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Veranstaltungen politischer Natur....

  • frankenlicht
  • 2. März 2014 um 15:22
  • billbo
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    • 4. März 2014 um 13:50
    • #21
    Zitat

    wie oft stand ich am 1. Mai am Pult und dachte mir: "als selbständiger passen die proklamierten Thesen nicht so recht zu meiner Wirklichkeit...

    Wieso? :roll:
    Zu Zeiten meiner 'Glory Days' gab's am 30.4. grundsätzlich Tanz in den Mai (in welcher Form auch immer); anschließend wurde das Zeug nahtlos ans andere Ende der Stadt zur Maikundgebung gekarrt und dort unter den mitleidigen Blicken der wackeren Arbeitskämpfer (am 'Tag der Arbeit' fasst grundsätzlich kein Genosse auch nur einen Bleistift an) wieder aufgebaut.
    Am Ende einer solchen Schicht war ich mit dem Slogan "35 Stunden sind genug!" im Grunde genommen vollkommen einverstanden!

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • ADMIN
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    • 6. März 2014 um 22:57
    • #22
    Zitat von "klauston"


    Jeder kann selbst bestimmen, was er mit seinem Material macht, und an wen man es vermietet......

    Richtig. Solange man keine marktbeherrschende Stellung hat, kann man das problemlos per AGB ausschließen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • marcoboy
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    • 8. März 2014 um 07:22
    • #23

    Darüber lässt sich herzlich Streiten und das werden sie auch tun. http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

    § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

    § 2 Anwendungsbereich

    (8)den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

    Wie Gesagt die Partei ist nicht verboten, Rechtlich wäre diese Formulierung nach meiner Auffassung in den AGBs sehr problematisch. Man wäre erst recht Angreifbar. Um so mehr wenn er dies so auf seine HP stellt. "Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit"

    Er bietet seine Dienstleitungen öffentlich an, da reicht schon ein Eintrag ins Branchenbuch oder Google. Abmahnanwälte reiben sich die Hände bei allen was rechtlich Unsicher ist.

  • schallereignissortierer
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    • 8. März 2014 um 08:30
    • #24

    Man muss doch in den AGB nichts ausschließen, es gibt http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/vertragsfrei…agsfreiheit.htm in Deutschland und wenn ich einen Auftrag nicht annehmen will, dann mache ich das eben nicht.

    Das muss auch nicht begründet werden oder gar in AGB zementiert werden.

    Dies:

    Zitat

    Pflicht, ein Vertragsangebot annehmen zu müssen (auch Abschlußzwang genannt). Der Kontrahierungszwang ist eine scharfe Form der Einschränkung der Vertragsfreiheit. Er ist v. a. im Bereich der sog. Daseinsvorsorge gesetzlich angeordnet, insb. bei Leistungen öffentlicher Träger. Ein Kontrahierungs­zwang wird ferner für alle Unternehmen mit einer Monopolstellung angenommen, wenn diese lebensnotwendige Leistungen für die Bevölkerung anbieten. Ein Aufnahmezwang besteht ferner für die Verpflichtung eines Vereins oder Verbandes zur Aufnahme von Beitrittswilligen, wenn es sich um einen Mo­nopolverband oder um einen Verein oder Verband mit einer überragenden Machtstel­lunghandelt. Ein Kontrahierungszwang wird ferner aus § 26 Abs. 2 GWB hergeleitet, wonach markt­beherrschende Unternehmen andere Unter­nehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund gegenüber gleichartigen Unterneh­men unterschiedlich behandeln dürfen (Diskriminierung).
    http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/kontrahierun…erungszwang.htm


    liegt ja nun bestimmt nicht vor.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • hell&dunkel
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    • 8. März 2014 um 09:43
    • #25

    Stichwort für Tante Google: "Massengeschäfte"
    Die Vermietung von Holzkisten ist ganz sicher keins.
    Auch nicht in Frankfurt/Oder.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • ThomasL
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    • 8. März 2014 um 10:38
    • #26

    Ich versteh das Problem nicht. Man hat das Recht sich Privat und auch durch den Habitus der Firma politisch zu positionieren, wenn man das will, das muss nicht in den AGBs stehen sondern passiert im Gesamtauftritt.

