 Uhr.
    1 Uhr Polizei beim DJ, halb 2 schlußmachen. Polizei wieder weg.
    Veranstalter zum DJ, als dieser Stimmung runterfährt; nix da, wir machen bis 3.
    DJ gibt nochmal ordentlich Gas. Rammstein, Onkelz...
    Um 2 wieder die Grünen beim DJ. Sofort ausmachen.
    Mit den Bullen diskutiert, das man JETZT so einfach nicht ausmachen kann. Nix Diskussion, JETZT ausmachen.
    DJ macht aus, versucht das noch zu erklären. Half nix.
    Fliegende Biergläser, alle Mann auf die Tische, die sogenannte Ordnungsmacht auf der Flucht.
    Die Security mußte noch 20 Mann kommen lassen, um die Sache in den Griff zu kriegen.
    Das Ergebnis waren zerlegte Gartenzäune, rausgerissene Bepflanzungen, verbogene Straßenschilder, abgetretene Spiegel, überall kaputtes Glas und Krach bis zum Morgengrauen.
    Die Schäden an der Technik hielt sich glücklicherweise in Grenzen.
    Die VA hat nie wieder stattgefunden.

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    Ist das nicht toll, denen haben wir es aber gezeigt, da haben wir ordentlich einen draufgemacht, schön Eigentum anderer zerstört und dafür gesorgt, das man hier nie wieder was macht.
    Oh Mann, was seit Ihr doch für tolle Hechte.

    Hier wird ja echt so getan, als hätte man das Recht, überall ohne Rücksicht auf andere zu feiern, wie es einem passt.
    Wenn das zu viele machen, grabt Ihr Euch auf Dauer nur die eigenen Jobs ab, darüber schon mal nachgedacht.
    Und nochmal, wenn man eine Genehmigung hat, eine Veranstaltung bis 3 Uhr zu betreiben, dann heißt das noch lange nicht, das es legal ist, auch Vollgas Lärm zu machen.
    genau wegen solchen Idioten wie Dir, die meinen auf so etwas Recht zu haben, werden immer strengere Gesetze gemacht, weil es Einige Hirnlose einfach übertreiben.
    Miteinander und Kompromisse eingehen ist das Zauberwort, dann kann jeder leben, aber ein:

    Zitat

    1 Uhr Polizei beim DJ, halb 2 schlußmachen. Polizei wieder weg.
    Veranstalter zum DJ, als dieser Stimmung runterfährt; nix da, wir machen bis 3.

    schafft nur Ärger und noch mehr Widerstand.
    Genau so wie das hupen beim Nachbarn usw....

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  • tufkamar
    Gast
    • 25. Oktober 2011 um 23:19
    • #73

    Schon komisch. Hier in der Gegend gibt's ein Altstadtfestival - der VA kümmert sich um die Zusammenarbeit mit Stadt und Anwohnern, hält sich an die geltenden Gesetze und Auflagen, deeskaliert mit entsprechenden Freundschaftsangeboten an die Anwohner, gibt sich auch sonst Mühe, daß der "Lärm" auf dem Platz bleibt, hält Ruhezeiten und sonstige zeitliche Vorgaben ein (z.B. keine Musik vor 15:00, Soundcheck nur von 16-18 Uhr, def. Musikaus um 23:00, ...), die Technik versucht das ihre, Lärmbelästigung so gering wie möglich (und das geringe so angenehm wie möglich) zu gestalten.

    Ergebnis: Beliebtes Festival in der Umgebung, seit 18 Jahren ohne Probleme und jedes Jahr wieder genehmigt, zufriedene Anwohner, die sogar lobende Leserbriefe in der Lokalpresse veröffentlichen.

    Und keiner vermisst den Lärm nach 23:00 Uhr...


    Wenn ich den Rest hier so lese: irgendwas machen wir da wohl falsch.

  • skyworker
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    • 25. Oktober 2011 um 23:22
    • #74

    Ihr habt halt keine Ahnung von Feierkultur. 23 Uhr Musik aus - wie langweilig ist das denn???

    Kein Applaus für Scheiße!

  • tufkaklto
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    • 25. Oktober 2011 um 23:36
    • #75

    Da hast Du Recht, das hätte es unter Erich nicht gegeben. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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  • Kracky
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    • 25. Oktober 2011 um 23:46
    • #76
    Zitat von "marce"

    Schon komisch. Hier in der Gegend gibt's ein Altstadtfestival - der VA kümmert sich um die Zusammenarbeit mit Stadt und Anwohnern, hält sich an die geltenden Gesetze und Auflagen, deeskaliert mit entsprechenden Freundschaftsangeboten an die Anwohner, gibt sich auch sonst Mühe, daß der "Lärm" auf dem Platz bleibt, hält Ruhezeiten und sonstige zeitliche Vorgaben ein (z.B. keine Musik vor 15:00, Soundcheck nur von 16-18 Uhr, def. Musikaus um 23:00, ...), die Technik versucht das ihre, Lärmbelästigung so gering wie möglich (und das geringe so angenehm wie möglich) zu gestalten.

