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Brauche dringend Expertenrat - bitte reinschauen!!!

  • meistereder
  • 26. November 2013 um 23:55
  • LechnerTom
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    • 27. November 2013 um 19:28
    • #21

    Die Paypal-Kritiker werden mehr.

    OT: Bitcoin ist eine Währung - oder behauptet eine solche zu sein.

  • madmax
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    • 27. November 2013 um 19:56
    • #22

    Am billigsten kommst du aus der Sache raus; wenn du das Ding wieder abholen läßt und neu verkaufst.
    Da beißt die Maus kein' Faden ab...

    Never stop a running System

  • verstärkerberserker
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    • 27. November 2013 um 21:08
    • #23
    Zitat von "madmax"

    Am billigsten kommst du aus der Sache raus; wenn du das Ding wieder abholen läßt und neu verkaufst.
    Da beißt die Maus kein' Faden ab...

    So sehe ich das auch.

    ...Holz ist braun!

  • meistereder
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    • 27. November 2013 um 22:48
    • #24

    Na super da hab ich ja auch viel von, verkaufe ne funktionierende Endstufe und bekomme ne kaputte zurück und darf diese als Ersatzteil verkaufen. Interessenten? :-/

  • rossi2k
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    • 28. November 2013 um 07:56
    • #25

    Moin,

    ich habe es auch schon hinter mir... PayPal hin oder her...

    - nimm das Ding zurück
    - atme einmal (oder zweimal) durch
    - häng die Kohle an den Haken mit der Aufschrift "passiert mal bei Online-Geschäften"
    - atme nochmal durch
    - versuche die Endstufe möglichst mit geringem Aufwand wieder zuverkaufen - hauptsache sie ist aus den Augen
    - vergiss es einfach

    Grüße
    Rossi

    Grüße
    Benjamin Roß
    --------------------------------------
    ROSS - Design & Konstruktion
    http://www.design-ross.com

    --------------------------------------
    PS: !!! LAGER- & ABVERKAUF !!!
    http://www.berolito.de/lagerverkauf

  • meistereder
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    • 28. November 2013 um 11:16
    • #26

    Also der Käufer scheint nun kompromissbereiter zu sein. Er schreibt das er in einer (wahrscheinlich Elektro-) Fachwerkstatt arbeitet und das Ding mal aufgeschraubt hat und der linke Endstufenzug plus Gleichrichter hochgejagt wäre. Werd mir die Bilder schicken lassen.

    Da mir in meiner gesamten jahrelangen Zeit als DJ und Anlagenbesitzer noch nie eine Endstufe hochgegangen ist muss ich Euch mal fragen wie das passiert sein kann. Kann das beim Sicherung kommen passieren? Vielleicht könnt ihr mir anhand der Fotos sagen ob das reparabel ist und dann bessern wir nach oder ähnliches. Will das ganze einfach nur stressfrei hinter mich bringen.

  • Mechwerkandi
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    • 28. November 2013 um 12:14
    • #27
    Zitat von "meistereder"


    Will das ganze einfach nur stressfrei hinter mich bringen.


    Diese Aussage plus die Geschäftstätigkeit im ebay widerspricht sich im Grundsatz...

  • Jonnytrance
    Gast
    • 28. November 2013 um 12:36
    • #28
    Zitat von "meistereder"

    Also der Käufer scheint nun kompromissbereiter zu sein. Er schreibt das er in einer (wahrscheinlich Elektro-) Fachwerkstatt arbeitet und das Ding mal aufgeschraubt hat und der linke Endstufenzug plus Gleichrichter hochgejagt wäre. Werd mir die Bilder schicken lassen.


    Der kann genau so die Bilder von seinem Amp machen und auf deine Kosten den defekten Amp reparieren. Wer weiss...
    Ich mache bei ebähhh seit mehr als 4 Jahren keine Abwicklungen mehr.

  • rossi2k
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    • 28. November 2013 um 13:39
    • #29
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Der kann genau so die Bilder von seinem Amp machen und auf deine Kosten den defekten Amp reparieren.


    ... sehe ich genauso! Ist schwierig, aber wenn jemand sagt, er hätte Ahnung und etwas aufgeschraubt, dann soll er selber sehen, das er das, was er kaputt gemacht hat, auch wieder repariert :D

    Jetzt mal ohne Spaß, wenn er etwas aufschraubt, und "rumprobiert und misst", dann halte ich das immer für "komisch"...


    Fazit: Das Ding zurück, abhaken und so wenig wie möglich Arbeit rein stecken!

