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Müssen Tischdecken schwer entflammbar sein?

  • Techno
  • 20. März 2013 um 11:23
  • Techno
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    • 20. März 2013 um 11:23
    • #1

    Hallo Zusammen,

    für einen ABI Ball in einer städtischen Halle sollen Papiertischdecken von Firma Duni auf die Tische angebracht werden. Ist das erlaubt? Diese haben kein B1 Zertifikat.

  • Sebastian Giese
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    • 20. März 2013 um 12:32
    • #2

    Hiho,
    Ich würde nach kurzem Nachlesen die entsprechenden Textstellen in den entsprechenden Regelwerken so interpretieren, dass Tischdecken zu Ausschmückungen zählen und somit schwer entflammbar sein müssen. Dies kann, muss aber nicht, noch verstärkt werden, wenn z.B. durch eine Gefährdungsanalyse herauskommt, dass z.B. die Kerzen auf den Tischen umfallen könnten.

    Welche Regelwerke gelten hängt von vielen Faktoren ab, die nur du kennst :)

  • Techno
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    • 20. März 2013 um 12:44
    • #3

    Ja ich habe mich dort auch eingelesen, bin aber auf keine eindeutige Lösung gekommen. Daher auch meine Frage. ;)
    Also Kerzen stehen nicht auf den Tischen und in meinen Augen sind Tischdecken eine Dekoration.

  • ADMIN
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    • 20. März 2013 um 21:09
    • #4
    Zitat von "MVStättV § 2"

    (11) Ausschmückungen sind vorübergehend eingebrachte Dekorationsgegenstände. Zu den Ausschmückungen gehören insbesondere Drapierungen, Girlanden, Fahnen und künstlicher Pflanzenschmuck.

    Tischdecken sind wohl vorübergehend eingebracht. Also schwer entflammbar.


    Unter Requesiten (also normal entflammbar) wohl allenfalls bei dem einen Tisch, der auf der Bühne steht, wenn die szenische Handlung eine Papiertischdecke erfordert. Selbst dann normal entflammbar. Wobei eine solche Tischdecke wohl auch leicht entflammbar sein könnte...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Sebastian Giese
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    • 21. März 2013 um 08:27
    • #5

    Selbst wenn du es als Dekoration ansiehst, muss es trotzdem schwer entflammbar sein, ist also egal wie du es nennst. Wobei im Zusammenhang mit Bühnen die Bezeichnung "Dekoration" eher "Bühnenbild" heißt und das was man landläufig als Dekoration bezeichnet (z.b. Luftballons auf Kindergeburtstag) Ausschmückungen sind.

  • falcocgn
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    • 21. März 2013 um 08:39
    • #6

    In der Praxis haben wir das Thema schon diskutiert und auch immer wieder mit Feuerwehrleuten der Brandsicherheitswache. Resultat: Tischdecken sind nicht geregelt also werde Fisch noch Fleisch.

    Aus der amtlichen Erläuterung zur VStättVO:
    "Die Begriffe „Requisiten“ und „Ausstattungen“ im Sinne der VStättVO sind auf die Szenenflächen beschränkt.

    Die bestimmungsgemäße Einrichtung eines Versammlungsraumes (wie Möbel, Fenstervorhänge, Tischdecken, Sitzkissen) fällt nicht unter die Begriffe „Requisiten“ oder „Ausstattungen“. Die VStättVO stellt damit Anforderungen an diese nur auf Szenenflächen.

    Außerhalb von Szenenflächen bestehen Anforderungen an einzelne Einrichtungsgegenstände nur dann, wenn diese in der VStättVO ausdrücklich benannt sind (so in § 33 Abs. 2).

    Der Begriff „Ausschmückungen“ umfasst auch Dekorationsgegenstände außerhalb der
    Szenenflächen"

    Also sind Tischdecken raus, doch im Rahmen der Schutzzielerreichung sollten die Kerzen so gestellt sein, dass sie nicht einfach umfallen können. Auch sollte der Dekorateur bitte keine brennbaren Materialien direkt an die Kerze stellen. Ansonsten sind Löschmittel an jedem Tisch vorhanden...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Rolf Gille
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    • 21. März 2013 um 18:16
    • #7
    Zitat von "falcocgn"

    Ansonsten sind Löschmittel an jedem Tisch vorhanden...


    Aber auch Brandbeschleuniger.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • tobias kammerer
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    1
    • 10. Mai 2013 um 10:42
    • #8

    Zeigt mal wieder wie schwachsinnig die ganzen Regelungen sind:

    Offenbar ist die Gefahr von Feuer auf der Bühne (mit eingewiesenem Personal) deutlich höher als im Saal mit 1000 betrunkenen Gästen.

    Und wer jetzt schärfere Regeln für die Gasträume verlangt, der möchte bitte in einer Gummizelle wohnen.
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • derautor
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    • 10. Mai 2013 um 13:09
    • #9

    Anstatt Regelungen hin und her zu interpretieren ist hier der gesunde Menschenverstand gefragt. B1-Tischdecken drauf und gut ist....

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • Mister.Lange
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    • 10. Mai 2013 um 18:03
    • #10

    @falcocng

    Hast Du mal einen Link zur amtlichen Erläuterung der VStättVO?