    Ergebnis: Beliebtes Festival in der Umgebung, seit 18 Jahren ohne Probleme und jedes Jahr wieder genehmigt, zufriedene Anwohner, die sogar lobende Leserbriefe in der Lokalpresse veröffentlichen.

    Und keiner vermisst den Lärm nach 23:00 Uhr...


    Wenn ich den Rest hier so lese: irgendwas machen wir da wohl falsch.

    Ihr könnt in Stuttgart auch den Wasen um 23 Uhr dicht machen, das ist ok weil die Leute entweder genug haben oder aber entsprechend viele Ausweichmöglichkeiten. Wir sind hier auf dem Land, kaum eine Ortschaft hier hat mehr als 1000 Einwohner und alle liegen so im Schnitt 3-4 KM auseinander, die nächste Disco ist mindestens 15 KM weg und es gibt weder Taxi noch S- oder U-Bahn. Freitags ist so gut wie überall Vereinsabend wo die Leute eben vor 22 Uhr gar nicht weg kommen. Also kannst du Freitags erst grob ab 22.30 Uhr mit Gästen rechnen. Die Hüter der Moral des Landkreises haben für sich beschlossen das man darauf schauen möchte das alle Feste um 2 Uhr vorbei sind, ab 1 Uhr soll die Musik hörbar leiser werden, eine Definition in Messbaren Werten konnte mir bisher keiner geben. Samstags ist es nicht viel besser, vor 21 Uhr bekommst du keine Leute auf irgend ein Fest. Ich denke nun hast du einen groben Überblick welchen Zeitlichen Rahmen man hier hat um Geld zu verdienen. Da kämpft jeder um jede Minute und ich muss sagen man kann das sehr gut nachvollziehen. Die Behörden hier, z.B. das Ordnungsamt ist der jeweilige Bürgermeister des Kuhkaffs, der so gesehen Null Ahnung von solchen Genehmigungen hat und daher wird die oben genannte Vorgabe des Landkreises hier als Vorlage genommen. Und ab 1 Uhr hörbar leiser ist eben für mich nicht Abbruch und aus, schon gar nicht wenn dem nicht einmal, wie ich es eigentlich gewohnt bin erst mal eine Ermahnung zur Ruhe voran geht so das man auch die Möglichkeit hat sich einzuschränken um den Abend friedlich abschließen zu können. Oder habt ihr schon einmal in diesen tollen Fernsehberichten gesehen das man sofort mit drastischen Mitteln einem Ruhestörer die Anlage abgenommen hat oder ihn in Gewahrsam steckte ohne das die Herren nicht schon einmal davor dort waren um darauf hin zu weisen das er sich an die Zimmerlautstärke zu halten hat?
    Mir kommt es teilweise vor als ob ihr alle immer leicht reden habt, bei euch Fallen die Jobs und Veranstalter wohl einfach so vom Himmel und alles andere geht euch doch am Allerwertesten vorbei.
    Und immer daran denken, wir reden hier nicht von Fällen wo es wirklich Beschwerden gab und somit der Auftrag der Ordnungshüter klar war.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • daniel heide
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    • 26. Oktober 2011 um 06:41
    • #77

    madmax
    klaus hat ja schon das passende zu deinen Beispielen gesagt, sonst wären mir da auch noch einige ähnliche Sätze eingefallen.

    Und generell fand ich Skys Vorschlag mit dem über den Tellerrand schauen wirklich beachtenswert. Mir fallein eine Menge gute Gründe ein, warum jemand seine Nachtruhe bekommen sollte, auch einige Beispiele warum es gefährlich werden kann wenn dem nicht so ist. Man sollte nur dran denken, welche Auswirkungen Schlafmangel hat. von der Konzentrations-und Leistungsfähigkeit gabs da mal einen schönen Vergleich zu Alkohol.
    Ich habe wenig Interesse an (schlaf)trunkenen Chirurgen, LKW-und Busfahrern usw. usf..