    Nicht jeder muss mit jedem jedes Geschäft machen. Ansonsten würden eine ganze Menge kleinerer VA-Buden diverse Vertriebe sicher verklagen.

    Viele Grüße, Thomas

    http://www.lange-ohlemeyer.de

  • hell&dunkel
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    • 8. März 2014 um 10:49
    • #27
    Zitat

    Ich versteh das Problem nicht.

    Willkommen im Club.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • nasi
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    • 8. März 2014 um 11:57
    • #28
    Zitat von "hell&dunkel"

    Willkommen im Club.

    Es geht einfach darum, zu verhindern, dass man Anfragen von politischen Gruppierungen bekommt, mit deren Meinung man nicht übereinstimmt. Klar, wenn die CDU von nebenan anfragt, werden die das offiziell unter richtigem Namen machen. Wenn man die dann nicht mag, kann man ablehnen - ohne Klausel in den AGB, Hinweis auf der HP, etc. Bei Extremisten sieht das aber schonmal anders aus - die fragen unter einem "sauberen" Namen an für eine private Feier. Da findet man im Zweifel keinen Anhaltspunkt, wo das Zeug wirklich hingeht. Und vorher per AGB auszuschließen - "wir vermieten nicht an Nazis" - ist wiederum Diskriminierung. Da kann man entweder Post von Rechtsanwälten bekommen oder schlimmer noch, Besuch vom örtlichen Baseballschlägerverein...

    Mich würde aber wirklich mal der bereits erwähnte Aspekt privat/gewerblich interessieren. Ich bin mir nicht sicher, ob eine politische VA unter gewerblich fällt, aber privat ist sie ganz sicher nicht. Somit eben doch gewerblich. Und da herrschen ja wieder andere Vermietbedingungen... Kann man, wenn man das erst im nachhinein herausfindet, denen wenigstens nachträglich noch eins aufs Auge drücken? Rechtlich und/oder finanziell?!

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • ThomasL
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    • 8. März 2014 um 12:50
    • #29

    Das Problem ist, dass die betreffenden Damen und Herren ja auch nicht von gestern sind und man wird in den wenigsten Fällen das Ganze als "Freie Kameradschaft Hintertuchterheide" zum Zwecke einer "Veranstaltung zur Förderung völkischen Brauchtums" mieten. Da kommen zwei freundliche Herren, wollen Boxen und Mikro für eine Party, zahlen und das war's. Man wundert sich höchstens über den Haarschnitt.

    Man könnte das Problem über einen Vertrag mit spezifizierter Nutzung (Vermietung der Anlage nur für private Kleinfeiern, andernfalls Vertragsstrafe) regeln. Bei Zuwiderhandlung hätte man was in der Hand - ob einem das dann konkret monetär weiterhilft wage ich zu bezweifeln.

    Wie gesagt, wenn man sich als Firma durch eine entsprechende Grundhaltung positioniert (gerne auch öffentlich durch Unterstützung von Aktionsbündnissen gegen Rechts, Jugendzentren, Veröffentlichung dieser Aktionen auf der HP oder in der Presse usw.), halten besagte "Herrschaften" wahrscheinlich schon grundsätzlich einen gewissen Abstand. Und wenn dann doch was durchrutscht und man durch Auftauchen des eigenen Materials auf Nazi-Veranstaltungen einen Imageverlust fürchtet, kann man immer noch auf eine (dann schon wahrscheinliche) Täuschung durch die Mieter hinweisen.