    Danke

  • falcocgn
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    • 10. Mai 2013 um 18:08
    • #11

    Hallo Mister Lange,

    nimm den hier: http://www.verordnungen-berlin.de/laenderdownload.htm

    Wenn du zu einem Land keine Begründung der VO findest, nimm die aus einem anderen Land oder diesen Link: http://is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Mister.Lange
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    • 10. Mai 2013 um 18:21
    • #12

    Danke Dir...

  • hermste
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    • 10. Mai 2013 um 18:46
    • #13

    Ganz ehrlich, ganz einfach:
    Bei einer Veranstaltung sollte wegen einer Tischdecke - sollte sie auch dem Gesetz genügen - nicht das Haus abbrennen.
    Da oftmal viel Blödsinn bei Veranstaltungen passiert, wo Alkohol ausgeschenkt wird (das hat der Mensch so an sich, nichts Neues), brauche ich nicht im Netz suchen, um zu wissen, dass es unvernünftig ist, Papiertischdecken einzusetzen.
    Gesetze sind nicht der Gesetze wegen da, sondern um effektiv, standardisiert und gleichbehandelnd Dinge durchzuführen.
    Dass z.B. Papiertischdecken sofort Feuer fangen ist einleuchtend.
    Also: Besser andere nehmen.
    My 2 cents.

  • julian-k
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    • 11. Mai 2013 um 16:43
    • #14

    Drahtgewebe aus V2A Stahl lässt sich super zu Tischdecken verarbeiten *ironie off*
    Gibt es im Siebdruck Zubehörhandel als Rollenware. Kann man Edelstahl farbig eloxieren?

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • tufkaklto
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    • 12. Mai 2013 um 10:10
    • #15
    Zitat von "tobias kammerer"

    Zeigt mal wieder wie schwachsinnig die ganzen Regelungen sind:

    Offenbar ist die Gefahr von Feuer auf der Bühne (mit eingewiesenem Personal) deutlich höher als im Saal mit 1000 betrunkenen Gästen.

    Und wer jetzt schärfere Regeln für die Gasträume verlangt, der möchte bitte in einer Gummizelle wohnen.
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

    Sorry, aber es gibt Unmengen von Gefahrenquellen, normale Bühnen haben auch schon genug, was brennen kann.

    Und die Gesetze wurden gemacht, weil es eben viele und gefährliche Unfälle mit genügend Toten gab.

    Zitat von "hermste"

    Ganz ehrlich, ganz einfach:
    Bei einer Veranstaltung sollte wegen einer Tischdecke - sollte sie auch dem Gesetz genügen - nicht das Haus abbrennen.
    Da oftmal viel Blödsinn bei Veranstaltungen passiert, wo Alkohol ausgeschenkt wird (das hat der Mensch so an sich, nichts Neues), brauche ich nicht im Netz suchen, um zu wissen, dass es unvernünftig ist, Papiertischdecken einzusetzen.
    Gesetze sind nicht der Gesetze wegen da, sondern um effektiv, standardisiert und gleichbehandelnd Dinge durchzuführen.
    Dass z.B. Papiertischdecken sofort Feuer fangen ist einleuchtend.
    Also: Besser andere nehmen.
    My 2 cents.

    Alles anzeigen

    Sehe ich auch so, ich hab schon Tischdecken in Flammen aufgehen sehen, das bei Veranstaltungen wo sogar ein Brandwart anwesend war.
    Kerze auf Tischen, ach so schön.......

    Zitat von "Julian Knödler"


    Drahtgewebe aus V2A Stahl lässt sich super zu Tischdecken verarbeiten *ironie off*
    Gibt es im Siebdruck Zubehörhandel als Rollenware. Kann man Edelstahl farbig eloxieren?

    Ohne Worte zu dem sinnvollen Beitrag :roll: :roll: :roll:

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  • Tobias Zw.
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    • 13. Mai 2013 um 12:24
    • #16

    Hi Techno,

    da mich das Thema ganz persönlich öfter beschäftigt (Du hast Deine Veranstaltung nicht zufällig in Kassel? Dann wäre Verhandeln nämlich sinnlos :D :(

    Wenn der Betreiber verlangt, dass die Tischdecken B1 sind, dann mach's einfach. Im Regelfall hat nämlich eine Gefährdungsanalyse ergeben, dass das notwendig ist, wobei z. B. auch so Faktoren wie die Bausubstanz des Gebäudes, die vorhandenen Löscheinrichtungen, die Anwesenheit eines Brandsicherheitsdienstes usw. berücksichtigt wurden. Und wenn der, der die Verantwortung trägt (!), schwer entflammbare Tischdecken für notwendig erachtet, dann ist das so.

    Ich habe in den letzten vier Jahren als Verantwortlicher in festen Häusern zwei brennende Tische gehabt, einmal wegen Tischdekoration mit Kerzen, und einmal wegen Chafing Dishes, diesen Warmhalteplatten mit Brennpastentöpfchen drunter - die die Leinentischdecke in Brand setzten...

    Ging beides Mal glimpflich aus, aber wenn Du zweieinhalbtausend Leute in Deinem Haus hast, die Du evakuieren müsstest, willst Du nicht wegen ein paar Euro für imprägnierte Tischdecken diskutieren.

    Falls Du noch Fragen zum Thema hast, stehe ich Dir auch gerne per PM zu Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

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