    Gruß
    Rossi

    Grüße
    Benjamin Roß
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  • Mechwerkandi
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    • 28. November 2013 um 14:15
    • #30
    Zitat von "rossi2k"


    ... sehe ich genauso!


    Schön.
    Trotzdem habe ich das nicht geschrieben...

  • madmax
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    • 28. November 2013 um 16:17
    • #31
    Zitat von "meistereder"

    und der linke Endstufenzug plus Gleichrichter hochgejagt wäre.

    Also um das zu schaffen; brauchs schon etwas mehr wie bissel Fehlbedienung.
    Flüssigkeit z.B.; oder ein 17er Maulschlüssel, der ins offene Gehäuse fällt. :shock:
    Die Transistorbank verträgt schon einiges und vorm Gleichrichter hats in jeder Betriebsspannungen eine Sicherung.
    Und ohne Knall, Rauch & Gestank geht sowas generell nich ab....

    Gute Frage; was da nu wirklich passiert is.
    Platinentausch? Zirkus mit dem Verkäufer? Polizei?
    Wegen einer beinalten Endstufe für 500 Eus?
    Ich weiß nicht....
    Ist das Ding allerdings so kaputt wie beschrieben, kannst' die Kiste wegschmeißen. Es sei denn, du kannst's selber richten....

    Also wenn der Typ ums 100km-Eck wohnt; würde ich mich sogar mit 2 Kumpels ins Auto setzen, und die Sache vor Ort checken.
    Aus Prinzip...

    Never stop a running System

  • puma
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    • 28. November 2013 um 17:37
    • #32

    Das Wesentliche ist zwar gesagt, aber eine Anmerkung noch zum Thema Transportschaden, da das ja auch eine denkbare Option war/wäre.
    Normalerweise gilt bei sichtbaren Schäden, dass der Empfänger diese direkt bei Erhalt der Ware dem Spediteur anzuzeigen hat! Natürlich ist der hier beschriebene Schaden nicht direkt von außen erkennbar. Darum gilt in diesem Fall eine Frist von 7 Tagen, in der der Schaden beim Spediteur angezeigt werden muss - und nicht wie hier geschrieben wurde 3 Tage. Solltest du diese Ursache tatsächlich ernsthaft in Erwägung ziehen, dann solltest du bzw. besser natürlich der Käufer das umgehend veranlassen. Verstreicht die Frist, wird zumindest diese Option dann äußerst schwierig durchzusetzen.

    Ansonsten drücke ich dir die Daumen, dass sich alles lösen lässt. Ich persönlich würde mir das Gerät zurück schicken lassen und den Betrag erstatten. Ist ärgerlich für Aufwand und Gebühren aber sicherlich der Weg des geringsten Ärgers. Im Zweifelsfall wirst du von PayPal eh kein Geld sehen.
    In jedem Fall solltest du dir das Gerät dann aber ganz genau angucken um ausschließen zu können, dass Bauteile entfernt wurden oder es sich nicht um dein Gerät handelt. Viel Glück dabei.

  • madmax
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    • 28. November 2013 um 18:27
    • #33

    Also wenn das Teil einen so gravierenden Transportschaden gehabt hätte, der zu oben beschriebenen Elektronik-Schaden führte; wäre die Verpackung dermaßen Schrott gewesen, das jeder sofort Annahme verweigert hätte....

    Ich verschicke sowas übrigens immer in'nem hübschen zusammengespaxten Holzkistchen. :wink:

    Never stop a running System

  • niggles
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    • 28. November 2013 um 21:24
    • #34

    Eine Crest 8001 die beim Einschalten 16er Automaten schmeisst, dann aber funktioniert ist entweder so alt dass die Leckströme der Netzteilelkos zu gross geworden sind oder noch älter weil sie aus der frühen Serie stammt die tatsächlich noch keine Einschaltstrombegrenzung hatte. Das Ding hat gerade mal 2800W Dauerleistung. Die 30A "maximum input current" gelten übrigens für die 120V-Version, die hier meistgebräuchliche UK-Variante (240V) läuft im intakten Zustand problemlos an einem 16er C-Automaten.
    In beiden Fällen ist das korrekte Vorgehen: Gerät auf 1€ abschreiben und als Elektroschrott entsorgt aus dem Firmenvermögen raus. Und dann bei Ebay auch so verkaufen: Ungeprüft, keine Gewährleistung, Startgebot 1€. Alles andere ist Geldmacherei.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • bemi
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    • 28. November 2013 um 22:16
    • #35

    (OT) ein Forumsexpertenrat: wähle sinnvolle Threadtitel

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • meistereder
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    • 28. November 2013 um 23:32
    • #36

    UPDATE: Habe soeben vom Käufer das Angebot erhalten gegen die Zahlung von 200EUR den Fall beizulegen nachdem ich die versprochenen Fotos vom Schaden und mit dem modifizierten Stecker zur eindeutigen Identifikation drauf haben wollte. Er will die Endstufe dann zu Produktiv zur Reparatur einschicken. Naja denke da was wer wolle.
    Ist solch ein Schaden (zerstörter Gleichrichter + X) bei so einer alten Stufe für 200EUR zu richten? Ist das überhaupt reparabel?