    Viele Grüße,

    Thomas

    http://www.lange-ohlemeyer.de

  • hell&dunkel
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    • 8. März 2014 um 12:55
    • #30
    Zitat

    Es geht einfach darum, zu verhindern, dass man Anfragen von politischen Gruppierungen bekommt, mit deren Meinung man nicht übereinstimmt


    Das musst du ThomasL, schallereignissortierer oder mir nicht erklären.
    Mir ging es um die Argumentation von Marcoboy - die hinkt.

    http://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1272&Media.Object.ObjectType=full
    Kurz: Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht bei der Vermietung von Holzkisten.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • nasi
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    • 8. März 2014 um 16:33
    • #31
    Zitat von "hell&dunkel"


    Das musst du ThomasL, schallereignissortierer oder mir nicht erklären.
    Mir ging es um die Argumentation von Marcoboy - die hinkt.

    http://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1272&Media.Object.ObjectType=full
    Kurz: Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht bei der Vermietung von Holzkisten.


    Dann haben wir uns misverstanden.
    Aber danke für die verlässliche und sachliche Quelle. Das sollte einiges aufklären.

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • andi.bt
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    • 8. März 2014 um 21:56
    • #32

    ich würde es so allgemein wie möglich halten. z. B.

    "werden die von uns gelieferten Leistungen auf einer anderen Veranstaltung, als in der Auftragsbestätigung angegeben eingesetzt, behalten wir uns vor den Rechnungsbetrag um xxx% anzuheben."

    Ansonsten hat man noch die Möglichkeit den Vertrag über § 123 BGB anzufechten und somit für nichtig erklären zu lassen. Aber dann ist die Veranstaltung auch schon lange vorbei..

    Zitat von "§ 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung"

    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

    (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

  • marcoboy
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    • 9. März 2014 um 07:58
    • #33

    Es geht darum etwas auf die HP oder in die AGBs zu schreiben was nicht 100% Wasserdicht ist. Jegliche Formulierungen solcher Art würden einen Angreifbar machen. Wer Geld und Zeit hat hier auch ein Referenzurteil herbei zu führen möge das tun.

    Politische Gruppen sind so lange sie nicht verboten sind von der Meinungsfreiheit geschützt. Damit dürfen diese auch nicht Diskriminiert werden aufgrund ihrer Meinung und werden von dem Gesetz geschützt. Gerade mit so etwas kennen sich solche Gruppen hervorragend aus.

    Warum ist das kein Massengeschäft? Du bist Gewerblich tätig. Der selbe Vorgang spielt sich mehrmals am Tag und in der Woche ab.
    Wem du privat dein Auto verkaufst interessiert niemanden, genau das ist damit gemeint. Denn dieser Vorgang ist einmalig. Außerdem was passiert wenn auch andere dies verweigern?

    Dann haben wir eine Diskriminierung. Das ist eine Darlegung der IHK, in dieser das Wort" Massengeschäft" so formuliert wird das damit nicht gemeint ist der Kunde könnte zu jemand anderes gehen. Sondern ein wiederkehrendes Gewerbliches Handeln.

    Deine Auslegung würde das Gesetz ausheben, in dem alle Gewerbetreibende beschließen keine Geschäfte mit rothaarigen Frauen zu tätigen. Deswegen steht das etwas von Öffentlich anbieten. Das machst du mit deinen Geschäft ohne zweifel.

    Was würde passieren wenn wir hier einen Aufruf starten nicht mehr an eine Bestimmte Gruppe zu vermieten und dies per Vereinbarung festschreiben? Die Betroffene Gruppe würde sich einen greifen und diesen Verklagen. Mit dem Text auf der HP bist dann du derjenige der Zeit und Geld dafür aufwendet. Es ist wie ein Schild "Verklagt mich doch"

    Man muss hierbei auch deutlich zwischen privat und Gewerblichen Kunden unterscheiden. Der private Kunde hat vom Gesetzgeber deutlich mehr Schutz. Hingegen Geschäftsleute untereinander so ziemlich alles vereinbaren können.

    Ein Ausschluss aller Parteien oder Politischen Gruppen ist weniger problematisch als gezielt einige davon auszuschließen. Denn diese könnten sich Diskriminiert fühlen.

