Zitat von "daniel heide"Also ist eigentlich die logische Konsequenz, dass man als selbstständiger Techniker nur noch arbeiten kann wenn man irgendeine selbstständige Leistung erbringt. Lichtgestaltung, Ton mischen, Rigging planen, Technische oder Projektleitung etc., wobei ich ja sogar hierbei theoretisch strikte Vorgaben haben kann.
Wenn der Auftraggeber sagt, "bitte abbauen", dann hat man als Helfer ja auch die Entscheidung, ob man zuerst die Lautsprecher abbaut oder die Lichtanlage. ![]()
Ich denke, das ist alles ein fließender Übergang mit der Weisungsgebundenheit.
Außerdem zählt nicht nur die Tätigkeit an sich, sondern auch noch das drumherum. Wenn man den Großteil seines Umsatzes mit einem Auftraggeber macht, ist man auch mehr an dessen Weisungen gebunden, was z.B. die Bezahlung, Termine, Arbeitsweisen oder Abrechnungsmodalitäten angeht, weil man es sich nicht leisten kann, diesen als Auftraggeber zu verlieren.
Wer viele Auftraggeber hat und davon keiner besonders als Hauptkunde heraussticht, der hat natürlich mehr unternehmerische Freiheiten in den Entscheidungen, allein schon, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
Wer (fast) nur noch für eine Hand-Agentur tätig ist und von denen auf diverse Jobs geschickt wird, der ist natürlich von dieser Firma abhängig, bzw. weisungsgebunden. Wenn eine Hand-Agentur dieses System als Geschäftsmodell erkoren hat, ist es doch kein Wunder, wenn der Zoll vor der Türe steht...