  • e-on
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    • 29. November 2013 um 01:42
    • #37

    Damit ist der Fall geklärt. Der Typ will für 170 € Ersatzteile für seine.

    Ein Endstufenblock einer 8001 lässt sich nicht für 200 reparieren, es sei denn die Arbeitszeit wird nicht berechnet.

    Jetzt bist du am Zug. Setz ihn unter Druck und verlang deine Endstufe zurück, dann wird er 150 € anbieten.

    Die Serien Nr. ist nicht wichtig. Wenn ich mich recht erinnere, hast du die doch mal von innen mit DNA Farbe markiert.

    :?:

  • niggles
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    • 29. November 2013 um 10:16
    • #38

    Auch wenn ziemlich offensichtlich ist dass dich da einer über den Tisch ziehen will: Wenn deine Ebay-Artikelbeschreibung auch nur impliziert dass es sich hier um ein geprüftes, ordnungsgemäss nach Herstellerspezifikation funktionierendes Gerät handelt hast du bereits verloren. Wenn du gerichtlichen Ärger mit PayPal und Ebay vermeiden willst biete dem
    Käufer Wandelung an und nimm den Klotz gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • meistereder
    Verifiziert
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    • 29. November 2013 um 11:57
    • #39

    niggles: Nein in der Ebayauktion stand nicht von "nach Herstellerspezifikationen funktionierendes Gerät" sondern nur voll funktionsfähige Endstufe. Das war sie unter Zeugen. Nach § 447 Abs.1 BGB liegt der Nachweis das ich ihm ein defektes Gerät geschickt habe bei Ihm. Dieser Nachweis ist nicht möglich, das sind die Gefahren eines Onlinekaufes von privat zu privat. Das ganze würde zu einem Indizienprozess da der Käufer in den zwei Tagen bis er den Defekt aufgezeigt hat selbst den Schaden auf verschiedene Weise prodziert haben kann. Außerdem wurde die Endstufe nach erfolglosem Auktionsende bei Ebay "hintenrum" verkauft, dh. er ist an mich herangetreten. Also ist Ebay da auch raus.

    Jetzt geht es nur noch darum das paypal dem deutschen Gesetz rechtsferne Urteile im Käuferschutz erlässt.
    Ich warte jetzt ab ob er mir Fotos schickt auf dem man den Schaden und Identifikationsmerkmale meiner Endstufe sieht, dann würde ich wahrscheinlich den Rat von e-on befolgen, ansonsten drehe ich den Spieß um, lasse mir wie es paypal von ihm zur Klärung des Käuferschutzantrages verlangen würde von einem Sachverständigen eine Schadensbescheinigung austellen und lasse es mir die Stufe auf seine Kosten zurückschicken, mal schauen wie er auf diese auf ihn zukommenden Kosten reagiert. Ansonsten gibts ne Anzeige wegen Betruges an ihn.

  • djobi
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    1
    • 29. November 2013 um 14:44
    • #40
    Zitat

    "Und das Gute, ich habe kein Guthaben bei paypal sondern jetzt nur 370Eur Schulden"
    - Dann hast du ja gar kein Problem

    Nicht wirklich. Es kommt mehrfach eine email von paypal und dann ein Brief von "ksp Rechtsanwälte" aus Hamburg. Darin wird man von dir die 370 € zzgl Verzugszinsen, vorgerichtlichen Kosten, Gebühren und Pauschalen fordern, also so rund 500 € ... dafür darfst du dir dann aussuchen, ob du per Überweisung, Sofortüberweisung oder Einzugsermächtigung zahlen willst.
    Und man kann mit der Kanzlei sogar chatten :-/

    (PayPal zieht diese Karte übrigens nicht nur für ein paar Hundert Euro, sondern auch schon für 40 € Miese, unabhängig davon, daß vorher monatelang Hunderte Euro auf diesem Konto lagerten ...)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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