  • hell&dunkel
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    • 9. März 2014 um 13:38
    • #34
    Zitat

    Warum ist das kein Massengeschäft? Du bist Gewerblich tätig. Der selbe Vorgang spielt sich mehrmals am Tag und in der Woche ab....


    Wir stellen fest: Marco hat eine marktbeherrschende Stellung am Markt für die Viermietung für Klangmöbeln in und um Frankfurt/Oder. Er vermietet Geräte, wie andere Milch oder TK-Pizza verkaufen. Der Kunde kommt, geht ins Lager, nimmt sich eine Anlage raus, geht an die Kasse, unterschreibt den Mietvertrag und zahlt. Unahbängig davon, wo der Kunde wohnt und wie er wirklich heißt.
    Er kann sich nicht dagegen wehren. Herzlichen Glückwunsch. Entweder eine Lizenz zum Geld drucken oder eine zum viel Geld verlieren.

    Zitat von "IHK"

    Massengeschäfte sind nach dem Gesetz Geschäfte, bei denen das An-
    sehen der Person keine
    oder nur eine nachrangige Rolle spielt
    und die typischerweise deshalb auch „zu vergleichbaren Bedingungen“ begrün-
    det und durchgeführt werden. Insbesondere im Bereich der Konsumgüterwirtschaft und bei standardisierten Dienstleistungen kommen Verträge typischerweise ohne Ansehen der Person zustande:
    Im Einzelhandel (Einkauf im Supermarkt), in der Gastronomie oder im Transportwesen schließen Unternehmer im Rahmen ihrer
    Kapazitäten Verträge ohne weiteres mit jeder zahlungswilligen und zahlungsfähigen Person, ohne dass nach den
    oben erwähnten Diskriminierungsmerkmalen unterschieden würde.

    Alles anzeigen

    Die Vermietung von Holzkisten ist keine "standardisierte Dienstleistung". Der Vertrag wird nicht "ohne Ansehen der Person abgeschlossen". Im Regelfall schaut sich der Vermieter genau an, wem er Geräte im Gegenwert eines Kleinwagens anvertraut.
    Eine komplette Beschallung incl. Personal ist ebensowenig eine standartisierte Dienstleistung.

    Denkbar ist dieser Passus:

    Zitat

    Die Vermietung und die Erbringung von Dienstleistungen für Veranstaltungen, bei denen es zu Auschreitungen kommen kann, kann von uns ausgeschlossen werden. usw..

    Passt für links, rechts und Demo.

    Noch was:

    Zitat

    Wem du privat dein Auto verkaufst interessiert niemanden, genau das ist damit gemeint.


    Du hast das verlinkte pdf der IHK nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.
    Ich gebe zu: Ich habe es auch nicht durchgelesen, sondern nur überflogen und das hier Relevante herausgepickt.

    Dort steht unter 2.

    Zitat

    2. Weitere Diskriminierungstatbestände
    ...Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft...
    ...Damit fallen hierunter nach der offiziellen Gesetzesbegründung auch Geschäfte Privater, sofern der Vertragsschluss öffentlich angeboten wird, etwa der Verkauf eines gebrauchten privaten PKW über eine Zeitungsannonce.

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  • slaytalix
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    • 9. März 2014 um 14:31
    • #35

    Wie hast Du denn davon erfahren, daß die Geräte dafür benutzt wurden ? Producation Plates oder Aufkleber auf Deinen Boxen, so daß Dich Jemand deshalb angerufen hat ?

    So habe ich keine Hinweise auf mich auf den Boxen bis auf der Serien-Nr., die bei der Versicherung hinterlegt sind, auch gg. Unterschlagung usw.

    Wissentlich würde ich das auch nicht vermieten. Ist natürlich keine gute Referenz.

    Wenn Jemand aber falsche Tatsachen vorspiegelt, um dann angeblich "privat" die Geräte nutzt, um offensichtlich verbotene, verfassungsfeindliche Parteien auch noch lauthals zu propagieren, kann das sehr wohl gegen Gesetze verstoßen & auch gegen Deine zukünftige AGB.