    Wirklich interessant finde ich auch dass hier "jeder" ein Beispiel hat von Anwohnern die selber schuld sind oder die einem Kontrollwahn haben und anderen keinen Spaß gönnen oder "die Regenwürmer husten hören".
    Als ich unsere Abi-Partys mitorganisiert habe, haben wir uns schrecklich geärgert, dass es in der Nähe der Halle eine Familie gibt die offenbar anderen keinen Spaß gönnt, dank derer Lärmschutzmessungen gemacht werden müssen, und die sogar gemeinsam mit der Familie zu protokollieren sind. Was haben wir uns über diese Familie geärgert
    In den folgenden fünf Jahren habe ich diese Veranstaltungen oft technisch betreut und bin bei den Messungen mit der Familie ins Gespräch gekommen. Hier war es umgekehrt. Den Familien in diesem Wohngebiet wurde eine Mehrzweckhalle mit mittlerweile fast 200 Sport- Kultur- und Partyveranstaltungen "vor die Nase" gesetzt und grade die Familie wohnt am nächsten und hat sowohl Schlaf-,als auch Wohnzimmer mit großen Fenstern/Glastüren in Richtung der Halle.
    Ich hatte auf einmal Riesenverständnis dafür, daß die Familie zumindestens ab 22h keine Party/Lärm braucht vor allem nicht 100-200 mal im Jahr.

    Was einige vergessen, ist auch dass ja nicht unsere schönen Boxen allein der Lärmverursacher sind, sondern auch Publikum direkt auf der Veranstaltung und auf dem Weg dahin oder da weg. Auch hierfür ist der Veranstalter verantwortlich und oft ist das sogar eher der Beschwerdegrund als die Musik selber.

    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein

    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Kracky
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    • 26. Oktober 2011 um 09:19
    • #78
    Zitat von "daniel heide"

    madmax
    klaus hat ja schon das passende zu deinen Beispielen gesagt, sonst wären mir da auch noch einige ähnliche Sätze eingefallen.

    Und generell fand ich Skys Vorschlag mit dem über den Tellerrand schauen wirklich beachtenswert. Mir fallein eine Menge gute Gründe ein, warum jemand seine Nachtruhe bekommen sollte, auch einige Beispiele warum es gefährlich werden kann wenn dem nicht so ist. Man sollte nur dran denken, welche Auswirkungen Schlafmangel hat. von der Konzentrations-und Leistungsfähigkeit gabs da mal einen schönen Vergleich zu Alkohol.
    Ich habe wenig Interesse an (schlaf)trunkenen Chirurgen, LKW-und Busfahrern usw. usf..

    Wirklich interessant finde ich auch dass hier "jeder" ein Beispiel hat von Anwohnern die selber schuld sind oder die einem Kontrollwahn haben und anderen keinen Spaß gönnen oder "die Regenwürmer husten hören".
    Als ich unsere Abi-Partys mitorganisiert habe, haben wir uns schrecklich geärgert, dass es in der Nähe der Halle eine Familie gibt die offenbar anderen keinen Spaß gönnt, dank derer Lärmschutzmessungen gemacht werden müssen, und die sogar gemeinsam mit der Familie zu protokollieren sind. Was haben wir uns über diese Familie geärgert
    In den folgenden fünf Jahren habe ich diese Veranstaltungen oft technisch betreut und bin bei den Messungen mit der Familie ins Gespräch gekommen. Hier war es umgekehrt. Den Familien in diesem Wohngebiet wurde eine Mehrzweckhalle mit mittlerweile fast 200 Sport- Kultur- und Partyveranstaltungen "vor die Nase" gesetzt und grade die Familie wohnt am nächsten und hat sowohl Schlaf-,als auch Wohnzimmer mit großen Fenstern/Glastüren in Richtung der Halle.
    Ich hatte auf einmal Riesenverständnis dafür, daß die Familie zumindestens ab 22h keine Party/Lärm braucht vor allem nicht 100-200 mal im Jahr.

    Was einige vergessen, ist auch dass ja nicht unsere schönen Boxen allein der Lärmverursacher sind, sondern auch Publikum direkt auf der Veranstaltung und auf dem Weg dahin oder da weg. Auch hierfür ist der Veranstalter verantwortlich und oft ist das sogar eher der Beschwerdegrund als die Musik selber.