    Andi:bt hat das ganz gut beschrieben - sozusagen Nichteinhaltung der zugesicherten Eigenschaft der Veranstaltung

    Es gibt aber auch demokratische Parteien

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • marcoboy
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    • 9. März 2014 um 15:46
    • #36

    hell&dunkel deshalb ja auch der Hinweis er möge einen Anwalt aufsuchen. Wir sehen schon hier wie weit die Ansichten auseinander klaffen.
    Das Argument sich mit solchen Formulierungen nur mehr Ärger einzuhandeln wie sie nutzen ist nicht von der Hand zu weisen.

    Deswegen werden wir hier keinen wirklich Rechtssicheren Vorschlag finden. Allein durch solche Formulierungen könnte sich jemand Diskriminiert fühlen und Klagen.

    Das muss er für sich ganz alleine entscheiden welchen Risiken er eingehen möchte. Dazu lässt sich eine Vermietung über Strohmänner nicht verhindern. Da hat er sich auch den Kunden nicht genau angeschaut :wink: .

    Die NPD ist momentan noch eine Demokratische Partei :oops: nur nebenbei.

  • mringhoff
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    • 9. März 2014 um 16:46
    • #37

    Ich habe so das Gefühl, daß wir hier ein wenig aneinander vorbei reden.

    Der Hinweis von marcoboy von der möglichen "Diskriminierung" von bestimmten Gruppen, hier eine (noch) nicht verbotene rechtslastige Partei im speziellen, mag vielleicht seine Berechtigung haben, aber ob wir etwas per AGB ausschließen können oder nicht, interessiert doch niemanden.

    Ich als Vermieter kann im Einzelfall immer noch entscheiden, wem ich was vermiete. Wenn mir das nicht mehr erlaubt ist, dann lachen sich alle Betrüger und Unterschlager ins Fäustchen. Fakt ist: um nicht an bestimmte Personen oder Gruppierungen zu vermieten, brauche ich keine AGB-Formulierungen.

    Andere Seite: Selbst wenn das was in den AGB steht, interessiert es solche Leute nicht, weil sie vermutlich da erstmal gar nicht reinschauen und zweitens solche Dinge sowieso immer über Strohmänner und harmlose Scheinargumente abwickeln werden.

    Die wichtige Frage lautet doch: WIE kann ich das erkennen, wer sich dahinter verbirgt?
    Wenn ich es erkannt habe, kann ich immer noch ablehnen. Ich muss für die Ablehnung ja nicht mal den Grund angeben.
    Falls man dabei leichtes Unwohlsein bekommt, weil solche Leute das vielleicht doof finden, wenn sie nichts bekommen, kann man ja "Hürden" einbauen wie Schufa-Auskunft einholen, Selbstauskunft ausfüllen lassen etc. Wenn sie dieser Formalismus noch nicht abgeschreckt hat, kann man dann ja aufgrund dieser Auskünfte das Geschäft ablehnen...
    Oder wenn man bei der Anfrage schon gleich etwas suspektes vermutet einfach sagen, daß leider nichts mehr verfügbar ist....

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  • marcoboy
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    • 9. März 2014 um 19:30
    • #38

    Machen wir uns doch nichts vor. So wirklich vermeiden kann man das nicht. Es hilft Zeitung zu lesen, solche Dinge gehen nie ohne Öffentlichkeit von statten. Wenn die Termine zufällig zusammen passen genauer Nachfragen. Selbst wenn, ein Linearray wird man solchen Leuten nicht in die Hand drücken. Die Reichweite von zwei kleinen Lautsprechern ist recht begrenzt.

    Dumm nur wenn man groß auf seine Boxen den Namen schreibt. Denn auch das linke Lager stellt dich in die selbe Ecke wie deinen Kunden. Wenn es schlimm läuft taucht deine Name auf irrend einer Seite auf. Das merkt man daran das dein Lager so bunt aussieht. Das liegt an den Farbbeuteln die dann fliegen. :roll:

    Den Strohmännern sieht man das nicht an und die sind auch sehr solvent. Zahlen sofort und verhandeln auch nicht über Preise. Wenn da so ein Herr Mitte 50 mit Anzug auftaucht wird es das letzte sein an was man denkt. Es sei denn er Marschiert mit Stechschritt durchs Lager :? .

    Das linke Lager ist ähnlich, da gibt es auch genug Parteien den man besser nichts in die Hand drückt. Ich spreche bei beiden Lagern von Erfahrungen.

    Außerdem funktionieren Megafone sehr wirkungsvoll. Die 50W Geräte sind auch laut genug, das haben die Herrn schon festgestellt. Das macht dann auch weniger Aufwand und kostet nur 50€ fürs Megafon und Batterien die Hoffentlich schnell alle sind :lol: .

  • treibsand
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    • 10. März 2014 um 12:04
    • #39
    Zitat von "marcoboy"

    Dumm nur wenn man groß auf seine Boxen den Namen schreibt.


    Hier wird immer wieder von "Namen auf Boxen" gesprochen - das werden wohl die Wenigsten machen. zumindest nicht so groß, dass er weithin lesbar ist.
    Allerdings dürfte bei den Meissten hier wohl der Name auf sonstigem Equipment stehen, was schnell mal zu Boxen mitvermietet wird - Kabel, Micros, Ampracks, Packkisten - hier in vermutlich aufsteigender Logogröße genannt.

    Wenn ich hier aktuelle Threads aus dem Warnungsbrett lese, dann kann man sich bei Neukunden garnicht genug umhören, wer da was mietet/leiht/kostenlos erwirbt.
    Insofern bleibt es doch jedem selbst überlassen, ein Geschäft OHNE Angabe von Gründen abzulehnen.
    Das wäre übrigens auch der Einzige Passus, der sinnvoll in den AGBs stehen könnte, auch wenn er eh im Gesetztext zementiert ist:

    "Wir behalten uns vor ohne Angaben von Gründen Mieter abzulehnen".

    Welche Mieter denn von wem abzulehnen sind, muss derjenige selbst entscheiden / herausfinden. Das hat ja mit politischer Einstellung nicht immer etwas zu tun, es gibt etliche weitere Gründe. Wirkliche Tipps zu geben ist auch nicht unbedingt einfach; die meissten Linken/Rechten kennen ihre politischen Gegner viel besser und sind viel empfänglicher für kleinste Anzeichen. Liegt ja auch in der Natur der Extrem(ist)en, dass sie ihre positionen viel vehementer verteidigen. Meisst mit ziemlich kruden Theorien und Vorgehensweisen, oft ist z.B. auch der Linksaussenflügel so vorurteilsbehaftet, dass der "Normaldenkende" nur den Kopf schütteln kann - egal wie mittig er denn steht. Diskussionen wie um die Onkelz oder Frei.Wild sind da ja nur die Spitze des Eisbergs. Bei unbekannteren Künstlern wird es dann schon schwer, sie einzuordnen. Und meisst sind es ja keine reinen Demonstrationen, sondern Mischveranstaltungen mit z.T. sehr zweifelhaftem kulturellem Teil...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mringhoff
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    • 10. März 2014 um 12:22
    • #40
    Zitat von "treibsand"


    Das wäre übrigens auch der Einzige Passus, der sinnvoll in den AGBs stehen könnte, auch wenn er eh im Gesetztext zementiert ist:
    "Wir behalten uns vor ohne Angaben von Gründen Mieter abzulehnen".

    Uns selbst diesen Passus kannst Du Dir schenken, weil er ja nur das Recht wiederholt, was Dir sowieso zusteht.
    Man könnte das auf der Homepage irgendwo anbringen, wenn man das irgendwie betonen möchte. In den AGB bringt es einmal keinen juristischen Mehrwert und zweitens schaut sich doch keiner der Kunden (im Vorhinein) wirklich die AGBs durch... ;)

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