    Gruß

    Und auch das geht wieder mal am eigentlichen Thema vorbei, ich sagte ausdrücklich ja es geht nicht um Fälle in denen es wirklich Beschwerden gab sondern um Fälle wo es die eben nicht gab oder geben konnte, wo aber trotzdem gehandelt wurde.
    Aber um kurz das Thema Peripherielärm an zu gehen, was ändert es wenn ich am Veranstaltungsort, der somit gar nicht der Grund für die Störung ist die Musik abwürge. Ich erreiche damit nur das in dem Moment eben dieser störende Peripherielärm auf ein Maximum gesteigert wird weil viele Leute, teilweise auch erbost heim gehen. Aber bevor nicht offiziell VA Ende ist werden einige Wenige trotzdem nicht gehen und es reichen schon zwei Betrunkene die laut redend oder sogar singend heim laufen um eine ganze Ortschaft zu unterhalten. Die einzige Möglichkeit dem zu entgehen sind dem VA fürs nächste mal keine Genehmigung zu geben oder eben darum zu gucken das die Örtlichkeiten entsprechend passend verlegt werden. Aber auch das geht eigentlich am Thema vorbei weil es für uns kaum bis nicht zutreffend ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Dark
    Beiträge
    240
    • 26. Oktober 2011 um 10:24
    • #79
    Zitat von "falcocgn"

    Wir sollten uns darüber im klaren sein, dass das Verursacherprinzip gilt. Der Veranstalter veranstaltet Lärm. Wenn er das länger als 22 Uhr tun möchte und offensichtlich Anwohner belästigt werden könnten, muss er sich um eine Ausnahmegenehmigung vom LImschG bemühen. Die Beantragung ist kein Hexenwerk. Gleichzeitig muss er veranlassen, dass eine Messung nach 15950-5 durchgeführt wird. Wenn er schon soweit gekommen ist, sollte er den VT-Dienstleister bitten, ein Hand-Messgerät mitzubringen. Wenn dann alles das abgehakt wurde, kann er auch auf rechtlich einwandfreiem Boden diskutieren. Denkt dran: ein Blick ins Gesetz, schützt vor Geschwätz. Wenn also nun die Polizei kommt, ihr die Messungen nach 15950-5 durchgeführt und natürlich dokumentiert habt und auch noch an den am nächsten liegenden Häusern vorher eine Kontrollmessung durchgeführt habt, kann euch (richtiger: dem Veranstalter) eigentlich keiner mehr einen Strick draus drehen. dann muss er klagen.

    Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass Ruhe eines der höchsten Güter in unserer heutigen Zeit ist. Ja, ich wohne in der Stadt. Aber nein, ich habe keinen Bock darauf, wenn in der Kneipe gegenüber der Fußball nach 24 Uhr lautstark bei offenen Fenstern gefeiert wird. Ich muss nämlich morgens raus und fit sein.

    Zuerst kurz persönlich : Ich bin da was den letzten Satz angeht eher anderer Meinung aber das wäre eine Sache für ein Bier in besagter Kneipe und einem engagierten Argumenteaustausch....hat aber jetzt hier nichts zu suchen. BEi Interesse gerne PN.

    Technisch : Also wenn ich bei uns in der Provinz das alles tue habe ich dem Veranstalter hübsch Kosten produziert - die der dann auch noch maulend zahlt im aber im Endeffekt nichts bringt.DENN :

    Der Dialog ist dann folgender :

    Polizei : Machen SIE leiser Leute fühlen sich gestört.
    Ich : Hier sind meine Protokolle ich bin im Soll und die Genehmigung ist auch vorhanden.
    Polizei : Ihre Wische interessieren mich nicht - sie machen leiser oder ich beende das!!!
    Ich : Aber das ist geltendes Recht und MUSS sie doch interessieren!
    Polizei : Wir können das auch gerne auf der Wache ausdiskutieren!!!!! Ich bin jetzt hier und sage : Leiser machen!!!


    So oder ähnlich ist es mir und einigen Kollegen schon öfters ergangen. Im Nachhinein gabs eine halbherzige Entschuldigung vom Ordnungsamt aber weder Schadensersatz noch ne Anmerkung von der Polizei.
    Seitdem gibt es hier mindestens 4-5 Festwirte die sich all das sparen weil es "(Zitat) Am Ende sowieso nix bringt" ....

  • tufkaklto
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    • 26. Oktober 2011 um 11:43
    • #80

    Dark:
    Wenn das einer mal ordentlich durchzieht und das Ordnungsamt/Die Polizei einen auf den Deckel bekommt, dann werden die auch vorsichtiger und fragen zumindest in der Zentrale/Bei vorgesetzter Dienststelle nach, weil das auch denen im nachhinein durchaus internen Ärger verursacht.

    Kracky:
    Solange einfach nur Negativbeispiele gebracht werden wie von madmax, die meinen ein Recht auf Lärmerregung zu haben, sollte man auch darauf antworten.
    Diese Extrembeispiele werden anscheinend nur zu gerne gebracht, um gegen "Zugezogene" und sonstige "Spielverderber" zu wettern

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